Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6907
OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20.OVG (https://dejure.org/2021,6907)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20.OVG (https://dejure.org/2021,6907)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20.OVG (https://dejure.org/2021,6907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 2 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 54 Abs 2 Nr 1 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004
    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines mit Drogen in Konflikt geratenen Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation; Berücksichtigung von Strafurteilen durch die Behörde im Ausweisungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20
    Dabei erfolgt die von § 53 Abs. 1 AufenthG geforderte Abwägung der Interessen an der Ausweisung mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers in Deutschland auf der Tatbestandsseite einer gebundenen Ausweisungsentscheidung und ist damit gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325 = juris, Rn. 23).

    Erforderlich ist die Prognose, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet ein Schaden an einem der aufgeführten Schutzgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325 = juris, Rn. 23).

    Die Katalogisierung schließt demnach die Berücksichtigung weiterer Umstände im Rahmen der zu treffenden Abwägungsentscheidung nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325 = juris, Rn. 24).

    Die in § 54 AufenthG enthaltenen Tatbestände erfüllen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325 = juris, Rn. 26) zwei Funktionen: Zuvorderst wird den dort benannten Ausweisungsinteressen ein besonderes Gewicht für die nach § 53 Abs. 1 Halbs. 2 AufenthG geforderte Abwägung zugewiesen.

    Die Befristungsdauer steht nach der Neufassung des § 11 Abs. 3 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 153, 325 = juris, Rn. 65 f. mit Verweis auf BR-Drs. 642/14 S. 39), so dass die Ermessensentscheidung der Beklagten im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist (§ 114 VwGO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17

    Ausweisung eines Palästinensers wegen Terrorismuspropaganda

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20
    Zum anderen lässt sich eine Gefährdung im Sinne des § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG für die dort genannten Schutzgüter auch weiterhin generalpräventiv begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, BVerwGE 162, 349 = juris, Rn. 16; Urteile des Senats vom 23. Mai 2017 - 7 A 11445/16.OVG -, juris, Rn. 44 ff. und vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 32 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. September 2016 - 19 CS 15.1600 -, juris, Rn. 34; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 53 AufenthG Rn. 61 ff.; Tanneberger, in: BeckOK AuslR, Stand: 01/2021, § 53 AufenthG Rn. 29 ff.).

    Wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, können schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch dann vorliegen, wenn von dem Ausländer selbst keine Wiederholungsgefahr mehr ausgeht, aber wegen der besonderen Schwere der Straftat ein dringendes Bedürfnis besteht, durch die Ausweisung generalpräventiv andere Ausländer von der Begehung vergleichbarer Straftaten abzuhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21/18 -, juris, Rn. 17 und vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, BVerwGE 162, 349 = juris, Rn. 14 ff.; Urteil des Senats vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 37 ff.).

    Erforderlich ist, dass es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und sich durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9/94 -, BVerwGE 102, 63 = juris, Rn. 24; Urteil des Senats vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 44).

    Auch in diesem Falle stellt die Ausweisung eine den gebotenen Zusammenhang wahrende aufenthaltsrechtliche Reaktion auf das strafgerichtlich abgeurteilte Delikt dar, von der eine generalpräventive Wirkung erwartet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 1987 - 1 B 4/87 -, NJW 1987, 3092; Urteil des Senats vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 48; OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 18 B 70/06 -, juris, Rn. 23).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 7 A 11445/16

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers allein aufgrund generalpräventiver

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20
    Zum anderen lässt sich eine Gefährdung im Sinne des § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG für die dort genannten Schutzgüter auch weiterhin generalpräventiv begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, BVerwGE 162, 349 = juris, Rn. 16; Urteile des Senats vom 23. Mai 2017 - 7 A 11445/16.OVG -, juris, Rn. 44 ff. und vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 32 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. September 2016 - 19 CS 15.1600 -, juris, Rn. 34; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 53 AufenthG Rn. 61 ff.; Tanneberger, in: BeckOK AuslR, Stand: 01/2021, § 53 AufenthG Rn. 29 ff.).

    Bejahendenfalls wird dadurch neben einer spezialpräventiv begründeten Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG auch gleichzeitig die konkrete Gewichtung des Ausweisungsinteresses (mit-)bestimmt (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 2017 - 7 A 11445/16.OVG -, juris, Rn. 53).

    Die durch die Verbreitung von Betäubungsmitteln betroffenen Schutzgüter des Lebens und der Gesundheit einer Vielzahl Dritter haben einen besonders hohen Rang (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14. März 2017 - 7 B 11061/16.OVG -, ESOVGRP m.w.N. und Urteil vom 23. Mai 2016 - 7 A 11445/16.OVG -, juris, Rn. 58).

