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   OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12   

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OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12 (https://dejure.org/2013,25839)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.09.2013 - 2 C 190/12 (https://dejure.org/2013,25839)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. September 2013 - 2 C 190/12 (https://dejure.org/2013,25839)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1a Abs 3 S 5 BauGB, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 10 BauGB
    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung eines Verbrauchermarkts; Einzuhaltende Immissionsschutzwerte der TA-Lärm

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollantrag gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung eines Verbrauchermarkts; Einzuhaltende Immissionsschutzwerte der TA-Lärm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    B-Plan: Schutzwürdige Interessen der Außenlieger?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Errichtung eines Verbrauchermarkts mit Bistro ist nicht zu beanstanden

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 91
  • BauR 2014, 313
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (42)

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
    Fehler bei der Ausfertigung eines Bebauungsplans (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34 ff. = BRS 71 Nr. 37) kann die betroffene Gemeinde auch während der Anhängigkeit eines gerichtlichen Normenkontrollverfahrens durch ordnungsgemäße Neuausfertigung unter Wiederholung der Bekanntmachung korrigieren.

    Die Antragsbefugnis erfordert seit der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Prozessrechtsreform in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.(vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53) Liegen - wie hier - die Grundstücke eines Antragstellers im Normenkontrollverfahren nicht im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans, so vermittelt das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.(vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17) Dazu gehört auch ein für die Abwägung beachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch planerische Entscheidung ermöglichten - wie hier - potentiell störträchtigen Nutzung verschont zu bleiben.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs) Ein Antragsteller muss von daher hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise durch deren Umsetzung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird.

    Fehler bei der Ausfertigung eines Bebauungsplans(vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, BRS 71 Nr. 37) kann die betroffene Gemeinde auch während der Anhängigkeit eines gerichtlichen Normenkontrollverfahrens durch ordnungsgemäße Neuausfertigung unter Wiederholung der Bekanntmachung korrigieren.

  • OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
    Einen Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs hat das Verwaltungsgericht im April 2013 zurückgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.4.2013 - 5 L 495/13 -) Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin ist erfolglos geblieben.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren VG 5 K 494/13, VG 5 L 495/13 und OVG 2 B 325/13 sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen (1 Aktenordner Planaufstellungsunterlagen und 1 Hefter Bauakten) Bezug genommen.

    Insoweit kann auf die Ausführungen in dem das Aussetzungsverfahren hinsichtlich der Baugenehmigung für den Einkaufsmarkt abschließenden Beschluss des Senats vom Juni 2013 verwiesen werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -, ab Seite 14).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
    Die Antragsbefugnis erfordert seit der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Prozessrechtsreform in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.(vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53) Liegen - wie hier - die Grundstücke eines Antragstellers im Normenkontrollverfahren nicht im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans, so vermittelt das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.(vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17) Dazu gehört auch ein für die Abwägung beachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch planerische Entscheidung ermöglichten - wie hier - potentiell störträchtigen Nutzung verschont zu bleiben.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs) Ein Antragsteller muss von daher hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise durch deren Umsetzung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird.

    Das setzt voraus, dass er einen eigenen Belang als verletzt benennt, der in der Abwägung von der Gemeinde zu beachten war.(vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44, und vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ebenso Beschluss vom 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, BRS 70 Nr. 58 ) Gelingt ihm das, ist seine Rechtsverletzung "möglich" im Verständnis von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO.

    Dem wie auch den ungeachtet der von Seiten der Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf den für den baurechtlichen Nachbarschutz ansonsten grundsätzlich anerkannten Repräsentationsgedanken vorgetragenen Bedenken gegen eine aus dem Wohnrecht der Antragstellerin herzuleitende Anknüpfungsmöglichkeit an das Wohnrecht im Rahmen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO(vgl. zu der in Einzelfällen sogar Mietern eingeräumten Antragsbefugnis etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.5.2001 - 2 N 10/99 -, bei juris, betreffend die Antragsbefugnis eines Mieters hinsichtlich eines Bebauungsplans zur Anlegung unter anderem eines größeren Parkplatzes, BVerwG, Urteile vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, und vom 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, BRS 62 Nr. 51, zu der Frage einer Abwägungsbeachtlichkeit (heute: § 1 Abs. 7 BauGB) der Interessen eines Mieters, vor zusätzlichem Verkehrslärm verschont zu bleiben, sowie - dieser Rechtsprechung folgend - OVG Lüneburg, Urteil vom 31.5.2007 - 1 KN 265/05 -, BRS 71 Nr. 40) braucht mit Blick auf ihre Eigentümerstellung hinsichtlich der Parzelle Nr. 215/1 nicht nachgegangen zu werden.

  • BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
    Nach dem § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Träger des Vorhabens auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans zur Durchführung des Vorhabens sowie der notwendigen Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich vertraglich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet.(vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 6.10.2011 - 4 BN 19.11 -, BRS 78 Nr. 223, wonach diesen Anforderungen in zeitlicher Hinsicht jedenfalls dann genügt ist, wenn zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der vom Vorhabenträger und vom Eigentümer unterschrieben ist, und das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags nur noch von der Zustimmungsentscheidung der Gemeindevertretung abhängt, mit der der Bürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebot ermächtigt wird) Diese Anforderungen waren bezogen auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses erfüllt.

    Die dazu in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.2003 - 4 BN 7.03 -, BRS 66 Nr. 22, dort konkret zu der Frage einer Zulässigkeit der Ausräumung von Abwägungsfehlern durch zusätzliche Vereinbarungen (Lärmschutzmaßnahmen, Tiefgaragenzufahrt)) entwickelten Grundsätze sind auch nach der durch den § 12 Abs. 3a BauGB für den dort bezeichneten speziellen Anwendungsbereich ausdrücklich ermöglichten nachträglichen Änderung des Durchführungsvertrags weiter anzuwenden.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6.10.2011 - 4 BN 19.11 -, BRS 78 Nr. 223) Die von der Antragsgegnerin akzeptierte Zusatzvereinbarung vom Juni 2012 mag wegen der damit einhergehenden Aufspaltung der Verantwortlichkeiten nach dem zuvor Gesagten vom Gesetzgeber nicht gewünschte zusätzliche Probleme bei der Realisierung des Bebauungsplans begründen.

  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
    Dass dies bezogen auf den Bebauungsplan "Verbrauchermarkt P" der Fall ist, ist nicht zweifelhaft und wurde auch von Seiten der Antragstellerin nicht bestritten, ohne dass hier auf die bei dieser Vorschrift wie für die entsprechend formulierte Größenvorgabe in den Nrn. 18.7 und 18.8 der Anlage 1 zum UVPG (§§ 3 ff. UVPG) diskutierte Frage einer Beachtlichkeit der Anrechnungsregeln in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO 1990 eingegangen werden müsste.(verneinend mit überzeugender Begründung etwa Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblatt, § 13a Rn 41; in der Tendenz ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44 ff.) Das gesamte Plangebiet weist nach der Begründung zum Bebauungsplan eine Fläche von lediglich ca. 1 ha (10.000 qm) auf.

    Was die von Seiten der Antragstellerin in dem Zusammenhang reklamierte "Umweltverträglichkeitsprüfung" angeht, ergibt sich aus der Nr. 18.6.2 der Anlage 1 zum UVPG auch in der früheren, hier maßgeblichen Fassung, dass beim Bau von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ab einer zulässigen Geschossfläche von 1.200 qm eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Maßgabe von § 3c Satz 1 UVPG vorzunehmen ist, sofern der überplante Bereich dem Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB zuzuordnen ist, der allerdings wiederum für die Maßnahmen der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) zwar grundsätzlich auch, aber allenfalls begrenzt auf Randbereiche in Anspruch genommen werden kann.(vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44 ff.) Nach der Nr. 18.8 der Anlage 1 zum UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung nach § 3c UVPG ("A") allerdings auch vorgeschrieben, wenn beim Bau eines Vorhabens nach den Nrn. 18.1 bis 18.7 der jeweilige Prüfwert erreicht oder überschritten wird und für den in sonstigen Gebieten eine Bebauungsplan aufgestellt wird.

  • EuGH, 18.04.2013 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
    Die Entscheidung des EuGH (vgl. das Urteil vom 18.4.2013 - C-463/11 -, BauR 2013, 1097) zu dem inzwischen mit Wirkung zum 20.9.2013 aufgehobenen § 214 Abs. 2a Nr. 1 BauGB ist nicht auf die Fehleinschätzungen beim Ergebnis der Vorprüfung im Falle ihrer "Nachvollziehbarkeit" als unerheblich für die Wirksamkeit des Bebauungsplans erklärende Vorschrift in § 214 Abs. 2a Nr. 4 BauGB übertragbar.

    Hinsichtlich einer Fehleinschätzung vom Ergebnis der Vorprüfung her wäre darüber hinaus der § 214 Abs. 2a Nr. 4 BauGB beachtlich gewesen, wobei die Entscheidung des EuGH(vgl. zu § 214 Abs. 2a Nr. 1 BauGB a.F. EuGH, Urteil vom 18.4.2013 - C-463/11 -, BauR 2013, 1097, wonach Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in Verbindung mit ihrem Art. 3 Abs. 4 dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der ein Verstoß gegen eine durch die Rechtsnorm zur Umsetzung der Richtlinie aufgestellte qualitative Voraussetzung, wonach es bei der Aufstellung einer besonderen Art von Bebauungsplan keiner Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie bedarf, für die Rechtswirksamkeit dieses Plans unbeachtlich ist) zu dem inzwischen mit Wirkung zum 20.9.2013 aufgehobenen § 214 Abs. 2a Nr. 1 BauGB(vgl. das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.6.2013, BGBl. 2013, 1548, 1550 (Art. 1 Nr. 30)) nicht auf diese Vorschrift übertragbar sind, zumal das UVPG selbst in § 3a Satz 4 UVPG eine entsprechende Unbeachtlichkeitsvorschrift für vom Ergebnis her "nachvollziehbare" allgemeine Vorprüfungen enthält.

  • OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03

    Keine aufschiebende Wirkung: Beschwerde

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
    Auch ein dinglich gesichertes Mitbenutzungs- und Wohnrecht an einem Hausgrundstück begründet nach der Rechtsprechung des Senats keine Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) für die Anfechtung einer Einzelgenehmigung, hier einer Baugenehmigung, für ein Vorhaben auf benachbarten Grundstücken (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.3.2003 - 1 W 7/03 -, BRS 66 Nr. 188).

    Das Mitbenutzungs- und Wohnrecht hinsichtlich der dort mittelbar angrenzenden Parzelle Nr. 153/1 ist insoweit jedenfalls nach der Rechtsprechung des Senats dazu nicht ausreichend.(vgl. zu der fehlenden Anfechtungsbefugnis der Inhaber von - lediglich - Wohnrechten gegenüber baurechtlichen Einzelgenehmigungsentscheidungen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.3.2003 - 1 W 7/03 -, BRS 66 Nr. 188) Inwieweit sich - möglicherweise mit Blick auf die geplante Erschließung des Markts (auch) von der P Straße her eine Klagebefugnis hinsichtlich der Genehmigung für den REWE-Markt aus ihrer Stellung als Eigentümerin der Parzelle Nr. 215/1 ergibt, muss hier jedoch nicht vertieft werden.

