Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8507
OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95 (https://dejure.org/1998,8507)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.1998 - 12 A 10367/95 (https://dejure.org/1998,8507)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 1998 - 12 A 10367/95 (https://dejure.org/1998,8507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1997 - 14 A 2826/94

    Asylbegehren; Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95
    1995 hatte die "Betroffenheitsquote" bei 0, 58 und 1994 noch bei ca. 0,6 % gelegen (s. Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Jugoslawien vom 15. Dezember 1997).Selbst wenn man die in der FAZ vom 23. Januar 1998 unter Bezugnahme auf den CDHRF wiedergegebene Zahl von 10.000 Menschenrechtsverletzungen im Jahre 1997 im Kosovo zugrunde legen würde - Zweifel an einer ungeprüften Übernahme dieser Zahl ergeben sich allerdings aus der Auskunft des Bundesministeriums des Innern vom 07. Januar 1998 an das Verwaltungsgericht Berlin, in dem es heißt, der Generalsekretär des CDHRF habe gegenüber einem Vertreter der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte selbst eingeräumt, auch Fälle zu dokumentieren, in denen Menschenrechtsverletzungen in Wirklichkeit nicht erfolgt seien (ebenso Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 12. Februar 1998 an VG Berlin) -, ist diese Zahl gegenüber dem Vorjahr nicht derart signifikant angestiegen, daß nunmehr von einer Verfolgungsdichte ausgegangen werden kann, die die Annahme einer Gruppenverfolgung zu tragen geeignet ist (vgl. auch Urteil des 7. Senats vom 03. Februar 1998 - 7 A13221/94.OVG und des 6. Senats vom 10. Februar 1998 -6 A 10352/95.OVG - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 10. Dezember 1997 - 14 A 2826/94.A - und vom 19. Januar 1998 - 13 A 2296/94.A - und vom 19. Januar 1998 - 13 A 2296/94 A -).

    Sofern amnesty international in seiner Stellungnahme vom 05. Dezember 1997 an das Verwaltungsgericht Ansbach pauschal und ohne Darlegung etwaiger Referenzfälle angegeben hat, rückkehrende Asylbewerber würden nach ihrer umfangreichen Befragung nach der Ankunft am Flughafen häufig von der Polizei am Heimatort erneut befragt, dabei komme es willkürlich zu intensiven Mißhandlungen, teilt der Senat diese undifferenzierte Einschätzung nicht, da diese Stellungnahme in deutlichem Gegensatz zu den aktuellen Auskünften des Auswärtigen Amtes steht (siehe im Ergebnis ebenso Urteil des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 03. Februar 1998 - 7 A 13221/94.OVG - und des 6. Senats vom 10. Februar 1998 - 6 A10352/95.OVG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. August 1997 - A 14 S 444/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 14 A 2826/94.A -).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95
    Vor dem Hintergrund, daß die Verneinung des Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a Abs. 1 GG oder auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG keine Bindungswirkung nach § 121 VwGO hinsichtlich des Anspruchs auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen gemäß § 53 AuslG entfaltet (vgl. BVerfG, InfAuslR 1993, 176; BVerwGE 99, 324, 329) und zwecks Vermeidung eines eventuell weiteren - auf die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen des § 53 AuslG beschränkten - Rechtsstreits des Klägers weist der Senat gleichwohl darauf hin, daß der Kläger sich zum Zeitpunkt der Urteilsfindung nicht auf Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG berufen kann.

    Mit Blick auf Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt bei verfassungskonformer Anwendung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG im Einzelfall die Gewährung von Abschiebungsschutz allerdings bei einer extremen Gefahrenlage in Betracht, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde (BVerwGE 99, 324, 328; Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3;vgl. auch OVG Rh Pf, Beschluß vom 05. November 1996 - 11 A 11311/96.OVG -).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, kann ein Ausländer Abschiebungsschutz nach dieser Vorschrift nur beanspruchen, wenn ihm im Zielstaat der Abschiebung landesweit eine unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, die grundsätzlich von einem Staat ausgehen oder die von ihm zu verantworten sein muß (BVerwGE 99, 331, 333 f.; NVwZ 1997, 1127; vgl. auch Urteil vom 02. September 1997 - 9 C 40.96 -, VBlBW 1998, 97 und vom 11. November 1997 - 9 C 13.96 -).

    Entscheidend ist vielmehr, ob für den Ausländer unter Berücksichtigung auch des im Asylverfahren erfolglos vorgetragenen Sachverhaltes eine konkrete, individuelle Gefahr für die in der Vorschrift genannten Rechtsgüter besteht; die Gefahr muß dem einzelnen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit drohen (BVerwG, NVwZ 1996, 476).

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, kann ein Ausländer Abschiebungsschutz nach dieser Vorschrift nur beanspruchen, wenn ihm im Zielstaat der Abschiebung landesweit eine unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, die grundsätzlich von einem Staat ausgehen oder die von ihm zu verantworten sein muß (BVerwGE 99, 331, 333 f.; NVwZ 1997, 1127; vgl. auch Urteil vom 02. September 1997 - 9 C 40.96 -, VBlBW 1998, 97 und vom 11. November 1997 - 9 C 13.96 -).

