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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2014 - 7 A 11246/13.OVG   

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https://dejure.org/2014,20650
OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2014 - 7 A 11246/13.OVG (https://dejure.org/2014,20650)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.2014 - 7 A 11246/13.OVG (https://dejure.org/2014,20650)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 7 A 11246/13.OVG (https://dejure.org/2014,20650)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 88 Abs 1 BSHG, § 12 Abs 1 SGB 2, § 10 SGB 8, § 19 SGB 8, § 34 SGB 8
    Kostenbeitrag aus Erbschaft für Jugendhilfemaßnahme

  • Deutsches Notarinstitut

    BSHG § 88 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 1; SGB VIII §§ 10, 19, 34, 41, 91 Abs. 1 Nr. 5b, Abs. 5, 92 Abs. 1a
    Zur Kostenbeitragspflicht für Volljährige für Jugendhilfemaßnahmen aus einem der Testamentsvollstreckung unterliegendem Erbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen verwertbaren Vermögens bei einer der Testamentsvollstreckung unterliegenden Erbschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen verwertbaren Vermögens bei einer der Testamentsvollstreckung unterliegenden Erbschaft

  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 34 ; SGB VIII § 41
    Vorliegen verwertbaren Vermögens bei einer der Testamentsvollstreckung unterliegenden Erbschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Volljährige muss der Testamentsvollstreckung unterliegendes Erbe nicht für gewährte Leistungen der Jugendhilfe einsetzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Volljährige muss der Testamentsvollstreckung unterliegendes Erbe nicht für gewährte Leistungen der Jugendhilfe einsetzen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Die der Testamentsvollstreckung unterliegende Erbschaft als unverwertbares Vermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 538
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2014 - 7 A 11246/13
    Das nunmehr für das Sozialrecht zuständige Bundessozialgericht hat in seiner Rechtsprechung ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der Vermögensinhaber über das Vermögen verfügen dürfen, aber auch können muss (BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R -, juris, Rn. 15 und Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R -, juris, Rn. 14).

    Insoweit verweist der 8. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 25. August 2011 (a.a.O.) auf die Rechtsprechung des 14. Senats des Bundessozialgerichts, wonach von einer generellen Unverwertbarkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II, der Vorschrift, die für die Leistungsgewährung für die Grundsicherung für Arbeitsuchende die Berücksichtigung aller verwertbaren Vermögensgegenstände regelt, auszugehen sei, wenn völlig ungewiss sei, wann eine für die Verwertbarkeit notwendige Bedingung eintritt.

    Ob in diesen Fällen ebenfalls ein Zeitraum von zwölf Monaten oder - wofür einiges spreche - abhängig vom Einzelfall ein in der Regel deutlich längerer Zeitabschnitt zugrunde zu legen sei, wurde offen gelassen (BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R -, juris, Rn. 15).

    Das Bundessozialgericht (Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R -, juris, Rn. 15) geht dabei in der Regel von dem in § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XII normierten Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten aus.

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2014 - 7 A 11246/13
    Das nunmehr für das Sozialrecht zuständige Bundessozialgericht hat in seiner Rechtsprechung ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der Vermögensinhaber über das Vermögen verfügen dürfen, aber auch können muss (BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R -, juris, Rn. 15 und Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R -, juris, Rn. 14).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2014 - 7 A 11246/13
    Maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfalle, sei danach im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt würden, also regelmäßig im Falle der Grundsicherungsleistungen der sechsmonatige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II, mit der Folge, dass nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungsabschnitts eine neue Prognoseentscheidung ohne Bindung an die vorangegangene Einschätzung zu treffen sei (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R -, juris, Rn. 23).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.05.2015 - 2 K 487/12

    Zufluss von Arbeitslohn beim Geschäftsführer einer Bau-GmbH durch Aufrechnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2014 - 7 A 11246/13
    Auf die hiergegen gerichtete Klage der Klägerin hob das Verwaltungsgericht Trier durch Urteil vom 20. September 2012 - 2 K 487/12.TR - den Bescheid der Beklagten vom 20. Januar 2011 und den Widerspruchsbescheid des Stadtrechtsausschusses bei der Beklagten vom 13. April 2012 mit der Begründung auf, es fehle an der hinreichenden Bestimmtheit des Verwaltungsaktes.
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2014 - 7 A 11246/13
    Für einen Einsatz nach § 88 Abs. 1 BSHG kam nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deshalb nur dasjenige Vermögen in Betracht, durch dessen Verwertung der Notlage oder dem Bedarf abgeholfen und das dafür rechtzeitig verwertet werden konnte (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7.96 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 25.11.2014 - 1 A 742/12

    Jugendhilfeträger, Nachrang, Hilfe zur Erziehung, geistige Behinderung

    26 Dies zugrunde gelegt, ist hier die Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Vollzeitpflege auch über den Zeitpunkt der Volljährigkeit der Klägerin bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erforderlich und geeignet (vgl. zum Leistungszeitraum auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24. Juni 2014 - 7 A 11246/13 -, juris Rn. 30).
  • VG Augsburg, 21.07.2015 - Au 3 K 14.1578

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Heranziehung junger Volljähriger auch

    Für einen Einsatz nach § 88 Abs. 1 BSHG kam nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deshalb nur dasjenige Vermögen in Betracht, durch dessen Verwertung der Notlage oder dem Bedarf abgeholfen und das dafür rechtzeitig verwertet werden konnte (BVerwG, U.v. 19.12.1997 - 5 C 7.96 - juris Rn. 26; vgl. zum Ganzen: OVG RhPf, U.v. 24.6.2014 - 7 A 11246/13 - juris Rn. 25).
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