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   OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02   

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OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02 (https://dejure.org/2003,12449)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.05.2003 - 1 Q 23/02 (https://dejure.org/2003,12449)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 1 Q 23/02 (https://dejure.org/2003,12449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beihilfebemessungssatz; Zuschuss zur privaten Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung durch einen Rentenversicherungsträger; Reduzierung des Beihilfebemessungssatzes eines beihilfeberechtigten Ruhestandsbeamten; Verfassungsmäßigkeit der beihilferechtlichen Regelung für Bundesbeamte in § 14 Abs. 5 ...

  • Judicialis

    BhV § 14 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 10.97

    Beihilfe (Beamte), Bemessungssatz bei Beitragszuschuß des

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02
    Der Kläger hat, worauf die Beklagte und ihr folgend das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen haben, die Möglichkeit, auf einen Teil des ihm vom Rentenversicherungsträger gewährten Zuschusses bis 31.12.2001 war dies der einen Betrag von 79, 99 DM übersteigende Zuschuß, und ab 1.1.2002 entspricht dem ein Betrag von 40, 99 Euro, zu verzichten, so daß ihm der für alle Ruhestandsbeamte gültige Bemessungssatz von 70 % (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BhV) verbleibt, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - 2 C 10/97 -, ZBR 1998, 206 = DÖD 1998, 158 = IÖD 1998, 139; Urteil des Senats vom 30.10.1992 - 1 R 65/90 -, ZBR 1994, 87 = SKZ 1993, 128 = RiA 1993, 210.

    Die dem zuschußbegünstigten Versorgungsempfänger einen Teil des Zuschusses - unmittelbar oder mittelbar - vorenthaltende beihilferechtliche Regelung rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß sie das Zusammentreffen zweier der Sicherung im Krankheitsfalle dienender finanzieller Entlastungen aus unterschiedlichen öffentlichen Kassen bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze verhindert so BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - 2 C 10.97 -, ZBR 1998, 206 (207); vgl. zur zulässigen Berücksichtigung der Leistungen aus freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Berechnung der beihilfefähigen Aufwendungen BVerwG, Urteil vom 24.11.1988 - 2 C 18.88 -, BVerwGE 81, 27 = NJW 1989, 1558 = ZBR 1989, 284 = DÖD 1989, 241.

    Ein nach § 46 Abs. 1 SGB I zulässiger (Teil-)Verzicht auf diese Sozialleistung kann nur freiwillig erfolgen vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1997, a.a.O., und aus diesem Grund gleichermaßen kein Anknüpfungspunkt für eine Prüfung des Art. 14 GG sein.

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02
    Von Verfassungs wegen besteht keine Verpflichtung des Dienstherrn, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und ähnliches Unterstützung in Form von Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 23.6.1981 - 2 BvR 1067/80 -, BVerfGE 58, 68 (77) = NJW 1981, 1998 = ZBR 1981, 310 = DVBl. 1981, 181.

    Bei der Bemessung der Beihilfen steht dem Verordnungsgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 23.6.1981, - 2 BvR 1067/80 -, BVerfGE 58, 68 (79).

    Um der Praktikabilität der Regelung willen darf dabei in Kauf genommen werden, daß in Einzelfällen ausnahmsweise auch eine gewisse Benachteiligung der Betroffenen eintritt vgl. dazu in Bezug auf das Beihilferecht u.a. BVerfG, Beschluß vom 23.6.1981 - 2 BvR 1067/80 -, BVerfGE 58, 68 (79 f.).

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02
    Schließlich stellt sich auch nicht die Frage der analogen Anwendung des § 55 Abs. 4 Nr. 1 BeamtVG im Regelungsbereich des § 14 Abs. 5 BhV, da letztere Vorschrift - worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat - eine abschließende Regelung darstellt und von daher für das Ausfüllen einer Regelungslücke durch analoge Anwendung einer sonstigen Rechtsvorschrift kein Raum ist vgl. zur fachgerichtlichen Beurteilung, ob der Sachverhalt eine Analogie rechtfertigt, BVerfG, Beschluß vom 3.4.1990 - 1 BvR 1186/89 -, BVerfGE 82, 6 = NJW 1990, 1593.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02
    Soweit sich die Zuschußzahlung mittelbar auf die Beihilfegewährung auswirkt, wird Art. 14 GG nicht tangiert vgl. grundlegend BVerfG, Beschluß vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256 = ZBR 1988, 23, zur rechtlich vergleichbaren Situation der Rentenanrechnung auf die Versorgungsbezüge.
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02
    Es ist aus Rechtsgründen grundsätzlich nicht zu beanstanden, daß die Beihilfegewährung aufgrund ihres unter Fürsorgegesichtspunkten die Alimentation bzw. Versorgung des (Ruhestands-)Beamten lediglich ergänzenden Charakters im System der Beamtenbesoldung und -versorgung vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89 (100 f.) = NJW 1991, 743; zuletzt bestätigt durch Entscheidung vom 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98, dokumentiert bei Juris, daran anknüpft, ob dem Beihilfeberechtigten zu seinen Beiträgen für eine private Krankenversicherung "ein Zuschuß aufgrund von Rechtsvorschriften" gewährt wird.
  • OVG Saarland, 30.10.1992 - 1 R 65/90

    Beihilfeanspruch; Ehegatten; Beamter; Zuschuß; Krankenhausbeitrag

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02
    Der Kläger hat, worauf die Beklagte und ihr folgend das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen haben, die Möglichkeit, auf einen Teil des ihm vom Rentenversicherungsträger gewährten Zuschusses bis 31.12.2001 war dies der einen Betrag von 79, 99 DM übersteigende Zuschuß, und ab 1.1.2002 entspricht dem ein Betrag von 40, 99 Euro, zu verzichten, so daß ihm der für alle Ruhestandsbeamte gültige Bemessungssatz von 70 % (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BhV) verbleibt, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - 2 C 10/97 -, ZBR 1998, 206 = DÖD 1998, 158 = IÖD 1998, 139; Urteil des Senats vom 30.10.1992 - 1 R 65/90 -, ZBR 1994, 87 = SKZ 1993, 128 = RiA 1993, 210.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02
    Ansonsten kann gerichtlicherseits auf Anfechtung der Ablehnung eines höheren Bemessungssatzes nur geprüft werden, ob die Beihilfevorschriften hinsichtlich der von ihr festgelegten Bemessungssätze den Wesenskern der Fürsorgepflicht verletzen und deshalb ungültig sind vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 18.6.1980 - 6 C 19.79 -, BVerwGE 60, 212 = ZBR 1980, 349 = DÖV 1981, 101.
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02
    Denn dem Kläger wird die ihm mit der Gewährung eines Zuschusses zur Krankenversicherung gesetzlich eingeräumte sozialversicherungsrechtliche Position durch die beihilferechtliche Regelung in § 14 Abs. 5 BhV nicht entzogen vgl. zur Eigentumsgarantie der vom Rentenversicherungsträger gesetzlich geschuldeten Zuschüsse für die Krankenversicherung der Rentner BVerfG, Urteil vom 16.7.1985 - 1 BvL 5/80 -, BVerfGE 69, 272 = NJW 1986, 39.
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 35.96

    Anrechnung privaten Erwerbseinkommens auf Beamtenversorgung bei vorzeitigem

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02
    Zur Abgrenzung zwischen einer ihrem Umfang nach noch hinzunehmenden und einer nicht mehr hinzunehmenden Kumulierung der öffentlichen Leistungen konnte eine typisierende Regelung getroffen werden, ohne daß dabei darauf abgestellt werden muß, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Beitragszuschuß auf freiwillig geleisteten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung beruht von letzterem ist das BVerwG in der zitierten Entscheidung vom 16.10.1997 ganz selbstverständlich ausgegangen, wie sich aus folgendem Satz (siehe ZBR 1998, 207, vorletzter Absatz, letzter Satz) ergibt: "Im übrigen trägt die Berücksichtigung eines Zuschußverzichtes bei einer - wie im Falle des Klägers - teilweise auf freiwilligen Beiträgen beruhenden Renten- und Zuschußberechtigung auch deren Charakter als freiwillige Eigenvorsorge dadurch Rechnung, daß die Aufrechterhaltung des aus dieser Eigenvorsorge erwachsenen Zuschußanspruchs den Berechtigten beihilferechtlich freigestellt ist.".
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02
    Es ist aus Rechtsgründen grundsätzlich nicht zu beanstanden, daß die Beihilfegewährung aufgrund ihres unter Fürsorgegesichtspunkten die Alimentation bzw. Versorgung des (Ruhestands-)Beamten lediglich ergänzenden Charakters im System der Beamtenbesoldung und -versorgung vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89 (100 f.) = NJW 1991, 743; zuletzt bestätigt durch Entscheidung vom 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98, dokumentiert bei Juris, daran anknüpft, ob dem Beihilfeberechtigten zu seinen Beiträgen für eine private Krankenversicherung "ein Zuschuß aufgrund von Rechtsvorschriften" gewährt wird.
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88

    Berechnung - Beihilfefähige Aufwendungen - Freiwillige Weiterversicherung -

  • OVG Saarland, 30.05.2003 - 1 R 1/03

    Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn; Angemessene Besoldung und Versorgung

    Die Zulässigkeit eines Eingriffs in diese vermögensrechtlichen Positionen ist daher (allein) am Maßstab dieser auf die Situation des Berufsbeamtentums zugeschnittenen speziellen Verfassungsnorm zu messen vgl. BVerfG, Urteil vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256, 293 ff., betreffend die Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge, st. Rspr.; ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.5.2003 - 1 Q 23/02 - für den Bereich der Beihilfegewährung.
  • VG Lüneburg, 13.10.2004 - 1 A 274/04

    Alimentationsprinzip; allgemeine Fürsorgepflicht; Altersrente; Aufwendung;

    Die Regelung des § 14 Abs. 5 BhV ist verfassungsrechtlich unbedenklich (OVG Saarbrücken, Beschl. v. 6.5.2003 - 1 Q 23/02 -, DÖD 2003, 297).
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