    Dies gilt selbst, wenn man in Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 56 AufenthG a.F. zugunsten des Klägers annimmt, dass bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Bleibeinteresses im Sinne des § 55 Abs. 1 AufenthG ein strengerer Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist (vgl. zur alten Rechtslage VGH BW Urteil vom 9. Juli 2003 - 11 S 420/03 -, juris, Rn. 27, Neidhardt, in: HTK-AuslR, Stand 19. Mai 2019, § 53 Abs. 1 AufenthG - Spezialprävention, Rn. 69 ff., m.w.N. zur bisherigen Rechtsprechung; Urteil des Senats vom 23. Mai 2016 - 7 A 11445/16.OVG -, juris, Rn. 58).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20
    Bei der Ausweisungsentscheidung haben die Verwaltungsgerichte auf der Grundlage aller Umstände des Einzelfalls eine eigene Beurteilung und Prognoseentscheidung vorzunehmen, ob das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -,  BVerwGE 143, 277 = juris, Rn. 17).

    Bei bedrohten Rechtsgütern mit einer hervorgehobenen Bedeutung sind im Rahmen der tatrichterlichen Prognose der Wiederholungsgefahr umso geringere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, BVerwGE 143, 277 = juris, Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 10 ZB 17.2063 - juris, Rn. 9; Urteil des Senats vom 30. Juli 2010 - 7 A 11230/09 -, juris, Rn. 34).

    Das bedeutet aber nicht, dass bei hochrangigen Rechtsgütern bereits jede auch nur entfernte Möglichkeit eine Wiederholungsgefahr begründet; vielmehr dürfen an die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, BVerwGE 143, 277 = juris, Rn. 16).

  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20
    Ein Eingriff ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendig, wenn ein herausragendes soziales Bedürfnis besteht und er verhältnismäßig zum legitimen Ziel ist (EGMR, Urteil vom 5.Juli 2005 - Nr. 46410/99 [Üner] -, juris, Rn. 54).

    Erforderlich ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Beachtung der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Kriterien (EGMR, Urteile vom 2. August 2001- Nr. 54273/00 [Boultif] - InfAuslR 2001, 476 und vom 5.Juli 2005 - Nr. 46410/99 [Üner] -, juris, Rn. 54 ff.).

    Ausländer, die nahezu ihr gesamtes Leben hier verbracht haben, genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011, - 41548/06 -, Trabelsi, juris, Rn. 54 und vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 -, juris, Rn. 55; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16, juris, Rn. 19).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20
    Wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, können schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch dann vorliegen, wenn von dem Ausländer selbst keine Wiederholungsgefahr mehr ausgeht, aber wegen der besonderen Schwere der Straftat ein dringendes Bedürfnis besteht, durch die Ausweisung generalpräventiv andere Ausländer von der Begehung vergleichbarer Straftaten abzuhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21/18 -, juris, Rn. 17 und vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, BVerwGE 162, 349 = juris, Rn. 14 ff.; Urteil des Senats vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 37 ff.).

    Diese geben dem mit zunehmendem Zeitabstand eintretenden Bedeutungsverlust staatlicher Reaktionen einen zeitlichen Rahmen, der auch bei der Bewertung des generalpräventiven Ausweisungsinteresses herangezogen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21/18 -, BVerwGE 165, 331 = juris, Rn. 18 f.; Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2018 - 7 A 10866/18.OVG -, juris, Rn. 16).

    Bei abgeurteilten Straftaten bilden die Tilgungsfristen des § 46 BZRG zudem eine absolute Obergrenze, weil nach deren Ablauf die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nach § 51 BZRG nicht mehr vorgehalten werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 21/18 -, BVerwGE 165, 331 = juris, Rn. 19).

  • EGMR, 04.10.2001 - 43359/98

    Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines Straftäters in die Türkei;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20
    Demgemäß erachtet er es neben der Intensität der Bindung und dem Alter des Ausgewiesenen für maßgeblich, welche Sprache der Ausgewiesene spricht und ob es Verwandte oder andere soziale Beziehungen im Herkunftsstaat bzw. umgekehrt familiäre Bindungen oder Verwandte im Aufenthaltsstaat gibt (EGMR, Entscheidung vom 4. Oktober 2001 - 43359/98 [Adam] - EuGRZ 2002, 582 = NJW 2003, 2595).

