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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,35101
OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13.OVG (https://dejure.org/2013,35101)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.2013 - 2 A 10574/13.OVG (https://dejure.org/2013,35101)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2013 - 2 A 10574/13.OVG (https://dejure.org/2013,35101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 14 Abs 1 S 1 BG RP, § 24 Abs 2 BG RP, Art 17 Abs 1 Verf RP
    Lehrerlaufbahn; Befähigung für das Lehramt an Grund und Hauptschulen; Tätigkeit an einer Realschule plus in Rheinland-Pfalz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch von Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund und Hauptschulen auf Übertragung eines höher besoldeten Amtes aufgrund der Tätigkeit an einer Realschule

  • esovgrp.de

    GG Art 3,GG Art 3 Abs 1,GG Art 33,GG Art 33 Abs 5,LBG § 14,LBG § 24,LBG § 24 Abs 2,LV Art 17,LV Art 17 Abs 1,SchulLbVO § 3,SchulLbVO § 19,SchulLbVO § 21
    Ämterbewertung, Amt, Beamtenrecht, Beamter, Befähigung, Besoldung, Bewertung, Dienstposten, Dienstpostenbewertung, Dienstpostenbündelung, Einheit von Amt und Funktion, Funktion, funktionsgerechte Besoldung, Grund- und Hauptschule, Grundschule, Hauptschule, horizontale ...

  • ra.de
  • vbe-rp.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; LBG § 24 Abs. 2; SchulLbVO § 19
    Anspruch von Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund und Hauptschulen auf Übertragung eines höher besoldeten Amtes aufgrund der Tätigkeit an einer Realschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lehrergehalt - Keine Lohnerhöhung für Hauptschullehrerin an Realschule plus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf höhere Besoldung der an den Realschulen plus tätigen Grund- und Hauptschullehrer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausgebildete Hauptschullehrer bekommen weniger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    An Realschulen plus tätige Grund- und Hauptschullehrer haben vorerst keinen Anspruch auf höhere Besoldung - Zugang zu einer Wechselprüfung muss schnellstmöglich eröffnet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 308
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13
    Bei der rechtlichen Bewertung der Dienstposten, d.h. ihrer Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, verfügt der Gesetzgeber im Rahmen seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit über einen erheblichen Spielraum (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 7/89 -, NVwZ 1992, 573 [574]).

    Der hiernach bestehende Spielraum des Gesetzgebers zur Dienstpostenbündelung ist erst dann überschritten, wenn kein sachlicher Grund für die Bündelung besteht und die Bewertung sich damit als Missbrauch seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit darstellt (vgl. zur Rechtfertigung der Dienstpostenbündelung durch einen sachlichen Grund - noch auf der Grundlage der alten Gesetzesfassung - bereits BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83 ff.; s. auch zur Begründung der Änderung des § 18 BBesG durch das Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz BT-Drucks. 17/12455, S. 61; vgl. allgemein zu dieser Grenze des Gestaltungsspielraums bei der Bewertung von Dienstposten BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 7/89 -, NVwZ 1992, 573 [574]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13
    Sonstige besoldungsrechtliche Ansprüche scheiden ebenfalls aus, denn eine Besoldung kann nur nach Maßgabe des Gesetzes erfolgen (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52 u.a. -, BVerfGE 8, 1 [15 f.]).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13
    Dabei kann offen bleiben, ob in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung (vgl. zu diesem BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, BVerwGE 124, 99) eine Rechtsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Überleitung eines Amtes in einen anderen Laufbahnzweig im Beamtenverhältnis wurzeln könnte.
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13
    Es wäre daher unzulässig und stellte einen Missbrauch des Laufbahn- und Besoldungsrechts dar, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber die Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen einerseits in den §§ 3, 19 ff. SchulLbVO auf das Erfordernis einer Wechselprüfung verwiese, andererseits aber deren Wahrnehmung nicht ermöglichte, weil es an entsprechenden Durchführungsbestimmungen fehlte oder die Durchführung der Prüfung faktisch aufgrund einer unzureichenden sachlichen und personellen Ausstattung der damit betrauten Stellen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Antragstellung von allen wechselwilligen Lehrkräften durchgeführt werden könnte (vgl. auch zum Durchschlagen eines defizitären Normvollzugs auf die Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften BVerfG, Urteile vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, BVerfGE 84, 239 [268 ff.] und vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 -, BVerfGE 110, 94 [112 ff.] sowie vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. -, BVerfGE 128, 326 ff.).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13
    Die Beamtenbesoldung stellt keine Entlohnung für bestimmte Dienste dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, BVerfGE 119, 247 [269]; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 -, juris, Rn. 76).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13
    Es wäre daher unzulässig und stellte einen Missbrauch des Laufbahn- und Besoldungsrechts dar, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber die Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen einerseits in den §§ 3, 19 ff. SchulLbVO auf das Erfordernis einer Wechselprüfung verwiese, andererseits aber deren Wahrnehmung nicht ermöglichte, weil es an entsprechenden Durchführungsbestimmungen fehlte oder die Durchführung der Prüfung faktisch aufgrund einer unzureichenden sachlichen und personellen Ausstattung der damit betrauten Stellen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Antragstellung von allen wechselwilligen Lehrkräften durchgeführt werden könnte (vgl. auch zum Durchschlagen eines defizitären Normvollzugs auf die Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften BVerfG, Urteile vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, BVerfGE 84, 239 [268 ff.] und vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 -, BVerfGE 110, 94 [112 ff.] sowie vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. -, BVerfGE 128, 326 ff.).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13
    Es wäre daher unzulässig und stellte einen Missbrauch des Laufbahn- und Besoldungsrechts dar, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber die Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen einerseits in den §§ 3, 19 ff. SchulLbVO auf das Erfordernis einer Wechselprüfung verwiese, andererseits aber deren Wahrnehmung nicht ermöglichte, weil es an entsprechenden Durchführungsbestimmungen fehlte oder die Durchführung der Prüfung faktisch aufgrund einer unzureichenden sachlichen und personellen Ausstattung der damit betrauten Stellen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Antragstellung von allen wechselwilligen Lehrkräften durchgeführt werden könnte (vgl. auch zum Durchschlagen eines defizitären Normvollzugs auf die Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften BVerfG, Urteile vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, BVerfGE 84, 239 [268 ff.] und vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 -, BVerfGE 110, 94 [112 ff.] sowie vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. -, BVerfGE 128, 326 ff.).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13
    Die Beamtenbesoldung stellt keine Entlohnung für bestimmte Dienste dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, BVerfGE 119, 247 [269]; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 -, juris, Rn. 76).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13
    Danach bestehen für die Einstellung und das berufliche Fortkommen des Beamten, Richters oder Soldaten Laufbahnen mit jeweils typisierten Mindestanforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, BVerfGE 107, 257 [273]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.11.2010 - VGH B 11/10

