Rechtsprechung
   OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,231
OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18.NC (https://dejure.org/2019,231)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.01.2019 - 1 B 316/18.NC (https://dejure.org/2019,231)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. Januar 2019 - 1 B 316/18.NC (https://dejure.org/2019,231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuweisung eines ungenutzten Studienplatz des Studiengangs Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • rechtsportal.de

    Zuweisung eines ungenutzten Studienplatz des Studiengangs Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 12.06.2015 - 1 B 105/15

    Zur Bedeutung der Bewerbungsfrist bei Anträgen auf Zulassung außerhalb der

    Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
    Das Beschwerdevorbringen im Schriftsatz vom 26.11.2018 gibt Veranlassung, die Sache - wie beantragt - in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO(OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 12.6.2015 - 1 B 105/15.NC -, vom 29.2.2012 - 2 B 440/11.NC -, und vom 10.1.2008 - 3 B 488/07 -, jew. juris) unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.

    Inwieweit die Sachlage sich von derjenigen in Fällen der Vorlage von Anrechnungsbescheiden(hierzu: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.2015, a.a.O.) unterscheiden soll, ist weder aufgezeigt noch erkennbar.

    Das Vorliegen dieses Nachweises ist unabdingbare Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Bewerbung im Rahmen einer etwaigen Vergabe zusätzlicher Studienplätze durch gerichtliche Entscheidung oder Vergleich.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.2015, a.a.O., Rdnr. 9) Damit besteht entgegen der Argumentation der Antragsgegnerin keine Gefahr, dass ein Studienplatz zunächst an einen Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung vergeben wird und sich dies erst bei Aufnahme des Studiums herausstellt.

  • OVG Saarland, 10.01.2008 - 3 B 488/07

    Zurückverweisung der Sache in einem NC-Verfahren.

    Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
    Das Beschwerdevorbringen im Schriftsatz vom 26.11.2018 gibt Veranlassung, die Sache - wie beantragt - in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO(OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 12.6.2015 - 1 B 105/15.NC -, vom 29.2.2012 - 2 B 440/11.NC -, und vom 10.1.2008 - 3 B 488/07 -, jew. juris) unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.

    Entscheidend ist, dass der Studienplatzbewerber bei Ablauf der für seinen Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität geltenden Ausschlussfrist die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen für das angestrebte Studium erfüllt und dies so rechtzeitig nachweist, dass seine Antragsunterlagen zur Zeit der Vergabeentscheidung vollständig vorliegen.(in diesem Sinn bereits in Bezug auf das 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigere Fachsemester: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2008, a.a.O., Rdnrn. 10 ff.).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
    Die Studienplatzbewerber in Bezug auf Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität verfahrensrechtlich restriktiver zu behandeln, indem ihnen jegliche Möglichkeit versagt würde, die zum Nachweis ihrer Studienberechtigung notwendigen Unterlagen so rechtzeitig nachzureichen, dass ihre Bewerbung bei einer etwaigen Vergabeentscheidung Berücksichtigung finden kann, wäre schwerlich mit den durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Rechtspositionen hochschulreifer Staatsbürger(vgl. hierzu: BVerfG, Urteil vom 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris Rdnrn. 59 ff.; BayVGH, Beschluss vom 29.4.2005 - 7 CE 05.10114 u.a. -, juris Rdnr. 14; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.11.2009 - 2 B 469/09.NC -, juris Rdnrn. 53 ff.) zu vereinbaren, zumal wenn nicht im Raum steht, dass der Studienplatzbewerber sich nachträglich an einem bereits anhängigen Massenverfahren beteiligen will.(vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.7.2005 1 BvR 584/05 -, juris Rdnrm . 20 f.).
  • BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05

    Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
    Die Studienplatzbewerber in Bezug auf Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität verfahrensrechtlich restriktiver zu behandeln, indem ihnen jegliche Möglichkeit versagt würde, die zum Nachweis ihrer Studienberechtigung notwendigen Unterlagen so rechtzeitig nachzureichen, dass ihre Bewerbung bei einer etwaigen Vergabeentscheidung Berücksichtigung finden kann, wäre schwerlich mit den durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Rechtspositionen hochschulreifer Staatsbürger(vgl. hierzu: BVerfG, Urteil vom 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris Rdnrn. 59 ff.; BayVGH, Beschluss vom 29.4.2005 - 7 CE 05.10114 u.a. -, juris Rdnr. 14; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.11.2009 - 2 B 469/09.NC -, juris Rdnrn. 53 ff.) zu vereinbaren, zumal wenn nicht im Raum steht, dass der Studienplatzbewerber sich nachträglich an einem bereits anhängigen Massenverfahren beteiligen will.(vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.7.2005 1 BvR 584/05 -, juris Rdnrm . 20 f.).
  • OVG Saarland, 16.11.2009 - 2 B 469/09

    Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der Kapazität, Bewerbungsfrist und

    Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
    Die Studienplatzbewerber in Bezug auf Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität verfahrensrechtlich restriktiver zu behandeln, indem ihnen jegliche Möglichkeit versagt würde, die zum Nachweis ihrer Studienberechtigung notwendigen Unterlagen so rechtzeitig nachzureichen, dass ihre Bewerbung bei einer etwaigen Vergabeentscheidung Berücksichtigung finden kann, wäre schwerlich mit den durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Rechtspositionen hochschulreifer Staatsbürger(vgl. hierzu: BVerfG, Urteil vom 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris Rdnrn. 59 ff.; BayVGH, Beschluss vom 29.4.2005 - 7 CE 05.10114 u.a. -, juris Rdnr. 14; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.11.2009 - 2 B 469/09.NC -, juris Rdnrn. 53 ff.) zu vereinbaren, zumal wenn nicht im Raum steht, dass der Studienplatzbewerber sich nachträglich an einem bereits anhängigen Massenverfahren beteiligen will.(vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.7.2005 1 BvR 584/05 -, juris Rdnrm . 20 f.).
  • OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 300/11

    Normenkontrolle im Bereich der Hochschulzulassung im Saarland

    Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
    Soweit in der früheren Fassung der Vorschrift vom 20.4.2011 in deren Satz 2 zusätzlich die Notwendigkeit eines auf Zulassung innerhalb der Kapazität zielenden Antrags vorgesehen war, wobei sich eine etwaige Vergabe gemäß Satz 3 an den Vergabekriterien im zentralen Vergabeverfahren zu orientieren hatte, hat der damals zuständige Zweite Senat des erkennenden Gerichts diese Regelungen in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.2.2012 - 2 C 300/11 -, juris).
  • OVG Saarland, 29.02.2012 - 2 B 440/11

    Hochschulzulassung - Erfordernis eines innerkapazitären Zulassungsantrags als

    Auszug aus OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18
    Das Beschwerdevorbringen im Schriftsatz vom 26.11.2018 gibt Veranlassung, die Sache - wie beantragt - in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO(OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 12.6.2015 - 1 B 105/15.NC -, vom 29.2.2012 - 2 B 440/11.NC -, und vom 10.1.2008 - 3 B 488/07 -, jew. juris) unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht