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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1997 - 1 A 12092/96   

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OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1997 - 1 A 12092/96 (https://dejure.org/1997,18193)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.09.1997 - 1 A 12092/96 (https://dejure.org/1997,18193)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. September 1997 - 1 A 12092/96 (https://dejure.org/1997,18193)
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Verfahrensgang

  • VG Koblenz - 1 K 760/95
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1997 - 1 A 12092/96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 22.10.1991 - 4 N 670/88

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen eines Verfahrensfehlers (Auslegung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1997 - 1 A 12092/96
    Der Rechtzeitigkeit der Rüge steht auch nicht der Umstand entgegen, daß diese in einem an das Verwaltungsgericht gerichteten Schriftsatz erhoben wurde (vgl. HessVGH, Urteil vom 22. Oktober 1991 - 4 N 670/88 -, BRS 52 Nr. 31).
  • BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1997 - 1 A 12092/96
    Aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 - ZfBR 1997, 206; Beschluß vom 7. April 1997 - 4 B 64.97 - ZfBR 1997, 209;vgl. auch z.B. das Urteil des Senats vom 19. Juni 1997 - 1 A 11473/96.OVG -) ist davon auszugehen, daß dieser Bebauungsplan im Jahre 1993 hinsichtlich seiner bauplanungsrechtlichen Festsetzungen ordnungsgemäß ausgefertigt und rückwirkend in Kraft gesetzt wurde, ohne daß eine erneute Abwägung durch den Stadtrat erforderlich war, da keinerlei Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, daß er funktionslos geworden ist oder das Abwägungsergebnis unhaltbar erscheint.
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1997 - 1 A 12092/96
    Aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 - ZfBR 1997, 206; Beschluß vom 7. April 1997 - 4 B 64.97 - ZfBR 1997, 209;vgl. auch z.B. das Urteil des Senats vom 19. Juni 1997 - 1 A 11473/96.OVG -) ist davon auszugehen, daß dieser Bebauungsplan im Jahre 1993 hinsichtlich seiner bauplanungsrechtlichen Festsetzungen ordnungsgemäß ausgefertigt und rückwirkend in Kraft gesetzt wurde, ohne daß eine erneute Abwägung durch den Stadtrat erforderlich war, da keinerlei Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, daß er funktionslos geworden ist oder das Abwägungsergebnis unhaltbar erscheint.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 A 10543/12

    Bauplanung; Heilung eines Ausfertigungsmangels; Funktionslosigkeit des

    Wenn sich demnach die Verhältnisse so grundlegend geändert haben, dass der Bebauungsplan inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis unhaltbar geworden ist, kommt eine Fehlerbehebung nicht mehr in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 12.03.2008 - 4 BN 5/08 - ZfBR 2008, 373; Beschl. v. 18.12.1995 - 4 NB 30/95 - BauR 1996, 351; Urteil des Senats vom 09.10.1997 - 1 A 12092/96 - ESOVGRP ).
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