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   OVG Saarland, 07.05.2020 - 1 A 196/19   

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https://dejure.org/2020,9910
OVG Saarland, 07.05.2020 - 1 A 196/19 (https://dejure.org/2020,9910)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.05.2020 - 1 A 196/19 (https://dejure.org/2020,9910)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 1 A 196/19 (https://dejure.org/2020,9910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserversorgung; öffentliche Einrichtung; Eigenbetrieb; Rechtsfähigkeit; Konzessionsabgabe; Benutzung öffentlicher Verkehrswege; Finanzwirtschaft; gebührenfähige Kosten

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzessionsabgabe ist für Eigenbetrieb kein Fremdleistungsentgelt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 5 A 831/13
    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2020 - 1 A 196/19
    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in der bereits genannten neueren Entscheidung vom 11.12.2018 an seiner bisherigen Rechtsprechung(Hessischer VGH, Beschlüsse vom 6.7.2005 - 5 UZ 2618/04 -, Juris, und vom 19.9.2013 - 5 A 831/13.Z -) festgehalten, dass die Einstellung einer Konzessionsabgabe in die Wassergebührenkalkulation in der Konstellation, in der eine Gemeinde eine derartige Abgabe für die Nutzung des öffentlichen Wegenetzes durch ihren Eigenbetrieb von diesem erhebt, unzulässig ist, da es sich nicht um erforderliche Aufwendungen handelt.
  • VGH Hessen, 06.07.2005 - 5 UZ 2618/04
    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2020 - 1 A 196/19
    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in der bereits genannten neueren Entscheidung vom 11.12.2018 an seiner bisherigen Rechtsprechung(Hessischer VGH, Beschlüsse vom 6.7.2005 - 5 UZ 2618/04 -, Juris, und vom 19.9.2013 - 5 A 831/13.Z -) festgehalten, dass die Einstellung einer Konzessionsabgabe in die Wassergebührenkalkulation in der Konstellation, in der eine Gemeinde eine derartige Abgabe für die Nutzung des öffentlichen Wegenetzes durch ihren Eigenbetrieb von diesem erhebt, unzulässig ist, da es sich nicht um erforderliche Aufwendungen handelt.
  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2020 - 1 A 196/19
    Dabei können gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 Alt. 1 KAG grundsätzlich auch Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen als gebührenfähiger Aufwand in die Kalkulation eingestellt werden, wobei das Prinzip der Erforderlichkeit den Kontrollmaßstab für die Gebührenfähigkeit der Fremdleistungsentgelte darstellt.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.5.2009 - 1 A 325/08 - Juris, Rdnr. 114).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89

    Neueinführung von Konzessionsabgaben ist erlaubt

    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2020 - 1 A 196/19
    Dafür können sie von dem betreffenden Energieversorgungsunternehmen Konzessionsabgaben verlangen.(Hessischer VGH, Urteil vom 11.12.2018 - 5 A 1305/17 -, Juris, Rdnr. 31; vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 1 C 30.89 -, Juris, Rdnr. 20, das im Zusammenhang mit Konzessionsabgaben von einem Entgelt für "gemeindliche(n) Leistungen an das Versorgungsunternehmen" spricht) Dabei gibt die gesetzliche Definition des Begriffes "Energieversorgungsunternehmen" in § 3 Nr. 18 EnWG vor, dass es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln muss, die in näher beschriebener Weise im Bereich der Energieversorgung tätig ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2001 - 2 K 6/99

    Die "Konzessionsabgabe" eines Eigenbetriebs ist nicht gebührenfähig

    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2020 - 1 A 196/19
    Die Einrichtung einer Konzessionsabgabe setzt demgemäß den Abschluss eines entsprechenden privatrechtlichen Vertrages zwischen zwei Rechtssubjekten voraus, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sind.(OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.11.2001 - 2 K 6/99 -, Juris, Rdnr. 16).
  • VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17

    Wassergebühr

    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2020 - 1 A 196/19
    Dafür können sie von dem betreffenden Energieversorgungsunternehmen Konzessionsabgaben verlangen.(Hessischer VGH, Urteil vom 11.12.2018 - 5 A 1305/17 -, Juris, Rdnr. 31; vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 1 C 30.89 -, Juris, Rdnr. 20, das im Zusammenhang mit Konzessionsabgaben von einem Entgelt für "gemeindliche(n) Leistungen an das Versorgungsunternehmen" spricht) Dabei gibt die gesetzliche Definition des Begriffes "Energieversorgungsunternehmen" in § 3 Nr. 18 EnWG vor, dass es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln muss, die in näher beschriebener Weise im Bereich der Energieversorgung tätig ist.
  • BVerwG, 23.03.2021 - 9 C 4.20

    Wassergebühren in Kassel müssen erneut überprüft werden

    Aus diesem Grund kann auch die Bezugnahme des Verwaltungsgerichtshofs auf seine bisherige Rechtsprechung im Anschluss an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zur Gebührenfähigkeit von Konzessionsabgaben (OVG Schleswig, Urteil vom 28. November 2001 - 2 K 6/99 - juris Rn. 15 ff., dem folgend VGH Kassel, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 5 UZ 2618/04 - juris Rn. 3; ebenso OVG Saarlouis, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 A 196/19 - juris Rn. 8 ff.) den Bundesrechtsverstoß nicht ausräumen.
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