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   OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19   

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OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19 (https://dejure.org/2019,20236)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.07.2019 - 2 B 30/19 (https://dejure.org/2019,20236)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. Juli 2019 - 2 B 30/19 (https://dejure.org/2019,20236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUSWEISUNG; FREIHEITSSTRAFE; GÜNSTIG; GUTACHTEN; KIND; PROGNOSE; SOFORTVOLLZUG; STRAFAUSSETZUNG; STRAFTATEN; VATER; Ausweisung nach mehrjähriger Freiheitsstrafe; Gefahren- bzw. Wiederholungsprognose; Strafaussetzung zur Bewährung; Vollzugslockerungen

  • rechtsportal.de

    Bindung weder der Ausländerbehörde noch der Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose eines Ausländers an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung; Entscheidungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte haben eine eigenständige Prognose über die Wiederholungsgefahr zu treffen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 18 A 1145/07

    Wiederholungsgefahr Prognose Sozialprognose Reststrafe Bewährung Gutachten

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(vgl. etwa Beschlüsse vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 - und vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, EVWZ 2001, 442; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.11.2001 - 10 S 1909/01 - InfAuslR 2002, 175; OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - zitiert nach juris) sind indes weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung gebunden.

    Dem - wie hier - zur Vorbereitung einer Entscheidung nach § 57 StGB eingeholten Gutachten kommt demgemäß allenfalls die Bedeutung einer Entscheidungshilfe für die vom Strafrichter zu treffende Sozialprognose zu,(vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - juris) was die Annahme einer weitergehenden Bindungswirkung für die vom Verwaltungsgericht unabhängig und eigenständig zu treffende Prognoseentscheidung bereits vom Ansatz her ausschließt.

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Da dem Antragsteller ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei zusteht, darf er gem. § 53 Abs. 3 AufenthG nur ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und die Abwägung der widerstreitenden Ausweisung- und Bleibeinteressen ergibt, dass die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist, d.h. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt.(vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16-; Beschluss des Senats vom 5.12.2018 - 2 B 287/18 - juris).
  • OVG Saarland, 09.02.2015 - 2 B 403/14

    Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines ausgewiesenen

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(vgl. etwa Beschlüsse vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 - und vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, EVWZ 2001, 442; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.11.2001 - 10 S 1909/01 - InfAuslR 2002, 175; OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - zitiert nach juris) sind indes weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung gebunden.
  • OVG Saarland, 05.12.2018 - 2 B 287/18

    Vollzug der Ausweisung

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Da dem Antragsteller ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei zusteht, darf er gem. § 53 Abs. 3 AufenthG nur ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und die Abwägung der widerstreitenden Ausweisung- und Bleibeinteressen ergibt, dass die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist, d.h. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt.(vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16-; Beschluss des Senats vom 5.12.2018 - 2 B 287/18 - juris).
  • OVG Saarland, 02.12.2016 - 2 B 323/16

    Ausweisung eines Drogenstraftäters; Abwarten der Entscheidung des

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(vgl. etwa Beschlüsse vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 - und vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, EVWZ 2001, 442; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.11.2001 - 10 S 1909/01 - InfAuslR 2002, 175; OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - zitiert nach juris) sind indes weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung gebunden.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1909/01

    Ist-Ausweisung; Regelausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Schwerwiegende

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(vgl. etwa Beschlüsse vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 - und vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, EVWZ 2001, 442; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.11.2001 - 10 S 1909/01 - InfAuslR 2002, 175; OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - zitiert nach juris) sind indes weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung gebunden.
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(vgl. etwa Beschlüsse vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 - und vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, EVWZ 2001, 442; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.11.2001 - 10 S 1909/01 - InfAuslR 2002, 175; OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - zitiert nach juris) sind indes weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung gebunden.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Sie können deshalb sowohl aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage als auch aufgrund einer anderen Würdigung zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen.(vgl. BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 - m.w.N., InfAuslR 2013, 733) Dies kann gerade bei einer Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB deshalb in Betracht kommen, weil hier schon wegen der maßgeblichen Bedeutung der Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt (§ 454 Abs. 1 Satz 2 und 4 StPO) naturgemäß eher Resozialisierungsgesichtspunkte im Vordergrund stehen.
  • VG Saarlouis, 22.07.2021 - 6 K 197/19

    Türkei: Widerruf der Asylerkennung wegen Straftaten

    BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, 1 C 20/11, juris Rn. 23 m.w.N., und OVG Saarlouis, Beschl. v. 01.07.2019, 2 B 30/19, juris Rn. 22 m.w.N., zur Frage der ausländerbehördlichen Prüfung einer Wiederholungsgefahr; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.08.2010, 2 BvR 130/10, juris Rn. 33 ff., und Beschl. v. 19.10.2016, 2 BvR 1943/16, juris.

    OVG Saarlouis, Beschl. v. 01.07.2019, 2 B 30/19, juris Rn. 22 m.w.N.

    hierzu auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 01.07.2019, 2 B 30/19, juris Rn. 23, zur Frage der ausländerbehördlichen Prüfung einer Wiederholungsgefahr; siehe auch VG Bremen, Beschl. v. 11.03.2020, 2 V 2755/19, juris Rn. 17, 19.

  • VG Saarlouis, 08.11.2022 - 6 K 1377/20

    Türkei: Widerruf von Asyl und Flüchtlingseigenschaft bei begangenen schweren

    BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, 1 C 20/11, juris Rn. 23m.w.N., und OVG Saarlouis, Beschl. v. 01.07.2019, 2 B 30/19, juris Rn. 22 m.w.N., zur Frage der ausländerbehördlichen Prüfung einer Wiederholungsgefahr; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.08.2010, 2 BvR 130/10, juris Rn. 33 ff., und Beschl. v. 19.10.2016, 2 BvR 1943/16, juris.

    hierzu auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 01.07.2019, 2 B 30/19, juris Rn. 23, zur Frage der ausländerbehördlichen Prüfung einer Wiederholungsgefahr; siehe auch VG Bremen, Beschl. v. 11.03.2020, 2 V 2755/19, juris Rn. 17, 19.

  • VG München, 14.08.2019 - M 12 K 18.5119

    Versagung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung

    Sie können deshalb sowohl aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage als auch aufgrund einer anderen Würdigung zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen (OVG Saarlouis, B.v. 1.7.2019 - 2 B 30/19 - BeckRS 2019, 14580; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - NVwZ 2013, 733).
  • VG München, 01.07.2020 - M 4 K 17.4235

    Erfolglose Klage eines irakischen Staatsangehörigen gegen Ausweisung trotz

    Sie können deshalb sowohl aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage als auch aufgrund einer anderen Würdigung zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen (OVG Saarlouis, B.v. 1.7.2019 - 2 B 30/19 - juris Rn. 22).
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