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   OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16   

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OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16 (https://dejure.org/2016,19554)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.07.2016 - 2 A 161/16 (https://dejure.org/2016,19554)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - 2 A 161/16 (https://dejure.org/2016,19554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer unzulässigen Verteilung von Baumassen bei einer "Hinterlandbebauung" auf sog. Hammergrundstücken oder Pfeifenstielgrundstücken; Außenbereich als "Baugebiet" mit einem bestimmten Gebietscharakter; Beurteilung des Vorliegens einer Verletzung des Gebots der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABGRENZUNG; AUßENBEREICH; BAUGRENZE; BERUFUNG; DIVERGENZRÜGE; ERSCHLIEßUNG; GRUNDSATZRÜGE; HINTERLANDBEBAUUNG; INNENBEREICH; NACHBARSCHUTZ; RÜCKSICHTNAHMEGEBOT; STELLPLÄTZE; VORBESCHEID; ZUFAHRT; ZULASSUNG

  • rechtsportal.de

    Annahme einer unzulässigen Verteilung von Baumassen bei einer "Hinterlandbebauung" auf sog. Hammergrundstücken oder Pfeifenstielgrundstücken; Außenbereich als "Baugebiet" mit einem bestimmten Gebietscharakter; Beurteilung des Vorliegens einer Verletzung des Gebots der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Gebietserhaltungsanspruch im Außenbereich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelung über Außenbereichsvorhaben vermittelt keinen Drittschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 1809
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
    Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist.(vgl. dazu grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.11.1992 - 2 R 41/91 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
    Ob, was das Verwaltungsgericht offen gelassen hat, der Bereich hinter den Bebauungen entlang der E-Straße und den Straßen Zur H. im Norden und A-Straße im Osten, und speziell der als Bauplatz ausersehene südöstliche Teilbereich der Parzelle Nr. 6/4 nach den dafür in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Kriterien hinsichtlich der Größe und der nicht mehr feststellbaren Rahmenvorgaben im Verständnis § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB als eine sog. "Außenbereichsinsel" im Innenbereich einzuordnen ist,(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 15.9.2005 - 4 BN 37.05 -, BRS 69 Nr. 95, Urteil vom 14.11.1991 - 4 C 1.91 - BRS 52 Nr. 146, jeweils mit weiteren Nachweisen) erscheint im Übrigen äußerst fernliegend, bedarf aber nach dem zuvor Gesagten aus Anlass des Zulassungsantrags des Klägers keiner Vertiefung.
  • OVG Saarland, 04.12.2008 - 2 A 228/08
    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Februar 2016 geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses der Zumutbarkeitsbewertung begründen können.(vgl. speziell für die - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38,).
  • OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11

    Zulassungsgrund der Divergenz; Wohngebietsverträglich einer Brennholzlagerstätte

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Februar 2016 geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses der Zumutbarkeitsbewertung begründen können.(vgl. speziell für die - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38,).
  • OVG Saarland, 10.11.1992 - 2 R 41/91

    Teilverzicht; Baugenehmigung; Unwirksamkeit; Technisch-konstruktiv;

