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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96   

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OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96 (https://dejure.org/1997,48460)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.10.1997 - 1 A 11481/96 (https://dejure.org/1997,48460)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 1 A 11481/96 (https://dejure.org/1997,48460)
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  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96
    Hierbei sei aber nicht in dem zweistufigen Verfahren vorgegangen worden, wie es das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 3.Juli 1995 (ZfBR 1995, 319) gefordert habe.

    Zwar hatte der erkennende Senat ebenso wie das Verwaltungsgericht in früheren Entscheidungen ausgeführt, daß er die Darlegungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1995 -BVerwG 4 NB 11.95 in dem Sinne verstanden hat, daß bei einer Veränderung der abwägungsbeachtlichen Belange eine rückwirkende Heilung eines Formmangels des Bebauungsplanes nur nach einer erneuten Abwägungsentscheidung des Plangebers zulässig sei.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 22. Mai 1987 (BauR 1987, 524) zu der ähnlich lautenden Regelung in § 1 Abs. 9 BauNVO ausgeführt hat, besteht das "Besondere" an den städtebaulichen Gründen, die an sich jeder Bauleitplanung zugrunde liegen müssen, nicht notwendig darin, daß die Gründe von größerem oder im Verhältnis zu § 1 Abs. 5 BauNVO zusätzlichem Gewicht sein müssen.

    "Diese Ausführungen des Normenkontrollgerichts zur Begründung des Merkmals "besondere städtebauliche Gründe" in § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ... entsprechen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, die dieses im Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 -(BVerwGE 77, 217) vertreten hat.

  • BVerwG, 19.12.1996 - 4 NB 46.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der "besonderen städtebaulichen Gründe" in § 9 Abs. 1

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96
    Diese besondere Zweckbestimmung des § 9 Abs. 1 Nr. 6BauGB ist erst kürzlich durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1996 (NVwZ-RR 1997, 517) nochmals hervorgehoben worden.
  • OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 L 3209/94

    Bauweise; Einzelhaus; Dringender Wohnbedarf; Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96
    Wenn auch in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte in Nuancen verschiedene Meinungen über die Auslegung des Begriffs "vergleichbare Fälle" in § 4 Abs. 1 a BauGB-MaßnG vertreten werden (vgl. Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 05. Mai 1994, NVwZ-RR 1995, 380; OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 489; einschränkend Hess. VGH, Urteil vom 24. August 1995, NVwZ-RR 1996, 488; OVG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 1994, NVwZ-RR 1995, 379), so besteht doch Einigkeit darin, daß eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes dann nicht in Betracht kommt, wenn dies sozusagen flächendeckend zu Planabweichungen führte, bzw. wenn die Gründe für die Befreiung für jedes oder nahezu jedes Grundstück im Planbereich gegeben sind.
  • VGH Hessen, 24.08.1995 - 3 UE 615/95

    Zum Vorliegen eines gemeindeweit dringenden Wohnbedarfs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96
    Wenn auch in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte in Nuancen verschiedene Meinungen über die Auslegung des Begriffs "vergleichbare Fälle" in § 4 Abs. 1 a BauGB-MaßnG vertreten werden (vgl. Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 05. Mai 1994, NVwZ-RR 1995, 380; OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 489; einschränkend Hess. VGH, Urteil vom 24. August 1995, NVwZ-RR 1996, 488; OVG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 1994, NVwZ-RR 1995, 379), so besteht doch Einigkeit darin, daß eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes dann nicht in Betracht kommt, wenn dies sozusagen flächendeckend zu Planabweichungen führte, bzw. wenn die Gründe für die Befreiung für jedes oder nahezu jedes Grundstück im Planbereich gegeben sind.
  • OVG Hamburg, 23.06.1994 - Bf II 39/93

    Wohnhausbau auf einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96
    Wenn auch in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte in Nuancen verschiedene Meinungen über die Auslegung des Begriffs "vergleichbare Fälle" in § 4 Abs. 1 a BauGB-MaßnG vertreten werden (vgl. Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 05. Mai 1994, NVwZ-RR 1995, 380; OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 489; einschränkend Hess. VGH, Urteil vom 24. August 1995, NVwZ-RR 1996, 488; OVG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 1994, NVwZ-RR 1995, 379), so besteht doch Einigkeit darin, daß eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes dann nicht in Betracht kommt, wenn dies sozusagen flächendeckend zu Planabweichungen führte, bzw. wenn die Gründe für die Befreiung für jedes oder nahezu jedes Grundstück im Planbereich gegeben sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 5 S 2915/93

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes wegen dringenden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96
    Wenn auch in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte in Nuancen verschiedene Meinungen über die Auslegung des Begriffs "vergleichbare Fälle" in § 4 Abs. 1 a BauGB-MaßnG vertreten werden (vgl. Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 05. Mai 1994, NVwZ-RR 1995, 380; OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 489; einschränkend Hess. VGH, Urteil vom 24. August 1995, NVwZ-RR 1996, 488; OVG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 1994, NVwZ-RR 1995, 379), so besteht doch Einigkeit darin, daß eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes dann nicht in Betracht kommt, wenn dies sozusagen flächendeckend zu Planabweichungen führte, bzw. wenn die Gründe für die Befreiung für jedes oder nahezu jedes Grundstück im Planbereich gegeben sind.
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96
    Obgleich in der Rechtsprechung kein subjektiv öffentliches Recht auf Plangewährleistung anerkannt ist, kann doch nicht ernsthaft zweifelhaft sein, daß das Interesse derjenigen Grundstückseigentümer, die entsprechend den Festsetzungen des als wirksam angesehenen Bebauungsplanes gebaut haben, schutzwürdiger erscheint als das gegenläufige Interesse einiger Grundstückseigentümer, die unter bewußtem Verstoß gegen den veröffentlichten Plan und zusätzlich unter Abweichung von der ihnen erteilten Baugenehmigung Gebäude errichtet haben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1995, BauR 1996, 351).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96
    Für eine solche erneute Abwägungsentscheidung gelten die gleichen Grundsätze, die bisher zum Inhalt des Abwägungsgebots entwickelt worden sind, wonach bei ordnungsgemäßem Abwägungsvorgang jedenfalls das Abwägungsergebnis dann nicht zu beanstanden ist, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 NB 34.93

    Räumliche Reichweite des Begriffs der "Abrundung"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 1 A 11481/96
    Diese rechtsgrundsätzlichen Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen auch für die Auslegung des § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB als maßgebend erklärt (BVerwG, Beschluß vom 09. November 1994, BVerwG, 4 NB 34.93) und entschieden, daß spezifische örtliche Gegebenheiten die Beschränkung der Wohnungszahl rechtfertigen können.
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 8 S 1676/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Begrenzung der höchstzulässigen Zahl der

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