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   OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18   

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OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18 (https://dejure.org/2018,42758)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.12.2018 - 1 D 317/18 (https://dejure.org/2018,42758)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 1 D 317/18 (https://dejure.org/2018,42758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    OWiG § 46 Abs. 4 ; StPO § 81a Abs. 2
    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetaminen und Cannabis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Leitsatz und Auszüge)

    Wegfall des Richtervorbehalts bei der Blutentnahme: Neues Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 695
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    In der Rechtsprechung des Senats zur Relevanz des Konsums von Amphetamin für die Beurteilung der Kraftfahreignung des Betroffenen(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.9.2016 - 1 B 241/16 -, Rdnr. 3 ff., vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -, jew. juris) ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte(vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 -, juris Rdnr. 10 m.w.N.) geklärt, dass bereits ein einmaliger Konsum von Amphetamin die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bedingt.

    Die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur Relevanz eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt im Fahrerlaubnisrecht, die sich mit den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.6.2014 - 1 BvR 1837/12 -, Rdnr. 13) bezüglich einer generellen Verwertbarkeit so gewonnener Erkenntnisse auseinandersetzt(BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 12, SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 3 B 282/17 -, Rdnr. 9, OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016 - 16 B 685/16 -, juris Rdnr. 19 f.), lässt sich dahin zusammenfassen, dass eine - unterstellte - rechtsfehlerhafte Beweiserhebung nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise führt.

    Hiernach bleibe eine ohne Einschaltung eines Richters angeordnete Blutentnahme bei Gefahr im Verzug bzw. unter der Prämisse, dass auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können, im Fahrerlaubnisverfahren ohne Einfluss auf die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutanalyse.(BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnrn. 13 f.).

    Der Beklagte war unter diesen Gegebenheiten nicht gehindert, im Zeitpunkt seiner Entscheidung auf das Ergebnis des Gutachtens abzustellen.(vgl. hierzu bereits: BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 14 ff., und SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnrn. 5, 11).

  • OVG Sachsen, 12.12.2017 - 3 B 282/17

    Verwertungsverbot; Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur Relevanz eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt im Fahrerlaubnisrecht, die sich mit den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.6.2014 - 1 BvR 1837/12 -, Rdnr. 13) bezüglich einer generellen Verwertbarkeit so gewonnener Erkenntnisse auseinandersetzt(BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 12, SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 3 B 282/17 -, Rdnr. 9, OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016 - 16 B 685/16 -, juris Rdnr. 19 f.), lässt sich dahin zusammenfassen, dass eine - unterstellte - rechtsfehlerhafte Beweiserhebung nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise führt.

    Daher sei im Einzelfall zu prüfen, ob eine Missachtung des Richtervorbehalts ein Verwertungsverbot auslöse.(SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnrn. 9 f., OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016, a.a.O., Rdnrn. 15 ff.) Ein solches sei von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen geboten, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind bzw. der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist.

    Der Beklagte war unter diesen Gegebenheiten nicht gehindert, im Zeitpunkt seiner Entscheidung auf das Ergebnis des Gutachtens abzustellen.(vgl. hierzu bereits: BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 14 ff., und SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnrn. 5, 11).

  • OVG Saarland, 27.09.2016 - 1 B 241/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Amphetaminkonsum; Abbau von Amphetamin im

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    In der Rechtsprechung des Senats zur Relevanz des Konsums von Amphetamin für die Beurteilung der Kraftfahreignung des Betroffenen(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.9.2016 - 1 B 241/16 -, Rdnr. 3 ff., vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -, jew. juris) ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte(vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 -, juris Rdnr. 10 m.w.N.) geklärt, dass bereits ein einmaliger Konsum von Amphetamin die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bedingt.

    Soweit der Senat sich bisher mit den Voraussetzungen eines Verwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisverfahren befasst hat, hat er deren Vorliegen verneint.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016, a.a.O., Rdnr. 7 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 16 B 685/16

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums der harten Droge

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur Relevanz eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt im Fahrerlaubnisrecht, die sich mit den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.6.2014 - 1 BvR 1837/12 -, Rdnr. 13) bezüglich einer generellen Verwertbarkeit so gewonnener Erkenntnisse auseinandersetzt(BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 12, SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 3 B 282/17 -, Rdnr. 9, OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016 - 16 B 685/16 -, juris Rdnr. 19 f.), lässt sich dahin zusammenfassen, dass eine - unterstellte - rechtsfehlerhafte Beweiserhebung nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise führt.

    Daher sei im Einzelfall zu prüfen, ob eine Missachtung des Richtervorbehalts ein Verwertungsverbot auslöse.(SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnrn. 9 f., OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016, a.a.O., Rdnrn. 15 ff.) Ein solches sei von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen geboten, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind bzw. der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist.

