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   OVG Saarland, 02.01.2018 - 2 B 820/17   

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OVG Saarland, 02.01.2018 - 2 B 820/17 (https://dejure.org/2018,13)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.01.2018 - 2 B 820/17 (https://dejure.org/2018,13)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Januar 2018 - 2 B 820/17 (https://dejure.org/2018,13)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung; Erforderliche gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der Genehmigung mit Blick auf die Position des konkreten Nachbarn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung; Erforderliche gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der Genehmigung mit Blick auf die Position des konkreten Nachbarn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsichtsmöglichkeiten verstoßen nicht gegen das Rücksichtnahmegebot!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einsichtsmöglichkeiten verstoßen nicht gegen Rücksichtnahmegebot! (IBR 2018, 229)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Saarland, 02.01.2018 - 2 B 820/17
    Erforderlich für den Erfolg des Antrags des Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung ist über eine Feststellung der objektiven Rechtswidrigkeit, die keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung den Vorrang einzuräumen (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168), hinaus das (voraussichtliche) Vorliegen einer für den Erfolg jedes Nachbarrechtsbehelfs notwendigen Verletzung einer auch dem Schutz des jeweiligen Rechtsbehelfsführers dienenden Vorschrift des öffentlichen Rechts (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    Erforderlich für den Erfolg des Antrags ist danach über eine Feststellung der objektiven Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung, die keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung den Vorrang einzuräumen,(vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168) hinaus das (voraussichtliche) Vorliegen einer für den Erfolg jedes Nachbarrechtsbehelfs notwendigen Verletzung einer auch dem Schutz des jeweiligen Rechtsbehelfsführers dienenden Vorschrift des öffentlichen Rechts (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

  • OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 02.01.2018 - 2 B 820/17
    Die Eigentümer von Grundstücken in innerörtlichen Lagen haben hingegen generell keinen Anspruch auf die Vermeidung der Schaffung solcher Einsichtsmöglichkeiten in ihr Grundstück.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, SKZ 2014, 204, Leitsatz Nr. 34, und bei juris unter Verweis auf Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 192, mit Rechtsprechungsnachweisen; Beschlüsse vom 30.3.2012 - 2 A 316/11 -, SKZ 2012, 170, Leitsatz Nr. 20, BauR 2013, Seiten 442 ff., vom 11.8.2010 - 2 B 217/10 -, SKZ 2011, 41, Leitsatz Nr. 23) Die zuvor genannten Beispiele aus der Rechtsprechung des Senats verdeutlichen zudem, dass im konkreten Fall, in dem sich das vom Antragsteller beanstandete "Fensterband" nach den genehmigten Bauvorlagen (10,25 m + 4,05 m =) 14, 30 m von seiner Grundstücksgrenze (Flurstück Nr. ...13) und noch einmal zusätzlich die Breite der dort auf seinem Grundstück vorhandenen Garage von der nordwestlichen Außenwand seines Hauses entfernt befindet, offensichtlich die Annahme einer Rücksichtslosigkeit des Vorhabens aus Sicht des Antragstellers nicht in Betracht kommt.
  • OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10

    Rücksichtnahmepflicht einer bis an die seitliche Grenze reichenden Dachterrasse

    Auszug aus OVG Saarland, 02.01.2018 - 2 B 820/17
    Für die insoweit im Rahmen einer wechselseitigen Bewertung der Umstände des konkreten Falls nach Zumutbarkeitskriterien zu beantwortende Frage einer Rücksichtslosigkeit des vom Nachbarn bekämpften Bauvorhabens erlangt vor allem in innerstädtischen Bereichen beziehungsweise in Ortslagen eine mit der Verwirklichung von Neubauten auf bisher unbebauten Grundstücken regelmäßig verbundene Schaffung von Möglichkeiten der Einsichtnahme auf Nachbargrundstücke keine Bedeutung.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.2014 - 2 B 294/14 - (Mehrfamilienhaus)) Die Zulassung eines Wohnhausanbaus verstößt daher nicht deshalb gegen das Rücksichtnahmegebot, weil mit ihm die Einsichtnahme in das benachbarte Grundstück und in Räumlichkeiten des benachbarten Wohnhauses möglich wird.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.8.2010 - 2 B 217/10 -, SKZ 2011, 41, Leitsatz Nr. 23 zu einem rückseitigen Wohnhaus mit Dachterrasse im Abstand von 3 m zur gemeinsamen Grenze, vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -, BRS 76 Nr. 197, zu einer bis auf die seitliche Grenze reichenden Terrasse auf dem Dach eines rückseitigen Wohnhausanbaus) Insofern bleibt es dem Eigentümer des bestehenden Nachbarhauses überlassen, dem durch zumutbare geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
  • OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 12/14

    Nachbarstreit - Befreiung für die Herstellung einer Einfriedung auf der

    Auszug aus OVG Saarland, 02.01.2018 - 2 B 820/17
    Das Verwaltungsgericht hat insbesondere richtig darauf hingewiesen, dass Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen in örtlichen Bauvorschriften, die nach § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO 2015 zum Pflichtprüfungsprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gehören, in aller Regel keinen Bezug zur Individualrechtssphäre betroffener Nachbarn haben und deswegen auch im Falle ihrer Nichtbeachtung keine individuellen Abwehransprüche für diese begründen können.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -, sowie vom 21.2.2014 - 2 B 12/14 -, SKZ 2014, 202, Leitsatz Nr. 29) Dass vorliegend für den § 2 Nr. 2b der Örtlichen Bauvorschriften (Satzung) für den "Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1002a Auf Mühltal" vom 28.2.1980 etwas anderes zu gelten hätte, ist nicht ersichtlich und ergibt sich auch nicht aus dem Beschwerdevorbringen oder aus dem Hinweis auf eine "soziale Funktion" solcher Normen im konkreten Fall.
  • OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14

    Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus; Entsprechung

    Auszug aus OVG Saarland, 02.01.2018 - 2 B 820/17
    Die Eigentümer von Grundstücken in innerörtlichen Lagen haben hingegen generell keinen Anspruch auf die Vermeidung der Schaffung solcher Einsichtsmöglichkeiten in ihr Grundstück.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, SKZ 2014, 204, Leitsatz Nr. 34, und bei juris unter Verweis auf Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 192, mit Rechtsprechungsnachweisen; Beschlüsse vom 30.3.2012 - 2 A 316/11 -, SKZ 2012, 170, Leitsatz Nr. 20, BauR 2013, Seiten 442 ff., vom 11.8.2010 - 2 B 217/10 -, SKZ 2011, 41, Leitsatz Nr. 23) Die zuvor genannten Beispiele aus der Rechtsprechung des Senats verdeutlichen zudem, dass im konkreten Fall, in dem sich das vom Antragsteller beanstandete "Fensterband" nach den genehmigten Bauvorlagen (10,25 m + 4,05 m =) 14, 30 m von seiner Grundstücksgrenze (Flurstück Nr. ...13) und noch einmal zusätzlich die Breite der dort auf seinem Grundstück vorhandenen Garage von der nordwestlichen Außenwand seines Hauses entfernt befindet, offensichtlich die Annahme einer Rücksichtslosigkeit des Vorhabens aus Sicht des Antragstellers nicht in Betracht kommt.
  • OLG München, 02.09.2019 - 31 Wx 358/16

    Angemessenheit der Barabfindung nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre im

    Er ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag, den der einzelne Beschwerdeführer zusätzlich für sich erstrebt, wobei die Beschwer aller Beschwerdeführer zusammenzurechnen ist, da sich die Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung richten und dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen (BGH, Beschluss vom 18.09.2018 - II ZB 15/17, BeckRS 2018, 2..8290 Rn. 9, 19, 24).
  • OVG Saarland, 04.01.2019 - 2 B 344/18

    Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Garage und

    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt insoweit nur in Betracht, wenn die notwendig "überschlägige" Kontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der Genehmigung gerade mit Blick auf die Position des konkreten Nachbarn ergibt.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.1.2018 - 2 B 820/17 -, SKZ 2018, 138, Leitsatz Nr. 30, ständige Rechtsprechung) Dass dies hier nicht der Fall ist, hat das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt.
  • VG Neustadt, 18.06.2018 - 3 K 575/17

    Seniorenwohngemeinschaft im reinen Wohngebiet

    Eine Möglichkeit der Einsichtnahme - wie vorliegend auf die Terrasse des Hauses des Beigeladenen - ist in einem reinen Wohngebiet allgemein üblich (Vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. Januar 2018 - 2 B 820/17 -, Rn. 12, juris; und OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 10 B 1713/08, Rn. 28 f., juris).
  • OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse 2.1.2018 - 2 B 820/17 -, SKZ 2018, 138, Leitsatz Nr. 30, sowie vom 21.2.2014 - 2 B 12/14 -, SKZ 2014, 202, Leitsatz Nr. 29, dazu auch Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. X Rn 2 f.] Hier eine andere Betrachtung rechtfertigende Umstände sind nicht erkennbar.
  • OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 A 13/23

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse 2.1.2018 - 2 B 820/17 -, SKZ 2018, 138, Leitsatz Nr. 30, sowie vom 21.2.2014 - 2 B 12/14 -, SKZ 2014, 202, Leitsatz Nr. 29, dazu auch Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. X Rn 2 f.] Hier eine andere Betrachtung rechtfertigende Umstände sind nicht erkennbar.
  • OVG Saarland, 03.11.2023 - 2 B 127/23

    Nachbarschutz gegen Fahrzeughalle

    vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.1.2018 - 2 B 820/17 -, SKZ 2018, 138 , Leitsatz Nr. 30, ständige Rechtsprechung < schließen Dass dies hier nicht der Fall ist, hat das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt.
  • VG München, 22.05.2019 - M 22 K 18.4691

    Betretungsverbot für das Oktoberfest

    Vielmehr muss nach den Umständen des Falles feststehen, das dem Verwaltungsakt selbst, seiner Begründung oder den Umstände seines Zustandekommens eine stigmatisierende Wirkung zukommt, diese Außenwirkung erlangt hat, die in der Gegenwart noch anhält und den hierdurch bewirkten Beeinträchtigungen nur durch eine gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 16.05.2013 - 8 C 14/12 - NVwZ 2013, 1481 Rn. 24 f.; BayVGH, U.v. 10.7.2018 - 10 BV 17.2405 - BeckRS 2018, 2..1843 Rn. 38; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 119).
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