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
    Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist.(vgl. dazu grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.11.1992 - 2 R 41/91 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
    Ob, was das Verwaltungsgericht offen gelassen hat, der Bereich hinter den Bebauungen entlang der E-Straße und den Straßen Zur H. im Norden und A-Straße im Osten, und speziell der als Bauplatz ausersehene südöstliche Teilbereich der Parzelle Nr. 6/4 nach den dafür in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Kriterien hinsichtlich der Größe und der nicht mehr feststellbaren Rahmenvorgaben im Verständnis § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB als eine sog. "Außenbereichsinsel" im Innenbereich einzuordnen ist,(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 15.9.2005 - 4 BN 37.05 -, BRS 69 Nr. 95, Urteil vom 14.11.1991 - 4 C 1.91 - BRS 52 Nr. 146, jeweils mit weiteren Nachweisen) erscheint im Übrigen äußerst fernliegend, bedarf aber nach dem zuvor Gesagten aus Anlass des Zulassungsantrags des Klägers keiner Vertiefung.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
    Der in dem vom Kläger angeführten Urteil, in dem die Bauaufsichtsbehörde übrigens zur Erteilung eines positiven Vorbescheids für das dort in Rede stehende Vorhaben im "Hinterland" anderer Grundstücke verpflichtet worden ist, entschiedene Fall zeichnete sich im Übrigen, was die Beurteilungsgrundlagen anbelangt, durch zahlreiche Besonderheiten aus, die hier nicht referiert werden müssen.(vgl. speziell dazu Bitz, Die Zulässigkeit so genannter Hinterlandbebauung auf nicht überplanten Grundstücken in der Ortslage", SKZ 2011, 26 ff., 36, dort Fall 6: "Das Kirchengebäude als städtebaulicher Fremdkörper?", mit Luftbild zur Veranschaulichung) Zu den erwähnten, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in dem Zusammenhang allgemein geklärten Grundsätzen gehört unter anderem, dass auch bei einer "Hinterlandbebauung" auf so genannten Hammer- oder Pfeifenstielgrundstücken nicht generell angenommen werden kann, dass eine solche generell, gewissermaßen um ihrer selbst willen städtebaulichen Ordnungsvorstellungen widerspricht oder von vorneherein städtebaulich als "unerwünschte" und daher unzulässige Verteilung von Baumassen anzusehen wäre.(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.11.1980 - 4 C 30.78 -, BRS 36 Nr. 56) Selbst wenn man, wofür hier durchaus einiges sprechen mag, bei einer unterstellten Überschreitung des durch die maßgebliche Umgebungsbebauung bestimmten Rahmens hinsichtlich einer - soweit hier feststellbar - faktischen rückseitigen Baugrenze wegen einer möglichen Vorbildwirkung für bisher unbebaute Nachbargrundstücke von einem Nichteinfügen des Vorhabens des Beigeladenen im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in dieser Hinsicht ausgehen wollte, bliebe es bei der Feststellung, dass es sich dabei um einen rein objektiv-städtebaulichen Aspekt handelt, dem die für den Erfolg der Nachbaranfechtungsklage des Klägers nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung subjektiver Rechte in aller Regel nicht entnommen werden könnte.
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7) Aus Sicht des Klägers bietet der Fall die Möglichkeit zur Klärung der nach seiner Auffassung "umstrittenen" Frage, "ob und in welchem Umfang § 35 BauGB subjektiven Drittschutz gewährt".
  • OVG Saarland, 10.07.2013 - 2 B 320/13

    Vorläufiger Rechtsschutz: Nachbarschutz gegen Erweiterung eines Pferdestalls

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
    Den in Einzelfällen unternommenen Versuchen privater Nachbarn, die Rechtsprechung zu den Gebietserhaltungsansprüchen im Bereich eines Bebauungsplans oder auf der Grundlage von § 34 Abs. 2 BauGB für faktische Baugebiete zur Verhinderung nicht privilegierter Vorhaben im Außenbereich - unabhängig von faktischen Betroffenheiten - in ihrem Sinne "nutzbar" zu machen, hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit stets - von daher zu Recht - eine Absage erteilt.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.7.2013 - 2 B 320/13 -, BRS 81 Nr. 188) Dem § 35 BauGB kommt deswegen gerade nicht die Funktion einer allgemein nachbarschützenden Norm zu.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, BRS 57 Nr. 224, wonach es auch insoweit insbesondere nicht darauf ankommt, ob die vom Nachbarn angefochtene Baugenehmigung - objektivrechtlich - rechtswidrig ist) Was das bei Außenbereichsvorhaben über § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB (allein) Nachbarschutz vermittelnde Rücksichtnahmegebot anbelangt, gelten, wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, im Grundsatz die gleichen Anforderungen an die im Rahmen einer Interessenbewertung zu beurteilende Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit des konkreten Bauvorhabens für den Nachbarn.
  • OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15

    Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
    Notwendig und entscheidend ist bei der Abgrenzung der Ortslage stets eine am konkreten Sachverhalt orientierte umfassende Bewertung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, juris).
  • OVG Hamburg, 30.01.1997 - Bf V 13/97
  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 A 45/12

    Zur Divergenz nach § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO - Aufenthaltsbeendigung eines Ausländers

  • OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15

    Nachbarschutz bei vollziehbarem Befreiungsbescheid im

  • OVG Saarland, 15.06.2015 - 1 A 57/15

    Zu den Anforderungen an Waffenverbote gemäß § 41 WaffG

  • BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Sigmaringen, 05.04.2023 - 10 K 101/21

    Baurecht; Abstandsflächen

    Denn einer solchen käme keine nachbarschützende Wirkung zu (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.12.2021 - 1 ME 137/21 -, juris Rn. 8; VG Ansbach, Urteil vom 11.8.2021 - AN 9 K 20.02766 -, juris Rn. 66; instruktiv auch OVG Saarland, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, juris Rn. 13).
  • OVG Saarland, 04.01.2019 - 2 B 344/18

    Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Garage und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist sind - ganz allgemein - durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall, wie sie in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OVG Koblenz(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27.6.2002 - 1 A 11669/99 -, BauR 2003, 368, BRS 65 Nr. 143, unter Verweis auf die Maßgeblichkeit der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls) bezogen auf den dortigen Fall angenommen wurden - keine nachbarlichen Abwehransprüche.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.) In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen, weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31) Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.(vgl. auch dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind) Das gilt hier insbesondere deswegen, weil die angefochtene Baugenehmigung nur eine von ihrem Umfang her "überschaubare" Anzahl von vier Stellplätzen an einer Stelle zulässt.
  • OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19

    (Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im Mai 2018 - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zur Frage des Vorliegens einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds eines Baudenkmals im Sinne von § 10 Abs. 2 SDSchG Beschluss vom 25.10.2019 - 2 A 325/18 -, bei juris) Das ist hier nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22

    Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben

    Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68).(Rn.19).

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68].

  • OVG Saarland, 26.06.2017 - 2 A 151/17

    Nachbarschutz gegen Stellplätze In einem Wohngebiet; Kindertagesstätte

    Hat sich das Verwaltungsgericht, wie das vorliegend im Juni 2016 geschehen ist, einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Einzelfalles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses der Zumutbarkeitsbewertung begründen können.(vgl. speziell für die - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25, st. Rechtsprechung) Das ist hier erkennbar nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 12.03.2018 - 2 A 69/18

    Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn (Drittstaatenklausel)

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. statt vieler OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 61, Leitsatz Nr. 1, zu § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • OVG Saarland, 05.09.2023 - 2 B 96/23

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung (Aussetzungsverfahren)

    Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass das genehmigte Vorhaben wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist (vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016, 2 A 161/16 , SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 4 C 5.93 , BRS 55 Nr. 68).(Rn.10).

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68].

  • OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22

    Einfügen eines Erweiterungsbaus nach dem Maß der baulichen Nutzung

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28] Nicht in die Betrachtung einzustellen sind im Rahmen qualitativer Betrachtung lediglich ausnahmsweise so genannte "Fremdkörper", die zwar - hier hinsichtlich der beiden von der Straße abgesetzten Häuser unproblematisch - die Erheblichkeitsschwelle für eine prägende Wirkung überschreiten, nach ihrer Qualität aber "völlig" aus dem Rahmen der ansonsten in der Umgebung anzutreffenden Bebauung herausfallen.
  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 2 A 78/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfolgung eines Anspruchs auf Erlass eines

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im September 2019 - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des konkreten Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zum Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche beziehungsweise sog. Faktischer rückwärtiger Baugrenzen etwa Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, bei Juris).
  • OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18

    Anforderungen an nationale Abschiebungsverbote (Erkrankungen)

    Dabei ist - in prozessualer Hinsicht - zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie als klärungsbedürftig und für die Entscheidung erheblich angesehen und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. statt vieler OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 61, Leitsatz Nr. 1, zu § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von

  • OVG Saarland, 25.10.2019 - 2 A 325/18

    Windkraftanlage und Denkmalschutz

  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes;

  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 210/19

    (Beurteilung des Gebietscharakters der ein Vorhabengrundstück prägenden

  • OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 26/19

    Zulassung der Berufung, wenn das Ergebnis der Beurteilung des Verwaltungsgerichts

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