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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 6 B 10774/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,28365
OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 6 B 10774/18.OVG (https://dejure.org/2018,28365)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.2018 - 6 B 10774/18.OVG (https://dejure.org/2018,28365)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18.OVG (https://dejure.org/2018,28365)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 6 S 1 GewO, § 6 Abs 1 S 1 GewO, § 123 Abs 1 VwGO
    Feststellungsanordnung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren; Selbständig ausgeübte Unterrichtstätigkeit als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Feststellung als möglicher Inhalt einer einstweiligen Anordnung; Einordnung einer selbständig ausgeübten Unterrichtstätigkeit als eine gewerbliche oder oder eine freiberufliche Tätigkeit

  • esovgrp.de

    GewO § 6,GewO § 6 Abs 1,GewO § 6 Abs 1 S 1,GewO § 35,GewO § 35 Abs 6,GewO § 35 Abs 6 S 1,VwGO § 123,VwGO § 123 Abs 1
    Anordnung, Ausbildung, Beruf, berufliche Qualifikation, Bildung, Dienstleistung, Dozent, Dozententätigkeit, einstweilige Anordnung, Feststellung, Fortbildung, freiberufliche Tätigkeit, freier Beruf, Gewerbe, Gewerbeausübung, Gewerbeordnung, Gewerbeuntersagung, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung; Beruf; beruflich; berufliche Qualifikation; Bildung; Dienstleistung; Dozententätigkeit; einstweilig; einstweilige Anordnung; Feststellung; freiberuflich; freier; Freier Beruf; Gewerbe; Gewerbeausübung; Gewerbeordnung ; Gewerbeuntersagung; gewerblich; höhere ...

  • rechtsportal.de

    GewO § 6 Abs. 1 S. 1; GewO § 35 Abs. 6 S. 1
    Vorläufige Feststellung als möglicher Inhalt einer einstweiligen Anordnung; Einordnung einer selbständig ausgeübten Unterrichtstätigkeit als eine gewerbliche oder oder eine freiberufliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 103
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.02.2012 - 8 C 8.12

    Gewerbe; Anzeige eines Gewerbes; Freier Beruf; Rechtsanwalt; Betreuer;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 6 B 10774/18
    Übereinstimmend gehen Literatur und Rechtsprechung vom Vorliegen eines Gewerbes aus, wenn es sich um eine erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit handelt, die nicht den Bereichen der Urproduktion, den Freien Berufen oder der bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2013 - 8 C 8.12 -, juris Rn. 12; Ennuschat, a. a. O., § 1 Rn. 1 ff.; jeweils m. w. N.).

    Danach haben die Freien Berufe "im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation und schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt" (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2013 - 8 C 8.12 -, juris Rn. 15 m. w. N.).

    Auf die vorhandene individuelle Qualifikation kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2013 - 8 C 8.12 -, juris Rn. 16; Ennuschat, a. a. O., § 1 Rn. 57 und 64).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 6 B 10774/18
    Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1).

    Der Antragsteller hat auch mit der Beschwerdebegründung kein erfolgversprechendes Sanierungskonzept vorgelegt, das eine Abtragung der aufgelaufenen Steuer- und Sozialversicherungsabgabenrückstände sowie das Nichtentstehen neuer Steuerschulden erwarten ließe (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - 4 A 4077/00

    "Höhere Bildung" und freie Berufe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 6 B 10774/18
    Soweit von dem grundsätzlichen Erfordernis eines abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudiums Ausnahmen gemacht werden können, muss es sich jedenfalls um einen dem Hochschulbereich angenäherten Bildungsgang handeln, der vergleichbare Anforderungen an die "höhere Bildung" stellt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. März 2001 - 4 A 4077/00 -, juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 125/06

    Verpflichtung von Berufsbetreuern zur gewerberechtlichen Anzeige ihrer Tätigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 6 B 10774/18
    Der steuerrechtliche Gewerbebegriff kann - auch im Hinblick auf die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz enthaltene Öffnung der Auflistung freiberuflicher Tätigkeiten für "ähnliche Berufe" - nicht auf die Gewerbeordnung übertragen werden (vgl. OVG Nds, Urteil vom 29. August 2007 - 7 LC 125/06 -, juris Rn. 26; Ennuschat, a. a. O. § 1 Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1986 - 7 B 62/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 6 B 10774/18
    Dies entspricht inzwischen gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 123 Rn. 35 m. w. N.; anderer Ansicht noch OVG RP, Beschluss vom 10. September 1986 - 7 B 62/86 -, NVwZ 1987, 145), der sich der Senat mit Blick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) anschließt.
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 6 B 10774/18
    Der Begriff des Unterrichtswesens im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 GewO umfasst neben dem gesamten Schulwesen nichtschulische Unterrichtsveranstaltungen nämlich nur dann, wenn sie landesgesetzlich geregelt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1987 - 1 C 25.85 -, BVerwGE 78, 6; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 6 Rn. 12 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 6 B 10774/18
    Steuerrückstände sind geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig zu erweisen, wenn sie sowohl in ihrer absoluten Höhe als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1988 - 1 B 164.87 -, juris).
  • VG Mainz, 01.11.2020 - 1 L 843/20