    Elternbeteiligung an Fahrkosten der Schülerinnen und Schüler von Gymnasien und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13
    Denn auch dann besäße der Gesetzgeber einen Spielraum bei der Gestaltung einer amts- und besoldungsrechtlichen Überleitungsregelung (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 29. November 2011 - VGH B 11/10 -, AS 39, 7 [25 f.]).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VG Neustadt, 25.03.2015 - 1 K 1064/14

    Wechsel eines im Beschäftigungsverhältnis bei der freiwilligen Feuerwehr

    Danach umfasst eine Laufbahn alle Ämter, die derselben Fachrichtung angehören (OVG RP, Urteil vom 26.11.2013 - 2 A 10574/13).

    Diese ist maßgeblicher Teil des Amtes im statusrechtlichen Sinne (OVG RP, Urteil vom 26.11.2013, a.a.O.).

    Danach sind die Funktionen der Beamtinnen und Beamten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen (OVG RP, Urteil vom 26.11.2013, a.a.O.).

    § 18 BBesG normiert diesen Zusammenhang (OVG RP, Urteil vom 26.11.2013, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 24.01.2017 - W 1 K 16.829

    Anspruch auf Laufbahnwechsel aufgrund tatsächlicher Tätigkeit

    Wie der Beamte grundsätzlich in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten braucht, die seinem Status entsprechen (amtsangemessene Beschäftigung, vgl. hierzu BVerwG, U.v. U.v. 29.4.1982 - 2 C 41/80 - juris; U.v. 11.12.2014 - 2 C 51/13 - juris), so ist umgekehrt regelmäßig mit der Übertragung des Amtes im abstrakt- und konkret-funktionellen Sinne die Verleihung des diesen Funktionen zugeordneten Amtes im statusrechtlichen Sinne verknüpft (vgl. VG Neustadt (Wein Straße), U.v. 25.3.2015 - 1 K 1064/14.NW - juris - unter Bezugnahme auf OVG RP, U.v. 26.11.2013 - 2 A 10574/13 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2014 - 2 A 10392/14

    Beamtenrecht - Feststellung der Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe

    Dies folgt aus dem besoldungsrechtlichen Grundsatz, nach dem die Besoldung der Beamten, Richter und Soldaten an das Amt im statusrechtlichen Sinn anknüpft (vgl. OVG RP, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 10574/13.OVG -, LKRZ 2014, 127).
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