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09
    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    In der Rechtsprechung des Senats zur Relevanz des Konsums von Amphetamin für die Beurteilung der Kraftfahreignung des Betroffenen(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.9.2016 - 1 B 241/16 -, Rdnr. 3 ff., vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -, jew. juris) ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte(vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 -, juris Rdnr. 10 m.w.N.) geklärt, dass bereits ein einmaliger Konsum von Amphetamin die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bedingt.
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur Relevanz eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt im Fahrerlaubnisrecht, die sich mit den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.6.2014 - 1 BvR 1837/12 -, Rdnr. 13) bezüglich einer generellen Verwertbarkeit so gewonnener Erkenntnisse auseinandersetzt(BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018, a.a.O., Rdnr. 12, SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2017 - 3 B 282/17 -, Rdnr. 9, OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2016 - 16 B 685/16 -, juris Rdnr. 19 f.), lässt sich dahin zusammenfassen, dass eine - unterstellte - rechtsfehlerhafte Beweiserhebung nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise führt.
  • BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Zwar soll mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden, weshalb die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht überspannt werden dürfen(BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14 -, juris), und es ist insbesondere nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen".
  • OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14

    Zum Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Leistungen im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Daher ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.12.2016 - 1 D 333/16 - und vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, jeweils juris m.w.N.).
  • OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16

    Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung bzw.

    Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
    Daher ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.12.2016 - 1 D 333/16 - und vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, jeweils juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2019 - 3 M 181/19

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Anordnung zur Blutuntersuchung nach § 81a Abs.

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senates (vgl. u. a. Beschluss vom 15. Juni 2017 - 3 M 100/17 -, juris Rn. 4) und der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 11 CS 19.961 -, juris Rn. 12; OVG Saarland, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 D 317/18 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 -, juris [m. w. N.]) ausgeführt, dass bereits der einmalige Konsum eines Betäubungsmittels i. S. d. § 1 Abs. 1 BtMG - ausgenommen Cannabis - im Regelfall gemäß Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV zur Fahrungeeignetheit führt.
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    So ist etwa das (negative) Ergebnis einer nicht richterlich angeordneten Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisrecht ebenso grundsätzlich verwertbar [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 D 317/18 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.02.2010 - 3 B 161/08 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschluss vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 -, jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2009 - 1 S 205.09 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2010 - 10 B 11226/09 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 -, juris; vgl. auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 K 558/16 - zum Beweisverwertungsverbot eines möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO gewonnenen Ergebnisses einer Blutprobe im Verfahren des Widerrufs von Waffenbesitzkarten; nachfolgend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 -, juris] wie ein vorliegendes medizinisches Gutachten unabhängig von der Rechtmäßigkeit seiner Anordnung.
  • BGH, 06.03.2023 - NotZ(Brfg) 6/22

    Bestellung eines Bewerbers zum Notar bei begründeten Zweifeln an der persönlichen

    Bei schwerwiegenden beziehungsweise willkürlichen Verstößen, die Verfahrensvorgaben planmäßig oder systematisch außer Acht lassen, oder besonders geschützten Geheimhaltungsinteressen Betroffener kann ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04, NVwZ 2005, 1175 und vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94, NJW 2000, 3557; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2020 - OVG 1 A 3.13, juris Rn. 43; OVG Saarland, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 D 317/18, juris Rn. 9; Ritter in Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 2. Aufl. Stand: 15. Dezember 2022 § 26 VwVfG Rn. 16; Schneider in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022 § 24 Rn. 94 ff., insbesondere Rn. 96).
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    So ist etwa das (negative) Ergebnis einer nicht richterlich angeordneten Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisrecht ebenso grundsätzlich verwertbar [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 D 317/18 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.02.2010 - 3 B 161/08 - juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschluss vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 - jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.11.2009 - 1 S 205.09 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2010 - 10 B 11226/09 - juris; BayVGH, Beschluss vom 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 - juris; vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 K 558/16 - zum Beweisverwertungsverbot eines möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO gewonnenen Ergebnisses einer Blutprobe im Verfahren des Widerrufs von Waffenbesitzkarten; nachfolgend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 -, juris.] wie ein vorliegendes medizinisches Gutachten unabhängig von der Rechtmäßigkeit seiner Anordnung.
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

    So ist etwa das (negative) Ergebnis einer nicht richterlich angeordneten Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisrecht ebenso grundsätzlich verwertbar [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 D 317/18 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.02.2010 - 3 B 161/08 - juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschluss vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 - jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.11.2009 - 1 S 205.09 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2010 - 10 B 11226/09 - juris; BayVGH, Beschluss vom 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 - juris; vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 K 558/16 - zum Beweisverwertungsverbot eines möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO gewonnenen Ergebnisses einer Blutprobe im Verfahren des Widerrufs von Waffenbesitzkarten; nachfolgend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 -, juris.] wie ein vorliegendes medizinisches Gutachten unabhängig von der Rechtmäßigkeit seiner Anordnung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 279/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senates (vgl. u. a. Beschluss vom 23. August 2019 - 3 M 181/19 - juris Rn. 5 m.w.N.) und der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 11 CS 19.961 - juris Rn. 12; SaarlOVG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 D 317/18 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 - juris m.w.N.) ausgeführt, dass bereits der einmalige Konsum eines Betäubungsmittels i. S. d. § 1 Abs. 1 BtMG - ausgenommen Cannabis - im Regelfall gemäß Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV zur Fahrungeeignetheit führt.
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