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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16.OVG   

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https://dejure.org/2017,33072
OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16.OVG (https://dejure.org/2017,33072)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.08.2017 - 6 A 11790/16.OVG (https://dejure.org/2017,33072)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. August 2017 - 6 A 11790/16.OVG (https://dejure.org/2017,33072)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 123 Abs 2 BauGB, § 133 Abs 3 BauGB
    Erschließungsbeitrag - Aufteilung einer Straße in mehrere Verkehrsanlagen - Versickerung von Straßenoberflächenwasser

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheben von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Teils der Verkehrsanlage; Teilstück der Straße als beitragsrechtlich selbständige Erschließungsanlage; Erlaubnispflicht für das Versickern von Straßenoberflächenwasser ins ...

  • esovgrp.de

    BauGB § 123,BauGB § 123 Abs 2,BauGB § 133,BauGB § 133 Abs 3
    Abwasser, Abwasserbeseitigung, Anbaubestimmung, Aufwendung, Ausbau, Ausbauaufwendung, Baulast, Bebauungsplan, Begrenzung, Beitrag, Beitragsrecht, Beleuchtung, Benutzung, Einleitung, endgültige Herstellung, Entwässerung, Erlaubnis, Erschließungsanlage, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erheben von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Teils der Verkehrsanlage; Teilstück der Straße als beitragsrechtlich selbständige Erschließungsanlage; Erlaubnispflicht für das Versickern von Straßenoberflächenwasser ins ...

  • rechtsportal.de

    Erheben von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Teils der Verkehrsanlage; Teilstück der Straße als beitragsrechtlich selbständige Erschließungsanlage; Erlaubnispflicht für das Versickern von Straßenoberflächenwasser ins ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einleiten von Niederschlagswasser ins Grundwasser nur mit Erlaubnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 2219
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16
    Eine nach den tatsächlichen Verhältnissen einheitliche Straße, die nur auf einer Teilstrecke zum Anbau bestimmt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32/95 -, BVerwGE 102, 294) beitragsrechtlich in mehrere Verkehrsanlagen aufzuteilen sein.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 -, BVerwGE 102, 294) verliert eine Straße ihre Qualität als beitragsfähige Anbaustraße, wenn eine zum Anbau bestimmte Teilstrecke dieser einheitlich erscheinenden öffentlichen Verkehrsanlage in eine beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke übergeht, diese Teilstrecke mehr als 100 m lang ist oder aus anderen Gründen den Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit vermittelt und außerdem im Verhältnis zu der Verkehrsanlage insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung ist; letzteres ist der Fall, wenn ihre Ausdehnung jedenfalls ein Fünftel der Ausdehnung der gesamten Verkehrsanlage ausmacht.

    Eine Straße ist nur "zum Anbau bestimmt" im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, wenn und soweit an sie angebaut werden darf, d. h. wenn und soweit sie die an sie angrenzenden Grundstücke nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar oder sonstwie in nach § 133 Abs. 1 BauGB beachtlicher Weise nutzbar macht (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 -, BVerwGE 102, 294).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16
    Anders als der Kläger meint, begegnet § 133 Abs. 3 BauGB in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur zeitlichen Begrenzung der Abgeltung beitragsrechtlicher Vorteilslagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, BVerfGE 133, 143; siehe auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. September 2013 - 1 BvR 1282/13, juris, und vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 -, juris) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Damit kann diese Bestimmung nicht in Konflikt mit dem Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit geraten, soweit es davor schützt, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können, und soweit es Regelungen verlangt, die sicherstellen, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, BVerfGE 133, 143).

  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 18.08

    Erschließung; Erschließungslast; Erschließungsanlage; erstmalige Herstellung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16
    Allerdings muss die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die ein anderer Hoheitsträger als die Gemeinde in Erfüllung seiner Erschließungslast durchführt (§ 123 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Halbs. 2 BauGB), nicht den Merkmalen der endgültigen Herstellung im Sinne von § 132 Nr. 4, § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB entsprechen, die die Gemeinde, in deren Straßenbaulast die Erschließungsanlage nach ihrer Erstherstellung fällt, in ihrer Erschließungsbeitragssatzung festgelegt hat; ist der andere Hoheitsträger seiner Erschließungsaufgabe in einer den Anforderungen des § 123 Abs. 2 BauGB genügenden Weise nachgekommen, kann die Gemeinde für erstmals durch sie durchgeführte (weitere) Ausbaumaßnahmen nicht mehr Erschließungsbeiträge, sondern nur noch Ausbaubeiträge erheben (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 -, NVwZ 2008, 905).

    Für die Übertragung der Erschließungslast für diese Straße auf die Bundesrepublik Deutschland aufgrund Planfeststellungsbeschlusses (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 -, NVwZ 2008, 905) liegen danach keine Anhaltspunkte vor.

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16
    Straßenoberflächenwasser, also Niederschlagswasser, das auf der Straße niedergeht und sich mit dem dort befindlichen Schmutz vermischt, kann jedoch die Eigenschaften des Grundwassers nachteilig verändern und damit das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282; OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2009 - 6 A 10138/09.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 6 A 10138/09

    Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag sind unabhängig von der geplanten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16
    Straßenoberflächenwasser, also Niederschlagswasser, das auf der Straße niedergeht und sich mit dem dort befindlichen Schmutz vermischt, kann jedoch die Eigenschaften des Grundwassers nachteilig verändern und damit das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282; OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2009 - 6 A 10138/09.OVG -, juris).
  • BVerwG, 27.01.1989 - 7 B 12.89

    Zuschussgewährung an Gemeinde kann von Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27. Januar 1989 - 7 B 12.89 -, NVwZ 1989, 469) liegt es auf der Hand, dass dieses Ermessen vielerlei Beschränkungen unterliegt, also praktisch durch die Finanzlage der Gemeinde und den im Gemeindehaushaltsrecht verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingeengt ist.
  • BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15

    Die Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16
    Anders als der Kläger meint, begegnet § 133 Abs. 3 BauGB in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur zeitlichen Begrenzung der Abgeltung beitragsrechtlicher Vorteilslagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, BVerfGE 133, 143; siehe auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. September 2013 - 1 BvR 1282/13, juris, und vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 -, juris) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 10750/08
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16
    Sie ist bei der Aufwandsschätzung (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 19. März 2009 - 6 A 10750/08.OVG -, AS 37, 200) zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei den Kosten für die abgerechneten Baumaßnahmen nicht um Ausbau-, sondern um Erschließungsaufwand i. S. d. § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB handelt (1.).
  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13

    Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl § 8 Abs 7 S 2 Halbs 1 KAG BB wegen zeitlich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16
    Anders als der Kläger meint, begegnet § 133 Abs. 3 BauGB in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur zeitlichen Begrenzung der Abgeltung beitragsrechtlicher Vorteilslagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, BVerfGE 133, 143; siehe auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. September 2013 - 1 BvR 1282/13, juris, und vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 -, juris) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16
    Eine Anbaustraße ist erschließungsbeitragsrechtlich erstmalig endgültig hergestellt, wenn sie die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem (dieses bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 -, BVerwGE 87, 288 ).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 94.67

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung von für Straßen

  • VG Neustadt, 12.11.2020 - 4 K 104/20

    Beitragserhebung für ehemaligen Wirtschaftsweg als Erschließungsanlage

    Eine Erschließungsanlage ist erst dann endgültig hergestellt, wenn sie die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm der Gemeinde und dem (dieses bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. August 2017, 6 A 11790/16.OVG).

    Vielmehr wurde erst mit der Baumaßnahme, die Gegenstand des angefochtenen Vorausleistungsbescheids ist, eine Anbaustraße hergestellt, welche die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm der Beklagten und dem (dieses bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 11790/16.OVG -, juris).

  • VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus

    Die Frage, ob ein Straßenzug bei einem Ausbau als eine Verkehrsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf die Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen, die Art der Befestigung und andere optisch wahrnehmbare Gestaltungselemente bei einer "natürlichen Betrachtungsweise" zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht vermitteln, unabhängig von einer einheitlichen Straßenbezeichnung oder einer gleichartigen Erschließungsfunktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.3.2017 - 9 C 20.15; OVG RP, Urteile vom 23.8.2017 - 6 A 11790/16.OVG, 18.7.2012 - 6 A 10139/12.OVG und Beschluss vom 9.7.2008 - 6 A 10239/08.OVG).
  • VG Ansbach, 12.07.2021 - AN 3 K 19.00531

    Erschließungsbeitragsrecht, Erstmalige endgültige Herstellung,

    Bei der erstmalig hergestellten ... (Anlage 1) handle es sich um eine vollständige und abgeschlossene Erschließungsanlage (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 23.8.2017, 6 A 11790/16), da eine weitere angrenzende Erschließungsanlage nicht vorgelegen habe.
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