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
    Nicht abwägungsbeachtlich sind indes geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder die für die Gemeinde bei der Planungsentscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.4.2004 - 4 CN 1.03 -, BRS 67 Nr. 51, Beschluss vom 22.8.2000 - 4 BN 38.00 -, BRS 63 Nr. 45 (Erhaltung der "freien Aussicht"), Urteile vom 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, BRS 62 Nr. 51 ("Geringfügigkeit" der zu erwartenden Verkehrszunahme bei Erweiterung eines Wohngebiets) und vom 17.9.1998 - 4 CN 1.97 -, BRS 60 Nr. 45, wonach die Frage, ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört, einzelfallbezogen zu beantworten ist, OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2011 - 2 C 505/09 -, BauR 2011, 1700, zur regelmäßig fehlenden Abwägungsbeachtlichkeit des Interesses von Eigentümern, nicht infolge der Planung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen zu werden).

    Dem wie auch den ungeachtet der von Seiten der Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf den für den baurechtlichen Nachbarschutz ansonsten grundsätzlich anerkannten Repräsentationsgedanken vorgetragenen Bedenken gegen eine aus dem Wohnrecht der Antragstellerin herzuleitende Anknüpfungsmöglichkeit an das Wohnrecht im Rahmen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO(vgl. zu der in Einzelfällen sogar Mietern eingeräumten Antragsbefugnis etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.5.2001 - 2 N 10/99 -, bei juris, betreffend die Antragsbefugnis eines Mieters hinsichtlich eines Bebauungsplans zur Anlegung unter anderem eines größeren Parkplatzes, BVerwG, Urteile vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, und vom 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, BRS 62 Nr. 51, zu der Frage einer Abwägungsbeachtlichkeit (heute: § 1 Abs. 7 BauGB) der Interessen eines Mieters, vor zusätzlichem Verkehrslärm verschont zu bleiben, sowie - dieser Rechtsprechung folgend - OVG Lüneburg, Urteil vom 31.5.2007 - 1 KN 265/05 -, BRS 71 Nr. 40) braucht mit Blick auf ihre Eigentümerstellung hinsichtlich der Parzelle Nr. 215/1 nicht nachgegangen zu werden.

  • VG Trier, 30.10.2013 - 5 K 494/13

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer nicht besonders

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
    Dieses Verfahren ist beim Verwaltungsgericht unter der Geschäftsnummer 5 K 494/13 anhängig.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren VG 5 K 494/13, VG 5 L 495/13 und OVG 2 B 325/13 sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen (1 Aktenordner Planaufstellungsunterlagen und 1 Hefter Bauakten) Bezug genommen.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
    Dabei gehört es ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Norm und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesem Rahmen - hier konkret über den umfangreichen Vortrag der Antragstellerin hinaus - "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern eines Bebauungsplans einzutreten.(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt, OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 26.2.2002 - 2 R 3/01 -, SKZ 2002, 297, Leitsatz Nr. 45, und vom 20.9.2007 - 2 N 9/06 -, SKZ 2008, 78 Leitsatz Nr. 28).
  • OVG Saarland, 28.01.1997 - 2 N 2/96

    Friedhofsparkplätze - § 47 VwGO, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis des

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11

    Nebenbestimmungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (Windkraftanlage)

  • OVG Saarland, 20.09.2007 - 2 N 9/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

  • OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 3/01

    (Nachträgliche) Baugenehmigung für die Änderung eines bisher als Lager

  • BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 7.03

    Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 27.06

    Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem

  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - hier: Festsetzung privater Grünflächen

  • OVG Saarland, 27.08.2002 - 2 N 1/01

    Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Antragsbefugnis im

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

  • OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB §

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion;

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • OVG Saarland, 23.05.2011 - 2 C 505/09

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Unterschreitens des wasserrechtlich

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

  • OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Innenentwicklung; Erforderlichkeit; Eignung

  • OVG Saarland, 15.05.2001 - 2 N 10/99
  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung;

  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09

    Normenkontrollantrag eines Kiesabbau-Unternehmens gegen Bebauungsplan, der

  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs-

    Während vormals die Abwägungsfehlerlehre ausschließlich aus dem materiellen Abwägungsgebot (heute § 1 Abs. 7 BauGB) abgeleitet wurde, sieht der Gesetzgeber mit dem durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359 ff.) neu eingeführten § 2 Abs. 3 BauGB Ermittlungs- und Bewertungsmängel nunmehr als Verfahrensmängel an (BVerwG, B. v. 30.6.2014 - 4 BN 38/13 - BauR 2014, 1745 f. = juris Rn. 6; Mitschang in Berliner Kommentar zum BauGB, Stand: Dezember 2016, § 1 Rn. 82a; Spieß in Jäde u. a., BauGB/BauNVO, 8. Aufl. 2017, § 2 Rn. 17; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2016, § 2 Rn. 140), für deren Beachtlichkeit § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB und nicht § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB als Maßstab heranzuziehen ist (OVG Saarl., U. v. 5.9.2013 - 2 C 190/12 - juris Rn. 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - 7 D 57/12

    Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren

    vgl. OVG Saarl., Urteil vom 5. September 2013 - 2 C 190/12 -, BauR 2014, 313, m. w. N.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 6 A 10137/14

    Sanierungsdauer als Hindernis der Sanierungsausgleichsbeitragserhebung;

    a) Die Teilaufhebungssatzung war bis zu ihrer erneuten Ausfertigung und Bekanntmachung im Jahr 2017 allerdings formell fehlerhaft und daher unwirksam, weil die Ausfertigung am 23. November 2007 nicht wie erforderlich zeitlich (unmittelbar) vor der Veröffentlichung am 23. November 2007 erfolgt war (vgl. zu diesem - landesrechtlichen - Erfordernis OVG RP, Urteil vom 15. Mai 2003 - 1 C 11224/02.OVG -, ESOVGRP; Urteil vom 9. August 1989 - 10 C 36/88.OVG -, AS 22, 380; OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 2016 - 7 D 83/14.NE -, juris, Rn 65 f.; SaarlOVG, Urteil vom 05. September 2013 - 2 C 190/12 -, juris Rn. 35 ff.; s. auch zur starken Indizwirkung der Datumsidentität von Ausfertigungs und Bekanntmachung bei Bebauungsplänen BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 4 B 129/98 -, juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

    Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass sich die Erfolgsaussichten von Antragstellern in einem an das Erfordernis der Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung geknüpften Rechtsstreit betreffend die Anfechtung einer auf der Grundlage des Bebauungsplans erteilten einzelfallbezogenen Zulassungsentscheidung durch eine Unwirksamkeitserklärung des zugrunde liegenden Bebauungsplans zumindest im Rahmen der Zumutbarkeitsbetrachtung beziehungsweise der Interessenabwägung unter Rücksichtnahmegesichtspunkten verbessern.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.9.2013 - 2 C 190/12 -, juris) Die Antragsteller zu 2) haben gegen die Baugenehmigung vom 8.1.2018 mit Schreiben vom 3.8.2018 Widerspruch erhoben.

    Es genügt, wenn die Planung zur Verwirklichung einer hinreichend konkreten planerischen Konzeption dieser Gemeinde sinnvoll und vernünftigerweise geboten ist.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.1.1997 - 2 N 2/96 -, SKZ 1997, 270, m.w.N., und vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -,vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 -, BauR 2010, 576, vom 5.9.2013 - 2 C 190/12 - und vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris) Dass eine Kommune bestimmte, von ihr städtebaulich als wünschenswert erachtete Bauvorhaben - hier das Gesundheitszentrum - zum Anlass nimmt, ein Planungsverfahren einzuleiten, ist weder ungewöhnlich noch rechtlich zu beanstanden.

