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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 3 A 11032/12.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 3 A 11032/12.OVG (https://dejure.org/2013,3195)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.02.2013 - 3 A 11032/12.OVG (https://dejure.org/2013,3195)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 3 A 11032/12.OVG (https://dejure.org/2013,3195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 2 BG RP, § 184b Abs 4 StGB
    Disziplinarrechtliche Behandlung der Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften durch Polizeibeamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen einem Polizeibeamten und dem Dienstherrn bei Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften; Aberkennung des Ruhegehalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184b Abs. 4
    Endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen einem Polizeibeamten und dem Dienstherrn bei Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften; Aberkennung des Ruhegehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Ruhegehalt und Verurteilung wegen Kinderpornographie - Die Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten nach der Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie ist rechtmäßig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 3 A 11426/11

    Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 3 A 11032/12
    Demgegenüber hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 24. Februar 2012 (Az. 3 A 11426/11.OVG) ausgeführt, dass ausgehend von den Bemessungskriterien des § 11 LDG die Frage nach der angemessenen Disziplinarmaßnahme nicht davon abhängen kann, ob das Fehlverhalten des Beamten zugleich einen Straftatbestand erfüllt.

    Legt man hingegen die im Urteil des Senats vom 24. Februar 2012 - 3 A 11426/11.OVG - dargelegten Kriterien zugrunde, kommt es weder auf den gesetzlichen Strafrahmen noch die im konkreten Fall verhängte Strafe an.

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 3 A 11032/12
    aa) Bei der in drei Kopien vorhandenen Datei "Unwrapping the prize - man undresses an feels up 12 yo w nic.mpg", "... ni2.mpg" und "... ni3.mpg" (gespeichert am 18. April 2005, 1.08 Uhr) - im Folgenden werden vergleichbare Mehrfachkopien nicht gesondert erwähnt - handelt es sich um eine kinderpornographische Schrift im Sinne von § 184b Abs. 4 StGB i.V.m. §§ 184b Abs. 1 StGB a.F. i. V. m. § 176 Abs. 1 StGB, da sexuelle Handlungen eines erwachsenen Mannes an einem nach dem objektiv vermittelten Eindruck (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01 -, BGHSt 47, 55) unter 14 Jahre alten Mädchen (Entkleiden, Streicheln bzw. Massieren an der Scheide) als tatsächliches oder realitätsnahes Geschehen wiedergegeben werden.
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 3 A 11032/12
    Da die Besitzverschaffung gegenüber dem Besitz solcher Schriften am illegalen Markt der Kinderpornographie das gefährdungsintensivere Delikt ist, tritt der anschließende Besitz hinter der Verschaffung zurück (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08 -, NStZ 2009, 208).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 3 A 11032/12
    Selbst nach der im angefochtenen Urteil referierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, NVwZ 2011, 299) kommt nämlich für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme wegen einer außerdienstlich begangenen Straftat nicht der durch das Strafgericht verhängten Strafe, sondern dem gesetzlichen Strafrahmen maßgebliche Bedeutung zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - 3d A 147/10

    Grundsätze zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst bei Einstellung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 3 A 11032/12
    Falls mit der Formulierung "in wenigstens 21 Fällen" im Strafbefehl sowie in der Disziplinarklage angedeutet werden sollte, der Beklagte habe sich auch in weiteren Fällen in entsprechender Weise strafbar gemacht, wäre ein solcher Hinweis zu unbestimmt und daher nicht geeignet, die Feststellung weiterer vergleichbarer Dienstpflichtverletzungen zu tragen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. September 2011 - 3d A 147/10.O -, juris, Rn. 26).
  • VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 10.2504

    Herunterladen von kinderpornographischen Videos aus dem Internet sowohl im Dienst

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 3 A 11032/12
    b) Das Verwaltungsgericht hat auch zutreffend einen engen Bezug der Besitzverschaffung kinderpornographischen Schriften zu den besonderen Dienstpflichten eines Polizeibeamten im Hinblick auf seine besondere Verpflichtung zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten bejaht (a.A. BayVGH, Urteil vom 17. November 2011 - 16a D 10.2504 -, juris) und angesichts dessen das Vertrauensverhältnis zwischen der Allgemeinheit bzw. dem Dienstherrn und dem Beklagten bereits wegen dieser Dienstpflichtverletzungen zu Recht als endgültig zerstört erachtet.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 3 A 11032/12
    Hinsichtlich der vor dem 1. April 2009 begangenen Dienstpflichtverletzungen sind somit die §§ 64 Abs. 1 S. 3, 65 S. 2 und 85 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 14. Juli 1970 (GVBl. S. 241, aufgehoben durch § 145 Abs. 5 Nr. 1 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010, GVBl. 319) maßgeblich, da sich aus den am 1. April 2009 in Kraft getretenen §§ 34, 35 S. 2 und 47 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010, geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2009, BGBl. I S. 160) kein für den Beklagten günstigeres Recht ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 -, BVerwGE 136, 173).
  • BVerwG, 14.11.2001 - 1 D 60.00

    Dienstvergehen wegen Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit in erheblichem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 3 A 11032/12
    ... muss im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, dass die Verhängung der Höchstmaßnahme auf der schuldhaften und das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn endgültig zerstörenden Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit beruht und dem Ruhestandsbeamten daher die für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge derartige Pflichtverletzungen zuzurechnen ist (BVerwG, Urteil vom 14. November 2001, Az.: 1 D 60.00, - juris -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12

    Justizvollzugsamtsinspektor; Besitz kinderpornographischer Schriften (hier 3.434

    Entsprechendes behauptet er auch nicht, zumal er diese Dateien - wie er in seinen von ihm in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat als inhaltlich korrekt bezeichneten Einlassungen in der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung unter Zuhilfenahme eines Vergleichs mit einem "Briefmarkensammler" angegeben hat und was ebenfalls zu seinen Ungunsten spricht - über einen beachtlichen Zeitraum von zwei Jahren lang gesammelt und auf Festplatten zum dauernden Gebrauch gespeichert hat (vgl. zur erschwerenden Relevanz der Dauer des Besitzes OVG Lüneburg, a.a.O., zu einer Besitzdauer von 19 Monaten; OVG Koblenz, Urteil vom 27. Februar 2013 - 3 A 11032/12 -, juris Rn. 69 zu einer Besitzdauer von zwei Jahren; OVG Saarlouis, Urteil vom 29. September 2009 - 7 A 323/09 -, juris Rn. 98 zu einer Besitzdauer von eineinhalb Jahren).
  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1132

    Disziplinarrecht Polizeiobermeister (BesGr. A 8); außerdienstliches

    Ebenso geht das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 31. Mai 2012 (2 B 141/11 - juris) bei einem Polizeiobermeister (Besoldungsgruppe A 8) im Polizeivollzugsdienst davon aus, dass der Besitz kinderpornographischer Bilder keinen Dienstbezug aufweist (a.A. OVG Lüneburg, U.v. 12.3.2013 - 6 LD 4/11 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 27.2.2013 - 3 A 11032/12 - juris).
  • VG Trier, 22.08.2013 - 3 K 370/13

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Benutzen von Tauschbörsen

    Vor dem Hintergrund dieses Strafgrundes muss von einem Polizeibeamten, auch wenn er selbst nicht unmittelbar mit der Verfolgung dieses Deliktsbereichs betraut ist, er aber gehalten wäre, bei Kenntniserlangung derartiger Straftaten tätig zu werden, unbedingt erwartet werden können, dass er sich auch außerhalb des Dienstes in dieser Hinsicht gesetzestreu verhält (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Februar 2013, 3 A 11032/12.OVG).
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 16a D 12.1440

    Polizeivollzugsbeamter im Innendienst; außerdienstliches Herunterladen von

    Ebenso geht das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 31. Mai 2012 (2 B 141/11 - juris - ) bei einem Polizeiobermeister (Besoldungsgruppe A 8) im Polizeivollzugsdienst davon aus, dass der Besitz kinderpornographischer Bilder hier keinen Dienstbezug aufweist (a.A. OVG Lüneburg U.v. 12.3.2013 - 6 LD 4/11 - juris, OVG Rheinland-Pfalz U.v. 27.2.2013 - 3 A 11032/12 -juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2014 - 81 DB 2.13

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Teilen der

    Wollte man dem folgen, wäre der Dienstbezug jeglicher von einem Polizeivollzugsbeamten außerdienstlich begangener Straftat, unabhängig von ihrer Art und der durch den Strafrahmen indizierten Schwere und unabhängig von dem konkreten Dienstposten, zu bejahen (so SächsOVG, Urteil vom 6. Juli 2004 - D 6 B 871/03 -, juris, Rn. 36; bezogen auf den Besitz kinderpornographischer Schriften: ThürOVG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 8 DO 472/11 - juris, Rn. 33, unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 -, juris, Rn. 48; s.a. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 27. Februar 2013 - 3 A 11032/12 -, juris, Rn. 68; a.A. BayVGH, Urteil vom 17. April 2013 - 16a D 12.1440, juris, Rn. 46; OVG NW, Urteil vom 21. September 2011 - 3d A 147/10.O -, juris, Rn. 73).
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