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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 48/84   

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OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 48/84 (https://dejure.org/1985,1961)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.09.1985 - 10 C 48/84 (https://dejure.org/1985,1961)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. September 1985 - 10 C 48/84 (https://dejure.org/1985,1961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Erhöhung der Kreisumlage durch Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung; Grenzen der Entscheidungsfreiheit des Kreistages bei der Bestimmung des Finanzbedarfs; Feststellung eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit; Möglichkeit der Verletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 249
  • DÖV 1986, 342
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Bayreuth, 10.10.2017 - B 5 K 15.701

    Kreisumlagebescheid aufgehoben

    Damit korrespondieren die engen Grenzen, die nach der in der Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung der gerichtlichen Nachprüfbarkeit des Bedarfs "im Sinne des Art. 18 Abs. 1 FAG" gezogen sind (VG Regensburg, U.v. 17.7.2002 - RO 3 K 01.01028 - Juris Rn. 5; vgl. NdsOVG, U.v. 25.2.1986 - 2 A 98/92 - DÖV 1986, 1020 ff.; OVG RhPf, U.v. 25.9.1985 - 10 C 48/84 - DVBl 1986, 249).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1994 - 2 K 4/94

    Kreisumlage in Schleswig-Holstein

    Insoweit ist zu berücksichtigen, daß dem Gericht wegen dieses weiten Gestaltungsspielraums nur eine beschränkte Überprüfungsmöglichkeit zusteht (BVerwG, U. v. 18.03.1960 - a. a. O. -, S. 224, 225; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 25.09.1985 - 10 C 48/84 -, DVBl. 1986, 249; OVG Lüneburg, U. v. 15.02.1986 - 2 OVG A 98/92 -, DVBl. 1986, 1063, 1064; Bracker/Conrad/Dehn/von Scheliha, § 57 Gldnr. 2.32 a. E.).
  • OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Ausgleichsaufgaben;

    In Rheinland-Pfalz "unterstützen" die Landkreise nach der Landkreisordnung Verbandsgemeinden und Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht ausreichend erfüllen können, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und sollen "zu einem wirtschaftlichen Ausgleich unter den Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Gemeinden beitragen" (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 25.9.1985 - 10 C 48/84 - DVBl. 1986, 249, 250).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 10437/93

    Allgemeine Verbandsgemeindeumlage; Umlagebedarf; Umlageberechtigte Körperschaft;

    Eine Grenze für die Zulässigkeit der Umlageerhebung ergibt sich aber nach ständiger Rechtsprechung da, wo Mittel für Aufgaben eingesetzt werden, die nach den dafür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen nicht Aufgabe der die Umlage fordernden Körperschaft sind (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, DVBl 1986, 249, DVBl 1993, 894).
  • VGH Hessen, 07.12.1995 - 6 UE 39/93

    Zur Finanzierung des S-Bahn-Netzes aus der Finanzausgleichsmasse des

    Von einer Verletzung der Finanzausstattungsgarantie kann nur ausgegangen werden, wenn einer sinnvollen Betätigung der Selbstverwaltung die finanzielle Grundlage entzogen und dadurch das Selbstverwaltungsrecht ausgehöhlt wird, so daß die Kommune "die Gelegenheit zu kraftvoller Betätigung verliert und nur noch ein Scheindasein führen kann" (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1987 - 2 BvF 3, 4, 5, 6, 7, 8/62; 2 BvR 139, 140, 334, 335/62 - BVerfGE 22, 180 ff., 205; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. September 1985 - 10 C 48/84 - DÖV 1986, 342 ff., 345; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Juli 1993, a. a. O., S. 1205).
  • VG Neustadt, 14.10.2015 - 3 K 721/14

    Unterstützungs- und Ausgleichsfunktion einer Verbandsgemeinde gegenüber

    Damit soll eine Verbandsgemeinde letztlich dann ausgleichend und helfend i. S. d. § 67 Abs. 7 GemO tätig werden, wenn und soweit ihr dies zur Förderung einzelner Ortsgemeinden oder des öffentlichen Wohls im gesamten Verbandsgemeindebezirk zweckdienlich erscheint (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. September 1985 - 10 C 48/84.OVG -, AS 20, S. 59 ff., S. 62 zur inhaltlich gleichartigen Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion der Landkreise).
  • VG Trier, 23.11.2006 - 1 K 520/06

    Reduzierung einer gegenüber einer Gemeinde festgesetzten Verbandsgemeindeumlage.

    Zwar ist die kommunale Finanzhoheit, die den Gemeinden die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens einräumt, eine wesentliche Ausprägung des in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sowie Art. 49 Abs. 1 und 3 LV garantierten Selbstverwaltungsrechts (vergleiche OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. September 1980 - 10 C 48/84 -, AS 20, 58; DVBl. 1986, 249 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Potsdam, 12.08.1998 - 2 K 1316/96

    Angriff gegen eine nachträglich erhöhte Festsetzung der Kreisumlage ;

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  • VG Würzburg, 23.02.1994 - W 2 K 93.34

    Klage gegen einen Kreisumlagebescheid; Verwendungszweck der Kreisumlage;

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