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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02.OVG (https://dejure.org/2003,8060)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.05.2003 - 8 A 10481/02.OVG (https://dejure.org/2003,8060)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 8 A 10481/02.OVG (https://dejure.org/2003,8060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von Baugenehmigungen für Windenergieanlagen; Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich; Belange des Naturschutzes; Faktisches Vogelschutzgebiet

  • Judicialis

    BauGB § 35 F: 1997; ; BauGB § ... 35 Abs. 1 F: 1997; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6 F: 1997; ; BauGB § 35 Abs. 3 F: 1997; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 F: 1997; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 F: 1997; ; Europäische Vogelschutzrichtlinie Art. 4; ; Europäische Vogelschutzrichtlinie Art. 4 Abs. 1; ; Europäische Vogelschutzrichtlinie Art. 4 Abs. 1 Satz 1; ; Europäische Vogelschutzrichtlinie Art. 4 Abs. 1 Satz 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vogelschutz kann Windkraftanlagen entgegenstehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergieanlagen contra Vogelschutz (IBR 2003, 451)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02
    Die Auswahl europäischer Vogelschutzgebiete in den Bundesländern unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, da Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL den Mitgliedstaaten einen fachlichen Beurteilungsspielraum bei der Frage eröffnet, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (s. BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - UPR 2003, 183, und Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 9. Januar 2003 - 1 C 10393/01.OVG - jeweils m.w.N.).

    Die Annahme, es bestehe dort ein "faktisches" Vogelschutzgebiet mit der Folge, dass Beeinträchtigungen und Störungen der Lebensräume und Vogelarten vermieden werden müssen (Art. 4 Abs. 4 VRL), ist damit jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen (s. BVerwG, Urteil vom 14. November 2002, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts sowie des erkennenden Gerichts findet die Vogelschutzrichtlinie in solchen Gebieten unmittelbar Anwendung, die der Mitgliedstaat nicht nach Art. 4 Abs. 1 VRL zu Vogelschutzgebieten erklärt hat, die jedoch die besonderen Anforderungen an ein Schutzgebiet im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL erfüllen (s. u.a. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 - Basses Corbières - NuR 2001, 210; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, NVwZ 2002, 1103 und vom 14. November 2002, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Januar 2003 - 1 C 10187/01.OVG - jeweils m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - 1 C 10393/01

    Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Bundesfernstraße;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02
    Die Auswahl europäischer Vogelschutzgebiete in den Bundesländern unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, da Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL den Mitgliedstaaten einen fachlichen Beurteilungsspielraum bei der Frage eröffnet, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (s. BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - UPR 2003, 183, und Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 9. Januar 2003 - 1 C 10393/01.OVG - jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts sowie des erkennenden Gerichts findet die Vogelschutzrichtlinie in solchen Gebieten unmittelbar Anwendung, die der Mitgliedstaat nicht nach Art. 4 Abs. 1 VRL zu Vogelschutzgebieten erklärt hat, die jedoch die besonderen Anforderungen an ein Schutzgebiet im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL erfüllen (s. u.a. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 - Basses Corbières - NuR 2001, 210; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, NVwZ 2002, 1103 und vom 14. November 2002, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Januar 2003 - 1 C 10187/01.OVG - jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - 1 C 10187/01

    Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Bundesfernstraße;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts sowie des erkennenden Gerichts findet die Vogelschutzrichtlinie in solchen Gebieten unmittelbar Anwendung, die der Mitgliedstaat nicht nach Art. 4 Abs. 1 VRL zu Vogelschutzgebieten erklärt hat, die jedoch die besonderen Anforderungen an ein Schutzgebiet im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL erfüllen (s. u.a. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 - Basses Corbières - NuR 2001, 210; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, NVwZ 2002, 1103 und vom 14. November 2002, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Januar 2003 - 1 C 10187/01.OVG - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02
    Er kann daher unter diesen Umständen auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer verfestigten Planung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB dem privilegierten Vorhaben entgegenstehen (s. dazu auch BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 A 11312/04

    Windenergieanlage im Vogelzugkorridor nicht erlaubt

    Dies bedarf jedoch letztlich keiner abschließenden Entscheidung, weil den beiden geplanten Windenergieanlagen zumindest Belange des Naturschutzes i.S. von § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegenstehen, worunter der Vogelschutz und damit auch der Vogelzug fällt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2003 - 8 A 10481/02 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09

    Unzulässigkeit einer Windenergieanlage wegen Beeinträchtigung eines bedeutenden

    Der Windenergieanlage stehen auf der Grundlage der umfassenden Abwägung der gegenläufigen privaten und öffentlichen Interessen Belange des Naturschutzes i.S. von § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegen, worunter auch der Vogelschutz und damit der überregionale Vogelzug fällt (vgl. OVG RP, Urteil vom 02.02.2006, 1 A 11312/04; Urteil vom 28.05.2003, 8 A 10481/02).
  • VG Saarlouis, 19.09.2007 - 5 K 58/06

    Die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 62 BNatSchG vom

    Auch der Einwand, der LEP "Umwelt" 2004 enthalte als Ausschlussbereiche für Windenergieanlagen außer Tabuzonen auch solche Gebiete, die die Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland als "Konfliktzonen" sehe, obwohl eine abschließende Bewertung erst nach einer eingehenden Untersuchung abgegeben werden könne, demgegenüber nach der Rechtsprechung des OVG Koblenz nur solche Gebiete ausgeschlossen werden dürften, die den Rang eines "faktischen Vogelschutzgebiets" besäßen, übersehe, dass es in dem vom OVG Koblenz entschiedenen Fall (Urteil vom 28.05.2003 - 8 A 10481/02 -) um eine gebundene Entscheidung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 BauGB und nicht um die Gültigkeit eines Raumordnungsplans gegangen war.
  • VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18

    Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Erteilung einer

    Erkennbar liegen auch nicht die Voraussetzungen eines faktischen Vogelschutzgebietes vor (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.01.2002 - 4 A 15.01 - Beschluss vom 26.03.2003 - 4 VR 6.02, 4 A 11/02 - Urteil vom 27.03.2014 - 4 CN 3.13 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.2003 - 8 A 10481/02 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.09.2017 - 12 LA 39/17 -, juris).] obwohl insbesondere die Eignung des Gebiets als Habitat für das Haselhuhn und die Waldschnepfe nach der Einschätzung des Beklagten so überragend sei, dass dies trotz nur weniger Meldungen von Exemplaren dieser Arten innerhalb der letzten 25 Jahre der Genehmigung von Windkraftanlagen entgegensteht.
  • VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04

    Bauvorbescheid für Windkraftanlage nach dem 1. Juli 2005

    Der Einwand, der LEP "Umwelt" 2004 enthalte als Ausschlussbereiche für Windenergieanlagen außer Tabuzonen auch solche Gebiete, die die Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland als "Konfliktzonen" sehe, obwohl eine abschließende Bewertung erst nach einer eingehenden Untersuchung abgegeben werden könne, demgegenüber nach der Rechtsprechung des OVG Koblenz nur solche Gebiete ausgeschlossen werden dürften, die den Rang eines "faktischen Vogelschutzgebiets" besäßen, übersieht, dass es in dem vom OVG Koblenz entschiedenen Fall (Urteil vom 28.05.2003 - 8 A 10481/02 -) um eine gebundene Entscheidung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 BauGB und nicht um die Gültigkeit eines Raumordnungsplans ging.
  • VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04

    Windenergieanlagen bei Weyerbusch bauplanungsrechtlich zulässig

    Nur Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne der europäischen Vogelschutzrichtlinie geeigneten Gebiete (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2004 - 4 B 101/03 -, zitiert nach juris, BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15/01 -, zitiert nach juris, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2003 - 8 A 10481/02.OVG -, zitiert nach ESOVG).
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