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   OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03   

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OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03 (https://dejure.org/2003,12783)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.07.2003 - 1 R 9/03 (https://dejure.org/2003,12783)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 1 R 9/03 (https://dejure.org/2003,12783)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages; Wirksamkeit der Vorkaufsrechtsausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die rechtmäßige Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach dem saarländischen Naturschutzgesetz; Vergleichbarkeit der Gründe des Naturschutzes mit dem Gemeinwohlerfordernis; Gesteigerte ökologische Bedeutung von Grundstücken an Bachläufen; Auswirkung ...

  • Judicialis

    SNG § 36 Abs. 2; ; SNG § 36; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; BauGB § 87 Abs. 1

  • naturschutzrecht.net PDF, S. 36

    Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.1977 - V ZR 40/75

    Fortbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts trotz Rücktritt des Käufers vom

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
    Das Vorkaufsrecht ist zwar nach dem Zustandekommen des Erstvertrags und damit dem Eintritt des Vorkaufsfalls in seinem Bestand grundsätzlich unabhängig vom weiteren Schicksal des Kaufvertrags zwischen Vorkaufsverpflichtetem und Drittkäufer vgl. hierzu beispielsweise BGH, Urteil vom 11.2.1977 - V ZR 40/75 -, NJW 1977, 762, zur Bedeutung der Ausübung eines dem Drittkäufer vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts vor Ausübung des Vorkaufsrechts.

    Wäre am 23.10.1996 der Vorkaufsfall eingetreten, so hätten der Vorkaufsverpflichtete (Kläger) und der Drittkäufer (Beigeladener) vor der Ausübung des Vorkaufsrechts (Januar 1997 mit Bekanntgabe des Bescheids vom 27.12.1996, §§ 41, 43 SVwVfG, s.o. 1.) mit Blick auf § 506 BGB a.F. insoweit keine Dispositionsbefugnis mehr gehabt vgl. dazu statt vieler beispielsweise Roos a.a.O., § 24 RNr. 13 m.z.N. aus der Rechtsprechung, unter anderem BGH, Urteil vom 11.2.1977 - V ZR 40/75 -, NJW 1977, 762; ebenso Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblatt, § 24 RNr. 60; Palandt-Putzo, BGB, 61. Auflage 2002, § 504 Anm. 5.

  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
    Schließlich ist es auch eine zivilrechtlich (und zivilgerichtlich) zu beurteilende Frage, ob gegebenenfalls dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und dem diesem zu entnehmenden Verbot qualifiziert widersprüchlichen Verhaltens nach den Fallumständen ein Hinderungsgrund für den Kläger entnommen werden kann, gegenüber dem Erfüllungsbegehren der Gemeinde die Nichtigkeit des Vertrags vom 23.10.1996 wegen Vorliegens eines Scheingeschäfts (§ 117 Abs. 1 BGB) einzuwenden vgl. in dem Zusammenhang BGH, Urteil vom 11.10.1991 - V ZR 127/90 -, NJW 1992, 236, der den Einwand der Formunwirksamkeit des Erstvertrags wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht als durchgreifend erachtet hat in einem Fall, in dem ein nicht formgültig geschlossenes Rechtsgeschäft von den Vertragspartnern jahrelang vollzogen und erst im Prozess der Einwand nur zum Unterlaufen des Vorkaufsrechts vorgetragen worden war; zustimmend Stock, a.a.O., § 24 RNr. 61, und Roos, a.a.O., § 24 RNr. 97, wonach bei der vom Verwaltungsgericht vertretenen Lösung das dem Gemeinwohl dienende gemeindliche (dort städtebauliche) Vorkaufsrecht zu kurz käme".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99
    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
    Denn nach übereinstimmender neuerer Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch verschiedener Verwaltungsgerichte kann ein Vorkaufsberechtigter die Ausübung des Rechts vor Erteilung einer erforderlichen Genehmigung, und zwar mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt, erklären vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15.5.1998 - V ZR 89/97 -, NJW 1998, 2352; OVG Magdeburg, Beschluss vom 23.7.2001 - A 2 S 671/99 -, LKV 2002, 187.
  • FG Brandenburg, 25.02.1999 - 5 K 89/98
    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 5 K 89/98 (VG) und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen; er war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • VG Braunschweig, 20.11.1996 - 9 A 9517/95
    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
    Auch im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vorkaufsrecht der Gemeinden (§§ 24 ff. BauGB) ist allgemein anerkannt - und darauf bezieht sich die von der Beklagten angesprochene, zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht nach niedersächsischem Landesrecht ergangene Entscheidung des VG Braunschweig - vgl. das Urteil vom 20.11.1996 - 9 A 9517/95 -, NuR 1998, 51, wobei sich in dem dort entschiedenen Fall die Parteien des Ausgangsgeschäfts auf eine irrtümlich zu niedrige Kaufpreisangabe in der an die Gemeinde übersandten notariellen Urkunde berufen hatten und das Gericht sich zentral mit der Frage einer Unwirksamkeit des Vertrags infolge einer in die Mitteilung des wahren Preises" hineininterpretierten Anfechtungserklärung (§§ 119, 142 BGB) befasst, abschließend aber auch hinsichtlich eines ergänzend erhobenen Einwands des Vorliegens eines Scheingeschäfts (§ 117 Abs. 1 BGB) unter Bezugnahme auf ein - insoweit freilich wenig aussagekräftiges - Urteil des VGH München vom 11.5.1994 - 9 B 93.1514 -, NVwZ 1995, 304, 307, auf eine Zuständigkeit der Zivilgerichte zur Entscheidung dieser Frage verwiesen hat, dass nach Zustandekommen des Kaufvertrags zwischen der vorkaufsberechtigten Gemeinde und dem Vorkaufsverpflichteten auftretende Streitigkeiten über Inhalt und dingliche Abwicklung (Erfüllung) des (zivilrechtlichen) Vertrags vor den Zivilgerichten auszutragen sind vgl. etwa Lemmel, a.a.O., § 28 RNr. 7 am Ende unter Hinweis auf ein insoweit bestehendes rechtliches Zweistufenverhältnis; Zimmermann, a.a.O., Seite 1439, wonach für die schuldrechtlichen Ansprüche aus Verträgen, die in Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB zustande gekommen sind, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet ist und hinsichtlich der Maßnahmen nach § 28 Abs. 3 und 6 BauGB (§ 36 Abs. 4 Satz 3 SNG) speziell die Gerichte für Baulandsachen zuständig sind (§ 217 BauGB).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
    § 36 Abs. 2 SNG fordert insoweit also eine spezielle Rechtfertigung" aus Gründen des Naturschutzes, stellt aber graduell deutlich geringere Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns als das für den Bereich des Enteignungsrechts geltende Gemeinwohlerfordernis (Art. 14 Abs. 3 GG, § 87 Abs. 1 BauGB) vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 15.2.1990 - 4 B 245.89, BRS 50 Nr. 107; Lemmel in : Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Auflage 1997, § 24 BauGB RNr. 14, jeweils zum städtebaulichen Vorkaufsrecht der Gemeinden.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 LB 3551/01

    Begründung; Grundstückskäufer; Heilung; Klagebefugnis; Nachholen; Nachholen der

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
    Hierbei handelt es sich um tatbestandliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts, die nach dem saarländischen Recht - entgegen der im Berufungsverfahren vom Kläger vertretenen Ansicht - zwar nicht kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in dem Ausübungsbescheid dargelegt werden müssen vgl. demgegenüber zum Gebot einer Angabe der beabsichtigten Verwendungszwecke bei Ausübung eines städtebaulichen Vorkaufsrechts §§ 24 Abs. 3 Satz 2, 25 Abs. 2 Satz 2 BauGB; entsprechend für das niedersächsische Naturschutzrecht § 48 Abs. 3 Satz 3 NdsNatSchG sowie zu den diesbezüglichen Heilungsmöglichkeiten im gerichtlichen Verfahren OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 8 LB 3551/01 -, RdL 2002, 247, deren Vorliegen indes im Rahmen der von Betroffenen eingeleiteten Rechtsbehelfsverfahren einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt.
  • VGH Bayern, 11.05.1994 - 9 B 93.1514

    Zu den Voraussetzungen der Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Bayerischen

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
    Auch im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vorkaufsrecht der Gemeinden (§§ 24 ff. BauGB) ist allgemein anerkannt - und darauf bezieht sich die von der Beklagten angesprochene, zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht nach niedersächsischem Landesrecht ergangene Entscheidung des VG Braunschweig - vgl. das Urteil vom 20.11.1996 - 9 A 9517/95 -, NuR 1998, 51, wobei sich in dem dort entschiedenen Fall die Parteien des Ausgangsgeschäfts auf eine irrtümlich zu niedrige Kaufpreisangabe in der an die Gemeinde übersandten notariellen Urkunde berufen hatten und das Gericht sich zentral mit der Frage einer Unwirksamkeit des Vertrags infolge einer in die Mitteilung des wahren Preises" hineininterpretierten Anfechtungserklärung (§§ 119, 142 BGB) befasst, abschließend aber auch hinsichtlich eines ergänzend erhobenen Einwands des Vorliegens eines Scheingeschäfts (§ 117 Abs. 1 BGB) unter Bezugnahme auf ein - insoweit freilich wenig aussagekräftiges - Urteil des VGH München vom 11.5.1994 - 9 B 93.1514 -, NVwZ 1995, 304, 307, auf eine Zuständigkeit der Zivilgerichte zur Entscheidung dieser Frage verwiesen hat, dass nach Zustandekommen des Kaufvertrags zwischen der vorkaufsberechtigten Gemeinde und dem Vorkaufsverpflichteten auftretende Streitigkeiten über Inhalt und dingliche Abwicklung (Erfüllung) des (zivilrechtlichen) Vertrags vor den Zivilgerichten auszutragen sind vgl. etwa Lemmel, a.a.O., § 28 RNr. 7 am Ende unter Hinweis auf ein insoweit bestehendes rechtliches Zweistufenverhältnis; Zimmermann, a.a.O., Seite 1439, wonach für die schuldrechtlichen Ansprüche aus Verträgen, die in Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB zustande gekommen sind, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet ist und hinsichtlich der Maßnahmen nach § 28 Abs. 3 und 6 BauGB (§ 36 Abs. 4 Satz 3 SNG) speziell die Gerichte für Baulandsachen zuständig sind (§ 217 BauGB).
  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
    Denn nach übereinstimmender neuerer Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch verschiedener Verwaltungsgerichte kann ein Vorkaufsberechtigter die Ausübung des Rechts vor Erteilung einer erforderlichen Genehmigung, und zwar mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt, erklären vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15.5.1998 - V ZR 89/97 -, NJW 1998, 2352; OVG Magdeburg, Beschluss vom 23.7.2001 - A 2 S 671/99 -, LKV 2002, 187.
  • VG Hamburg, 26.10.2018 - 7 K 8334/16

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Erforderlichkeitsmaßstab

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann schon dann i.S.v. § 66 Abs. 2 BNatSchG erforderlich sein, wenn im Hinblick auf eine bestimmte naturschutzrechtliche Aufgabe überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit tatsächlich angestrebt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.2.1990, 4 B 245/89, juris, Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.12.2013, OVG 11 B 18.12, juris, Rn. 55; ebenso mit Blick auf das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht nach dortigem Landesrecht: OVG Saarlouis, Urt. v. 8.7.2003, 1 R 9/03, juris, Rn. 46).
  • OVG Saarland, 03.06.2009 - 2 B 254/09

    Ausübung gemeindlichen Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet

    (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.7.2003 - 1 R 9/03 -, SKZ 2004, 88 Leitsatz Nr. 46, zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht nach § 36 SNG a.F.) Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts tritt der Vorkaufsberechtigte nicht in den zwischen Vorkaufsverpflichtetem (Verkäufer) und dem Drittverkäufer geschlossenen Kaufvertrag ein, vielmehr kommt zwischen Vorkaufsverpflichtetem und vorkaufsberechtigter Gemeinde ein neuer rechtlich selbständiger Kaufvertrag mit dem mit dem Drittkäufer im Erstvertrag vereinbarten Inhalt zustande (§§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB, 464 Abs. 2 BGB).
  • OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 A 403/09

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts, oberirdisches Gewässer,

    (Vgl. Gesetzentwurf des Regierung des Saarlandes vom 13.2.1976 - Drucks. 7/280 -, S. 2 "B. Lösung" (zu § 27 des Gesetzentwurfs, der im Entwurf zur Zweiten Lesung vom 18.1.1979, Drucks. 7/1521 (7/280) zu § 36 wurde); vgl. hierzu auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.7.2003 -1 R 9/03 -) Dies schließt die Annahme eines ungeschriebenen Tatbestandserfordernisses einer - darüber hinausgehenden - besonderen ökologischen Bedeutung für Ödland aus.

    (BayVGH, Beschluss vom 18.1.2000 - 9 B 95.31 -, zitiert nach juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.7.2003 - 1 R 9/03 -) Dass die Klägerin in der Folge auf der Grundlage des dargelegten Grundkonzepts ihre Begründung für die Vorkaufsrechtsausübung und ihre Ausführungen betreffend ihre - fortschreitende - Planung ergänzte bzw. konkretisierte, begegnet keinen rechtlichen Bedenken und ist von den übrigen Beteiligten auch nicht gerügt worden.

  • VGH Bayern, 22.06.2015 - 15 ZB 13.1915

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorkaufsrechtsausübung durch Gemeinde;

    bb) Die ebenfalls angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes im Beschwerdeverfahren nach § 146 VwGO (B.v. 3.6.2009 - 2 B 254/09 - juris Rn. 32) verweist, wie sich aus der Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 8. Juli 2003 ergibt (1 R 9/03 - dort juris Rn. 51 f.), ebenfalls auf die Rechtsauffassung von Roos, der aber aus den zuvor genannten Gründen nicht zu folgen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 18.12

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Ausübung zugunsten eines Dritten; rechtlich

    Anders als eine Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist (vgl. die entsprechende Regelung in § 70 BbgNatSchG), kann die Ausübung des Vorkaufsrechts schon dann gerechtfertigt sein, wenn im Hinblick auf eine bestimmte naturschutzrechtliche Aufgabe "überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit tatsächlich angestrebt" werden (BVerwG, a.a.O., ebenso mit Blick auf das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht nach dortigem Landesrecht: OVG Saarland, Urteil vom 8. Juli 2003 - 1 R 9/03 -, zitiert nach juris, Rn. 46; vergleiche auch OVG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 L 6/04 -, zitiert nach juris Rn. 5; aus der Literatur Sauthoff, in: GK-BNatSchG, § 66 Rn 24 f.; Konrad, in: Lorz u.a., Naturschutzrecht, 3. Aufl. 2013, § 66 Rn 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 8 B 340/14

    Ausübung eines landschaftschutzrechtlichen Vorkaufsrechts für ein Grundstück

    vgl. zum dortigen Landesrecht wohl a. A. OVG des Saarlandes, Urteil vom 8. Juli 2003 - 1 R 9/03 -, juris Rn. 51, und Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 B 254/09 -.
  • VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 774/07

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.07.2003 - 1 R 9/03 - juris.
  • VG Minden, 07.03.2014 - 9 L 3/14

    Vorkaufsrecht des Trägers der Landschaftsplanung beim Kauf von Grundstücken für

    - Urteil vom 08.07.2003 - 1 R 9/03 -, juris, Rn. 51 -, ist nicht übertragbar, da in § 36 Abs. 3 Satz 2 des Saarländischen Naturschutzgesetzes - SNG - in der vor dem 02.06.2006 geltenden Fassung eine Mitteilungsverpflichtung der Vertragsparteien ausdrücklich festgelegt war (anders als in § 13 SNG der aktuellen Fassung).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2004 - 1 LA 340/03

    Beweisantrag; Formnichtigkeit; Formunwirksamkeit; Kaufvertrag; notarielle

    Dazu zählt insbesondere die vom Verwaltungsgericht aufgegriffene, zum saarländischen Recht vom OVG Saarland (Urt. v. 8.7.2003 - 1 R 9/03 -, JURIS) geteilte, insbesondere von Brügelmann-Roos (BauGB, Komm., § 24 Rdnrn. 12, 14, 97) entwickelte Auffassung, den Vertragsparteien sei die Berufung auf die Formnichtigkeit des Vertrages versagt, weil sie gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Gemeinde den wahren Sachverhalt mitzuteilen hätten.
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