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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04.OVG   

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https://dejure.org/2004,25484
OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04.OVG (https://dejure.org/2004,25484)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2004 - 8 C 10152/04.OVG (https://dejure.org/2004,25484)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 8 C 10152/04.OVG (https://dejure.org/2004,25484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung durch eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung eines Verwaltungsaktes durch Vollzug; Gemeindliches Beteiligungsrecht bei Eisenbahnstrecke; Planungshoheit einer Gemeinde bei Eisenbahnstrecke; ...

  • Judicialis

    VwGO § 42; ; VwGO § ... 42 Abs. 2; ; AEG § 18; ; AEG § 18 Abs. 1; ; AEG § 18 Abs. 1 S. 1; ; AEG § 18 Abs. 2; ; AEG § 18 Abs. 2 S. 1; ; AEG § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; AEG § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; AEG § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ; AEG § 20; ; AEG § 20 Abs. 7; ; AEG § 20 Abs. 7 S. 1; ; AEG § 20 Abs. 7 S. 2; ; BGB § 311b; ; BauGB § 1; ; BauGB § 1 Abs. 5; ; BauGB § 36; ; BauGB § 36 Abs. 1; ; EBO § 4; ; EBO § 4 Abs. 1

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Angesichts ihres Vorbringens ist es nicht nach jeder möglichen Betrachtungsweise von vornherein ausgeschlossen, dass sie durch die angefochtene Plangenehmigung in ihren Beteiligungsrechten nach § 36 Abs. 1 BauGB (s. dazu Bad.-Württemb. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2001, BRS 64 Nr. 176), in ihrem kommunalen Selbstgestaltungsrecht (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 1994, Buchholz 442.09, § 18 AEG Nr. 3 sowie vom 31. Oktober 2001, BRS 63 Nr. 35) sowie in ihrem Anspruch auf Abwägung ihrer einfachrechtlich gewährleisteten Eigentümerposition (s. dazu BVerwG, Urteil vom 24. November 1994, BVerwGE 97, 143) verletzt sein könnte.

    Allerdings kann sich die Klägerin - wie jeder andere Grundeigentümer - nach Maßgabe des einfachen Rechts darauf berufen, dass ihre Eigentümerinteressen, vor allem Nutzungsinteressen, nicht ausreichend in die Abwägung eingestellt worden sind (s. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994, BVerwGE 97, 143).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Sonstige konkrete, aber noch nicht hinreichend verfestigte Planungsabsichten, die durch den Inhalt der Plangenehmigung unnötigerweise "verbaut" werden könnten (s. dazu BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, BVerwGE 100, 388), sind weder vorgetragen noch angesichts der topographischen Lage des in Frage stehenden Geländes ersichtlich.

    Diese Vorschrift normiert nur Planungsgrundsätze für die gemeindliche Bauleitplanung, will die Gemeinde aber keineswegs zum gesamtverantwortlichen Wächter des Umweltschutzes gegenüber anderen Planungsträgern machen und sie schon gar nicht mit Klagebefugnissen gegen deren Hoheitsakte ausstatten (s. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Für die Auslegung des Anlagenbegriffs in § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG ist die Legaldefinition in § 4 Abs. 1 EBO heranzuziehen (s. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996, NVwZ 1997, 920f.).

    Maßgebend für eine Bahnanlage ist demnach deren Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (BVerwG, Urteil vom 27. November 1996, aaO.).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Insbesondere können planbetroffene Dritte die Aufhebung einer Plangenehmigung nicht allein mit dem Argument verlangen, die Voraussetzungen hierfür hätten nicht vorgelegen und es hätte ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssen (BVerwG, Beschluss vom 05. März 1999, NVwZ-RR 1999, 556 zu § 17 Abs. 1a FStrG; Bonk/Neumann aaO., § 74 Rn 158a; Dürr in Knack: VwVfG, 8. Aufl 2004, § 74 Rn 167; Kopp/Ramsauer, VwGO, 8. Aufl., § 74 Rn 174).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 36.85

    Anteil am Reinertrag der Jagdnutzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Denn nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 17. April 1986, BVerwGE 74, 144) gehören auch Dämme, Böschungen und Einschnitte - mithin ebenfalls Einrichtungen ohne unmittelbare Verkehrsfunktion - zu den Bahnanlagen.
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Diese ist als Gemeinde nicht Träger des Grundrechts aus Art. 14 GG und hat daher keinen Anspruch auf objektivrechtliche Vollprüfung der Plangenehmigung wegen deren enteignungsrechtlicher Vorwirkung (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995, NVwZ 1995, 905).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03

    Anfechtung einer Plangenehmigung - Widerruf der Einverständniserklärung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Ein diesbezüglicher Abwägungsausfall kommt in Betracht, wenn die Klägerin ihr Einverständnis mit der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke entweder im Hinblick auf § 311b BGB nicht wirksam erklärt (s. dazu aber Bad.-Württemberg. VGH, Urteil vom 06. April 2004 - 8 S 1997/03 - sowie Dürr in Knack, aaO., Rn 155) oder aber hinsichtlich der Grundstücke Gemarkung B. Flur ... Nr. ... und Gemarkung B. S. Flur ... Nr. ... mit Schreiben vom 02. Mai 2003 wirksam zurückgenommen hätte.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 5 S 2274/01

    Verletztes Beteiligungsrecht der Gemeinde durch Plangenehmigung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 8 C 10152/04
    Angesichts ihres Vorbringens ist es nicht nach jeder möglichen Betrachtungsweise von vornherein ausgeschlossen, dass sie durch die angefochtene Plangenehmigung in ihren Beteiligungsrechten nach § 36 Abs. 1 BauGB (s. dazu Bad.-Württemb. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2001, BRS 64 Nr. 176), in ihrem kommunalen Selbstgestaltungsrecht (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 1994, Buchholz 442.09, § 18 AEG Nr. 3 sowie vom 31. Oktober 2001, BRS 63 Nr. 35) sowie in ihrem Anspruch auf Abwägung ihrer einfachrechtlich gewährleisteten Eigentümerposition (s. dazu BVerwG, Urteil vom 24. November 1994, BVerwGE 97, 143) verletzt sein könnte.
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