    Neue Corona-Regelungen - Tennisverein

    3 Es ist anerkannt, dass ein streitiges Rechtsverhältnis auch durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO festgestellt werden kann (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 6. Juli 2020 - 6 B 10669/20.OVG -, BA S. 2 und vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18 -, juris, Rn. 6).
  • VG Mainz, 29.04.2020 - 1 L 273/20

    Eilantrag der Möbel Martin GmbH erfolgreich

    Das (vorläufige) Feststellungsbegehren der Antragstellerin (§ 43 VwGO) ist auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren statthaft (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 103, Rn. 6).
  • VG Mainz, 14.07.2020 - 1 L 445/20

    Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage

    Es ist anerkannt, dass ein streitiges Rechtsverhältnis auch durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO festgestellt werden kann (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 6. Juli 2020 - 6 B 10669/20.OVG -, S. 2 BA, und vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18 -, GewArch 2019, 147 = juris Rn. 6) .
  • BFH, 10.02.2022 - VII B 85/21

    Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

    Eine einstweilige Anordnung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten getroffen werden (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2003, 856, unter II.1.b; Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 29.10.2014 - 2 Bs 179/14, NVwZ-RR 2015, 361; Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 29.08.2018 - 6 B 10774/18, NVwZ-RR 2019, 103).
  • VG Neustadt, 07.10.2020 - 5 L 783/20

    Kinosäle im Sexkino dürfen derzeit ohne Einhaltung des Mindestabstands auch von

    Nach inzwischen allgemeiner Auffassung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten geboten sein (sog. Feststellungsanordnung; s. z.B. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, GewArch 2003, 243; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 103; VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 147).
  • VG Stuttgart, 10.01.2022 - 4 K 4596/21

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis für

    Für ein vorläufiges Feststellungsbegehren ist ein Antrag nach § 123 VwGO statthaft, weil kein Fall der §§ 80, 80a VwGO vorliegt, vgl. § 123 Abs. 5 VwGO (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84 u.a. - juris Rn. 77 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 29.08.2018 - 6 B 10774/18.OVG - juris Rn. 6; VG Oldenburg, Beschluss vom 08.07.2021 - 7 B 2527/21 - juris Rn. 18).

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes kann auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten geboten sein (sog. Feststellungsanordnung, vgl. BVerfG, Urteil vom 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84 u.a. -juris Rn. 77 ff.; VGH München, Beschluss vom 26.08.2020 - 20 CE 20.1806 - juris; VGH München, Beschluss vom 12.03.2010 - 11 CE 09.2712 - juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 29.08.2018 - 6 B 10774/18.OVG - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.04.2012 - 8 ME 49/12 - juris Rn. 21; VG Oldenburg, Beschluss vom 08.07.2021 - 7 B 2527/21 - juris Rn. 18).

  • BFH, 22.09.2022 - VII B 183/21

    Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer

    Eine einstweilige Anordnung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten getroffen werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2003, 856, unter II.2.b; Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 29.10.2014 - 2 Bs 179/14, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2015, 361; Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 29.08.2018 - 6 B 10774/18, NVwZ-RR 2019, 103).
  • BFH, 22.09.2022 - VII B 184/21

    Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer

    Eine einstweilige Anordnung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten getroffen werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2003, 856, unter II.2.b; Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 29.10.2014 - 2 Bs 179/14, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2015, 361; Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 29.08.2018 - 6 B 10774/18, NVwZ-RR 2019, 103).
  • VG Mainz, 17.11.2022 - 1 L 652/22

    Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr aktuell bestätigt

    Zwar ist grundsätzlich ein (vorläufiges) Feststellungsbegehren (§ 43 VwGO) auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren statthaft (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 103, Rn. 6).
  • VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf Klärung der Dienstfähigkeit gerichtete

    Zwar ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, dass mit Blick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -) eine vorläufige gerichtliche Feststellung zur Sicherung eines in der Hauptsache im Wege der Feststellungsklage nach § 43 VwGO geltend zu machenden Begehrens geboten sein kann (OVG RP, Beschlüsse vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18.OVG -, Rn. 6 und vom 1. Dezember 2017 - 7 B 11634/17.OVG -, Rn. 4; anders noch OVG RP, Beschluss vom 10. September 1986 - 7 B 62/86.OVG - alle zitiert nach ESOVGRP).
  • VG Mainz, 08.12.2020 - 1 L 948/20

    Corona-Krise; Schließung von Saunen und Thermen sowie ähnlichen Einrichtungen in

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 11 ME 120/23

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • VG Neustadt, 24.02.2022 - 5 L 167/22
  • VG München, 21.05.2021 - M 28 E 20.1922

    Zur Einordnung einer Pyrolyseanlage nach 17. BImSchV

  • VG Berlin, 20.12.2019 - 6 L 440.19
  • VG Mainz, 23.02.2021 - 1 L 75/21

    Landesweites Alkoholverbot für den öffentlichen Raum

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2023 - 11 ME 113/23

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21

    Eilrechtsschutz bei einer sogenannten "self-executing-Norm"; richtiger

  • FG Hessen, 13.05.2022 - 7 V 323/22

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Begrenzung der Packungsgröße von

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