Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,29241
OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18.OVG (https://dejure.org/2019,29241)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.08.2019 - 8 A 11472/18.OVG (https://dejure.org/2019,29241)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18.OVG (https://dejure.org/2019,29241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,29241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 BNatSchG, § 14 Abs 2 BNatSchG, § 15 Abs 2 BNatSchG, § 15 Abs 5 BNatSchG, § 17 Abs 8 S 1 BNatSchG
    Beseitigung eines Walnussbaumbestandes zum Zwecke der Umwandlung in Ackerland als Eingriff in den Naturschutz und rechtswidrige Anordnung einer Ersatzzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ackerland; Agrarprivileg; Ausgleichsmaßnahme; Baumbestand; Bechtheim; Beseitigung; Biotop; Biotopkartierung; Bodennutzung; Duldungsverfügung; Eigentümer; Eingriff; Eingriff in die Natur und Landschaft; Eingriffsregelung; Ermessen; Ersatzmaßnahme; Ersatzzahlung; ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen die Anordnung einer naturschutzrechtlichen Ersatzzahlung wegen der ungenehmigten Beseitigung eines Walnussbaumbestandes; Voraussetzungen eines Eingriffs in Natur und Landschaft bei Beseitigung eines Walnussbaumbestandes zum Zwecke der Umwandlung in Ackerland; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 431
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2000 - 8 A 12418/99
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18
    Soweit in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. September 2000 (Az. 8 A 12418/99.OVG) ausgeführt worden sei, dass die Rodung einer Walnussbaumanlage zwecks Umwandlung in Ackerland nicht der sog. Landwirtschaftsklausel (§ 14 Abs. 2 BNatSchG) unterfalle und somit als Eingriff im Sinne des Naturschutzrechtes zu beurteilen sei, bestünden Bedenken, diese Entscheidung auf den hiesigen Sachverhalt zu übertragen.

    Soweit das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 20.09.2000 (Az. 8 A 12418/99.OVG) die Auffassung vertreten habe, auch vom Menschen geschaffene, prägende Teile der Erdoberfläche könnten als sog. "Sekundärbiotope" unter dem Schutz der Eingriffsregelung stehen, werde die Landwirtschaftsklausel des § 14 Abs. 2 BNatSchG zu eng ausgelegt.

    Wie im Urteil des Verwaltungsgerichts überzeugend ausgeführt, stellen die Walnussbaumbestände nördlich von B. einen belebenden Bestandteil der ansonsten ackerbaulich genutzten Landschaft dar, die (auch) vom Landschaftsbild her "verarmt" ist, weil das intensiv genutzte Ackerland ringsum seit längerer Zeit nahezu restlos ausgeräumt ist und sich nur noch vereinzelt und in weiter Entfernung zueinander stehende Baumreihen oder Einzelbäume finden (so das VG unter Hinweis auf das denselben Landschaftsraum betreffende Senatsurteil vom 20. September 2000 - 8 A 12418/99.OVG -, AS 28, 384 und juris, Rn. 24); dies kann im Übrigen auch anhand der in den Verwaltungsakten befindlichen Fotos (Bl. 54 der VA Bd. 1) ohne Weiteres nachvollzogen werden und folgt schließlich auch aus dem Schutzzweck der Biotopkartierung (BK-6215-0063-2009: "Schutz von Obstbaumbeständen in ausgeräumter Landschaft"; vgl. Bl. 16 der VA Bd. 1).

    Dass die Rodung einer Walnussbaumanlage zwecks Umwandlung in Acker nicht der Landwirtschaftsklausel (damals noch des § 4 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Landespflegegesetzes - LPflG -) unterfällt, hat der Senat im Übrigen bereits entschieden (vgl. Senatsurteil vom 20. September 2000, a.a.O., Rn. 27, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - 8 A 2206/15

    Einordnung des "Auf-den-Stock-Setzen" von Bäumen als eine naturschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18
    Im Berufungsverfahren hat der Kläger im Übrigen seine erstinstanzlich (nur unsubstantiiert) geäußerten Zweifel an der Biotopeigenschaft und der Trittsteinfunktion nicht wieder aufgegriffen (zur erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts durch die Beseitigung von 50 Bäumen und Strauchreihen s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 2 M 114/18 -, NuR 2019, 413 und juris, Rn. 17 ff.; zum "Auf-den-Stock-Setzen" von Bäumen als Eingriff vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 8 A 2206/15 -, NuR 2017, 350 und juris, Rn. 5 ff.).

