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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99   

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OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99 (https://dejure.org/1999,13361)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.11.1999 - 6 A 10182/99 (https://dejure.org/1999,13361)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. November 1999 - 6 A 10182/99 (https://dejure.org/1999,13361)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99
    Gegen einen Eingriff in die Berufswahl spricht bereits, dass durch die Festlegung eines Mindestbeitrages weder objektive noch subjektive Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf eines Rechtsanwalts eingeführt worden sind (vgl. BVerfGE 61, 291 [309]; 77, 84 [105]).

    Eine solche Regelung kann allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen ihrer Auswirkungen einem Eingriff in die Freiheit der Berufswahl nahekommen (BVerfGE 61, 291 [311]; 77, 84 [106]).

    Vielmehr genügt es, wenn die Berufstätigkeit einer bestimmten Gruppe innerhalb eines Berufsstandes spürbar eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 77, 84 [106]).

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung, ob solche Gemeininteressen vorliegen, haben die Gerichte die weite Gestaltungsfreiheit des Normgebers auf dem Gebiet der Sozialordnung und seinen Einschätzungs- und Prognosevorrang zu beachten (BVerfGE 77, 84 [106]).

    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe sind die Grenzen der Zumutbarkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 77, 84 [111]).

    Weiterhin ist vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, dass eine hinsichtlich der Gesamtheit der Berufsgruppe zumutbare und insgesamt verhältnismäßige Regelung gegen Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen kann, wenn sie typischerweise innerhalb der Berufsgruppe bestehende Unterschiede außer Acht lässt, indem sie abgrenzbare Teile der Berufsgruppe ohne zureichenden Grund wesentlich stärker als andere belastet (vgl. BVerfGE 68, 155 [173]; 77, 84 [113]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99
    Gegen einen Eingriff in die Berufswahl spricht bereits, dass durch die Festlegung eines Mindestbeitrages weder objektive noch subjektive Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf eines Rechtsanwalts eingeführt worden sind (vgl. BVerfGE 61, 291 [309]; 77, 84 [105]).

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass der Mindesbeitrag die Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich unmöglich macht (vgl. BVerfGE 38, 61 [85]; 61, 291 [309]; 81, 70 [89]).

    Eine solche Regelung kann allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen ihrer Auswirkungen einem Eingriff in die Freiheit der Berufswahl nahekommen (BVerfGE 61, 291 [311]; 77, 84 [106]).

    Eine einem Eingriff in die Freiheit der Berufswahl nahekommende Regelung kann nicht mit jeder vernünftigen Erwägung des Gemeinwohls, sondern nur mit solchen Allgemeininteressen gerechtfertigt werden, die so schwer wiegen, dass sie den Vorrang vor der Berufsbehinderung der Rechtsanwälte verdienen (vgl. BverfGE 61, 291 [311] m.w.N.; 77, 84 [106]).

  • BVerwG, 21.02.1994 - 1 B 19.93

    Rechtsanwälte - Versorgungswerk - Ausnahme wegen geringfügiger Beschäftigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99
    Diese sind überschritten, wenn ein berufsständisches Versorgungswerk auf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Mitglieder keine Rücksicht nimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 1 B 19.93 -, NJW 1994, 1888; Beschluss vom 04. Juli 1995 - 1 B 89/95 - Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 1 B 103/95 - Beschluss vom 30. August 1996 - 1 B 29/96 -).

    Zum anderen ist auch eine infolge niedriger Erwerbseinkünfte und Beitragszahlungen verhältnismäßig geringe Versorgung als Ergänzung einer anderweitigen Sicherung wirtschaftlich durchaus sinnvoll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 1 B 19.93 -, NJW 1994, 1888 [1889]), zumal es nicht Ziel des berufsständischen Versorgungswerkes ist, eine "Grundversorgung" sicherzustellen.

    Zwar sollen möglichst alle Kammermitglieder zu der Versorgungsaufgabe beitragen (BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 1 B 19/93 -, NJW 1994, 1888).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1988 - 6 A 96/87

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99
    Entgegen der im Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 19. April 1988 - 6 A 96/87 - vertretenen Auffassung sei die einkommensunabhängige Höhe des Pflichtbeitrages eng mit der Frage nach der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Berufsausübung verknüpft.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. April 1988 - 6 A 96/87 - (AS 22, 153 [161 f]) ausgeführt, dass vieles dafür spricht, dass die Erhebung eines einkommensunabhängigen Mindestpflichtbeitrages auch von einkommensschwächeren Pflichtmitgliedern am Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist.

