Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1998 - 7 B 11315/98 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Neustadt, 11.05.1998 - 7 B 11498/98.OVG 9 L 1102/98
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1998 - 7 B 11315/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87
Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1998 - 7 B 11315/98
Auf die Ungeeignetheit eines Kraftfahrzeugführers kann schon dann geschlossen werden, wenn er sich einer aufgrund von Zweifeln an seiner Kraftfahreignung zu Recht angeordneten Begutachtung ohne zureichenden Grund nicht unterzieht (vgl. BVerwG vom 17. Mai 1995, DVBl. 96, 163 f., BVerwGE 80, 43 f.). - BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1998 - 7 B 11315/98
Nachdem aber der BGH (Großer Senat vom 3. Mai 1994, NJW 1994, 1663) die Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs aufgegeben hatte und das Mehrfachtäterpunktesystem dieser Entwicklung in der Rechtsprechung aber nicht angepaßt worden ist, ergäben sich bei der wörtlichen Anwendung des Mehrfachtäterpunktesystem exorbitant hohe Punktwerte, die sinnvolle, abgestufte Reaktionen der Verkehrsbehörde, wie sie in § 3 der Verwaltungsvorschrift zu § 15 StVZO vorgezeichnet sind, nicht mehr ermöglichen. - OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94
Eignung; Führen; Fahrzeug; Zweifel; Punkte; Punktsystem; Untersuchung; Straftat
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1998 - 7 B 11315/98
In besonderen Fällen kann es notwendig sein, eine Einzelfallwürdigung unabhängig von der Punktezuordnung nach dieser Verwaltungsvorschrift vorzunehmen (vgl. Beschluß des Senats vom 16. März 1994, 7 B 10161/94.OVG). - BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 2.94
Medizinisch-psychologisches Gutachten als Voraussetzung für die Verlängerung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1998 - 7 B 11315/98
Auf die Ungeeignetheit eines Kraftfahrzeugführers kann schon dann geschlossen werden, wenn er sich einer aufgrund von Zweifeln an seiner Kraftfahreignung zu Recht angeordneten Begutachtung ohne zureichenden Grund nicht unterzieht (vgl. BVerwG vom 17. Mai 1995, DVBl. 96, 163 f., BVerwGE 80, 43 f.).