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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07.OVG   

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https://dejure.org/2007,4173
OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07.OVG (https://dejure.org/2007,4173)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.03.2007 - 7 E 10212/07.OVG (https://dejure.org/2007,4173)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07.OVG (https://dejure.org/2007,4173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; Lese-Rechtschreibstörung oder Legasthenie als Abweichung der seelischen Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen vom alterstypischen Zustand; Anforderungen an eine Beeinträchtigung eines seelisch ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 27; ; SGB VIII § ... 27 Abs. 2; ; SGB VIII § 27 Abs. 2 Satz 2; ; SGB VIII § 35a; ; SGB VIII § 35a Abs. 1; ; SGB VIII § 35a Abs. 1 Nr. 1; ; SGB VIII § 35a Abs. 1 Nr. 2; ; SGB VIII § 36; ; SGB VIII § 36 Abs. 1; ; SGB VIII § 36 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VIII § 36 Abs. 1 Satz 2; ; SGB VIII § 36 Abs. 1 Satz 3; ; SGB VIII § 36 Abs. 2; ; SGB VIII § 36 Abs. 2 Satz 1; ; SGB VIII § 36 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII bei Lese- und Rechtschreibstörungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1993
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07
    Deswegen genügt nicht etwa das Bestehen einer jeden sekundären seelischen Störung infolge einer Legasthenie, diese muss vielmehr nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv sein, dass sie die Fähigkeit des Betroffenen zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung erwarten lässt (vgl. BVerwGE 112, 98 [105]).
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07
    Dies ist beispielsweise bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule anzunehmen, nicht aber bereits bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, die andere Kinder oder Jugendliche teilen (vgl. BVerwG FEVS 49, 487 [488 f.]).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07
    Erst dann, wenn die Voraussetzungen des § 35a Abs. 1 SGB VIII erfüllt sind und deshalb "dem Grunde nach" ein Hilfeanspruch besteht, steht dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Entscheidung "über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart" (§ 36 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII) bzw. über "Art und Umfang der Hilfe" (§ 36 Abs. 1 Satz 1 sowie § 27 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII), bei der "Ausgestaltung der Hilfe" (§ 36 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII) und gegebenenfalls "bei der Auswahl der Einrichtung oder Pflegestelle" (§ 36 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII) ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 2000 - 12 A 12335/99.OVG - ZfJ 2001, 23 ff., veröffentlicht auch in ESOVGRP), weil es sich bei dieser "Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte handelt, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (so BVerwGE 109, 155 [166 f.] im Rahmen der Verneinung der Frage, ob das Fehlen eines schriftlich fixierten Hilfeplanes im Sinne von § 36 SGB VIII Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für erbrachte Jugendhilfeleistungen eines anderen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ist und deshalb dessen Erstattungsbegehren entgegengehalten werden kann).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80

    Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07
    Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Verpflichtung des Beklagten zur Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII durch Übernahme der Kosten seiner Legasthenietherapie ab der Antragstellung durch seine Mutter am 26. Juni 2005, wobei dieses Begehren zulässigerweise nur bis zum Ergehen des Widerspruchsbescheides am 3. August 2006 zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 64, 224 [226] und BVerwG Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 2).
  • VGH Hessen, 08.09.2005 - 10 UE 1647/04
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07
    Dieses Merkmal kann im Zusammenhang mit einer Legasthenie vielmehr nur dann erfüllt sein, wenn es als Sekundärfolge der Legasthenie zu einer seelischen Störung oder psychosomatischen Reaktion des Kindes oder Jugendlichen kommt, sodass deshalb seine seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 - juris Rn. 29 und Stähr a.a.O. m.w.N.; vgl. ferner BayVGH, Beschluss vom 2. November 2000 - 12 CE 00.476 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.11.2000 - 12 CE 00.476
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07
    Dieses Merkmal kann im Zusammenhang mit einer Legasthenie vielmehr nur dann erfüllt sein, wenn es als Sekundärfolge der Legasthenie zu einer seelischen Störung oder psychosomatischen Reaktion des Kindes oder Jugendlichen kommt, sodass deshalb seine seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 - juris Rn. 29 und Stähr a.a.O. m.w.N.; vgl. ferner BayVGH, Beschluss vom 2. November 2000 - 12 CE 00.476 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93

    Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07
    Damit ist die Legasthenie dem Bereich der geistigen Leistungsstörungen zuzuordnen; in Einzelfällen kann infolge einer Legasthenie sogar eine geistige Behinderung im Sinne von § 2 EinglhVO vorliegen (vgl. BVerwG FEVS 46, 360 [362]).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07
    Zum Vermögen eines minderjährigen unverheirateten Kindes zählt nämlich auch dessen Anspruch auf Vorschuss der Kosten eines Rechtsstreites, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, gegen seine unterhaltsverpflichteten Eltern nach näherer Maßgabe von § 1610 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Rechtsgedanken aus § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB (vgl. nur BGH NJW-RR 2004, 1662 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2000 - 12 A 12335/99
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07
    Erst dann, wenn die Voraussetzungen des § 35a Abs. 1 SGB VIII erfüllt sind und deshalb "dem Grunde nach" ein Hilfeanspruch besteht, steht dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Entscheidung "über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart" (§ 36 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII) bzw. über "Art und Umfang der Hilfe" (§ 36 Abs. 1 Satz 1 sowie § 27 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII), bei der "Ausgestaltung der Hilfe" (§ 36 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII) und gegebenenfalls "bei der Auswahl der Einrichtung oder Pflegestelle" (§ 36 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII) ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 2000 - 12 A 12335/99.OVG - ZfJ 2001, 23 ff., veröffentlicht auch in ESOVGRP), weil es sich bei dieser "Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte handelt, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (so BVerwGE 109, 155 [166 f.] im Rahmen der Verneinung der Frage, ob das Fehlen eines schriftlich fixierten Hilfeplanes im Sinne von § 36 SGB VIII Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für erbrachte Jugendhilfeleistungen eines anderen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ist und deshalb dessen Erstattungsbegehren entgegengehalten werden kann).
  • VG Stuttgart, 26.07.2011 - 7 K 4112/09

    Frage der Übernahme der Schulkosten für Privatschule wegen seelischer Behinderung

    Der Rechtsbegriff der seelischen Behinderung unterliegt voller gerichtlicher Überprüfung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2007 - 7 E 10212/07 -, JAmt 2007, 365 ff.); Vondung in Kunkel, LPK-SGB VIII, § 35a Rn. 7 a. E.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83, juris; vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98, juris; vom 26. November 1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, FEVS 58, 477, juris; HessVGH, Urteil vom 20. August 2009 - 10 A 1799/08 -, NVwZ-RR 2010, 59, juris; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2011 - 12 A 1168/11 -, m. w. N.

    - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 12 A 457/06 -, vom 12. November 2008 - 12 A 2551/08 -, vom 29. Mai 2008 - 12 A 3841/06 -, juris, vom 19. Februar 2010 - 12 A 2745/09 - und vom 13. August 2010 - 12 1237/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07-, FEVS 58, 477.

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2009 - 4 LC 514/07

    Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass nicht zu beanstanden ist, wenn bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, die andere Kinder teilen, eine seelische Behinderung verneint, bei einer auf Schulversagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung oder einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und der Vereinzelung in der Schule eine seelische Behinderung aber bejaht wird (BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 187; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.3. 2007 - 7 E 10212/07 - Senatsbeschl. v. 8.5. 2008 - 4 LA 128/07 -).
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