    Zwar hat der Senat diesem Gesichtspunkt in seinem schon mehrfach erwähnten Urteil vom 19. April 1988 (a.a.O., S. 165) eine wesentliche Bedeutung beigemessen und ausgeführt, dass dieses Ziel keineswegs ausschließlich unter sozialen Gesichtspunkten gemeinwohlbezogen sei.

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73

    Hausgehilfin

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99
    Vielmehr muss sich konkret feststellen lassen, wer von den Auswirkungen der Norm selbst oder ihrer Anwendung unmittelbar in seiner Berufsfreiheit betroffen wird (vgl. BVerfGE 13, 181[185 f]; 46, 120 [137]; 47, 1 [21]; 95, 267 [302]).

    Somit ist von einem hinreichend großen und näher bestimmbaren Kreis von Mitgliedern des Versorgungswerkes auszugehen (vgl. BVerfGE 47, 1 [21]), die ein niedriges Einkommen in dem vom Senat näher umschriebenen Umfang erzielten und von dem Mindestbeitrag erheblich stärker betroffen waren, als die Rechtsanwälte, die über ein Einkommen verfügten, das mindestens 3/10 der Beitragsbemessungsgrenze betrug.

  • BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 89.95
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher den Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG bei der Prüfung der Zulässigkeit berufsständischer Versorgungswerke und ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nicht herangezogen, es aber auch nicht ausgeschlossen, dass solche Regelungen die Berufsfreiheit berühren können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04. Juli 1995 - 1 B 89/95 -).

    Diese sind überschritten, wenn ein berufsständisches Versorgungswerk auf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Mitglieder keine Rücksicht nimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 1 B 19.93 -, NJW 1994, 1888; Beschluss vom 04. Juli 1995 - 1 B 89/95 - Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 1 B 103/95 - Beschluss vom 30. August 1996 - 1 B 29/96 -).

  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 685/88

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99
    In Kenntnis des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 04. April 1988 - 1 BvR 685/88 - wäre das Oberverwaltungsgericht zu einem anderen Ergebnis gelangt.

    Darüber hinaus darf mit dem Pflichtbeitrag nicht das Ziel verfolgt werden, junge Anwälte von ihrem angestrebten Beruf fernzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. April 1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990, 1653).

  • BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 103.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99
    Diese sind überschritten, wenn ein berufsständisches Versorgungswerk auf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Mitglieder keine Rücksicht nimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 1 B 19.93 -, NJW 1994, 1888; Beschluss vom 04. Juli 1995 - 1 B 89/95 - Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 1 B 103/95 - Beschluss vom 30. August 1996 - 1 B 29/96 -).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99
    Weiterhin ist vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, dass eine hinsichtlich der Gesamtheit der Berufsgruppe zumutbare und insgesamt verhältnismäßige Regelung gegen Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen kann, wenn sie typischerweise innerhalb der Berufsgruppe bestehende Unterschiede außer Acht lässt, indem sie abgrenzbare Teile der Berufsgruppe ohne zureichenden Grund wesentlich stärker als andere belastet (vgl. BVerfGE 68, 155 [173]; 77, 84 [113]).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96

    Berufsrecht - Rechtsanwälte, Zwangsmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99
    Diese sind überschritten, wenn ein berufsständisches Versorgungswerk auf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Mitglieder keine Rücksicht nimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 1 B 19.93 -, NJW 1994, 1888; Beschluss vom 04. Juli 1995 - 1 B 89/95 - Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 1 B 103/95 - Beschluss vom 30. August 1996 - 1 B 29/96 -).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerwG, 07.10.1965 - V C 68.65

    Der einem Beamten in der Ausbildung gewährte Unterhaltszuschuss als Entgelt -

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • VG Minden, 09.12.1998 - 4 K 1224/98

    Berufsrecht; Erhebung des Mindestbeitrags zum Versorgungswerk während der

    Vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 29.11.1999 - 6 A 10182/99 OVG, NWB EN-Nr. 342/2000.
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