    Dabei wird er zu berücksichtigen haben, dass § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG als "Soll-Vorschrift" ausgestaltet ist: Die Vorschrift eröffnet ein sog. intendiertes Ermessen; von der Anordnung einer der dort genannten Maßnahmen kann demnach nur in atypischen Ausnahmefällen abgesehen werden (vgl. dazu z.B.: OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 8 A 2206/15 -, NuR 2017, 350 und juris, Rn. 32).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.1989 - 8 A 5/88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18
    Der Rechtsvorgänger hat dadurch (sicher unabsichtlich) ein sog. Sekundärbiotop geschaffen, das grundsätzlich auch dem Schutz der Eingriffsregelung unterliegt (vgl. dazu z.B. Meßerschmidt, a.a.O., § 14, m.w.N., sowie Senatsurteil vom 21. April 1989 - 8 A 5/88 -, NuR 1989, 397, für einen brachliegenden Weinberg), hier konkret erst recht infolge der Biotopkartierung und der Einbeziehung in das Landschaftsschutzgebiet.
  • VG Ansbach, 20.03.2013 - AN 11 K 12.00109

    Ersatzzahlung für Rodung eines Feldgehölzes; Übergangsvorschriften bei Übergang

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18
    In der Rechtsprechung wird die Frage bisher nur ganz vereinzelt behandelt; ausdrücklich bejaht wird die Möglichkeit, im Falle eines nicht zugelassenen Eingriffs auch Ersatzzahlungen anzuordnen, soweit ersichtlich nur in dem im angefochtenen Urteil zitierten Urteil des VG Ansbach vom 20. März 2013 (AN 11 K 12.00109, juris, Rn. 25), jedoch ohne nähere Begründung; anders jedoch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018, a.a.O., Rn. 108: "Auch wenn in § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG § 15 BNatSchG undifferenziert in Bezug genommen wird, sind mit den Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift doch ausschließlich solche gemeint, die den eingetretenen Verlust im Wege der Naturalkompensation ausgleichen oder ersetzen".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18

    Sofortige Vollziehung einer naturschutzrechtlichen Anordnung betreffend

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18
    Im Berufungsverfahren hat der Kläger im Übrigen seine erstinstanzlich (nur unsubstantiiert) geäußerten Zweifel an der Biotopeigenschaft und der Trittsteinfunktion nicht wieder aufgegriffen (zur erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts durch die Beseitigung von 50 Bäumen und Strauchreihen s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 2 M 114/18 -, NuR 2019, 413 und juris, Rn. 17 ff.; zum "Auf-den-Stock-Setzen" von Bäumen als Eingriff vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 8 A 2206/15 -, NuR 2017, 350 und juris, Rn. 5 ff.).
  • VGH Hessen, 14.10.1996 - 6 UE 2562/95

    Naturschutzrechtliches Ersatzpflanzungsgebot nach unzulässiger Rodung alter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung fällt insbesondere auch der Umbruch einer Grünlandfläche in Ackerland nicht unter das naturschutzrechtliche Privileg für die ordnungsgemäße Landwirtschaft, weil dadurch die Voraussetzungen für eine intensive landwirtschaftliche Nutzung als Ackerland erst geschaffen werden sollen, die Maßnahme also nicht der Ausübung landwirtschaftlicher Bodennutzung, sondern deren Vorbereitung dient (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018 - 2 L 56/15 -, juris, Rn. 87, m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris, Rn. 9; HessVGH, Urteil vom 14. Oktober 1996 - 6 UE 2562/95 -, RdL 1997, 168 und juris, Rn. 19).
  • VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147

    Landwirtschaftsklausel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung fällt insbesondere auch der Umbruch einer Grünlandfläche in Ackerland nicht unter das naturschutzrechtliche Privileg für die ordnungsgemäße Landwirtschaft, weil dadurch die Voraussetzungen für eine intensive landwirtschaftliche Nutzung als Ackerland erst geschaffen werden sollen, die Maßnahme also nicht der Ausübung landwirtschaftlicher Bodennutzung, sondern deren Vorbereitung dient (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018 - 2 L 56/15 -, juris, Rn. 87, m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris, Rn. 9; HessVGH, Urteil vom 14. Oktober 1996 - 6 UE 2562/95 -, RdL 1997, 168 und juris, Rn. 19).
  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 9 ZB 12.2656

    Erwerbsobstbau; Weinbergshütte; Bestandsschutz; Familienbetrieb (verneint)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18
    Das Verwaltungsgericht hat weiter zutreffend erkannt, dass es - entgegen der Ansicht des Klägers - in diesem Zusammenhang nicht darauf ankommt, ob es sich bei dem gerodeten Walnussbaumbestand um eine "Streuobstwiese" (wie der Beklagte meint) oder um eine "Erwerbsobstanlage" gehandelt hat (vgl. zu der Differenzierung z.B. BayVGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 9 ZB 12.2656 -, juris, Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 04.06.2003 - 4 BN 27.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen der "täglichen Wirtschaftsweise" insbesondere nicht die Umwandlung von Natur- in Kulturland, der Wechsel einer landwirtschaftlichen Nutzungsart und Änderungen des Bodenprofils (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 4 BN 27.03 -, juris, Rn. 9, m.w.N., sowie die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Meßerschmidt, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2022 - 8 A 11313/21

