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   OVG Saarland, 03.06.2009 - 2 B 254/09   

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https://dejure.org/2009,8113
OVG Saarland, 03.06.2009 - 2 B 254/09 (https://dejure.org/2009,8113)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.06.2009 - 2 B 254/09 (https://dejure.org/2009,8113)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 2 B 254/09 (https://dejure.org/2009,8113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet; Kaufvertragseigenschaft eines Grundstücksgeschäfts zwischen Gesellschaftern einer GbR und der Gesellschaft; Einfluss von Streitigkeiten über Inhalt und Erfüllung des Kaufvertrages zwischen dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung und rechtlichen Einordnung eines in einer notariellen Urkunde als "Grundstückskaufvertrag" bezeichneten und ein in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet betreffenden Rechtsgeschäfts; Veräußerung eines Grundstücks an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ...

  • Judicialis

    BauGB § 24; ; BauGB § 28 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 463

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 24; BauGB § 28 Abs. 2 Satz 2; BGB § 463
    Ausübung gemeindlichen Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umgehung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1628
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Saarlouis, 12.02.2009 - 5 L 69/09

    Ausübung eines sanierungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2009 - 2 B 254/09
    Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Februar 2009 - 5 L 69/09 - wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12.2.2009 - 5 L 69/09 -, mit der sie ihr Begehren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die im Bescheid der Antragsgegnerin vom 21.1.2009 enthaltene Ausübung des Vorkaufsrechts weiter verfolgen, muss erfolglos bleiben.

  • OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Nichtigkeit des

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2009 - 2 B 254/09
    (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.7.2003 - 1 R 9/03 -, SKZ 2004, 88 Leitsatz Nr. 46, zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht nach § 36 SNG a.F.) Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts tritt der Vorkaufsberechtigte nicht in den zwischen Vorkaufsverpflichtetem (Verkäufer) und dem Drittverkäufer geschlossenen Kaufvertrag ein, vielmehr kommt zwischen Vorkaufsverpflichtetem und vorkaufsberechtigter Gemeinde ein neuer rechtlich selbständiger Kaufvertrag mit dem mit dem Drittkäufer im Erstvertrag vereinbarten Inhalt zustande (§§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB, 464 Abs. 2 BGB).
  • VGH Bayern, 22.06.2015 - 15 ZB 13.1915

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorkaufsrechtsausübung durch Gemeinde;

    bb) Die ebenfalls angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes im Beschwerdeverfahren nach § 146 VwGO (B.v. 3.6.2009 - 2 B 254/09 - juris Rn. 32) verweist, wie sich aus der Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 8. Juli 2003 ergibt (1 R 9/03 - dort juris Rn. 51 f.), ebenfalls auf die Rechtsauffassung von Roos, der aber aus den zuvor genannten Gründen nicht zu folgen ist.

    bb) Der in Bezug genommenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (B.v. 3.6.2009 - 2 B 254/09 - juris Rn. 32) kann, soweit darin die Ansicht vertreten wird, die Vertragspartner müssten - jedenfalls in Ansehung der Rechtmäßigkeit des Ausübungsverwaltungsakts - die als "Zusicherung" zu wertende Mitteilung des (nichtigen) Kaufvertrags gegen sich gelten lassen, aus den angeführten Rechtsgründen nicht gefolgt werden.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in der genannten Entscheidung vom 3. Juni 2009 (2 B 254/09 - juris Rn. 32) offenbar der Rechtsauffassung von Roos gefolgt ist, handelt es sich - soweit ersichtlich - um eine in der Rechtsprechung vereinzelt gebliebene Meinung (vgl. zur Gegenansicht VG Minden, B.v. 7.3.2014 - 9 L 3/14, nachgehend OVG NW, B. v. 13.8.2014 - 8 B 340/14; VG Augsburg, U.v. 20.5.2010 - Au 2 K 08.1518; VG Regensburg, U.v. 10.7.2006 - RN 11 K 04.2277; VG Freiburg, U.v. 28.1.2004 - 7 K 2391/02; VG Ansbach, U.v. 25.9.2000 - AN 18 K 98.01234; BayVGH, U.v. 28.7.1999 - 9 B 97.474 und 9 B 97.320 sämtliche juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 8 B 340/14

    Ausübung eines landschaftschutzrechtlichen Vorkaufsrechts für ein Grundstück

    vgl. zum dortigen Landesrecht wohl a. A. OVG des Saarlandes, Urteil vom 8. Juli 2003 - 1 R 9/03 -, juris Rn. 51, und Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 B 254/09 -.

    BRS 74 Nr. 131 (2009), juris Rn. 32; dazu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. November 2004 - 1 LA 340/03 -, juris Rn. 18.

  • VG Stuttgart, 07.03.2023 - 2 K 399/22

    Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Bahnbetriebsgrundstück im Geltungsbereich

    Mit Ausübung des Gestaltungsrechts durch die Gemeinde kommt ein rechtlich selbstständiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Gemeinde mit dem im Erstvertrag genannten Inhalt zustande (§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 464 BGB; BGH Urt. v. 14.07.1995 - V ZR 31/94 - juris; OVG Saarlouis Beschl. v. 03.06.2009 - 2 B 254/09 - juris).
  • VG Göttingen, 22.10.2009 - 2 A 68/08

    Abwendung; Abwendungsbefugnis; Allgemeinwohl; Außenbereich; Flächennutzungsplan;

    Es handelt sich mithin nicht um eine Streitigkeit zwischen dem Vorkaufsverpflichteten und der Gemeinde über den Inhalt und die dingliche Abwicklung (Erfüllung) des zivilrechtlichen Vertrages, die vor den Zivilgerichten auszutragen ist und die keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Ausübungsverwaltungsakts hat (vgl. insoweit OVG Saarland, Beschluss vom 3.6.09 - 2 B 254/09 -, zitiert nach juris; Schroedter, BauGB, 7. Aufl., § 28 Rn. 12).
  • VG Hamburg, 05.10.2022 - 7 K 4429/21

    Ausübung eines städtebaurechtlichen Vorkaufsrecht; Eintritt in einen Kaufvertrag

    Auf eine solche vollständige Identität des Verkäufers mit dem Erstkäufer kann es bei § 463 BGB im Übrigen schon deshalb sinnvollerweise nicht ankommen, weil der Abschluss eines (Kauf-)Vertrags überhaupt nur mit einem anderen, also zumindest nicht vollständig identischen Rechtsträger, nicht aber mit sich selbst in Betracht kommt (vgl. §§ 145 ff. BGB), das Tatbestandsmerkmal "Dritter" folglich nur dann Bedeutung hat, wenn keine vollständige Identität gegeben ist (siehe gleichwohl OVG Saarlouis, Beschl. v. 3.6.2009, 2 B 254/09, BRS 74 Nr. 131, juris Rn. 26).
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