    Unter einer "Behandlung" im Sinne der genannten Bestimmung sind alle diejenigen Maßnahmen zu begreifen, die weder vom Verbot der Folter noch von dem der unmenschlichen Bestrafung erfaßt werden (BVerwG, NVwZ 1997, 1127).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95
    Dabei ist nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts politische Verfolgung grundsätzlich staatliche Verfolgung (vgl. BVerfGE 80, 315, 344; BVerwG, Urteil vom 04. November 1997 - 9 C 34.96 - m.w.N.).

    Durch staatliche Übergriffe der vorbezeichneten Art ist der Kläger noch nicht aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgegrenzt worden (vgl. BVerfGE 80, 315, 335).

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95
    Zum Nachweis asylbegründender Vorgänge außerhalb des Gastlandes reicht es in der Regel aus, daß sie glaubhaft gemacht werden (BVerwGE 55, 82, 86), für Vorgänge innerhalb der Bundesrepublik ist grundsätzlich voller Beweis zu erbringen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 08. Oktober 1997 - 11 A 12193/97.OVG -, AuAS 1998, 23 m.w.N.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluß vom 13. Januar 1998 - 25 A 5687/97 A -).

    Begründet ist die Furcht vor Verfolgung im Heimatstaat dann, wenn einem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Einzelfalles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß ihm die Rückkehr dorthin nicht zuzumuten ist (BVerwGE 55, 82).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95
    Politisch verfolgt in diesem Sinne ist in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff in Art. 1 A Nr. 1 der sog. "Genfer Flüchtlingskonvention" - GfK - vom 28. Juli 1951 (BGBl 1953 II S. 560) ein Ausländer, dem in seinem Heimatstaat wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib, Leben oder schwerwiegender Beeinträchtigung in seiner persönlichen Freiheit drohen und deshalb nicht zuzumuten ist, in seinem Land zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerfGE 54, 341, 357; BVerwGE 49, 202, 204).

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche(Bewegungs-)Freiheit besteht, können Beeinträchtigungen anderer Rechtsgüter ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. BVerfGE 54, 341, 357).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1997 - A 14 S 444/96

    Jugoslawien: zur Rückkehrgefährdung für Kosovo-Albaner, die im Ausland Asyl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95
    Sofern amnesty international in seiner Stellungnahme vom 05. Dezember 1997 an das Verwaltungsgericht Ansbach pauschal und ohne Darlegung etwaiger Referenzfälle angegeben hat, rückkehrende Asylbewerber würden nach ihrer umfangreichen Befragung nach der Ankunft am Flughafen häufig von der Polizei am Heimatort erneut befragt, dabei komme es willkürlich zu intensiven Mißhandlungen, teilt der Senat diese undifferenzierte Einschätzung nicht, da diese Stellungnahme in deutlichem Gegensatz zu den aktuellen Auskünften des Auswärtigen Amtes steht (siehe im Ergebnis ebenso Urteil des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 03. Februar 1998 - 7 A 13221/94.OVG - und des 6. Senats vom 10. Februar 1998 - 6 A10352/95.OVG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. August 1997 - A 14 S 444/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 14 A 2826/94.A -).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95
    Darüber hinaus scheidet vorliegend auch die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, der neben den §§ 53 Abs. 1 bis 4 AuslG hilfsweise in Betracht kommt (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1997, 1132), aus.
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, kann ein Ausländer Abschiebungsschutz nach dieser Vorschrift nur beanspruchen, wenn ihm im Zielstaat der Abschiebung landesweit eine unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, die grundsätzlich von einem Staat ausgehen oder die von ihm zu verantworten sein muß (BVerwGE 99, 331, 333 f.; NVwZ 1997, 1127; vgl. auch Urteil vom 02. September 1997 - 9 C 40.96 -, VBlBW 1998, 97 und vom 11. November 1997 - 9 C 13.96 -).
  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1995 - 2 A 10115/95
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1994 - 7 A 10280/92

    Albaner im Kosovo; Volkszugehörigkeit ; Politische Gruppenverfolgung; Einberufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1998 - 13 A 2296/94

    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, LDK, Bergleute, Hungerstreik, Einberufung,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.1996 - 11 A 11311/96

    Armenien; Wirtschaftliche Verhältnisse; Gefahr für Leib und Leben;

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1995 - 13 A 1451/94

    Kosovo; Gruppenverfolgung; Ethnische Albarner; Volkszugehörigkeit

  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1995 - A 12 S 79/95

    Keine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner; Einberufung albanischer

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1997 - 11 A 12193/97

    Asylbewerber; Einreise auf dem Lufweg; Sicherer Drittstaat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1998 - 25 A 5687/97

    D (A), Verfahrensrecht, Asylverfahren, Beweislast, Beweisnotstand,

  • BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93

    Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96

    Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan

  • VG Mainz, 30.06.1998 - 6 L 1259/98

    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Offensichtlich unbegründet, Vorläufiger

    Dies hat das OVG Rheinland-Pfalz zuletzt mit Urteil vom 25. März 1998 (12 A 10367/95. OVG) auch unter Berücksichtigung der Vorfälle Ende Februar/Anfang März 1998 in der Region Drenica entschieden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht