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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,7199
OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03.OVG (https://dejure.org/2003,7199)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.03.2003 - 12 A 10302/03.OVG (https://dejure.org/2003,7199)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. März 2003 - 12 A 10302/03.OVG (https://dejure.org/2003,7199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Judicialis

    BSHG § 14; ; BSHG § 15; ; BSHG § 88; ; BSHG § 88 Abs. 1; ; BSHG § 88 Abs. 2; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8; ; BSHG § 88 Abs. 3; ; BSHG § 88 Abs. 3 Satz 1; ; BSHG § 88 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 649

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeitslosen- oder Sozialhilfe - Wann dient das Vermögen des Kunden seiner ,,Alterssicherung"?

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Lebensversicherungen oder Bausparverträge in Höhe des Rückkaufwertes bzw. in Höhe des Kapitals verwertbares Vermögen darstellen (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 -, BVerwGE 106, 105 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2000 - 22 A 4467/95 -, NVwZ-RR 2000, 685 ff. m.w.N.).

    Schließlich wird nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht andere Rechtssätze aufgestellt hat als das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - (BVerwGE 106, 105 ff.) und vom 4. September 1997 - 5 C 8/97 - (BVerwGE 105, 199 ff.) .

  • OVG Berlin, 28.05.1998 - 6 B 20.95
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 28. Mai 1998 - 6 B 20.95 - (FEVS 49, 118, 223) berufen.

    Darüber hinaus liegt dem Urteil des OVG Berlin vom 28. Mai 1998 - 6 B 20.95 - (a.a.O.) ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Januar 1966 - V C 88.64 -, BVerwGE 23, 149 ff.) kann der Begriff der Härte i.S.d. § 88 Abs. 3 BSHG nur im Zusammenhang mit den vorangehenden Vorschriften des BSHG über das Schonvermögen zutreffend erläutert werden.
  • OVG Niedersachsen, 28.05.1998 - 4 M 2534/98

    Flüchtling; Genfer Konvention; Fürsorgeabkommen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 28. Mai 1998 - 6 B 20.95 - (FEVS 49, 118, 223) berufen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1994 - 8 A 3646/92

    Sozialhilferecht: Vermögensverwertung durch Beleihung, Prämiensparvertrag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Vermögenswert durch Veräußerung, Beleihung oder auf andere Weise in Geld umgewandelt und so realisiert werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Mai 1994 - 8 A 3646/92 -, FEVS 45, 326, 328).
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
    Schließlich wird nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht andere Rechtssätze aufgestellt hat als das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - (BVerwGE 106, 105 ff.) und vom 4. September 1997 - 5 C 8/97 - (BVerwGE 105, 199 ff.) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1996 - 8 A 3429/94

    Sozialhilferecht: Begriff des "verwertbaren Vermögens" in § 88 BSHG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
    Verwertbares Vermögen i.S.v. § 88 Abs. 1 BSHG ist jeder Vermögensgegenstand, durch dessen tatsächliche Verwertung der Notlage des Hilfesuchenden ganz oder teilweise abgeholfen wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. August 1996 - 8 A 3429/94 -, FEVS 47, 423).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2000 - 22 A 4467/95

    Sozialhilferecht: Guthaben eines nicht zuteilungsreifen Sparvertrags als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Lebensversicherungen oder Bausparverträge in Höhe des Rückkaufwertes bzw. in Höhe des Kapitals verwertbares Vermögen darstellen (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 -, BVerwGE 106, 105 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2000 - 22 A 4467/95 -, NVwZ-RR 2000, 685 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 3819/99

    Ausschluss der regulären Kündigungsmöglichkeiten bei Grabpflegeverträgen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
    Mit der Kündigung wird ein fälliger Rückzahlungsanspruch in Bezug auf die eingezahlten Leistungen vermittelt (vgl. zur Verwertbarkeit eines Guthabens aufgrund eines Grabpflegevertrages: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Mai 2001 - 16 A 3819/99 -, NVwZ-RR 2002, 199 ff.), so dass die Klägerin und ihr Ehemann über verwertbares Vermögen i.S.v. § 88 Abs. 1 BSHG verfügen .
  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02

    Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus

    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall nach § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG zu verschonen (OVG Lüneburg, Urteile vom 23. Juli 2003 - OVG 4 LC 523/02 und 4 LB 178/03 - juris; a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003 - OVG 12 A 10302/03 - ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.05.2006 - L 9 SO 4/06

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Nach diesen Maßgaben des Gesetzgebers ist der Wunsch vieler Menschen, für die Zeit nach ihrem Tod vorzusorgen, dahin zu respektieren, dass ihnen die Mitteil erhalten bleiben, die sie für eine angemessene Bestattung und eine angemessene Grabpflege zurückgelegt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003, 5 C 84/02, FEVS 56, 302 ff.; OVG Lüneburg, a. a. O.; OVG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003,. 16 B 2078/03, FEVS 55, 478 ff.; a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003, 12 A 10302, FEVS 54, 534 ff.).

    Die Klägerin hat, obwohl ihr dies durch Rückfrage bei dem Bestattungsunternehmen hätte möglich sein müssen, hinsichtlich der Auszahlungshöhe bei der Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrags keinerlei konkrete Angaben gemacht, so dass hier von einer Vermögensposition in Höhe von 3.699,00 EUR auszugehen war (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2003, 12 A 10302/03.OVG).

  • OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05

    Sozialhilfe: Bestimmung über eigene Bestattung als Teil des Persönlichkeitsrechts

    Daher erscheint es gerechtfertigt, die angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu verschonen (BVerwG NJW 2004, 2914 ff; Niedersächsisches OVG Urteil vom 23. Juli 2003 Az: 4 LC 523/02; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003, Az: 12 A 10302/03).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2003 - 16 B 2078/03

    Ersparnisse für die Bestattung können Schonvermögen sein

    Anders als das OVG Rh.-Pfl., Beschluss vom 24.3.2003 - 12 A 10302/03 -, FEVS 54, 534 = SAR-aktuell 2003, 86, und diesem folgend das VG, die den Tod und die diesem unmittelbar nachfolgenden Bedarfslagen nicht als Bestandteil des Lebensabschnitts "Alter" verstehen, hält der Senat ein weitergehendes Begriffsverständnis für geboten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.12.2006 - L 9 SO 19/06

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Grabpflegestiftung

    Die Systematik des Vermögensschutzes in diesen Vorschriften verbietet es, den unbestimmten Rechtsbegriff der Härte in der Weise auszulegen, dass dadurch in einer Vielzahl von Fällen generell die Pflicht zum Vermögenseinsatz weiter eingeschränkt wird (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2003 - 12 A 10302/03 -, recherchiert bei juris).

    Dabei ist insbesondere der zeitliche Zusammenhang zu berücksichtigen zwischen dem Eingehen der entsprechenden Verpflichtungen, dem Abheben der entsprechenden Beträge vom Sparbuch und der Aufnahme in das Heim (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2003 - 12 A 10302/03 - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Mai 2006 - L 9 SO 4/06).

  • VG Düsseldorf, 05.09.2003 - 22 L 2890/03

    Anforderungen an die Durchsetzung des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf

    Ausgehend von diesen Grundsätzen stellen auch die Beträge, die von dem Antragsteller zu 1. und der Antragstellerin zu 2. auf Grund der am 12. Juni 2003 abgeschlossenen Bestattungsvorsorgeverträge an das Bestattungsunternehmen in Höhe von jeweils 3.474,68 Euro (Gesamtsumme 6.929,36 Euro) gezahlt worden sind, verwertbares Vermögen dar, so ausdrücklich Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2003 - 12 A 10302/03 - bisher nicht veröffentlicht -.

    Bereits nach dem Wortlaut des § 88 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 BSHG werden von dem Begriff "?angemessene Alterssicherung" Bestattungsvorsorgekosten nicht erfasst, so ebenfalls OVG Rheinland, Beschluss vom 24. März 2003 a.a.O; anderer Auffassung offensichtlich OVG Berlin, Urteil vom 28. Mai 1998 - 6 B 20.95 - FEVS 49, 118 ff. -.

    Vielmehr stellt die Ansparung von Vermögen zur Deckung von Bestattungkosten keinen atypischen, sondern einen typischen Fall dar, der allerdings in § 88 Abs. 2 BSHG vom Gesetzgeber nicht als gesonderte Ausnahme von der Vermögenseinsatzpflicht geregelt worden ist und daher auch nicht regelmäßig dem Anwendungsbereich des § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG unterstellt werden kann, so ausdrücklich OVG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 24. März 2003 a.a.O..

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.12.2006 - L 9 SO 3/06

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Härtefall

    Die insoweit gegenteilige Auffassung des Beklagten (gegen die Annahme einer Härte auch OVG Rheinland-Pfalz vom 24.03:2003 - 12 A 10302/03 -) vermochte die Kammer nicht zu überzeugen.
  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06

    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Gegenposition im Wesentlichen vom OVG Koblenz (FEVS 54, 534) und nunmehr vom Schleswig - Holst.
  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2004 - 11 K 609/02

    Dauergrabpflegevertrag als verwertbares Vermögen; Voraussetzungen für einen

    Bedenkt man die äußerst bescheidene Lebensführung der Klägerin und den Umstand, dass immer wieder Zahlungen aus ihrem angespartem Eigengeld an den Beklagten erfolgt sind, hat es sich also bei der Einmalzahlung in den Dauergrabpflegevertrag um die einzige größere" Ausgabe aus angespartem Eigengeld in fast dreißig Jahren gehandelt; daraus wird deutlich, welche existentielle Bedeutung die Aufrechterhaltung des Grabpflegevertrages für die Klägerin gehabt hat und weiterhin hat vgl. zur Annahme einer Härte des Einsatzes von angesparten Mitteln mit Blick auf den Todesfall: OVG NRW, Urteil vom 29. Mai 2001 - 16 A 3819/99 -, n.v. (Dauergrabpflegevertrag); OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Juli 2003 - 4 LB 178/03 -, JURIS Nr. MRWE012670300 (Dauergrabpflegevertrag); OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 2003 - 16 A 2078/03 -, n.v. (Bestattungsvorsorgevertrag) mit Anmerkung Trenk-Hinterberger, Ersparnisse für die Bestattung als Schonvermögen, JURIS PraxisReport Sozialrecht Ausgabe 10/2004 vom 4. März 2004; a.A.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2003 - 12 A 10302/03 -, FEVS 54, 534 (Bestattungsvorsorgevertrag).
  • VG Köln, 05.07.2004 - 16 L 850/04

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes; Gewährung von

    Die Angemessenheit ist hiernach nicht schon dann in Frage gestellt, wenn die erforderlichen Kosten einer Bestattung i.S. von § 15 BSHG (maßvoll) überschritten werden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.12.2003 - 16 B 2078/03 - NVwZ-RR 2004, 360; im Ergebnis ähnlich OVG Berlin Urteil vom 28.05.1998 - 6 B 20.95 -, FEVS 49, 218 ff; a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2003 - 12 A 10302/03 - FEVS 54, 534.
  • SG Schleswig, 12.12.2005 - S 12 SO 194/05

    Streit um einen Anspruch auf Übernahme der durch Renteneinkommen und Leistungen

  • LG Verden, 06.03.2007 - 1 T 71/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 12 B 2673/04

    Anspruch auf eine Absicherung von Kosten einer angemessenen Bestattung

  • SG Osnabrück, 17.11.2005 - S 16 SO 194/05
  • VG Gelsenkirchen, 30.04.2004 - 11 K 609/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids betreffend die Rücknahme und

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