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   OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14   

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https://dejure.org/2014,34879
OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14 (https://dejure.org/2014,34879)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.11.2014 - 1 B 310/14 (https://dejure.org/2014,34879)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. November 2014 - 1 B 310/14 (https://dejure.org/2014,34879)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Betreibens einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit (hier: Missachtung des Nichtraucherschutzes); Einrichtung eines Vereinslokals als lokaler Treffpunkt für Raucher in geschlossener Gesellschaft

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des Betreibens einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit (hier: Missachtung des Nichtraucherschutzes); Einrichtung eines Vereinslokals als lokaler Treffpunkt für Raucher in geschlossener Gesellschaft

  • rechtsportal.de

    Untersagung des Betreibens einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit (hier: Missachtung des Nichtraucherschutzes); Einrichtung eines Vereinslokals als lokaler Treffpunkt für Raucher in geschlossener Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gewerberecht: Unzuverlässigkeit beim Betrieb einer Gaststätte wegen Verstoss gegen Nichtraucherschutz?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vereinslokal als lokaler Treffpunkt für Raucher in geschlossener Gesellschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinslokal als lokaler Treffpunkt für Raucher in geschlossener Gesellschaft

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Gewerberecht: Unzuverlässigkeit beim Betrieb einer Gaststätte wegen Verstoss gegen Nichtraucherschutz?

  • weka.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Verstoß gegen das NRSG?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11

    Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen

    Auszug aus OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
    Gemessen an der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.9.2014 - 1 BvR 3017/11 -, juris) zur Abgrenzung zwischen öffentlich zugänglichen Vereinsräumlichkeiten und geschlossenen Gesellschaften sind deren Voraussetzungen zumindest derzeit nicht erfüllt.

    Dagegen spreche auch nicht, dass ein Rauchverbot für einen Raucherverein existenzbedrohend sein könne, denn Art. 9 Abs. 1 GG schütze nicht den gemeinsamen Tabakgenuss, dem ein spezifischer Bezug zur korporativen Organisation fehle.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.9.2014, a.a.O., Rdnr. 15) Ebensowenig werde Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz dadurch verletzt, dass "geschlossene Gesellschaften" anders behandelt würden als große, allgemein zugängliche Vereine.

    Zudem sei die Unterscheidung nicht willkürlich, da der Gesetzgeber dem hohen Gut des Gesundheitsschutzes Vorrang vor anderen Interessen habe einräumen dürfen.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.9.2014, a.a.O., Rdnr. 17) Damit hat das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach die Möglichkeit, eine Gaststätte zum Lokal eines "Raucherclubs" zu machen, dessen Mitgliedern gestattet ist, dort zu rauchen, nicht von Voraussetzungen abhängig sei, die die Betreiber bestimmter Gruppen von Gaststätten nicht erfüllen könnten.

  • BayObLG, 13.01.1993 - 3 ObOWi 111/92
    Auszug aus OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
    In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt, dass der gewerberechtliche Gaststättenbegriff, den die saarländische Regelung des § 1 Abs. 1 SGastG sich zu eigen gemacht hat, auch Gaststättenräume umfasst, zu denen nur Mitglieder eines bestimmten Vereins Zutritt haben, und der die öffentliche Zugänglichkeit ausschließende Tatbestand einer geschlossenen Gesellschaft demgegenüber voraussetzt, dass eine Zusammenkunft stattfindet, zu der aus einem bestimmten Anlass individuell, d.h. personenbezogen, eingeladen worden ist.(HessVGH, Beschluss vom 1.11.1990 - 14 TH 2764/90-, juris Rdnr. 3, BayObLG; Beschluss vom 13.1.1993 - 3 ObOWi 111/92 -, juris Rdnr. 6; BayVerfGH, Entscheidung vom 31.1.2012 - Vf. 26-VII-10 -, juris Rdnr. 47, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 06.08.2008 - 1 BvR 3198/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen

    Auszug aus OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
    So könne den in den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz genannten Erfordernissen für die Anerkennung eines "Raucherclubs" - feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand, Einlasskontrollen mit Zurückweisung von "Laufkundschaft", kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte - auch in speziell ausgerichteten Gaststätten (Angebot des Rauchens von Wasserpfeifen) oder in Betrieben der getränkegeprägten Kleingastronomie nachgekommen werden.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.8.2008 - 1 BvR 3198/07 und 1 BvR 1431/08 -, juris Rdnr. 8) Mithin kommt es für Vereinsräumlichkeiten eines Raucherclubs entscheidend darauf an, ob verlässlich sichergestellt ist, dass Nichtmitglieder keinen Zugang haben, das heißt die Örtlichkeit darf - ebenso wie dies für das Nichteingreifen des Gaststättenbegriffs prägend ist - weder allgemein noch beschränkt der Öffentlichkeit zugänglich sein.(so auch: BayVerfGH, Entscheidung vom 11.9.2013 - Vf. 100-VI-12 -, juris Rdnrn. 27 ff. m.w.N.; BayVGH, Beschlüsse vom 23.6.2014 - 20 ZB 14.623 -, juris Rdnrn. 4 ff. und vom 27.11.2013 - 9 ZB 11.2369 -, juris Rdnr. 5) Bisher wird der SRC für den Fall, dass er wegen des Betreibens eines Vereinslokals als der vorliegend Verantwortliche anzusehen wäre, diesen Anforderungen mit Blick auf die Regelung, bis zu drei Nichtmitglieder als Gäste mitbringen zu dürfen, jedenfalls nicht gerecht und es bedürfte einer eingehenden rechtlichen Überprüfung, ob ein Verzicht auf diese Satzungvorgabe ausreichen würde, um die durchaus strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.
  • BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10

    Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten

    Auszug aus OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
    Er muss sich wegen der mangelnden Kontrollmöglichkeit nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom - 2.8.2010 1 BvR 1746/10 -, juris Rdnrn. 11 f. m.w.N.; VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 28.3.2011 - Lv 3, 4 und 6/10 -, juris Rdnrn. 46 ff.).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
    Insoweit sind die Verhältnisse des Einzelfalles maßgebend.(BVerwG, Beschluss vom 26.2.1997 - 1 B 34/97 -, juris Rdnr. 8) Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt zeichnet sich maßgeblich dadurch aus, dass die Antragstellerin und die Vorsitzende des SRC immer wieder schriftlich und mündlich betont haben und betonen, ihr Geschäftsmodell aufgeben zu wollen, wenn es sich als insgesamt unzulässig erweisen sollte, bzw. Korrekturen, die sich als notwendig erweisen sollten, unverzüglich vornehmen zu wollen.
  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10

    Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs

    Auszug aus OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
    In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt, dass der gewerberechtliche Gaststättenbegriff, den die saarländische Regelung des § 1 Abs. 1 SGastG sich zu eigen gemacht hat, auch Gaststättenräume umfasst, zu denen nur Mitglieder eines bestimmten Vereins Zutritt haben, und der die öffentliche Zugänglichkeit ausschließende Tatbestand einer geschlossenen Gesellschaft demgegenüber voraussetzt, dass eine Zusammenkunft stattfindet, zu der aus einem bestimmten Anlass individuell, d.h. personenbezogen, eingeladen worden ist.(HessVGH, Beschluss vom 1.11.1990 - 14 TH 2764/90-, juris Rdnr. 3, BayObLG; Beschluss vom 13.1.1993 - 3 ObOWi 111/92 -, juris Rdnr. 6; BayVerfGH, Entscheidung vom 31.1.2012 - Vf. 26-VII-10 -, juris Rdnr. 47, jew. m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 11.09.2013 - 100-VI-12

    Rauchverbot - Abgrenzung geschlossener Gesellschaften von Gaststätten

    Auszug aus OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
    So könne den in den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz genannten Erfordernissen für die Anerkennung eines "Raucherclubs" - feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand, Einlasskontrollen mit Zurückweisung von "Laufkundschaft", kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte - auch in speziell ausgerichteten Gaststätten (Angebot des Rauchens von Wasserpfeifen) oder in Betrieben der getränkegeprägten Kleingastronomie nachgekommen werden.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.8.2008 - 1 BvR 3198/07 und 1 BvR 1431/08 -, juris Rdnr. 8) Mithin kommt es für Vereinsräumlichkeiten eines Raucherclubs entscheidend darauf an, ob verlässlich sichergestellt ist, dass Nichtmitglieder keinen Zugang haben, das heißt die Örtlichkeit darf - ebenso wie dies für das Nichteingreifen des Gaststättenbegriffs prägend ist - weder allgemein noch beschränkt der Öffentlichkeit zugänglich sein.(so auch: BayVerfGH, Entscheidung vom 11.9.2013 - Vf. 100-VI-12 -, juris Rdnrn. 27 ff. m.w.N.; BayVGH, Beschlüsse vom 23.6.2014 - 20 ZB 14.623 -, juris Rdnrn. 4 ff. und vom 27.11.2013 - 9 ZB 11.2369 -, juris Rdnr. 5) Bisher wird der SRC für den Fall, dass er wegen des Betreibens eines Vereinslokals als der vorliegend Verantwortliche anzusehen wäre, diesen Anforderungen mit Blick auf die Regelung, bis zu drei Nichtmitglieder als Gäste mitbringen zu dürfen, jedenfalls nicht gerecht und es bedürfte einer eingehenden rechtlichen Überprüfung, ob ein Verzicht auf diese Satzungvorgabe ausreichen würde, um die durchaus strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.
  • VGH Bayern, 27.11.2013 - 9 ZB 11.2369

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nichtraucherschutz; Rauchverbot; Gaststätte;

    Auszug aus OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
    So könne den in den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz genannten Erfordernissen für die Anerkennung eines "Raucherclubs" - feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand, Einlasskontrollen mit Zurückweisung von "Laufkundschaft", kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte - auch in speziell ausgerichteten Gaststätten (Angebot des Rauchens von Wasserpfeifen) oder in Betrieben der getränkegeprägten Kleingastronomie nachgekommen werden.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.8.2008 - 1 BvR 3198/07 und 1 BvR 1431/08 -, juris Rdnr. 8) Mithin kommt es für Vereinsräumlichkeiten eines Raucherclubs entscheidend darauf an, ob verlässlich sichergestellt ist, dass Nichtmitglieder keinen Zugang haben, das heißt die Örtlichkeit darf - ebenso wie dies für das Nichteingreifen des Gaststättenbegriffs prägend ist - weder allgemein noch beschränkt der Öffentlichkeit zugänglich sein.(so auch: BayVerfGH, Entscheidung vom 11.9.2013 - Vf. 100-VI-12 -, juris Rdnrn. 27 ff. m.w.N.; BayVGH, Beschlüsse vom 23.6.2014 - 20 ZB 14.623 -, juris Rdnrn. 4 ff. und vom 27.11.2013 - 9 ZB 11.2369 -, juris Rdnr. 5) Bisher wird der SRC für den Fall, dass er wegen des Betreibens eines Vereinslokals als der vorliegend Verantwortliche anzusehen wäre, diesen Anforderungen mit Blick auf die Regelung, bis zu drei Nichtmitglieder als Gäste mitbringen zu dürfen, jedenfalls nicht gerecht und es bedürfte einer eingehenden rechtlichen Überprüfung, ob ein Verzicht auf diese Satzungvorgabe ausreichen würde, um die durchaus strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.
  • VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623

    Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt; Rauchverein und echte geschlossene

    Auszug aus OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
    So könne den in den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz genannten Erfordernissen für die Anerkennung eines "Raucherclubs" - feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand, Einlasskontrollen mit Zurückweisung von "Laufkundschaft", kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte - auch in speziell ausgerichteten Gaststätten (Angebot des Rauchens von Wasserpfeifen) oder in Betrieben der getränkegeprägten Kleingastronomie nachgekommen werden.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.8.2008 - 1 BvR 3198/07 und 1 BvR 1431/08 -, juris Rdnr. 8) Mithin kommt es für Vereinsräumlichkeiten eines Raucherclubs entscheidend darauf an, ob verlässlich sichergestellt ist, dass Nichtmitglieder keinen Zugang haben, das heißt die Örtlichkeit darf - ebenso wie dies für das Nichteingreifen des Gaststättenbegriffs prägend ist - weder allgemein noch beschränkt der Öffentlichkeit zugänglich sein.(so auch: BayVerfGH, Entscheidung vom 11.9.2013 - Vf. 100-VI-12 -, juris Rdnrn. 27 ff. m.w.N.; BayVGH, Beschlüsse vom 23.6.2014 - 20 ZB 14.623 -, juris Rdnrn. 4 ff. und vom 27.11.2013 - 9 ZB 11.2369 -, juris Rdnr. 5) Bisher wird der SRC für den Fall, dass er wegen des Betreibens eines Vereinslokals als der vorliegend Verantwortliche anzusehen wäre, diesen Anforderungen mit Blick auf die Regelung, bis zu drei Nichtmitglieder als Gäste mitbringen zu dürfen, jedenfalls nicht gerecht und es bedürfte einer eingehenden rechtlichen Überprüfung, ob ein Verzicht auf diese Satzungvorgabe ausreichen würde, um die durchaus strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.
  • VGH Hessen, 01.11.1990 - 14 TH 2764/90

    Gaststättenerlaubnis für den Getränkeausschank zum Einheitspreis in Vereinsräumen

    Auszug aus OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
    In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt, dass der gewerberechtliche Gaststättenbegriff, den die saarländische Regelung des § 1 Abs. 1 SGastG sich zu eigen gemacht hat, auch Gaststättenräume umfasst, zu denen nur Mitglieder eines bestimmten Vereins Zutritt haben, und der die öffentliche Zugänglichkeit ausschließende Tatbestand einer geschlossenen Gesellschaft demgegenüber voraussetzt, dass eine Zusammenkunft stattfindet, zu der aus einem bestimmten Anlass individuell, d.h. personenbezogen, eingeladen worden ist.(HessVGH, Beschluss vom 1.11.1990 - 14 TH 2764/90-, juris Rdnr. 3, BayObLG; Beschluss vom 13.1.1993 - 3 ObOWi 111/92 -, juris Rdnr. 6; BayVerfGH, Entscheidung vom 31.1.2012 - Vf. 26-VII-10 -, juris Rdnr. 47, jew. m.w.N.).
  • VG Bremen, 19.02.2015 - 5 K 258/13

    Betrieb der Diskothek Stubu nicht durch Betreibergesellschaft mit Geschäftsführer

    Insoweit - 11 - sind die Verhältnisse des Einzelfalles maßgebend (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 B 310/14, juris).
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