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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 10302/21.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21992
OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 10302/21.OVG (https://dejure.org/2021,21992)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2021 - 10 A 10302/21.OVG (https://dejure.org/2021,21992)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 10 A 10302/21.OVG (https://dejure.org/2021,21992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 40 Abs 3 S 3 BDSG, § 40 Abs 6 S 2 BDSG, aF § 38 Abs 5 S 2 BDSG, Art 2 Abs 1 EUV 2016/679, Art 24 Abs 1 EUV 2016/679
    Klage gegen eine datenschutzrechtliche Anordnung des Abbaus einer Überwachungskamera

  • JurPC

    Klage gegen eine datenschutzrechtliche Anordnung des Abbaus einer Überwachungskamera

  • kanzlei.biz

    DS-GVO findet keine Anwendung auf abgeschaltete Kameras

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abbauanordnung; abgeschaltet; Abhilfebefugnis; Anordnung; Ansatz; Attrappe; Aufsichtsbehörde; Auslegung; Beschränkung; Betrieb; Betriebseinstellung; Datenschutz-Grundverordnung ; Datenverarbeitung; Datenverarbeitungsanlage; deaktiviert; Deinstallation; effet utile; ...

  • rechtsportal.de

    Abbauanordnung; abgeschaltet; Abhilfebefugnis; Anordnung; Ansatz; Attrappe; Aufsichtsbehörde; Auslegung; Beschränkung; Betrieb; Betriebseinstellung; Datenschutz-Grundverordnung ; Datenverarbeitung; Datenverarbeitungsanlage; deaktiviert; Deinstallation; effet utile; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    DSGVO nicht auf abgeschaltete Überwachungskameras anwendbar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    DSGVO ist nicht auf abgeschaltete Überwachungskameras anzuwenden - Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO keine Befugnisnorm für Abbauanordnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausgeschaltete Videokamera unterfällt nicht der DSGVO / DSGVO deckt nicht Anordnung des Abbaus einer Videokamera

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Oldenburg, 12.03.2013 - 1 A 3850/12

    Videoüberwachung in Treppenaufgängen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 10302/21
    Ebenso wie die Untersagung in der Vorgängerregelung des § 38 Abs. 5 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - a.F. bezieht sich die Beschränkung bzw. das Verbot auf ein Verhalten - die Datenverarbeitung -, erstreckt sich jedoch nicht auf die Beseitigung der zugehörigen Hardware (in diesem Sinne bereits zu § 38 Abs. 5 BDSG a.F.: VG Oldenburg, Urteil vom 12. März 2013 - 1 A 3850/12 -, juris, Rn. 22; Nguyen in: Gola, DS-GVO, a.a.O., Art. 58, Rn. 20).

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Frage, ob die Aufsichtsbehörde auch zur Anordnung des Abbaus einer Kamera ermächtigt ist, bereits unter der Geltung von Art. 28 Abs. 3 DS-RL bzw. § 38 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) a.F. umstritten war (vgl. Nguyen in Gola, a.a.O., Art. 58, Rn. 20 m.w.N., VG Oldenburg, Urteil vom 12. März 2013 - 1 A 3850/12 -, a.a.O.).

    Soweit eine Videoüberwachung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung eingreift, sind evtl. Abwehr-, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche vom Betroffenen im Zivilrechtsweg geltend zu machen (vgl. Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen vom 17. Juli 2020, a.a.O., Ziffer 1.3 m.w.N. zur zivilgerichtlichen Rechtsprechung; VG Oldenburg, Urteil vom 12. März 2013 - 1 A 3850/12 - juris, Rn. 24; Simitis/Hornung/Spiecker, Datenschutzrecht, a.a.O., Anhang 1 zur Art. 6, Rn. 43).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2020 - 1 S 3001/19

    Anspruch des Patienten auf datenrechtliche Unterrichtung seitens der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 10302/21
    Stellt sich das Verbot damit als ultima ratio der Abhilfemaßnahmen nach Art. 58 Abs. 2 lit. f DS-GVO dar (vgl. Simitis/Horn/Spiecker, a.a.O., Art. 58. Rn. 40; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 1 S 3001/19 - juris, Rn. 61), scheidet eine erweiternde Auslegung des Verbotsbegriffes im Sinne eines deutlich eingriffsintensiveren Gebots zum Abbau einer deaktivierten Kamera aus.
  • EuGH, 17.09.2002 - C-253/00

    Muñoz und Superior Fruiticola

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 10302/21
    d) Ebenso wenig lässt sich eine Abhilfebefugnis im Sinne einer Beseitigungsanordnung auf den unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz stützen, wonach es den Mitgliedstaaten ebenso wie den nationalen Gerichten bei der Anwendung von Unionsrecht obliegt, die volle Wirkung seiner Bestimmungen zu gewährleisten ("effet utile", vgl. EuGH, Urteil vom 17. September 2002 - C-253/00 -, juris, Rn. 28 m.w.N.).
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