    Illegaler Eingriff in Natur und Landschaft; Rechtsgrundlage für eine

    Duldungsverfügungen gegen Eigentümer eines Grundstücks, auf dem ein Nutzungsberechtigter wegen eines illegalen Eingriffs in Natur und Landschaft zur Wiederherstellung des früheren Zustands verpflichtet wurde, finden ihre Rechtsgrundlage in der naturschutzrechtlichen Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG (im Anschluss an das Senatsurteil vom 28. August 2019 8 A 11472/18.OVG -, UPR 2020, S. 114 und juris).

    Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg: Der erkennende Senat hob den Bescheid im Berufungsverfahren auf, weil in den Fällen des hier vorliegenden nicht zugelassenen und nicht nachträglich legalisierbaren Eingriffs in Natur und Landschaft keine Ersatzgeldzahlung, sondern nur die Anordnung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder die Wiederherstellung des früheren Zustands in Betracht komme, wobei in Fällen eines entgegenstehenden Willens des Eigentümers der Fläche der Erlass einer Duldungsverfügung zu erwägen sei (rechtskräftiges Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18.OVG -, UPR 2020, Seite 114 und juris).

    Auch aus Sicht des Senats können auf die Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG, wonach die Naturschutzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und der auf dessen Grundlage erlassenen Vorschriften treffen, neben Unterlassungs-, Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnungen auch Duldungsanordnungen gestützt werden; denn die Generalklausel umfasst aus Effektivitätsgründen auch die Folgenbeseitigung rechtswidriger Verhaltensweisen (so insbesondere Heß/Wulff, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 96. Ergänzungslieferung September 2021, § 3 BNatSchG, Rn. 20, unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 28. August 2018 - 14 B 15.2206 - NuR 2018, S. 718 und juris, Rn. 31; ebenso: Hendrischke, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 3, Rn. 35; siehe auch bereits das Senatsurteil vom 28. August 2019, a.a.O., Rn. 49).

    Zunächst teilt der Senat die - ohnehin auf das Senatsurteil vom 28. August 2019 (a.a.O.) gestützte - Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass einer auf § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG gestützten Wiederherstellungsanordnung gegenüber dem Beigeladenen vorliegen, insbesondere in der Beseitigung der Walnussbäume auf dem Grundstück der Kläger ein zulassungsbedürftiger, aber nicht zugelassener und auch nicht zulassungsfähiger Eingriff in Natur und Landschaft lag.

    Nachdem die Kläger dies in ihrer Antragsbegründung nicht mehr grundsätzlich in Frage stellen, kann auf die entsprechenden Ausführungen im angefochtenen Urteil sowie ergänzend im Senatsurteil vom 28. August 2019 (a.a.O., Rn. 32 ff.) Bezug genommen werden.

    Dabei teilt der Senat die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Kläger aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorprägung und Situationsgebundenheit ihres Grundstücks, das nicht nur im Landschaftsschutzgebiet "R." gelegen, sondern darüber hinaus Teil einer als Biotop kartierten, unter dem pauschalen Schutz des § 30 BNatSchG stehenden Fläche ist, im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) von vornherein in stärkerem Maße Einschränkungen der Nutzbarkeit ihres Grundstücks und in der Folge auch der Ertragserzielungsmöglichkeiten aus diesem hinzunehmen haben, als wenn dies nicht der Fall wäre (vgl. dazu z.B. die Senatsurteile vom 20. September 2000 - 8 A 12418/99.OVG -, ASRP-SL 28, 384 und juris, Rn. 36 und vom 28. August 2019, a.a.O., Rn. 41; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2015 - 11 B 20.14 - NuR 2015, 855 und juris, Rn. 36, sowie BayVGH, Urteil vom 25. April 2012 - 14 B 10.1750 -, NuR 2012, 862 und juris, Rn. 26 f., m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18
    § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG berechtigt die Behörde im Fall eines illegalen und nicht zulassungsfähigen Eingriffs in Natur und Landschaft nicht, eine Ersatzgeldzahlung gemäß § 15 Abs. 6 BNatSchG anzuordnen (Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18).

