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   OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18   

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OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18 (https://dejure.org/2018,2505)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.02.2018 - 1 B 12/18 (https://dejure.org/2018,2505)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 1 B 12/18 (https://dejure.org/2018,2505)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 12.7.2001 - 3 C 14/01 -, juris Rdnrn. 9, 13 ff., und vom 9.6.2005 - 3 C 21/04 -, juris Rdnrn. 25 ff., und Beschluss vom 21.5.2012 - 3 B 65/11 -, juris Rdnr. 7; ebenso etwa BayVGH, Beschlüsse vom 9.8.2011 - 11 CS 11.1098 -, juris Rdnr. 8, vom 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 -, juris Rdnr.12, und vom 31.3.2016 - 11 CS 16.309 -, juris Rdnr. 16) zur Reichweite der anlässlich mehrfacher Änderungen der Vorschriften über die Tilgungsreife von Eintragungen im Verkehrszentralregister erlassenen Übergangsvorschriften, insbesondere des fallbezogen zu beachtenden § 65 Abs. 9 Satz 1 2. Hs. StVG(eingefügt durch die Neufassung vom 19.3.2001), stehe fest, dass die 1998 und 2002 unter Alkoholeinfluss begangenen Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr zur Zeit des Erlasses der Gutachtenanordnung am 28.9.2017 noch nicht der Tilgung aus dem Verkehrszentralregister unterlagen.

    Für diese "Neufälle", d.h. Eintragungen ab dem 1. Januar 1999, beginnt der Lauf der zehnjährigen Tilgungsfrist gemäß § 29 Abs. 5 StVG - und damit abweichend von der alten Rechtslage - bei Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung(BVerwG, Urteil vom 9.6.2005, a.a.O., Rdnr. 30), vorliegend dem unter dem 18.12.2002 ergangenen Strafbefehl.

    Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko im Rahmen des Möglichen vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, erscheine sachgerecht und trage dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung.(BVerwG, Urteil vom 9.6.2005, a.a.O., Rdnr. 33).

  • BVerwG, 21.05.2012 - 3 B 65.11

    Eintragung im Verkehrszentralregister; Übergangsvorschrift; Tilgung;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 12.7.2001 - 3 C 14/01 -, juris Rdnrn. 9, 13 ff., und vom 9.6.2005 - 3 C 21/04 -, juris Rdnrn. 25 ff., und Beschluss vom 21.5.2012 - 3 B 65/11 -, juris Rdnr. 7; ebenso etwa BayVGH, Beschlüsse vom 9.8.2011 - 11 CS 11.1098 -, juris Rdnr. 8, vom 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 -, juris Rdnr.12, und vom 31.3.2016 - 11 CS 16.309 -, juris Rdnr. 16) zur Reichweite der anlässlich mehrfacher Änderungen der Vorschriften über die Tilgungsreife von Eintragungen im Verkehrszentralregister erlassenen Übergangsvorschriften, insbesondere des fallbezogen zu beachtenden § 65 Abs. 9 Satz 1 2. Hs. StVG(eingefügt durch die Neufassung vom 19.3.2001), stehe fest, dass die 1998 und 2002 unter Alkoholeinfluss begangenen Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr zur Zeit des Erlasses der Gutachtenanordnung am 28.9.2017 noch nicht der Tilgung aus dem Verkehrszentralregister unterlagen.

    Dass mehrere für sich genommen eine Berücksichtigung gerade noch rechtfertigende Umstände kumulativ zu Ungunsten des Antragstellers zusammentreffen, ändert indes nichts daran, dass sich die Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung nach den Gegebenheiten zur Zeit ihres Ergehens bestimmt.(BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20/15 -, juris Rdnr. 14, und Beschluss vom 21.5.2012, a.a.O., Rdnr. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.8.2013 - 10 S 1266/13 -, juris, Rdnrn. 11 ff.; VG Saarlouis, Beschluss vom 1.3.2013 - 10 L 360/13 -, Rdnr. 17; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 43. Aufl. 2015, § 13 FeV Rdnr. 22 und § 11 FeV Rdnr. 55) Dies korrespondiert mit dem Umstand, dass die Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung mangels Verwaltungsaktsqualität im Fall einer späteren Entziehung der Fahrerlaubnis inzident zu prüfen ist.(BVerwG, Urteil vom 17.11.2016, a.a.O., juris Rdnr. 17) Zwar kommt es für die Rechtmäßigkeit der Entziehung nach den allgemeinen Grundsätzen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, regelmäßig der Widerspruchsentscheidung, an.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18
    Dass mehrere für sich genommen eine Berücksichtigung gerade noch rechtfertigende Umstände kumulativ zu Ungunsten des Antragstellers zusammentreffen, ändert indes nichts daran, dass sich die Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung nach den Gegebenheiten zur Zeit ihres Ergehens bestimmt.(BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20/15 -, juris Rdnr. 14, und Beschluss vom 21.5.2012, a.a.O., Rdnr. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.8.2013 - 10 S 1266/13 -, juris, Rdnrn. 11 ff.; VG Saarlouis, Beschluss vom 1.3.2013 - 10 L 360/13 -, Rdnr. 17; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 43. Aufl. 2015, § 13 FeV Rdnr. 22 und § 11 FeV Rdnr. 55) Dies korrespondiert mit dem Umstand, dass die Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung mangels Verwaltungsaktsqualität im Fall einer späteren Entziehung der Fahrerlaubnis inzident zu prüfen ist.(BVerwG, Urteil vom 17.11.2016, a.a.O., juris Rdnr. 17) Zwar kommt es für die Rechtmäßigkeit der Entziehung nach den allgemeinen Grundsätzen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, regelmäßig der Widerspruchsentscheidung, an.
  • VGH Bayern, 09.08.2011 - 11 CS 11.1098

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung des geforderten Gutachtens

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 12.7.2001 - 3 C 14/01 -, juris Rdnrn. 9, 13 ff., und vom 9.6.2005 - 3 C 21/04 -, juris Rdnrn. 25 ff., und Beschluss vom 21.5.2012 - 3 B 65/11 -, juris Rdnr. 7; ebenso etwa BayVGH, Beschlüsse vom 9.8.2011 - 11 CS 11.1098 -, juris Rdnr. 8, vom 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 -, juris Rdnr.12, und vom 31.3.2016 - 11 CS 16.309 -, juris Rdnr. 16) zur Reichweite der anlässlich mehrfacher Änderungen der Vorschriften über die Tilgungsreife von Eintragungen im Verkehrszentralregister erlassenen Übergangsvorschriften, insbesondere des fallbezogen zu beachtenden § 65 Abs. 9 Satz 1 2. Hs. StVG(eingefügt durch die Neufassung vom 19.3.2001), stehe fest, dass die 1998 und 2002 unter Alkoholeinfluss begangenen Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr zur Zeit des Erlasses der Gutachtenanordnung am 28.9.2017 noch nicht der Tilgung aus dem Verkehrszentralregister unterlagen.
  • VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1619

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18
    Dies entspricht im Übrigen auch der Spruchpraxis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.(BayVGH, Urteil vom 16.5.2017 - 11 B 16.1619 -, juris, Rdnrn. 18 f.).
  • VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 CS 16.309

