Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16637
OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11.OVG (https://dejure.org/2011,16637)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.05.2011 - 6 A 10030/11.OVG (https://dejure.org/2011,16637)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 6 A 10030/11.OVG (https://dejure.org/2011,16637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 105 GG, Art 105 Abs 2a GG, § 6 Abs 1 KAG RP, § 6 Abs 1 KAG RP, § 25 WaldG RP
    Heranziehung einer Gebietskörperschaft zur Jagdsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Jagdsteuer erfasst als örtliche Aufwandsteuer mit der Besteuerung der Ausübung des Jagdrechts unabhängig von dem Zweck des Mitteleinsatzes einen besonderen Aufwand für Gebietskörperschaften; Erfassung eines besonderen Aufwandes für Gebietskörperschaften im Falle der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
    Die Jagdsteuer ist als Kreissteuer gemäß § 6 Abs. 1 KAG eine örtliche, nämlich auf das Gebiet des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt begrenzte Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz - GG -, die mit der Besteuerung der Ausübung des Jagdrechts einen besonderen Aufwand erfasst, der über die Befriedigung allgemeiner Lebensbedürfnisse hinausgeht (vgl. BVerfG, 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325 , juris).

    Das Merkmal Einkommensverwendung ist nicht auf die Verwendung von Einkommen im steuerrechtlichen oder finanzwissenschaftlichen Sinn zu beschränken, sondern umfasst die Verwendung jeglicher finanzieller Mittel (BVerfG, 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, juris).

    Soweit damit ein die Heranziehung zur Jagdsteuer rechtfertigender besonderer Aufwand mit Rücksicht auf den Zweck des Mitteleinsatzes verneint worden ist, widerspricht die Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, juris) zum Wesen der Aufwandsteuer.

    Da die Waldbesitzenden auch im Körperschaftswald die Ziele und die Bewirtschaftungsintensität im Rahmen der Gesetze selbst bestimmen (§ 26 Abs. 3 Satz 1 LWaldG),weichen in Rheinland-Pfalz die Pflichten der Eigentümer von Kommunalwald einerseits und der Eigentümer von Privatwald andererseits nicht in einem Umfang voneinander ab, der es rechtfertigen könnte, abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, juris) einen mit dem Recht der Jagdausübung verbundenen besonderen Aufwand wegen des Zwecks des Mitteleinsatzes zu verneinen.

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2008 - 9 LB 9/07

    Anforderungen an das Bestehen einer Jagdsteuerpflicht für nicht verpachtete

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
    Die Klägerin vermag sich für ihre Auffassung, sie unterliege nicht der Jagdsteuer, auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren 9 LB 9/07 (NVwZ-RR 2008, 639, juris) zu berufen.
  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
    Als reine Kapitalanlage wird aber nur eine Zweitwohnung anerkannt, die allein der Einkommenserzielung dient, während ein Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit regelmäßig auf die der Besteuerung zugrunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (BVerwG, 10 C 2/04, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2010 - 6 A 10951/10

    Jagdsteuerpflicht einer Jagdgenossenschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
    Wie der Senat (OVG RP, 6 A 10951/10, ESOVGRP, juris) bereits entschieden hat, ist ein besonderer persönlicher Lebensbedarf, den nur natürliche Personen, nicht aber Körperschaften des öffentlichen Rechts haben können, jedoch nicht Voraussetzung der Erhebung der Jagdsteuer (so aber OVG NW, 22 A 877/97, juris).
  • BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07

    Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
    Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer, die ebenfalls eine Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG darstellt, wird zwar zwischen der zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage und einer steuerpflichtigen Zweitwohnung, über deren Nutzung der Eigentümer für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert bestimmen kann (vgl. BVerwG, 9 C 8/08, juris), unterschieden (BVerwG, 9 C 16/07, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1997 - 22 A 877/97

    Jagdsteuersatzung; Ausübung der Jagd; Entgeltliche Jagderlaubnis; Besteuerung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
    Wie der Senat (OVG RP, 6 A 10951/10, ESOVGRP, juris) bereits entschieden hat, ist ein besonderer persönlicher Lebensbedarf, den nur natürliche Personen, nicht aber Körperschaften des öffentlichen Rechts haben können, jedoch nicht Voraussetzung der Erhebung der Jagdsteuer (so aber OVG NW, 22 A 877/97, juris).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
    Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer, die ebenfalls eine Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG darstellt, wird zwar zwischen der zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage und einer steuerpflichtigen Zweitwohnung, über deren Nutzung der Eigentümer für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert bestimmen kann (vgl. BVerwG, 9 C 8/08, juris), unterschieden (BVerwG, 9 C 16/07, juris).
  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
    Wie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 2 BvR 1532/88, NVwZ 1989, 1152, juris), die zur Jagdsteuererhebung durch einen rheinland-pfälzischen Landkreis ergangen ist, entnommen werden kann, wird die Jagdsteuer seit jeher übereinstimmend als traditioneller Fall einer Aufwandsteuer angesehen, weil die Ausübung des Jagdrechts in der Regel die Verwendung finanzieller Mittel erfordert.
  • VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10

    Jagdsteuerpflicht einer Kommune

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
    Soweit das VG Freiburg im Breisgau (1 K 103/10, juris) diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anders interpretiert, kann ihm nach Überzeugung des Senats nicht gefolgt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht