Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 7 A 10405/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3187
OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 7 A 10405/11.OVG (https://dejure.org/2011,3187)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.10.2011 - 7 A 10405/11.OVG (https://dejure.org/2011,3187)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 7 A 10405/11.OVG (https://dejure.org/2011,3187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 102 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3, § 33 Abs 1 SGB 9, § 33 Abs 3 Nr 4 SGB 9, § 33 Abs 8 S 1 Nr 3 SGB 9
    Übernahme der Aufwendungen für einen Gebärdendolmetscher bzw. Kommunikationshelfer

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bundesagentur für Arbeit muss Kosten für einen Gebärdendolmetscher tragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen Bundesagentur für Arbeit als zuständigen Rehabilitationsträger zur Tragung der notwendigen Aufwendungen für einen Gebärdendolmetscher i.R. des Besuchs einer Berufsschule

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch gegen Bundesagentur für Arbeit als zuständigen Rehabilitationsträger zur Tragung der notwendigen Aufwendungen für einen Gebärdendolmetscher i.R. des Besuchs einer Berufsschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebärdendolmetscher für einen Auszubildenden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebärdendolmetscher für Azubi

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitsagentur muss gehörlosem Azubi Gebärdendolmetscher bezahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bundesagentur für Arbeit muss Kosten für Gebärdendolmetscher tragen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesagentur für Arbeit muss Kosten für Gebärdendolmetscher tragen - Bereitstellung eines Gebärdendolmetschers stellt Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation im Rahmen der Arbeitsförderung dar

Besprechungen u.ä. (3)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Übernahme der Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers bei der Berufsschulausbildung

  • reha-recht.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Übernahme der Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers bei der Berufsschulausbildung

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Übernahme der Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers bei der Berufsschulausbildung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 7 A 10405/11
    Denn die hier in Betracht kommenden Regelungen in Absatz 1 und 2 dieser Bestimmung beziehen sich allein auf das Außenverhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und der leistungsverpflichtenden Behörde (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R -, juris; siehe auch BT-Drucks. 14/5074, S. 95) und treffen keine Aussage zum internen Ausgleichsverhältnis zwischen dem Integrationsamt und dem zuständigen Rehabilitationsträger.

    Daher gehen auch die Gesetzesmaterialien davon aus, dass bei besonders betroffenen Schwerbehinderten das Ziel der dauerhaften Teilhabe am Arbeitsplatz nur erreichbar ist, wenn namentlich "ausbildungsbegleitende" persönliche Hilfen zur Verfügung stehen (vgl. BT-Drucks. 14/5074, S. 108), wobei zugleich nicht zwischen dem schulischen und dem betrieblichen Teil der Berufsausbildung unterschieden wird.

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 24.89

    Tatbestandswirkung ablehnender Sozialverwaltungsakte - Ermessen des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 7 A 10405/11
    Vielmehr reicht es aus, wenn neben der Beklagten auch der Kläger im Rahmen der begleitenden Hilfe tätig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1991 - 5 C 24/89 -, juris zum SchwbG).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 7 A 10405/11
    Denn die hier in Betracht kommenden Regelungen in Absatz 1 und 2 dieser Bestimmung beziehen sich allein auf das Außenverhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und der leistungsverpflichtenden Behörde (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R -, juris; siehe auch BT-Drucks. 14/5074, S. 95) und treffen keine Aussage zum internen Ausgleichsverhältnis zwischen dem Integrationsamt und dem zuständigen Rehabilitationsträger.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04

    Kreis muss für Integrationshelfer aufkommen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 7 A 10405/11
    Denn hieraus resultiert lediglich ein Anspruch auf Teilhabe an den vorhandenen Bildungseinrichtungen im Rahmen des Gleichbehandlungsgebots, wozu die Bereitstellung einer Kommunikationsassistenz für einen einzelnen Schüler, um ihm die Teilnahme am allgemein angebotenen Unterricht erst zu ermöglichen, nicht gehört (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Juli 2004 - 12 A 10701/04.OVG -, juris zur vergleichbaren Vorschrift des § 1b Abs. 5 SchulG a. F.).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 7 A 10405/11
    So heißt es zunächst in § 3 Abs. 1 Nr. 7 SGB III, dass Arbeitnehmer im Sinne dieser Bestimmung, wozu in arbeitsförderungsrechtlicher Hinsicht auch Personen zählen, die erst beabsichtigen, eine Beschäftigung aufzunehmen (vgl. BT-Drucks. 13/4941, S. 19), als behinderte Menschen zusätzlich besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und darüber hinaus ergänzende Leistungen nach diesem und dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch erhalten.
  • VG Münster, 26.11.2013 - 6 K 611/11

    Zuständigkeitsklärung der Leistungsträger für die Kostenübernahme der personellen

    vgl. VG Koblenz, Urteil vom 23. Februar 2011 - 5 K 1319/10.KO - unter Berufung auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 12. September 1991 - 5 C 52.88 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 7 A 10405/11 -, zitiert nach Juris.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 7 A 10405/11 -, zitiert nach Juris.

  • LSG Hamburg, 15.02.2012 - L 2 AL 6/10
    Sie wiederholt im Wesentlichen die bereits im Klageverfahren und vorgerichtlich geäußerten Rechtsansichten und sieht sich in ihrer Auffassung durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz vom 27.10.2011 - 7 A 10405/11 - bestätigt, gegen das die ihre dortige Begründung zum Gegenstand ihres hiesigen Vortrags machende Beklagte Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat (5 C 24.11).
  • LSG Bayern, 09.01.2013 - L 10 AL 287/12

    Zum Anordnungsgrund bei einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Das SG hat in diesem Zusammenhang zwar zutreffend darauf abgestellt, dass die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens als offen anzusehen sind, denn im Hinblick auf die bislang ergangene Rechtsprechung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.2011 - 7 A 10405/11 - ZFSH/SGB 2012, 284ff; LSG Hamburg - Urteil vom 15.02.2012 - L 2 AL 6/10 - Behindertenrecht 2012, 207ff) kann in Auslegung der maßgebliche Rechtsgrundlage für die Leistungsgewährung - § 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX - eine Verpflichtung der Ag, sie habe als Rehabilitationsträger auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Zusammenhang mit dem Besuch einer Berufsschule zu erbringen (vorliegend die Kosten für den Gebärdendolmetscher der gehörlosen ASt) nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht