Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 6 A 10376/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 227 AO, § 33 Abs 1 Nr 1 GrStG, § 33 Abs 1 Nr 2 GrStG, § 9 Abs 2 GrStG, § 131 Abs 1 Nr 3 HGB
Erlass der Grundsteuer wegen Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 08.12.2009 - 6 K 698/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 6 A 10376/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 52.81
Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass wegen einer wesentlichen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 6 A 10376/10
Ein Grundsteuererlass nach § 33 des Grundsteuergesetzes scheide nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1983 - 8 C 52/81 - aus, weil über das Vermögen der KG bereits vor geraumer Zeit das Insolvenzverfahren eröffnet worden sei.Nach dem erkennbaren Sinn und Zweck der Vorschrift enthält § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG somit ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Inhalts, dass zum Kreis der erlassberechtigten Grundsteuerpflichtigen nur diejenigen gehören, deren wirtschaftliche Existenz im Erlasszeitraum noch nicht vernichtet ist (BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - 8 C 52/81 -, NVwZ 1984, 311).
b) In seinem Urteil vom 15. April 1983 (a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, der dargelegten gesetzlichen Zweckbestimmung des § 33 GrStG könne bereits dann nicht mehr genügt werden, wenn im Erlasszeitraum über das Vermögen des Grundsteuerpflichtigen der Konkurs eröffnet worden sei, da hierdurch die unwiderlegbare Vermutung einer Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Gemeinschuldners begründet werde.
- BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 6 A 10376/10
Dies ist nur dann der Fall, wenn der Gesetzgeber eine mit der Einziehung der Steuer verbundene Härte nicht bewusst in Kauf genommen hat und angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (BFH, Urteil vom 4. Februar 2010 - II R 25/08 -, DStR 2010, 805 m.w.N.).b) Eine Unbilligkeit aus persönlichen Gründen liegt vor, wenn die Steuererhebung die wirtschaftliche und persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde (BFH, Urteil vom 4. Februar 2010, a.a.O.).
- VG Neustadt, 16.03.2011 - 1 K 735/10
Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass - zu den Anforderungen an …
Zwar ist § 227 AO neben § 33 GrStG a.F. anwendbar (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2010 - 6 A 10376/10, juris; Beschluss vom 27. April 2006 - 6 B 10215/06, juris …und Urteil vom 24. Januar 2006, a.a.O.). - VG München, 14.06.2012 - M 10 K 11.4717
Insolvenz des Grundsteuerschuldners; Einschränkung der Anwendbarkeit des …
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofs vom 15. April 1983 Az. 8 C 52/81, KStZ 1983, 137 ff., fortgeführt zuletzt durch OVG Rheinland-Pfalz vom 18. Juni 2010 Az. 6 A 10376/10, der sich die erkennende Kammer anschließt, enthält § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Inhalts, dass zum Kreis der erlassberechtigten Grundsteuerpflichtigen nur diejenigen gehören, deren wirtschaftliche Existenz im Erlasszeitraum noch nicht vernichtet ist.