    Keine Fahreignung bei fehlender Beibringung eines angeforderten Gutachtens

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 12.7.2001 - 3 C 14/01 -, juris Rdnrn. 9, 13 ff., und vom 9.6.2005 - 3 C 21/04 -, juris Rdnrn. 25 ff., und Beschluss vom 21.5.2012 - 3 B 65/11 -, juris Rdnr. 7; ebenso etwa BayVGH, Beschlüsse vom 9.8.2011 - 11 CS 11.1098 -, juris Rdnr. 8, vom 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 -, juris Rdnr.12, und vom 31.3.2016 - 11 CS 16.309 -, juris Rdnr. 16) zur Reichweite der anlässlich mehrfacher Änderungen der Vorschriften über die Tilgungsreife von Eintragungen im Verkehrszentralregister erlassenen Übergangsvorschriften, insbesondere des fallbezogen zu beachtenden § 65 Abs. 9 Satz 1 2. Hs. StVG(eingefügt durch die Neufassung vom 19.3.2001), stehe fest, dass die 1998 und 2002 unter Alkoholeinfluss begangenen Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr zur Zeit des Erlasses der Gutachtenanordnung am 28.9.2017 noch nicht der Tilgung aus dem Verkehrszentralregister unterlagen.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18
    Dass mehrere für sich genommen eine Berücksichtigung gerade noch rechtfertigende Umstände kumulativ zu Ungunsten des Antragstellers zusammentreffen, ändert indes nichts daran, dass sich die Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung nach den Gegebenheiten zur Zeit ihres Ergehens bestimmt.(BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20/15 -, juris Rdnr. 14, und Beschluss vom 21.5.2012, a.a.O., Rdnr. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.8.2013 - 10 S 1266/13 -, juris, Rdnrn. 11 ff.; VG Saarlouis, Beschluss vom 1.3.2013 - 10 L 360/13 -, Rdnr. 17; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 43. Aufl. 2015, § 13 FeV Rdnr. 22 und § 11 FeV Rdnr. 55) Dies korrespondiert mit dem Umstand, dass die Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung mangels Verwaltungsaktsqualität im Fall einer späteren Entziehung der Fahrerlaubnis inzident zu prüfen ist.(BVerwG, Urteil vom 17.11.2016, a.a.O., juris Rdnr. 17) Zwar kommt es für die Rechtmäßigkeit der Entziehung nach den allgemeinen Grundsätzen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, regelmäßig der Widerspruchsentscheidung, an.
  • VGH Bayern, 31.10.2014 - 11 CS 14.1627

    Verwertbarkeit länger zurückliegender Zuwiderhandlungen im Verkehr unter

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 12.7.2001 - 3 C 14/01 -, juris Rdnrn. 9, 13 ff., und vom 9.6.2005 - 3 C 21/04 -, juris Rdnrn. 25 ff., und Beschluss vom 21.5.2012 - 3 B 65/11 -, juris Rdnr. 7; ebenso etwa BayVGH, Beschlüsse vom 9.8.2011 - 11 CS 11.1098 -, juris Rdnr. 8, vom 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 -, juris Rdnr.12, und vom 31.3.2016 - 11 CS 16.309 -, juris Rdnr. 16) zur Reichweite der anlässlich mehrfacher Änderungen der Vorschriften über die Tilgungsreife von Eintragungen im Verkehrszentralregister erlassenen Übergangsvorschriften, insbesondere des fallbezogen zu beachtenden § 65 Abs. 9 Satz 1 2. Hs. StVG(eingefügt durch die Neufassung vom 19.3.2001), stehe fest, dass die 1998 und 2002 unter Alkoholeinfluss begangenen Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr zur Zeit des Erlasses der Gutachtenanordnung am 28.9.2017 noch nicht der Tilgung aus dem Verkehrszentralregister unterlagen.
  • VG Saarlouis, 01.03.2013 - 10 L 360/13

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Gutachtenanforderung zur

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18
    Dass mehrere für sich genommen eine Berücksichtigung gerade noch rechtfertigende Umstände kumulativ zu Ungunsten des Antragstellers zusammentreffen, ändert indes nichts daran, dass sich die Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung nach den Gegebenheiten zur Zeit ihres Ergehens bestimmt.(BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20/15 -, juris Rdnr. 14, und Beschluss vom 21.5.2012, a.a.O., Rdnr. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.8.2013 - 10 S 1266/13 -, juris, Rdnrn. 11 ff.; VG Saarlouis, Beschluss vom 1.3.2013 - 10 L 360/13 -, Rdnr. 17; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 43. Aufl. 2015, § 13 FeV Rdnr. 22 und § 11 FeV Rdnr. 55) Dies korrespondiert mit dem Umstand, dass die Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung mangels Verwaltungsaktsqualität im Fall einer späteren Entziehung der Fahrerlaubnis inzident zu prüfen ist.(BVerwG, Urteil vom 17.11.2016, a.a.O., juris Rdnr. 17) Zwar kommt es für die Rechtmäßigkeit der Entziehung nach den allgemeinen Grundsätzen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, regelmäßig der Widerspruchsentscheidung, an.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 12.7.2001 - 3 C 14/01 -, juris Rdnrn. 9, 13 ff., und vom 9.6.2005 - 3 C 21/04 -, juris Rdnrn. 25 ff., und Beschluss vom 21.5.2012 - 3 B 65/11 -, juris Rdnr. 7; ebenso etwa BayVGH, Beschlüsse vom 9.8.2011 - 11 CS 11.1098 -, juris Rdnr. 8, vom 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 -, juris Rdnr.12, und vom 31.3.2016 - 11 CS 16.309 -, juris Rdnr. 16) zur Reichweite der anlässlich mehrfacher Änderungen der Vorschriften über die Tilgungsreife von Eintragungen im Verkehrszentralregister erlassenen Übergangsvorschriften, insbesondere des fallbezogen zu beachtenden § 65 Abs. 9 Satz 1 2. Hs. StVG(eingefügt durch die Neufassung vom 19.3.2001), stehe fest, dass die 1998 und 2002 unter Alkoholeinfluss begangenen Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr zur Zeit des Erlasses der Gutachtenanordnung am 28.9.2017 noch nicht der Tilgung aus dem Verkehrszentralregister unterlagen.
  • VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620

    Zwei Trunkenheitsfahrten mit einer jeweils über 0,5 ‰ liegenden

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Auch in Bezug auf die Annahme eines Verwertungsverbotes steht die Auffassung des Berufungsgerichts danach im Einklang mit Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; a.A. u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 [ECLI:DE:OVGBEBB:2011:0118.OVG1S233.10.0A] - NJW 2011, 1832; OVG Bautzen, Beschluss vom 29. September 2016 - 3 A 222/16 [ECLI:DE:OVGSN:2016:0929.3A222.16.0A] - juris Rn. 5 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 B 12/18 - Blutalkohol 2018, 318 ).
  • OVG Saarland, 09.08.2023 - 1 B 75/23

    Fahrerlaubnisrecht: Zur Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils

    [Senatsbeschluss vom 5.2.2018 - 1 B 12/18 - juris Rn. 5] Fallbezogen bestehen indes entgegen der erstinstanzlichen Einschätzung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der unter Verweis auf § 13 Satz 1 Nr. 2 lit. b) FeV ergangenen Anordnung vom 10.2.2022, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen.
  • OVG Sachsen, 18.05.2020 - 6 B 346/19

    Fahrerlaubnisentziehung; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Dies entspricht im Übrigen der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 21. Mai 2012 - 3 B 65.11 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 13. August 2019 - 3 B 122/19 -, juris Rn. 7; OVG Saarland, Beschl. v. 5. Februar 2018 - 1 B 12/18 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 11 CS 15.645 -, juris Rn. 11 f. m. w. N.; Dauer in: Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 45. Aufl. 2019, § 13 FeV Rn. 22 und § 11 FeV Rn. 55).
  • VG Bayreuth, 29.12.2020 - B 1 S 20.1361

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz: Nichtbeibringung eines Gutachtens bei

    Nach der Rechtsprechung wird für die Beurteilung der wiederholten Gefährdung des Straßenverkehrs auf die Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen zurückgegriffen (z.B. Saarl. OVG, B.v. 5.2.2018 - 1 B 12/18 - juris Rn. 3).

    Eine spätere Tilgung ändert hieran nichts (Siegmund in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. Stand: 12.10.2020, § 13 FeV Rn. 59 und Saarl. OVG, B.v. 5.2.2018 - 1 B 12/18 - juris Rn. 5).

  • OVG Saarland, 15.07.2020 - 1 B 173/20

    Zur fehlenden Fahreignung aufgrund Alkoholmissbrauchs

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, juris] Dies gilt indes nur für solche Zuwiderhandlungen, die dem Betroffenen nach den Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen noch vorgehalten werden können [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2018 - 1 B 12/18 -, juris], was nach mehr als 30 Jahren ersichtlich nicht mehr der Fall ist.
  • OVG Saarland, 24.11.2020 - 1 D 278/20

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die Entziehung einer

    Ausgehend von dieser Tatsachengrundlage war die Annahme des Vorliegens einer "sehr schweren" Depression bzw. "sehr schwerer" depressiver Phasen mit kurzen Intervallen zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der Begutachtungsanordnung [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2018 - 1 B 12/18 -, juris] eher fernliegend.
  • VG Köln, 06.09.2022 - 6 K 5903/19
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.02.2012 - 16 A 1529/09 -, juris, Rn. 20; OVG Saarland, Beschluss vom 05.02.2018 - 1 B 12/18 -, juris, Rn. 5 ff.
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