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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95   

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https://dejure.org/1996,6504
OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95 (https://dejure.org/1996,6504)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.04.1996 - 2 A 11716/95 (https://dejure.org/1996,6504)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. April 1996 - 2 A 11716/95 (https://dejure.org/1996,6504)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schriftform der Klage; Unterschrift; Urheberschaft ; Verkehrswille des Klägers; Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde ; Nachträgliche Berichtigung; Versäumung eines Prüfungstermins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 593
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95
    Entscheidend ist, ob sich beides aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit etwa beigefügten Unterlagen hinreichend sicher ergibt, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (BVerwG, aaO, S. 36; NJW 1993, 1874).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95
    Dies folgt zwar nicht aus § 126 BGB, der zur Einhaltung schriftlicher Form ausdrücklich die eigenhändige Namensunterschrift vorschreibt; denn diese Vorschrift gilt nur für das Bürgerliche Recht und ist wegen der Eigenständigkeit des Prozeßrechts weder unmittelbar noch entsprechend auf Prozeßhandlungen anwendbar (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 30. April 1979, BVerwGE 58, 359 [364]; BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1988, BVerwGE 81, 32 [33]).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95
    Dies folgt zwar nicht aus § 126 BGB, der zur Einhaltung schriftlicher Form ausdrücklich die eigenhändige Namensunterschrift vorschreibt; denn diese Vorschrift gilt nur für das Bürgerliche Recht und ist wegen der Eigenständigkeit des Prozeßrechts weder unmittelbar noch entsprechend auf Prozeßhandlungen anwendbar (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 30. April 1979, BVerwGE 58, 359 [364]; BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1988, BVerwGE 81, 32 [33]).
  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94

    Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit im Falle eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95
    Diese Urkunde leidet an keinem wesentlichen Mangel, der ihren Zweck, jeden Streit über das Ob und Wie der Zustellung auszuschließen, vereiteln und deshalb zur Unwirksamkeit der Zustellung führen könnte (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, Buchholz 303 § 195 ZPO Nr. 3; HessVGH, Beschluß vom 13. Juli 1989, NJW 1990, 467, und Urteil vom 12. September 1995, NJW 1996, 1075).
  • VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89

    Mängel der Postzustellungsurkunde - Familiennachzug, einjährige Wartefrist

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95
    Diese Urkunde leidet an keinem wesentlichen Mangel, der ihren Zweck, jeden Streit über das Ob und Wie der Zustellung auszuschließen, vereiteln und deshalb zur Unwirksamkeit der Zustellung führen könnte (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, Buchholz 303 § 195 ZPO Nr. 3; HessVGH, Beschluß vom 13. Juli 1989, NJW 1990, 467, und Urteil vom 12. September 1995, NJW 1996, 1075).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95
    Denn für die von ihm behauptete, vom Beklagten aber bestrittene Tatsache, daß für die Versäumung des Prüfungstermins ein wichtiger Grund vorlag, trägt er die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982, BVerwGE 66, 213 [215]).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95
    Ihr droht Gefahr aus zwei Richtungen: Zu vermeiden ist einerseits, daß dem Prüfling gleichheitswidrig die Chance genommen wird, seine Leistungsfähigkeit angemessen unter Beweis zu stellen, andererseits aber auch, daß er seine Chancen gegenüber seinen Mitprüflingen gleichheitswidrig verbessert, indem er sich eine ihm nicht zustehende - weitere oder auch zeitlich spätere - Prüfungschance verschafft (siehe auch BVerwG, Urteil vom 07. Oktober 1988, BVerwGE 80, 282 [284]).
  • VGH Bayern, 29.07.2005 - 7 ZB 05.995

    Erste Juristische Staatsprüfung; krankheitsbedingte Verhinderung; Beweislast des

    Die Nichterweislichkeit dieses Umstandes geht zu Lasten des Prüfungsteilnehmers, der hinsichtlich persönlicher Verhinderungsgründe die materielle Beweislast trägt (BVerwG vom 22.10.1982, BVerwGE 66, 213/215 f.; OVG RhPf vom 24.4. 1996, NVwZ 1997, 593; BayVGH vom 16.4. 2002, Az. 7 B 01.1889).
  • VG Cottbus, 27.04.2012 - 1 K 314/10

    Hochschulrecht

    Zwar kann ein Prüfling im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten sein, Vorkehrungen für den Empfang einer Ladung zu treffen, wenn er mit dem Zugang einer solchen für einen bereits in Auge gefassten oder absehbaren Prüfungstermin rechnen musste (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. April 1996 - 2 A 11716/95 -, NVwZ 1997, 593; Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - 7 B 00.2774 -, juris Rn. 19; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rn. 198).
  • VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4722/15

    Nichtbestehen der Abiturprüfung; Ladung zur mündlichen Nachprüfung; Rüge von

    Ein Prüfling ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, Vorkehrungen für den Empfang einer Ladung zu treffen, wenn er mit dem Zugang einer solchen für einen bereits in Auge gefassten oder absehbaren Prüfungstermin rechnen musste (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. April 1996 - 2 A 11716/95 -, NVwZ 1997, 593; Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - 7 B 00.2774 -, juris Rn. 19; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rn. 198).
  • VG Cottbus, 27.06.2014 - 1 K 1131/13
    Die hier zu beurteilende Ausgestaltung der Bekanntgabe von Prüfungsterminen überspannt auch keineswegs die Erwartungen an eine selbstverantwortliche Planung und Durchführung des Studiums durch die Studierenden, sondern bewegt sich vielmehr im Rahmen der ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht, die auch die Obliegenheit umfasst, Vorkehrungen für den Empfang einer Ladung zu treffen, wenn der Studierende mit dem Zugang einer solchen für einen bereits in Auge gefassten oder absehbaren Prüfungstermin rechnen musste (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. April 1996 - 2 A 11716/95 -, NVwZ 1997, 593; Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - 7 B 00.2774 -, juris Rn. 19; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rn. 198).
  • VG Cottbus, 27.04.2012 - 1 K 253/10

    Prüfungsrecht einschließlich der zweiten Staatsprüfungen und der Anerkennung

    Zwar kann ein Prüfling im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten sein, Vorkehrungen für den Empfang einer Ladung zu treffen, wenn er mit dem Zugang einer solchen für einen bereits in Auge gefassten oder absehbaren Prüfungstermin rechnen musste (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. April 1996 - 2 A 11716/95 -, NVwZ 1997, 593; Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - 7 B 00.2774 -, juris Rn. 19; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rn. 198).
  • VG Kassel, 21.04.2023 - 1 K 668/22

    Fehlende Unterschrift unter Beihilfeantrag

    Entscheidend ist, ob sich beides aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit etwa beigefügten Unterlagen hinreichend sicher ergibt, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. April 1996 - 2 A 11716/95 -, NVwZ 1997, 593, beck-online).
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