    Unabhängig davon, ob die Eintragung eines Biotops in das Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft als eine öffentliche Urkunde zu qualifizieren ist, hat sie als eine von sachkundigen Mitarbeitern einer Naturschutzbehörde erstellte Dokumentation der natürlichen Gegebenheiten jedenfalls einen erheblichen Indizienwert für das Vorhandensein eines Biotops (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 4 ME 270/15 -, juris), die der Kläger nicht zu widerlegen versucht hat (vgl. insgesamt Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18 -, Rn. 29 - 34, juris).

    (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18 -, Rn. 44 - 46, juris).

    (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18 -, Rn. 48 - 49, juris).

  • VG Düsseldorf, 02.11.2020 - 25 K 3993/19
    So wohl auch OVG NRW, Beschluss vom 8. Januar 2020, 21 A 1113/17, n.v., im Nachgang zu VG Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2017, 25 K 6452/16, n.v.; a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 28. August 2019, 8 A 11472/18, juris.

    - OVG Koblenz, Urteil vom 28. August 2019, 8 A 11472/18, juris (Rn. 42 ff., m.w.N. zur Kommentarliteratur) - vertretenen Auffassung, dass § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG nicht zur Anordnung einer Ersatzzahlung ermächtige, nicht an, sondern hält an der bisherigen Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2017, 25 K 6452/16, n.v., nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 8. Januar 2020, 21 A 1113/17, n.v., fest.

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 28. August 2019, 8 A 11472/18, juris (Rn. 47 f.).

  • VG Hannover, 11.07.2022 - 12 A 2491/18

    Agroforst; agroforstliche Nutzung; bewirtschaftungshindernder Standort;

    Werden - wie hier - charakteristische Pflanzenbestände entnommen, bewirkt dies eine Veränderung der Gestalt der Grundfläche (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2017 - 8 A 2206/15 -, BeckRS 2017, 106442, Rn. 6-7; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.8.2019 - 8 A 11472/18 -, Rn. 33, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - 8 D 241/21

    Auflage; Eingriff; Ersatzgeld; Kranstellfläche; Natur- und Landschaftsschutz;

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18 -, juris Rn. 32 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 8 A 2206/15 -, juris Rn. 15 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. Juni 1995 - 5 S 1537/94 -, juris Rn. 44, in denen das Vorliegen eines Eingriffs jeweils in vollem Umfang geprüft wird; wohl auch Schrader, in: Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht (April 2022), § 15 BNatSchG Rn. 5.

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18 -, juris Rn. 40; OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 1994 - 10 B 350/94 -, NVwZ 1995, 308 (309).

  • VG Neustadt, 26.09.2019 - 5 L 963/19

    Kein Anspruch des BUND auf Verhinderung des Fällens von Winterlinden am Jahnplatz

    Die Beseitigung des Baumbestands dürfte eine Eingriffshandlung darstellen, denn sie bewirkt zumindest eine Veränderung der Gestalt von Grundflächen i.S.v. § 14 Abs. 1 BNatSchG, worunter auch die Beseitigung von Pflanzenbeständen, sowohl von Wald als auch von Einzelbäumen, fällt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18.OVG - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 2 M 114/18 -, BeckRS 2019, 117).
  • VG Düsseldorf, 09.09.2021 - 28 K 6001/19

    Naturschutz; Landschaftsschutz; Landschaftsplan; Landschaftselement; Hecke;

    vgl. OVG S. -Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18 - juris Rn. 31; VG Lüneburg, Urteil vom 18. August 2017 - 2 A 144/16 -, juris Rn. 24.
  • VG Ansbach, 06.10.2021 - AN 11 K 19.02091

    Rechtliche Wirkung der Registrierung bzw. Kartierung von gesetzlich geschützten

    Die Beschreibung der Teilfläche ... aus der Biotopkartierung Bayern (Stadt) vom 29. Juni 2011, der im Übrigen eine erhebliche Indizwirkung zukommt (vgl. OVG RhPf, U.v. 28.8.2019 - 8 A 11472/18 - juris Rn. 34; VG Augsburg, B.v. 25.1.2019 - Au 9 S 18.2096 - juris Rn. 27) ist somit immer noch zutreffend.
  • VG Minden, 08.03.2023 - 9 L 941/22
    BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 4 BN 27.03 -, juris, Rn. 9, m.w.N.; OVG RP Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18 -, juris, Rn. 36.
  • VG Köln, 13.09.2023 - 14 L 971/23
    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.8.2019 - 8 A 11472/18 -, juris, Rdnr. 36; OVG NRW, Beschluss vom 15.3.2023 - 21 B 281/23 -, juris, Rdnr. 26 i.V.m. VG Minden, Beschluss vom 8.3.2023 - 9 L 941/22 -, juris, Rdnr. 45 ff.
  • VG Augsburg, 17.10.2022 - Au 9 K 21.1549

    Erfolglose Klage gegen die Anordnung einer Ersatzzahlung für einen nicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht