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OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18.NC |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Wolters Kluwer
Zuweisung eines ungenutzten Studienplatz des Studiengangs Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität
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- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuweisung eines ungenutzten Studienplatz des Studiengangs Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität
- rechtsportal.de
Zuweisung eines ungenutzten Studienplatz des Studiengangs Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 24.10.2018 - 1 L 1844/18
- OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18.NC
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Saarland, 12.06.2015 - 1 B 105/15
Zur Bedeutung der Bewerbungsfrist bei Anträgen auf Zulassung außerhalb der …
Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
Das Beschwerdevorbringen im Schriftsatz vom 26.11.2018 gibt Veranlassung, die Sache - wie beantragt - in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO(OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 12.6.2015 - 1 B 105/15.NC -, vom 29.2.2012 - 2 B 440/11.NC -, und vom 10.1.2008 - 3 B 488/07 -, jew. juris) unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.Inwieweit die Sachlage sich von derjenigen in Fällen der Vorlage von Anrechnungsbescheiden(hierzu: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.2015, a.a.O.) unterscheiden soll, ist weder aufgezeigt noch erkennbar.
Das Vorliegen dieses Nachweises ist unabdingbare Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Bewerbung im Rahmen einer etwaigen Vergabe zusätzlicher Studienplätze durch gerichtliche Entscheidung oder Vergleich.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.2015, a.a.O., Rdnr. 9) Damit besteht entgegen der Argumentation der Antragsgegnerin keine Gefahr, dass ein Studienplatz zunächst an einen Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung vergeben wird und sich dies erst bei Aufnahme des Studiums herausstellt.
- OVG Saarland, 10.01.2008 - 3 B 488/07
Zurückverweisung der Sache in einem NC-Verfahren.
Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
Das Beschwerdevorbringen im Schriftsatz vom 26.11.2018 gibt Veranlassung, die Sache - wie beantragt - in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO(OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 12.6.2015 - 1 B 105/15.NC -, vom 29.2.2012 - 2 B 440/11.NC -, und vom 10.1.2008 - 3 B 488/07 -, jew. juris) unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.Entscheidend ist, dass der Studienplatzbewerber bei Ablauf der für seinen Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität geltenden Ausschlussfrist die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen für das angestrebte Studium erfüllt und dies so rechtzeitig nachweist, dass seine Antragsunterlagen zur Zeit der Vergabeentscheidung vollständig vorliegen.(in diesem Sinn bereits in Bezug auf das 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigere Fachsemester: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2008, a.a.O., Rdnrn. 10 ff.).
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
Die Studienplatzbewerber in Bezug auf Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität verfahrensrechtlich restriktiver zu behandeln, indem ihnen jegliche Möglichkeit versagt würde, die zum Nachweis ihrer Studienberechtigung notwendigen Unterlagen so rechtzeitig nachzureichen, dass ihre Bewerbung bei einer etwaigen Vergabeentscheidung Berücksichtigung finden kann, wäre schwerlich mit den durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Rechtspositionen hochschulreifer Staatsbürger(vgl. hierzu: BVerfG, Urteil vom 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris Rdnrn. 59 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 29.4.2005 - 7 CE 05.10114 u.a. -, juris Rdnr. 14; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.11.2009 - 2 B 469/09.NC -, juris Rdnrn. 53 ff.) zu vereinbaren, zumal wenn nicht im Raum steht, dass der Studienplatzbewerber sich nachträglich an einem bereits anhängigen Massenverfahren beteiligen will.(vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.7.2005 1 BvR 584/05 -, juris Rdnrm . 20 f.).
- BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Ablehnung eines …
Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
Die Studienplatzbewerber in Bezug auf Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität verfahrensrechtlich restriktiver zu behandeln, indem ihnen jegliche Möglichkeit versagt würde, die zum Nachweis ihrer Studienberechtigung notwendigen Unterlagen so rechtzeitig nachzureichen, dass ihre Bewerbung bei einer etwaigen Vergabeentscheidung Berücksichtigung finden kann, wäre schwerlich mit den durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Rechtspositionen hochschulreifer Staatsbürger(vgl. hierzu: BVerfG, Urteil vom 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris Rdnrn. 59 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 29.4.2005 - 7 CE 05.10114 u.a. -, juris Rdnr. 14; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.11.2009 - 2 B 469/09.NC -, juris Rdnrn. 53 ff.) zu vereinbaren, zumal wenn nicht im Raum steht, dass der Studienplatzbewerber sich nachträglich an einem bereits anhängigen Massenverfahren beteiligen will.(vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.7.2005 1 BvR 584/05 -, juris Rdnrm . 20 f.). - OVG Saarland, 16.11.2009 - 2 B 469/09
Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der Kapazität, Bewerbungsfrist und …
Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
Die Studienplatzbewerber in Bezug auf Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität verfahrensrechtlich restriktiver zu behandeln, indem ihnen jegliche Möglichkeit versagt würde, die zum Nachweis ihrer Studienberechtigung notwendigen Unterlagen so rechtzeitig nachzureichen, dass ihre Bewerbung bei einer etwaigen Vergabeentscheidung Berücksichtigung finden kann, wäre schwerlich mit den durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Rechtspositionen hochschulreifer Staatsbürger(vgl. hierzu: BVerfG, Urteil vom 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris Rdnrn. 59 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 29.4.2005 - 7 CE 05.10114 u.a. -, juris Rdnr. 14; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.11.2009 - 2 B 469/09.NC -, juris Rdnrn. 53 ff.) zu vereinbaren, zumal wenn nicht im Raum steht, dass der Studienplatzbewerber sich nachträglich an einem bereits anhängigen Massenverfahren beteiligen will.(vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.7.2005 1 BvR 584/05 -, juris Rdnrm . 20 f.). - OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 300/11
Normenkontrolle im Bereich der Hochschulzulassung im Saarland
Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
Soweit in der früheren Fassung der Vorschrift vom 20.4.2011 in deren Satz 2 zusätzlich die Notwendigkeit eines auf Zulassung innerhalb der Kapazität zielenden Antrags vorgesehen war, wobei sich eine etwaige Vergabe gemäß Satz 3 an den Vergabekriterien im zentralen Vergabeverfahren zu orientieren hatte, hat der damals zuständige Zweite Senat des erkennenden Gerichts diese Regelungen in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.2.2012 - 2 C 300/11 -, juris). - OVG Saarland, 29.02.2012 - 2 B 440/11
Hochschulzulassung - Erfordernis eines innerkapazitären Zulassungsantrags als …
Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
Das Beschwerdevorbringen im Schriftsatz vom 26.11.2018 gibt Veranlassung, die Sache - wie beantragt - in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO(OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 12.6.2015 - 1 B 105/15.NC -, vom 29.2.2012 - 2 B 440/11.NC -, und vom 10.1.2008 - 3 B 488/07 -, jew. juris) unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.