Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,20077
OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18 (https://dejure.org/2019,20077)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.07.2019 - 2 A 225/18 (https://dejure.org/2019,20077)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 2 A 225/18 (https://dejure.org/2019,20077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,20077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Festsetzung eines Kostenbeitrags für die Bewilligung von Kindertagespflege für ein Kind aufgrund von Einkommensnachweisen der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18
    An einer solchen Vermögensmehrung fehlt es zwar regelmäßig bei lediglich vorübergehend zur Verfügung stehenden Einkünften, wie dies bei einem Darlehen der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1977 - 8 C 20.77 - BVerwGE 54, 358 und vom 25. Mai 1984 - 8 C 96.82 - BVerwGE 69, 247 ; BSG, Urteile vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 94/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 48 Rn. 19, vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - BSGE 112, 67 Rn. 26 und vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - FEVS 65, 418 ).

    Das Darlehen erweist sich als eine Art Vorfinanzierung dieses "Mehrwertes" (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1967 - 5 C 150.66 - BVerwGE 27, 58 und BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 94/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 48 Rn. 20).

    Würde das Darlehen nicht als Einkommen berücksichtigt und bewirkte es deshalb keinen Ausschluss oder keine Minderung der Sozialhilfe, wäre es im wirtschaftlichen Ergebnis keine Vorfinanzierung des verbesserten Verdienstes, sondern ein Zuschuss (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 94/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 48 Rn. 20).

    Der Grundsatz der Unverzinslichkeit (§ 18 Abs. 2 Satz 1 BAföG 2008), der zwanzigjährige Tilgungszeitraum (§ 18 Abs. 3 Satz 1 BAföG 2008), das Herausschieben des Beginns der Tilgung (§ 18 Abs. 3 Satz 3 BAföG 2008), die Möglichkeit der Freistellung von der Tilgungsverpflichtung (§ 18 Abs. 1 Satz 4 BAföG 2008), der Nachlass von der Darlehens(rest)schuld bei vorzeitiger Tilgung (§ 18 Abs. 5b Satz 2 BAföG 2008), die partielle Freistellung von der Tilgungsverpflichtung (§ 18a Abs. 1 BAföG 2008), der Teilerlass für die Jahrgangsbesten (§ 18b Abs. 2 BAföG 2008) und für Auszubildende an Akademien (§ 18b Abs. 2a BAföG 2008) und der Teilerlass wegen frühzeitiger Beendigung der Ausbildung (§ 18b Abs. 3 BAföG 2008) begründen die Erwartung, dass dem Empfänger die Tilgung des Darlehens in angemessenen Raten aus dem nach Abschluss der Ausbildung zu erwartenden Berufseinkommen ohne Beeinträchtigung des Lebensunterhalts zumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1967 - 5 C 150.66 - BVerwGE 27, 58 ; BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 94/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 48 Rn. 20).

  • VG Saarlouis, 12.05.2017 - 3 K 369/16

    Erlass des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege;

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18
    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.5.2017 - 3 K 369/16 - wird die Klage insgesamt abgewiesen.

    Mit Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12.5.2017 - 3 K 369/16 - hat das Verwaltungsgericht den Kostenbeitragsbescheid des Jugendamtes des Beklagten vom 7.7.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Rechtsausschusses des Beklagten vom 24.2.2016 aufgehoben, soweit der darin festgesetzte Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme von Tagespflegeleistungen durch den Sohn A... der Kläger von Mai 2015 bis einschließlich September 2015 monatlich 261, 33 EUR übersteigt.

    Auf den am 17.7.2017 seitens des Beklagten gestellten Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 6.7.2018 - 2 A 503/17 - die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12.5.2017 - 3 K 369/16 - wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und wegen der geltend gemachten Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2015 - 5 C 8/15 - (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) insoweit zugelassen, als in dem Urteil der Kostenbeitragsbescheid des Jugendamtes des Beklagten vom 7.7.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.2.2016 aufgehoben wurde, soweit der darin festgesetzte Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme von Tagespflegeleistungen durch den Sohn A...der Kläger von Mai 2015 bis einschließlich September 2015 monatlich 261, 33 EUR übersteigt.

    die Klage unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 12.5.2017 - 3 K 369/16 - in vollem Umfang abzuweisen.

    Daher ist der Berufung des Beklagten stattzugeben und die Klage unter entsprechender Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.5.2017 - 3 K 369/16 - insgesamt abzuweisen.

  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15

    Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18
    Dies ergebe sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8/15 -, BVerwGE 153, 386.) aus dem eine solche Deutung nicht ausschließenden Wortlaut und aus dem systematischen Zusammenhang mit § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, § 11 Abs. 1 S. 2 SGB II sowie insbesondere aus Sinn und Zweck des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. In der nach § 90 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII gebotenen entsprechenden, also auf die Leistung nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII bezogenen Anwendung seien jedoch nach § 83 Abs. 1 SGB XII Leistungen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als der Erlass des Kostenbeitrags nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII für die Inanspruchnahme von Kindestagespflege demselben Zweck diene.

    Auf den am 17.7.2017 seitens des Beklagten gestellten Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 6.7.2018 - 2 A 503/17 - die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12.5.2017 - 3 K 369/16 - wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und wegen der geltend gemachten Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2015 - 5 C 8/15 - (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) insoweit zugelassen, als in dem Urteil der Kostenbeitragsbescheid des Jugendamtes des Beklagten vom 7.7.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.2.2016 aufgehoben wurde, soweit der darin festgesetzte Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme von Tagespflegeleistungen durch den Sohn A...der Kläger von Mai 2015 bis einschließlich September 2015 monatlich 261, 33 EUR übersteigt.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 17.12.2015 - 5 C 8/15 - klargestellt, dass der als öffentlich-rechtliches Darlehen bewilligte Teil der Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesaufbildungsförderungsgesetz Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.12.2015 klargestellt, dass der als öffentlich-rechtliches Darlehen bewilligte Teil der Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist.(BVerwG, Urteil vom 17.12.2015 - 5 C 8/15 -, BVerwGE 153, 386-397) Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht maßgeblich auf den Sinn und Zweck des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII abgestellt, der es gebietet, den als Darlehen gewährten Teil der Ausbildungsförderung als Einkommen in Ansatz zu bringen:.

  • BVerwG, 10.05.1967 - V C 150.66

    Gewährung von Ausbildungshilfe zum Besuch einer mittleren oder höheren Schule -

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18
    Das Darlehen erweist sich als eine Art Vorfinanzierung dieses "Mehrwertes" (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1967 - 5 C 150.66 - BVerwGE 27, 58 und BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 94/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 48 Rn. 20).

    Der Grundsatz der Unverzinslichkeit (§ 18 Abs. 2 Satz 1 BAföG 2008), der zwanzigjährige Tilgungszeitraum (§ 18 Abs. 3 Satz 1 BAföG 2008), das Herausschieben des Beginns der Tilgung (§ 18 Abs. 3 Satz 3 BAföG 2008), die Möglichkeit der Freistellung von der Tilgungsverpflichtung (§ 18 Abs. 1 Satz 4 BAföG 2008), der Nachlass von der Darlehens(rest)schuld bei vorzeitiger Tilgung (§ 18 Abs. 5b Satz 2 BAföG 2008), die partielle Freistellung von der Tilgungsverpflichtung (§ 18a Abs. 1 BAföG 2008), der Teilerlass für die Jahrgangsbesten (§ 18b Abs. 2 BAföG 2008) und für Auszubildende an Akademien (§ 18b Abs. 2a BAföG 2008) und der Teilerlass wegen frühzeitiger Beendigung der Ausbildung (§ 18b Abs. 3 BAföG 2008) begründen die Erwartung, dass dem Empfänger die Tilgung des Darlehens in angemessenen Raten aus dem nach Abschluss der Ausbildung zu erwartenden Berufseinkommen ohne Beeinträchtigung des Lebensunterhalts zumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1967 - 5 C 150.66 - BVerwGE 27, 58 ; BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 94/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 48 Rn. 20).

  • BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 20.77

    Wohngeldanspruch eines Studenten - Verlobte - Gemeinsamer Hausstand - Berechnung

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18
    An einer solchen Vermögensmehrung fehlt es zwar regelmäßig bei lediglich vorübergehend zur Verfügung stehenden Einkünften, wie dies bei einem Darlehen der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1977 - 8 C 20.77 - BVerwGE 54, 358 und vom 25. Mai 1984 - 8 C 96.82 - BVerwGE 69, 247 ; BSG, Urteile vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 94/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 48 Rn. 19, vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - BSGE 112, 67 Rn. 26 und vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - FEVS 65, 418 ).

    Die vergleichsweise günstigen Zins- und Rückzahlungsmodalitäten verschaffen dem Empfänger auch einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Vorteil (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1977 - 8 C 20.77 - BVerwGE 54, 358 und vom 25. Mai 1984 - 8 C 96.82 - BVerwGE 69, 247 ).".

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 96.82

    Einordnung der Gewährung vollen Wohngelds als sozial ungerichtfertigt im Falle

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18
    An einer solchen Vermögensmehrung fehlt es zwar regelmäßig bei lediglich vorübergehend zur Verfügung stehenden Einkünften, wie dies bei einem Darlehen der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1977 - 8 C 20.77 - BVerwGE 54, 358 und vom 25. Mai 1984 - 8 C 96.82 - BVerwGE 69, 247 ; BSG, Urteile vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 94/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 48 Rn. 19, vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - BSGE 112, 67 Rn. 26 und vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - FEVS 65, 418 ).

    Die vergleichsweise günstigen Zins- und Rückzahlungsmodalitäten verschaffen dem Empfänger auch einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Vorteil (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1977 - 8 C 20.77 - BVerwGE 54, 358 und vom 25. Mai 1984 - 8 C 96.82 - BVerwGE 69, 247 ).".

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18
    An einer solchen Vermögensmehrung fehlt es zwar regelmäßig bei lediglich vorübergehend zur Verfügung stehenden Einkünften, wie dies bei einem Darlehen der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1977 - 8 C 20.77 - BVerwGE 54, 358 und vom 25. Mai 1984 - 8 C 96.82 - BVerwGE 69, 247 ; BSG, Urteile vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 94/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 48 Rn. 19, vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - BSGE 112, 67 Rn. 26 und vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - FEVS 65, 418 ).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18
    An einer solchen Vermögensmehrung fehlt es zwar regelmäßig bei lediglich vorübergehend zur Verfügung stehenden Einkünften, wie dies bei einem Darlehen der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1977 - 8 C 20.77 - BVerwGE 54, 358 und vom 25. Mai 1984 - 8 C 96.82 - BVerwGE 69, 247 ; BSG, Urteile vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 94/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 48 Rn. 19, vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - BSGE 112, 67 Rn. 26 und vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - FEVS 65, 418 ).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14

    Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung; Ausbildung; Erstausbildung;

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18
    Mit dem Anspruch auf Gewährung individueller Ausbildungsförderung verfolgt der Gesetzgeber den Zweck, jedem den Erwerb einer seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden beruflichen Qualifikation wirtschaftlich zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - NVwZ-RR 2015, 737 Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15

    Familienzuschlag; Geschwisterkindergeld; Geschwisterkinderzuschlag; Kindergeld;

    Auszug aus OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18
    Die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des OVG Lüneburg(OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.1.2017 - 4 LC 115/15 -, juris) hilft im vorliegenden Zusammenhang ebenfalls nicht weiter.
  • BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12

    Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot,

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht