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   OVG Saarland, 03.12.2012 - 1 A 6/12   

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https://dejure.org/2012,39643
OVG Saarland, 03.12.2012 - 1 A 6/12 (https://dejure.org/2012,39643)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.12.2012 - 1 A 6/12 (https://dejure.org/2012,39643)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 1 A 6/12 (https://dejure.org/2012,39643)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Trägers einer öffentlichen Einrichtung zur Beachtung von Vorgaben der einschlägigen Gebührensatzung bei der Kalkulation der für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen der Einrichtung zu erhebenden Benutzungsgebühren

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Trägers einer öffentlichen Einrichtung zur Beachtung von Vorgaben der einschlägigen Gebührensatzung bei der Kalkulation der für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen der Einrichtung zu erhebenden Benutzungsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Höhe der Bestattungsgrundgebühr

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Sachliche Zuordnung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kalkulation von Benutzungsgebühren im Friedhofsrecht

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kalkulation von Benutzungsgebühren im Friedhofsrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 22.09.2011 - 4 N 10.315

    Friedhofsgebührensatzung; Kalkulation; fehlende Plausibilität der

    Auszug aus OVG Saarland, 03.12.2012 - 1 A 6/12
    Dies kann etwa wegen unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten, unterschiedlicher Auslastung oder unterschiedlichen Alters und damit Abschreibungsgrads des Anlagevermögens zu erheblichen Unterschieden bei den Gebührenhöhen führen.(BayVGH, Urteil vom 22.9.2011 - 4 N 10.315 -, juris, Rdnr. 14).

    Denn den Träger einer öffentlichen Einrichtung, der unterschiedliche Leistungen anbietet, die von den Benutzern der Einrichtung hinsichtlich Art und Umfang in unterschiedlichem Ausmaß in Anspruch genommen werden, trifft die Pflicht, die Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung den verschiedenen von ihm angebotenen Leistungen und damit den unterschiedlichen in der Satzung festgelegten Gebührentatbeständen verursachungsgerecht zuzuordnen.(VG Mainz, Beschluss vom 8.8.2011 - 6 L 721/11.Mz -, juris, Rdnr. 16 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.3.1998 - 9 A 1430/96 -, NVwZ-RR 1998, 775 ff. zur Kostenzuordnung im Abfallgebührenrecht) Für das saarländische Gebührenrecht ergibt sich dies aus § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG, der vorgibt, die Gebühr nach Art und Umfang der Benutzung zu bemessen.(zur vergleichbaren Vorschrift des § 8 Abs. 4 BayKAG: BayVGH, Urteil vom 22.9.2011, a.a.O., Rdnr. 22) Daher sind alle Kosten einer öffentlichen Einrichtung, die eindeutig bei der Verwirklichung eines bestimmten Gebührentatbestands anfallen, in die diesbezügliche Gebührenkalkulation einzubeziehen.

  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2293/94

    Friedhofsunterhaltungsgebühr;; Friedhofsunterhaltungsgebühr; Grabnutzungsgebühr;

    Auszug aus OVG Saarland, 03.12.2012 - 1 A 6/12
    Abgabetatbestand ist der Vorgang, das Ereignis, das Rechtsverhältnis, die Tatsache oder die Handlung, d.h. der abstrakt formulierte Sachverhalt, dessen konkrete Verwirklichung die Abgabepflicht auslöst.(Holtbrügge in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 45. Erg.Lief. Sept. 2011, § 2 Rdnr. 63) Der Gebührentatbestand muss in der Satzung so umschrieben sein, dass feststeht, welchen Maßnahmen die Gebührenerhebung dienen soll.(OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.11.1996 - 8 L 2293/94 -, juris, Rdnr. 32 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 9 LB 187/09

    Gebührenfähigkeit eines Wagniszuschlags in Höhe von 3 Prozent auf die mit der

    Auszug aus OVG Saarland, 03.12.2012 - 1 A 6/12
    Die Frage, welche Fehler im Rahmen einer Gebührenkalkulation unter welchen Voraussetzungen hinsichtlich ihrer konkreten Auswirkungen auf die Gebührenhöhe zur Rechtswidrigkeit der ermittelten Gebühr führen, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchaus kontrovers diskutiert.(u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 20.1.2010 - 9 A 1469/08 -, KStZ 2010, 73 f., vom 25.11.2010 - 9 A 94/09 -, juris, vom 5.8.1994 - 9 A 1248/92 -, NVwZ 1995, 1233 ff., und vom 2.6.1995 - 15 A 3123/93 -, NVwZ-RR 1996, 697 ff., sowie Teilurteil vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 -, KStZ 2009, 12ff.; SächsOVG, Urteil vom 11.12.2002 - 5 D 13/02 -, NVwZ-RR 2003, 890 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteile vom 24.6.1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102 ff., und vom 24.10.2007 - 2 LB 34/06 -, juris; BayVGH, Urteile vom 16.12.1998 - 23 N 94.3201, 23 N 97.20002 -, BayVBl 1999, 463 ff., und vom 29.3.1995 - 4 N 93.3641, BayVBl 1996, 532 ff.; HessVGH, Urteil vom 26.9.2012 - 5 A 375/10 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 17.7.2012 - 9 LB 187/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

    Bei der Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Teilleistungsbereiche sind Kosten, die eindeutig einem bestimmten Teilleistungsbereich zugeordnet werden können, grundsätzlich in voller Höhe diesem Teilleistungsbereich zuzuordnen; Kosten, die nicht eindeutig einem Teilleistungsbereich zugeordnet werden können, sind nach einem sachgerechten Umlageschlüssel, der grundsätzlich anhand der Kostenverursachung zu bestimmen ist, auf die jeweiligen Teilleistungsbereiche aufzuteilen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 16.09.2020 - 5 C 9/16 - juris Rn. 60; OVG Saarland, Urteil vom 03.12.2012 - 1 A 6/12 - juris Rn. 38; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 - juris Rn. 74; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.12.1998 - 2 L 70/96 - juris Rn. 36; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998 - 9 A 1430/96 - juris Rn. 10 ff.; Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 211 ff.).
  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 4 N 20.1054

    Unwirksamkeit einer kommunalen Abfallgebührensatzung

    Teils wird die Toleranzschwelle auch niedriger angesetzt (3%: OVG NW, U.v. 5.8.1994 - 9 A 1248/92 - juris Rn. 92; OVG Saarl, U.v. 3.12.2012 - 1 A 6/12 - juris Rn. 53; HessVGH, B.v. 18.4.2016 - 5 C 2174/13.N - juris Rn. 47).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 4 L 159/19

    Zu den erforderlichen anschlussbeitragsrechtlichen Regelungen in einer

    Bei dem Abgabetatbestand handelt es sich um den abstrakt formulierten Sachverhalt, dessen konkrete Verwirklichung die Abgabepflicht auslöst (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 3. Dezember 2012 - 1 A 6/12 -, juris, Rdnr. 35; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rdnr. 62, § 6 Rdnr. 545; Schmidt/Kirchmer/Haack, KAG LSA, 2.A., S. 70).
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