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OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2001 - 10 A 10683/01 |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. August 2001 - 10 A 10683/01 (https://dejure.org/2001,18456)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BBG § 54 Satz 2, § 78 Abs. 1 Satz 1, § 79; BGB § 249
Haftung eines Bankbeamten nach Veruntreuung von Einzahlungen
Verfahrensgang
- VG Neustadt - 3 K 1579/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2001 - 10 A 10683/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 551
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2001 - 10 A 10683/01
Ein solches mag sich aus dem Aspekt der angemessenen Höhe des beim Gläubiger entstandenen Schadens ergeben (vgl. zu diesem Aspekt aus zivilrechtlicher Sicht: BGHZ 75, 230 - Erstattung einer Fangprämie beim Warenhausdiebstahl), der hier mit Blick auf die dem Dienstherrn gegenüber dem (ehemaligen) Beamten obliegende Fürsorgepflicht (vgl. § 79 BBG) eine solche weitergehende Begrenzungsfunktion haben kann.
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 2 A 11972/03
Präsident zieht positive Bilanz für 2003 - Ausblick auf 2004
Ein adäquater Ursachenzusammenhang ist zu bejahen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung die begangene Dienstpflichtverletzung für einen objektiven Betrachter geeignet war, einen Erfolg wie den eingetretenen herbeizuführen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. August 2001 - 10 A 10683/01.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).