Rechtsprechung
   OVG Saarland, 08.01.2019 - 2 B 342/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,309
OVG Saarland, 08.01.2019 - 2 B 342/18 (https://dejure.org/2019,309)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.01.2019 - 2 B 342/18 (https://dejure.org/2019,309)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 2 B 342/18 (https://dejure.org/2019,309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vereitelung der Vollziehung der Ausreisepflicht eines Asylbewerbers; Freizügigkeit eines Asylbewerbers durch eine Heirat mit einem deutschen Ehepartner

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vereitelung der Vollziehung der Ausreisepflicht eines Asylbewerbers; Freizügigkeit eines Asylbewerbers durch eine Heirat mit einem deutschen Ehepartner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09

    Risikoschwangerschaft als Abschiebungshindernis bei familiärem Zusammenleben mit

    Auszug aus OVG Saarland, 08.01.2019 - 2 B 342/18
    Sowohl mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und ebenso mit Art. 8 Abs. 1 EMRK ist es grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen.(vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 10.5.2008- 2 BvR 588/08 -, juris) Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik begehrt, regelmäßig hinzunehmen.(vgl. Beschluss des Senats vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 -, juris) Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die vorherige Durchführung eines Visumverfahrens wichtigen öffentlichen Sicherheitsinteressen dient.(vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris) Sie soll gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anknüpfend an die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze anerkannt, dass die Schutzpflichten aus Art. 6 GG, die prinzipiell erst ab der Geburt eines Kindes einsetzen, in besonders gelagerten Ausnahmefällen Vorwirkungen mit der Folge entfalten können, dass die beabsichtigte Abschiebung auch eines werdenden Vaters unzumutbar sein kann(vgl. Beschluss vom des Senats vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 - mit weiteren Nachweisen, juris).

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 08.01.2019 - 2 B 342/18
    Sowohl mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und ebenso mit Art. 8 Abs. 1 EMRK ist es grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen.(vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 10.5.2008- 2 BvR 588/08 -, juris) Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik begehrt, regelmäßig hinzunehmen.(vgl. Beschluss des Senats vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 -, juris) Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die vorherige Durchführung eines Visumverfahrens wichtigen öffentlichen Sicherheitsinteressen dient.(vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris) Sie soll gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern.
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

    Auszug aus OVG Saarland, 08.01.2019 - 2 B 342/18
    Sowohl mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und ebenso mit Art. 8 Abs. 1 EMRK ist es grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen.(vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 10.5.2008- 2 BvR 588/08 -, juris) Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik begehrt, regelmäßig hinzunehmen.(vgl. Beschluss des Senats vom 26.2.2010 - 2 B 511/09 -, juris) Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die vorherige Durchführung eines Visumverfahrens wichtigen öffentlichen Sicherheitsinteressen dient.(vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris) Sie soll gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern.
  • VG Saarlouis, 04.12.2018 - 6 L 1917/18

    Eilrechtsschutzverfahren auf Unterlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen

    Auszug aus OVG Saarland, 08.01.2019 - 2 B 342/18
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.12.2018 - 6 L 1917/18 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Saarland, 09.10.2019 - 2 B 259/19

    Abschiebung nach Serbien

    Sowohl mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und ebenso mit Art. 8 Abs. 1 EMRK ist es grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen.(vgl. Beschluss des Senats vom 08.01.2019 - 2 B 342/18 - m. w. N.; Juris) Art. 6 GG gewährt unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthalt, enthält jedoch die wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu fördern und zu schützen hat, und verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Beziehungen des den weiteren Aufenthalt begehrenden Ausländers zu Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen.
  • OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 B 34/19

    Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Andernfalls sind dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied grundsätzlich Anstrengungen zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen.(vgl. Beschluss des Senates vom 8.1.2019 - 2 B 342/18 - juris) Das Bestehen einer familiären Beistandsgemeinschaft in diesem Sinne ist im vorliegenden Fall indessen nicht glaubhaft gemacht.
  • VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19

    Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich; Abschiebungsschutz;

    Soweit in der Rechtsprechung wohl ganz überwiegend angenommen wird, dass ein rechtlicher Hinderungsgrund nach den oben beschriebenen Maßgaben für den Fall einer bevorstehenden Geburt (jedenfalls ganz grundsätzlich) nur bei einer sogenannten Risikoschwangerschaft in Betracht kommt (vgl. z. B.: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 B 342/18 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 M 153/18 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 27 L 1713/18 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 11 B 93/18 -, juris; VG Mainz, Beschluss vom 6. September 2018 - 4 L 737/18.MZ -, juris), vermag der Einzelrichter dem (zumindest bezogen auf den vorliegenden Fall) nicht zu folgen.
  • VGH Bayern, 18.10.2019 - 10 CE 19.2055

    Kein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung

    Dessen ungeachtet ist das Vorliegen einer Sondersituation, wonach die beabsichtigte Abschiebung eines werdenden Vaters unzumutbar sein kann (vgl. OVG Saarl, B.v. 8.1.2019 - 2 B 342/18 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.2.2019 - OVG 11 S 7.19 - juris Rn. 7 f.; OVG Sachsen, B.v. 7.5.2019 - 3 B 102/19 - juris Rn. 11 ff.), nicht glaubhaft gemacht oder sonst ersichtlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht