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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10   

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https://dejure.org/2010,91238
OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10 (https://dejure.org/2010,91238)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.07.2010 - 6 A 10590/10 (https://dejure.org/2010,91238)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 6 A 10590/10 (https://dejure.org/2010,91238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 Abs 3 KAG RP 1995, § 10 Abs 2 KAG RP 1995, § 10 Abs 8 KAG RP 1995
    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage des § 10 Abs 3 KAG RP 1995

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10
    3 a) Die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175 - KAG a.F. -) hält nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP) der verfassungsrechtlichen Überprüfung stand.

    Ein Sondervorteil für die Grundstücke in der Abrechnungseinheit entsteht durch das Vorhalten eines räumlich und funktional zusammenhängenden Straßensystems (OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).

    Der beitragsrechtlich erforderliche Vorteil ist danach bei einem System von Verkehrsanlagen anzunehmen, das für sich genommen die Zufahrt zu dem übrigen Straßennetz bietet, indem sämtliche Straßen in der Abrechnungseinheit auf eine bzw. mehrere die Verkehrsströme bündelnde(n) Verkehrsanlage(n) mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind (OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10
    3 a) Die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175 - KAG a.F. -) hält nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP) der verfassungsrechtlichen Überprüfung stand.

    Ein Sondervorteil für die Grundstücke in der Abrechnungseinheit entsteht durch das Vorhalten eines räumlich und funktional zusammenhängenden Straßensystems (OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).

    Der beitragsrechtlich erforderliche Vorteil ist danach bei einem System von Verkehrsanlagen anzunehmen, das für sich genommen die Zufahrt zu dem übrigen Straßennetz bietet, indem sämtliche Straßen in der Abrechnungseinheit auf eine bzw. mehrere die Verkehrsströme bündelnde(n) Verkehrsanlage(n) mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind (OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats steht dies mit höherrangigem Recht in Einklang (OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 10518/00.OVG, AS 29, 13, ESOVGRP).

    Bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils muss der Gemeinderat sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der jeweiligen Abrechnungseinheit in den Blick nehmen und in diesem Rahmen das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr insgesamt gewichten (vgl. OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, ESOVGRP).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10
    Die Antragsbegründung stellt das Urteil nicht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (vgl. hierzu BVerfG, 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1164).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10
    Der ihm dabei zustehende Beurteilungsspielraum schließt eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze ein, die einen Ausgleich für die insbesondere tatsächliche Unsicherheit bieten soll, welche mit der Bewertung der Anteile des Anlieger- sowie des Durchgangsverkehrs zwangsläufig verbunden ist (vgl. OVG RP, 6 A 11315/06.OVG, AS 34, 99, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10
    Dass dabei der Kraftfahrzeug-Durchgangsverkehr auf der Fahrbahn einer nicht in der Baulast der Beklagten stehenden Bundesstraße unberücksichtigt blieb, kann entgegen der Auffassung der Klägerin nicht beanstandet werden (vgl. OVG RP, 6 A 11146/09.OVG).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133) müssen die Gerichte die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen; sie sind aber nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10
    Ein solcher ist vielmehr nur gegeben, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten übersehen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, 1 BvR 1621/94, BVerfGE 96, 205 [217]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats steht dies mit höherrangigem Recht in Einklang (OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 10518/00.OVG, AS 29, 13, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93

    Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10
    Ein Sondervorteil für die Grundstücke in der Abrechnungseinheit entsteht durch das Vorhalten eines räumlich und funktional zusammenhängenden Straßensystems (OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 591/95

    Nr.

  • VG Neustadt, 20.01.2016 - 1 K 649/15

    Ausbaubeitragsrecht: Keine unterschiedlichen Beitragssätze; rückwirkende

    Der rechnerisch auf die verschonten Grundstücke entfallende Ausbauaufwand darf auf die verbleibenden Beitragsschuldner verteilt werden (im Anschluss an OVG RP, Beschluss vom 29.7.2010, 6 A 10590/10).

    Der rechnerisch auf die verschonten Grundstücke entfallende Ausbauaufwand darf auf die verbleibenden Beitragsschuldner verteilt werden (OVG RP, Beschluss vom 28.7.2010 - 6 A 10590/10).

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