  • VGH Hessen, 13.03.2014 - 4 C 2148/11

    Baurecht: Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans "InNatura Eppstein 2020"

    Liegen - wie hier - Grundstücke nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines angegriffenen Bebauungsplans, so vermittelt das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von Grundstücken in der Nachbarschaft des Plangebiets Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen, und die mehr als geringfügig sind (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998, Az.: 4 CN 2/98 - zitiert nach Juris Rdnr. 12; OVG Saarland, Urteil vom 05.09.2013, Az.: 2 C 190/12, zitiert nach Juris Rdnr. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2022 - 6 A 10207/22

    Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in eine Abrechnungseinheit durch

    bb) Die Ausfertigung unter dem 23. Juli 2021, dem Tag des Erscheinens des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, verstößt zudem nicht gegen die nach dem Rechtsstaatsprinzip geforderte Abfolge, wonach gemeindliche Satzungen zeitlich vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung ordnungsgemäß ausgefertigt sein müssen (vgl. zu diesem - landesrechtlichen - Erfordernis OVG RP, Urteil vom 15. Mai 2003 - 1 C 11224/02.OVG -, ESOVGRP; Urteil vom 9. August 1989 - 10 C 36/88.OVG -, AS 22, 380; OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 2016 - 7 D 83/14.NE -, juris, Rn 65 f.; SaarlOVG, Urteil vom 5. September 2013 - 2 C 190/12 -, juris Rn. 35 ff.; s. auch zur starken Indizwirkung der Datumsidentität von Ausfertigung und Bekanntmachung bei Bebauungsplänen BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 -, juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18

    Außervollzugsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Hotel)

    Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans dient nicht dazu, bereits auf dieser Stufe das Einzelgenehmigungsverfahren bis in die Details vorwegzunehmen, wenn, wie hier, hinsichtlich deren grundsätzlicher Erfüllbarkeit keine durchgreifenden Bedenken bestehen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.9.2013 - 2 C 190/12 -, juris).
  • OVG Saarland, 01.10.2020 - 2 C 300/19

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Lebensmittelmarkt und Studentenwohnungen

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.9.2013 - 2 C 190/12 -, juris].
  • OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
    Im Juni 2012 hat die Antragstellerin zu 1) einen Normenkontrollantrag hinsichtlich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt, über den noch nicht entschieden ist.(vgl. hierzu das beim Senat anhängige Normenkontrollverfahren 2 C 190/12).

    Die für den Erfolg des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in ihrer Wirksamkeit von der möglichen stattgebenden Entscheidung in dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren 2 C 190/12 nicht berührte Baugenehmigung (§§ 47 Abs. 5 Satz 4, 183 Satz 1 VwGO) zwingend erforderliche Verletzung dem Schutz der Antragstellerinnen dienender materieller Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Interesse eines Nachbarn an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 15.5.2013 - 2 B 51/13 -, m.w.N. und vom 10.6.2013 - 2 B 29/13 und 2 B 30/13 -) lässt sich dem weiteren Beschwerdevorbringen der Antragstellerinnen bei Zugrundelegung des im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans bauplanungsrechtlich maßgeblichen § 34 BauGB nicht entnehmen.

  • OVG Saarland, 11.12.2014 - 2 C 390/13

    Normenkontrolle Bebauungsplan; an Gewerbebetriebe heranrückende Wohnbebauung

    Liegen - wie hier - die Grundstücke eines Antragstellers im Normenkontrollverfahren nicht im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans, so vermittelt das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17) Dazu gehört auch ein für die Abwägung beachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch die planerische Entscheidung ermöglichten Nutzung verschont zu bleiben.(Vgl. etwa OVG Saarlouis, Urteil vom 5.9.2013 - 2 C 190/12 -) Ein Antragsteller muss von daher hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise durch deren Umsetzung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 7 D 28/14

    Lärmbelastung bei Errichtung eines Einkaufzentrums in der Innenstadt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2018 - 2 B 784/18
  • LG Karlsruhe, 24.07.2019 - 6 O 40/19

    Architektenvertrag: Darlegungs- und Beweislast für eine Auftragserteilung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2018 - 1 KN 24/14

    Nachbarklage gegen Bebauungsplan

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2018 - 1 KN 23/14

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mängel bei der Sammlung und

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