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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1995 - 11 C 12551/94   

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https://dejure.org/1995,8534
OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1995 - 11 C 12551/94 (https://dejure.org/1995,8534)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.1995 - 11 C 12551/94 (https://dejure.org/1995,8534)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 11 C 12551/94 (https://dejure.org/1995,8534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subjektives-öffentliches Recht eines Arbeitnehmers auf Wahrung der Sonntagsruhe; Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen; Zulässigkeit der Einschränkung des subjektiven Rechts eines Arbeitnehmers auf Feiertagsruhe bei Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 201
  • DÖV 1996, 256
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1995 - 11 C 12551/94
    Daher kann ebenso wie bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage - auch die Wiederholungsgefahr ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Überprüfung einer Rechtsnorm im Normenkontrollverfahren begründen, auch wenn von dieser Rechtsnorm selbst keine rechtlichen Wirkungen mehr ausgehen können (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1978 - 7 N 1.78 -, BVerwGE 56, 172, 177; Beschluß vom 02. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, 15; Beschluß vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - , BVerwGE 78, 85, 91).

    Da zu erwarten ist, daß die Antragsgegnerin bei einem Erfolg des Antragstellers, d.h. bei der Feststellung, daß die angegriffene Rechtsverordnung nichtig ist, ihr zukünftiges Verhalten danach richten und von der Zulassung der sonntäglichen Öffnungszeiten während des Oktobermarktes absehen würde, stellt sich die Inanspruchnahme des Gerichts für die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers nicht als nutzlos dar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1995 - 11 C 12551/94
    Das Normenkontrollverfahren dient nicht nur der objektiven Rechtskontrolle, sondern auch dem individuellen Rechtsschutz (BVerwG, Beschluß vom 02. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, 14; a.A.: OVG Rh- Pf, Urteil vom 01. August 1978 - 10 C 20/79 -, …

    Daher kann ebenso wie bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage - auch die Wiederholungsgefahr ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Überprüfung einer Rechtsnorm im Normenkontrollverfahren begründen, auch wenn von dieser Rechtsnorm selbst keine rechtlichen Wirkungen mehr ausgehen können (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1978 - 7 N 1.78 -, BVerwGE 56, 172, 177; Beschluß vom 02. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, 15; Beschluß vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - , BVerwGE 78, 85, 91).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1995 - 11 C 12551/94
    Damit würde aber gerade das Ziel des Ladenschlußgesetzes, das Ladenschlußzeiten auch für Verkaufsstellen ohne Angestellte zur Herbeiführung gleicher Chancen im Wettbewerb vorsieht, verfehlt (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 29. November 1961 - 1 BvR 758/57 -, BVerfGE 13, 230, 235).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1995 - 11 C 12551/94
    Daher kann ebenso wie bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage - auch die Wiederholungsgefahr ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Überprüfung einer Rechtsnorm im Normenkontrollverfahren begründen, auch wenn von dieser Rechtsnorm selbst keine rechtlichen Wirkungen mehr ausgehen können (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1978 - 7 N 1.78 -, BVerwGE 56, 172, 177; Beschluß vom 02. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, 15; Beschluß vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - , BVerwGE 78, 85, 91).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1994 - 11 B 12552/94

    Feiertagsbeschäftigungsverbot; Sonntagsbeschäftigungsverbot; Interessenabwägung ;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1995 - 11 C 12551/94
    1.Auch nach erneuter Überprüfung der Rechtslage hält der Senat an der bereits mit Beschluß vom 14. Oktober 1994 (- 11 B 12552/94.OVG -, NJW 1995, 741 = GewArch 1995, 36) geäußerten Meinung fest, daß die Rechtsverordnung nicht gegen das am 01. Juli 1994 in Kraft getretene Arbeitszeitrechtsgesetz ArbZRG - vom 06. Juni 1994 (BGBl I S. 1170) und das dort in Art. 1 enthaltene Arbeitszeitgesetz - ArbZG - verstößt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1979 - 10 C 20/79
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1995 - 11 C 12551/94
    Das Normenkontrollverfahren dient nicht nur der objektiven Rechtskontrolle, sondern auch dem individuellen Rechtsschutz (BVerwG, Beschluß vom 02. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, 14; a.A.: OVG Rh- Pf, Urteil vom 01. August 1978 - 10 C 20/79 -, …
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 11 C 12733/97

    Normenkontrollantrag; Ladenschlußgesetz; Verkaufsoffener Sonntag

    Der Einzelhandel soll auf diese Weise an der geschäftlichen Nutzung des Besucherstroms ebenso teilhaben können wie die Betreiber der Verkaufsstände des Marktes (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 1991 - 10 C 12324/90.OVG - und Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 12551/94.OVG -, GewArch 1995, 493).

    § 14 Abs. 1 LadSchlG selbst berücksichtigt einerseits die wirtschaftlichen Interessen des örtlichen Einzelhandels, andererseits aber auch den Arbeitsschutz und stellt selbst bereits eine "Kompromißvorschrift" dar (Urteil des Senats vom 28. Juni 1995, aaO).

  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 22 NE 13.659

    Verkaufsoffener Sonntag in Eching am 14. April 2013 darf stattfinden

    Ein Rechtsschutzbedürfnis, einen gerichtlichen Ausspruch über die etwaige Ungültigkeit einer wegen Zeitablaufs gegenstandslos gewordenen Verordnung zu erhalten, besitzt ein Antragsteller unter dem Blickwinkel der Wiederholungsgefahr auch dann, wenn konkret mit dem Erlass weiterer Rechtsverordnungen zu rechnen ist, die ein Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen zulassen (so zu Recht OVG RhPf, U.v. 28.6.1995 - 11 C 12551/94.OVG - GewArch 1995, 493), sofern sich aus derartigen künftigen Verordnungen für den Rechtsschutzsuchenden die in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO bezeichneten Beeinträchtigungen ergeben können.
  • OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98

    Gewerberecht: Ladenschlusszeiten an Samstagen vor verkaufsoffenen Sonntagen

    Dies ist bei Rechtsverordnungen über verlängerte Öffnungszeiten nach dem Ladenschlußgesetz regelmäßig der Fall (OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v.18.6.1995, GewArch 1995, 493; zustimmend Gerhardt, a.a.O., Rn 116 zu § 47, FN 627; Kopp/Schenke, a.a.O., Rn 68 zu § 47 ; Eyermann-J.Schmidt, VwGO , 10.Aufl. 1998, Rn 15 zu § 47).
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