    Es ist jedoch bei Ausländern der zweiten Ausländergeneration regelmäßig anzunehmen, dass sie die Muttersprache ihrer Eltern erlernt haben und zumindest in Grundzügen noch beherrschen (vgl. zu dieser Vermutung EGMR, Entscheidung vom 4. Oktober 2001 - Nr. 43359/98 - Adam/ Deutschland, NJW 2003, 2595).

    Im Übrigen ist der Kläger 36 Jahre alt und seine Chancen zur Integration in die marokkanische Gesellschaft sind nicht notwendigerweise ungünstiger als die einer Integration in Deutschland (vgl. dazu EGMR, Entscheidung vom 4. Oktober 2001 - Nr. 43359/98 - Adam/Deutschland, NJW 2003, 2595).

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20
    Die Ausweisung begründet hier einen Eingriff in das Grundrecht des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und in Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 23.Juni 2008 - 1638/03, Maslov II -, BeckRS 2009, 70641, Rn. 61; Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - 7 A 10881/09.OVG -, juris, Rn. 34 und Beschluss vom 3. Mai 2012 - 7 A 11425/11.OVG -, juris, Rn. 7).

    Hinsichtlich Art und Schwere der Straftaten ist vor allem auch zu berücksichtigen, ob der Ausländer sich diese als Jugendlicher oder als Erwachsener hat zuschulden kommen lassen (vgl. EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1638/03, Maslov II -, BeckRS 2009, 70641, Rn. 72).

    Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat im Bereich des Drogenhandels - anders als bei allein wegen Drogenkonsums Verurteilten - Verständnis für die Härte der Behörden gegenüber jenen gezeigt, die "aktiv an der Verbreitung dieser Geißel beteiligt sind" (vgl. EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1638/03, Maslov II -, BeckRS 2009, 70641, Rn. 80).

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20
    Zudem wiegt das Bleibeinteresse auch deswegen besonders schwer, weil der Kläger, der im Alter von einem Jahr in die Bundesrepublik eingereist ist, seine wesentliche Prägung im Bundesgebiet erfahren hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 10 ZB 15.2062 - juris, Rn. 35 m.w.N.; EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 - Nr. 41548/06 - Trabelsi, juris, Rn. 53 f.).

    Ausländer, die nahezu ihr gesamtes Leben hier verbracht haben, genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011, - 41548/06 -, Trabelsi, juris, Rn. 54 und vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 -, juris, Rn. 55; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16, juris, Rn. 19).

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011, - 41548/06 -, aaO, juris, Rn. 55; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2016, aaO, juris, Rn. 19; OVG Bremen, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 B 300/20 -, juris, Rn. 31).

  • VGH Bayern, 16.02.2018 - 10 ZB 17.2063

    Rechtmäßige Ausweisung in die Türkei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20
    Bei der Prognose der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftaten, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, die Persönlichkeitsstruktur des Täters sowie sein Nachtatverhalten, gegebenenfalls eine therapeutische Aufarbeitung des Geschehenen sowie seine Entwicklung und Lebensumstände zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 10 ZB 17.2063 -, juris, Rn. 9).

    Bei bedrohten Rechtsgütern mit einer hervorgehobenen Bedeutung sind im Rahmen der tatrichterlichen Prognose der Wiederholungsgefahr umso geringere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, BVerwGE 143, 277 = juris, Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 10 ZB 17.2063 - juris, Rn. 9; Urteil des Senats vom 30. Juli 2010 - 7 A 11230/09 -, juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

  • VGH Bayern, 29.05.2018 - 10 ZB 17.1739

    Ausweisung wegen Drogenstraftaten - Gefahrenprognose bei noch nicht

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ausweisung eines faktischen

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • EGMR, 21.10.1997 - 25404/94

    BOUJLIFA c. FRANCE

  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

  • OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20

    Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 18 B 70/06

    Ausweisung Ausweisungszweck Generalprävention zeitliche Nähe Zeitablauf

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 10 ZB 19.777

    Ausweisung nach wiederholten Straftaten - Prognose zur Wiederholungsgefahr

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 7 A 11425/11

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14

    Mangelnde Erforderlichkeit einer Befristung der Wirkungen einer Abschiebung schon

  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2018 - 7 A 10866/18

    Ausweisung eines Ausländers wegen schwerer Sexualstraftat

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 7 A 11230/09

    Ausweisung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 7 A 10881/09

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Die neuerliche Begehung einer Straftat oder ein sonstiger Umstand, der das Ausweisungsinteresse erhöht, führt dazu, dass auch von einem möglichen Verbrauch erfasste frühere Sachverhalte wieder in die Gefahrenbeurteilung einzubeziehen sind (BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 21; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 45).

    Trotz der in der Literatur formulierten Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung aus generalpräventiven Erwägungen (ausführlich Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 81 ff., Rn. 91 ff. ; siehe etwa auch Gutmann, InfAuslR 2019, 384, und Albert, ZAR 2021, 95 ; Cziersky-Reis, ANA-ZAR 2018, 74 f. ), ist hieran aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung festzuhalten - zumal die obergerichtliche Rechtsprechung einhellig annimmt, dass § 53 Abs. 1 AufenthG eine generalpräventive Ausweisung ermöglicht (vgl. etwa OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2022 - 13 LB 148/22 -, juris Rn. 43 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2022 - 2 O 164/21 -, juris Rn. 27; OVG Bremen, Urteil vom 15.12.2021 - 2 LC 269/21 -, juris Rn. 75; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.09.2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 42; Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 29a, m.w.N. aus der Rspr. ).

  • VG Mainz, 19.11.2021 - 4 K 780/20

    Ausweisung nach Straffälligkeit; Wiederholungsgefahr; Prognose; Indizwirkung

    Dabei erfolgt die von § 53 Abs. 1 AufenthG geforderte Abwägung der Interessen an der Ausweisung mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers in Deutschland auf der Tatbestandsseite einer gebundenen Ausweisungsentscheidung und ist damit gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325, juris Rn. 23; OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 38 ).

    Bejahendenfalls wird dadurch neben einer spezialpräventiv begründeten Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG auch gleichzeitig die konkrete Gewichtung des Ausweisungsinteresses (mit-)bestimmt (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 47 m.w.N.).

    Bei bedrohten Rechtsgütern mit einer hervorgehobenen Bedeutung sind im Rahmen der tatrichterlichen Prognose der Wiederholungsgefahr umso geringere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O., juris Rn. 16; OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 48 ; BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2018 a.a.O., juris Rn. 9).

    Denn hier geht es um die Beurteilung, ob es dem Ausländer gelingen wird, über die Bewährungszeit hinaus ein straffreies Leben zu führen (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 51 ; BayVGH, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 10 ZB 20.399 -, juris Rn. 7).

    Die Ausweisung begründet hier einen Eingriff in das Grundrecht des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und in Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1638/03 [Maslov II] -, BeckRS 2009, 70641, Rn. 61; OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 69 m.w.N.).

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O.; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2016 a.a.O., juris Rn. 19; OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 71 ; OVG Bremen, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 B 300/20 -, juris Rn. 31; BayVGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 10 ZB 15.2062 -, juris Rn. 35).

    Hinsichtlich Art und Schwere der Straftaten ist insbesondere zu berücksichtigen, ob der Ausländer sich diese als Jugendlicher oder als Erwachsener hat zuschulden kommen lassen (vgl. EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1638/03 [Maslov II] -, BeckRS 2009, 70641, Rn. 72; OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 77 ).

    Bei Ausländern der zweiten Ausländergeneration ist regelmäßig anzunehmen, dass sie die Muttersprache ihrer Eltern erlernt haben und zumindest in Grundzügen noch beherrschen (vgl. zu dieser Vermutung EGMR, Entscheidung vom 4. Oktober 2001 - 43359/98 [Adam/Deutschland] -, NJW 2003, 2595; OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 82 ).

    (Re-)Integration des Klägers in Marokko für ihn verbundenen Schwierigkeiten ließen sich durch eine anfängliche Unterstützung durch seine in Marokko lebenden Verwandten, durch seine Eltern und/oder seine Schwester abmildern (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 83 ).

  • VG Karlsruhe, 09.05.2023 - 8 K 2816/21

    Ausweisung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet; Absehen von der Setzung einer

    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nach ständiger Rechtsprechung erst dann ausgegangen werden, wenn der Ausländer eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende über einen nicht völlig unerheblichen Zeitraum glaubhaft gemacht hat, so dass mit der erforderlichen Sicherheit auf einen Einstellungswandel und eine innerlich verfestigte Verhaltensänderung geschlossen und eine Wiederholungsgefahr verneint werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 20; OVG Bremen, Beschluss vom 15.2.2021 - 2 B 364/20 - juris Rn. 13; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25.2.2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 58; SächsOVG, Beschluss vom 13.5.2022 - 3 A 844/20 - juris Rn. 16).

    Eine Ausweisung des Klägers ist hierbei auch unter Berücksichtigung seiner Abhängigkeit von Betäubungsmitteln geeignet, andere Ausländer, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, von Taten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten, weil der Kläger seine Steuerungsfähigkeit im Tatzeitpunkt nach den Feststellungen des Landgerichts nicht aufgrund seiner Suchkrankheit verloren hatte (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25.2.2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 63 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 13.5.2022 - 3 A 844/20 - juris Rn. 18).

  • VG Köln, 02.05.2022 - 11. Kammer
    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann jedoch von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 58; BayVGH, Beschluss vom 21.05.2021 - 19 CS 20.2977 -, juris Rn. 21 und vom 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534 -, juris Rn. 13; vgl. hierzu auch VG Bremen, Urteil vom 03.09.2021 - 2 K 1211/19 -, juris Rn. 26.

    Unabhängig davon kann, solange sich der Kläger nicht auch außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, nicht mit der erforderlichen Notwendigkeit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde, vgl. hierzu z.B. BayVGH, Beschluss vom 21.05.2021 - 19 CS 20.2977 -, juris Rn. 21 und vom 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534 -, juris Rn. 13, zumal ihm dann keine Ausweisung oder die Aufhebung von Hafterleichterungen mehr drohen werden, vgl. zu diesem Aspekt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 62.

  • VG Köln, 04.05.2022 - 11 K 1808/20
    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann jedoch von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 58; BayVGH, Beschluss vom 21.05.2021 - 19 CS 20.2977 -, juris Rn. 21 und vom 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534 -, juris Rn. 13; vgl. hierzu auch VG Bremen, Urteil vom 03.09.2021 - 2 K 1211/19 -, juris Rn. 26.

    Unabhängig davon kann, solange sich der Kläger nicht auch außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, nicht mit der erforderlichen Notwendigkeit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde, vgl. hierzu z.B. BayVGH, Beschluss vom 21.05.2021 - 19 CS 20.2977 -, juris Rn. 21 und vom 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534 -, juris Rn. 13, zumal ihm dann keine Ausweisung oder die Aufhebung von Hafterleichterungen mehr drohen werden, vgl. zu diesem Aspekt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 62.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 2 L 128/21

    Ausweisung eines mit Drogen in Konflikt geratenen Ausländers

    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 19 CS 22.1456 - juris Rn. 53, m.w.N., OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 58).

    Solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit auf einen Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 19 CS 22.1456 - juris Rn. 53, m.w.N., OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 58).

  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 18 A 2462/13 -, juris, Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 - juris, Rn. 79.
  • VG Aachen, 27.10.2022 - 8 K 3635/19

    Verlustfeststellung; Zuständigkeit bei Haftfällen; Anhörung nur auf deutsch;

    vgl. zur Ausweisung: OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 18 A 2462/13 -, juris, Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 - juris, Rn. 79; VG B2.
  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 3 A 844/20

    Keine Verhältnismäßigkeit der Ausweisung nach erfolgreicher

    Es hat weiter unter Bezugnahme auf das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass auch bei hochrangigen bedrohten Rechtsgütern eine Wiederholungsgefahr nicht bereits bei jeder auch nur entfernten Möglichkeit eines Schadenseintritts zu bejahen sei (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 15. Januar 2013 - 1 C 10/12 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 23. September 2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 10; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 48; OVG Bremen, Beschl. v. 15. Februar 2021 - 2 B 354/20 -, juris Rn. 12).
  • VG München, 10.05.2022 - M 4 K 21.4251

    Erfolglose Klage gegen eine Ausweisung nach Brasilien (Eigentums- und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und weiterer Obergerichte (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2022 - 19 ZB 22.129, BeckRS 2022, 8203 Rn. 22, 23; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 27; B.v. 14.5.2021 - 19 ZB 20.2345 - juris Rn. 28; B.v. 11.3.2020 - 10 ZB 19.777 - juris Rn. 9; B.v. 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.; ebenso OVG Koblenz, U.v. 25.2.2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 58; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.6.2020 - OVG 11 N 55.19 - juris Rn. 16 ff.) kann bei Straftaten, die - wie vorliegend - ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VG Bayreuth, 22.06.2023 - B 6 S 23.285

    Ausweisung, Türkischer Staatsangehöriger, Paranoide Schizophrenie, Langer

  • OVG Sachsen, 22.07.2022 - 3 A 21/22

    Ausweisung; Generalprävention; Resozialisierung; Verhältnismäßigkeit;

  • VG Hannover, 07.05.2021 - 5 B 1639/21

    Ausweisungsinteresse; besonders schwerwiegende Ausweisungsinteressen;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht