Rechtsprechung
   OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20116
OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15 (https://dejure.org/2016,20116)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.07.2016 - 1 A 119/15 (https://dejure.org/2016,20116)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 1 A 119/15 (https://dejure.org/2016,20116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung der finanziellen Abgeltung des aus Krankheitsgründen vor dem Eintritt in den Ruhestand nicht genommenen unionsrechtlichen Mindesturlaubs eines Beamten; Zumutbarkeit der Klageerhebung als "übergreifende" Voraussetzung für den Verjährungsbeginn; Zumutbarkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTENRECHT; URLAUB; URLAUBSABGELTUNG; VERFALL; VERJÄHRUNG

  • rechtsportal.de

    Verjährung der finanziellen Abgeltung des aus Krankheitsgründen vor dem Eintritt in den Ruhestand nicht genommenen unionsrechtlichen Mindesturlaubs eines Beamten; Zumutbarkeit der Klageerhebung als "übergreifende" Voraussetzung für den Verjährungsbeginn; Zumutbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15
    Der auf der Grundlage des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG entstandene Anspruch eines Beamten auf finanzielle Abgeltung des aus Krankheitsgründen vor dem Eintritt in den Ruhestand nicht genommenen unionsrechtlichen Mindesturlaubs unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 -).

    Im Hinblick auf die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung sei zunächst der Ausgang des Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall (2 C 10.12, bisher 2 C 25.10) abzuwarten.

    Die näheren Voraussetzungen sowie Umfang und Grenzen dieses Anspruchs, der vor der ausdrücklichen Regelung durch den saarländischen Verordnungsgeber in § 7 Abs. 1 UrlaubsVO unmittelbar aus Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG hergeleitet worden sei, seien durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 - C-337/10 "Neidel" -, weitestgehend geklärt.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 31.1.2013, Az.: 2 C 10.12, ausdrücklich ausgeführt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliege, die mit dem Schluss des Jahres beginne, in dem der Anspruch entstanden sei.

    BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 -, u.a. in ZBR 2013, 200, zitiert nach juris; BVerwG, Beschluss vom 9.4.2014 - 2 B 95/13 -, juris-Rdnr. 6.

    - wenn nicht gar erst mit Bekanntwerden des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) -.

    Dies zeigt zudem der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) über diese Rechtsfrage in der Sache entschieden und insoweit auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 (C-337/10 "Neidel") abgestellt und ausgeführt hat, der Europäische Gerichtshof habe in eben dieser Entscheidung den Anwendungsbereich des Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG ausdrücklich auf Beamte erstreckt, obwohl das Vorlagegericht die (entgegenstehende) Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts ausführlich dargestellt habe.

    Bezeichnenderweise ist offenbar der Beklagte selbst in seinem an den Kläger gerichteten Schreiben vom 6.11.2012 davon ausgegangen, dass eine Klärung der Rechtsproblematik auch noch nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012 bewirkt worden ist, sondern erst durch das von ihm erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren 2 C 10/12 erfolgen werde.

    Hiervon ausgehend begann die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB - sofern man hinsichtlich des für den Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderlichen subjektiven Elements nicht sogar erst auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) abstellt - nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres 2012 und endete demgemäß mit Ablauf des Jahres 2015.

    Dem steht entgegen der Auffassung des Beklagten auch nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) festgestellt hat, der unionsrechtliche Urlaubsabgeltungsanspruch aus Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG unterliege der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Schluss des Jahres beginne, in dem der Anspruch entstanden ist.

    BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 -, juris-Orientierungssatz sowie juris-Rdnr. 28.

    Von (noch) künftiger Bedeutung könnte allenfalls sein, ob für den Verjährungsbeginn erst auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) abzustellen ist.

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15
    Eine höchstrichterliche Klärung der Frage, ob Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG auch für Beamte einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Urlaub, der krankheitsbedingt vor Eintritt in den Ruhestand nicht genommen werden konnte, begründet, erfolgte frühestens mit Bekanntwerden des in der Rechtssache Neidel - C-337/10 - ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012.

    Mit an die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -ZBS- gerichtetem Schreiben vom 26.9.2012 beantragte der Kläger im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 3.5.2012 -C-337/10- eine finanzielle Entschädigung für Resturlaub aus den Jahren 2004, 2005 und 2006, den er wegen seiner Ruhestandsversetzung nicht mehr habe in Anspruch nehmen können.

    Nachdem der Vorgang zuständigkeitshalber an den Beklagten weitergeleitet worden war, teilte dieser dem Kläger mit Datum vom 6.11.2012 mit, der EuGH habe in seinem Urteil vom 3.5.2012 -C-337/10- aus Anlass eines Vorabentscheidungsersuchens des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main entschieden, dass ein Beamter bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf eine finanzielle Vergütung habe, wenn er seinen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht habe wahrnehmen können.

    Die näheren Voraussetzungen sowie Umfang und Grenzen dieses Anspruchs, der vor der ausdrücklichen Regelung durch den saarländischen Verordnungsgeber in § 7 Abs. 1 UrlaubsVO unmittelbar aus Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG hergeleitet worden sei, seien durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 - C-337/10 "Neidel" -, weitestgehend geklärt.

    Dabei spreche alles dafür, für den Verjährungsbeginn auf das Jahr 2012 abzustellen, da die wesentlichen Fragen zum Komplex Urlaubsabgeltung für Beamte erstmals durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 - C-337/10 "Neidel" - (a.a.O.) geklärt worden seien.

    Es müsse daher obergerichtlich geklärt werden, ob hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs von Beamten auf eine finanzielle Abgeltung von Ansprüchen auf Urlaub, der aus Krankheitsgründen bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht genommen werden konnte, vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage bestanden habe und ob für den Verjährungsbeginn von Urlaubsabgeltungsansprüchen von Beamten gegebenenfalls auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012, C-337/10 (Neidel), oder auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009, C 350/06 (Schultz-Hoff), abzustellen sei.

    Diese höchstrichterliche Klärung erfolgte frühestens mit Bekanntwerden des in der Rechtssache Neidel - C-337/10 - ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012.

    NVwZ 2012, 688, zitiert nach juris,.

    Bis zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - konnte von einer objektiven - höchstrichterlichen - Klärung der Frage, ob Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG auch für Beamte einen Urlaubsabgeltungsanspruch begründet, mithin keine Rede sein.

    Dies zeigt zudem der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) über diese Rechtsfrage in der Sache entschieden und insoweit auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 (C-337/10 "Neidel") abgestellt und ausgeführt hat, der Europäische Gerichtshof habe in eben dieser Entscheidung den Anwendungsbereich des Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG ausdrücklich auf Beamte erstreckt, obwohl das Vorlagegericht die (entgegenstehende) Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts ausführlich dargestellt habe.

    Der Beklagte hält für klärungsbedürftig, ob bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 (C-337/10 "Neidel") hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs von Beamten auf eine finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die bei Eintritt in den Ruhestand aus Krankheitsgründen nicht wahrgenommen werden konnten, eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage bestand und ob gegebenenfalls für den Verjährungsbeginn von Urlaubsabgeltungsansprüchen von Beamten auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 oder auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009 (C-350/06 "Schultz-Hoff") abzustellen ist.

    Im Übrigen ist die Frage, ob nicht bereits die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009 (C-350/06 "Schultz-Hoff") für den Verjährungsbeginn maßgeblich ist, schon deshalb nicht von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, weil zwischenzeitlich auch unter Zugrundelegung des Urteils vom 3.5.2012 (C-337/10 "Neidel") die unionsrechtlichen Ansprüche auf Urlaubsabgeltung bereits nach § 195 BGB verjährt sind und die vom Beklagten behauptete Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage, auf welche der beiden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs es für den Verjährungsbeginn ankommt, für die Zukunft nicht gegeben ist.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15
    Zwar habe der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 20.1.2009 - C-350/06, C-520/06, "Schultz-Hoff" - bereits im Jahr 2009 erstmals einen Urlaubsabgeltungsanspruch für Arbeitnehmer bejaht.

    Es müsse daher obergerichtlich geklärt werden, ob hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs von Beamten auf eine finanzielle Abgeltung von Ansprüchen auf Urlaub, der aus Krankheitsgründen bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht genommen werden konnte, vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage bestanden habe und ob für den Verjährungsbeginn von Urlaubsabgeltungsansprüchen von Beamten gegebenenfalls auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012, C-337/10 (Neidel), oder auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009, C 350/06 (Schultz-Hoff), abzustellen sei.

    Bis zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012 schloss die Rechtsprechung auch in Anbetracht des in der Rechtssache Schultz-Hoff - C-350/06, C-520/06 - ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009,.

    NJW 2009, 495, zitiert nach juris,.

    Der Beklagte hält für klärungsbedürftig, ob bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 (C-337/10 "Neidel") hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs von Beamten auf eine finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die bei Eintritt in den Ruhestand aus Krankheitsgründen nicht wahrgenommen werden konnten, eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage bestand und ob gegebenenfalls für den Verjährungsbeginn von Urlaubsabgeltungsansprüchen von Beamten auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 oder auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009 (C-350/06 "Schultz-Hoff") abzustellen ist.

    Im Übrigen ist die Frage, ob nicht bereits die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009 (C-350/06 "Schultz-Hoff") für den Verjährungsbeginn maßgeblich ist, schon deshalb nicht von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, weil zwischenzeitlich auch unter Zugrundelegung des Urteils vom 3.5.2012 (C-337/10 "Neidel") die unionsrechtlichen Ansprüche auf Urlaubsabgeltung bereits nach § 195 BGB verjährt sind und die vom Beklagten behauptete Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage, auf welche der beiden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs es für den Verjährungsbeginn ankommt, für die Zukunft nicht gegeben ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - 2 A 11321/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15
    Gleichwohl habe die Kammer noch in ihrem Urteil vom 17.6.2011 - 2 K 64/10 - mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung, insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Koblenz vom 30.3.2010 - 2 A 11321/09 - unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009 entschieden, dass Beamten in Fällen, in denen sie krankheitsbedingt an der Inanspruchnahme ihres Erholungsurlaubs gehindert gewesen seien, kein finanzieller Abgeltungsanspruch aus Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG zustehe.

    Das Oberverwaltungsgericht Koblenz habe beispielsweise mit Urteil vom 30.3.2010, Az.: 2 A 11321/09, ausgeführt, dass Beamten kein finanzieller Abgeltungsanspruch aus Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG zustehe.

    BayVGH, Beschluss vom 23.11.2010 - 14 ZB 10.771 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.3.2010 - 2 A 11321/09 -, LKRZ 2010, 271, zitiert nach juris; VG Stuttgart, Urteil vom 9.1.2012 - 12 K 3101/11 -, juris-Rdnrn. 19 ff.; VG München, Urteil vom 30.3.2011 - M 5 K 10.1183 -, juris; einen Anspruch dagegen bejahend: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 1.12.2011 - 12 K 3555/10 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2011 - 13 K 1287/11 -, juris.

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15

    Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15
    zum Anspruch auf Zahlung von Familienzuschlag aus Unionsrecht: OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris, auf die diesbezügliche EuGH-Entscheidung als Verjährungsbeginn abstellend; hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs: VG Chemnitz, Urteil vom 27.11.2014 - 3 K 751/12 -, juris, Rdnr. 20, das das BVerwG-Urteil vom 31.1.2013 als zeitlichen Anknüpfungspunkt des Verjährungsbeginns ansieht.

    zum Beginn des Laufs der Verjährungsfrist zum Jahresschluss auch in den Fällen ungeklärter Rechtslage: OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris.

    OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris, Rdnrn. 61 f.

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15
    Ist eine Klageerhebung wegen ungeklärter Rechtslage nicht Erfolg versprechend und daher nicht zumutbar, beginnt die Verjährung erst mit der objektiven - höchstrichterlichen - Klärung der betreffenden Rechtsfrage(n) (im Anschluss an BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -).

    zur Zumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den Verjährungsbeginn: BGH, Urteil vom 15.3.2016 - XI ZR 122/14 -, juris-Rdnr. 28; BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rdnrn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, NJW-RR 2009, 132, u.a., zitiert nach juris, Rdnr. 15; BGH, Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 30/98 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 3/13 -, BVerwGE 150, 255 ff., juris-Rdnr. 52, (zur Ausschlussfrist des § 15 Abs. 2 AGG).

    BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rdnrn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, a.a.O., juris-Rdnr. 15; BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010 - 2 B 44/10 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.4.2015 - 1 A 307/14 -, juris, Rdnr. 18; OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.7.2015 - 1 A 355/13 -, juris, Rdnr. 114, und vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rdnrn. 38 ff.

  • OVG Sachsen, 12.03.2013 - 1 A 309/11

    Bauvorbescheid, Bindungswirkung, Erschließung

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15
    In zweiter Instanz habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 23.9.2011 - 1 A 309/11 - das Verfahren mit Blick auf das beim Europäischen Gerichtshof anhängige Vorabentscheidungsverfahren zum Ruhen gebracht.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.9.2011 - 1 A 309/11 -, unter Bezugnahme auf VG Frankfurt, Beschluss vom 25.6.2010 - 9 K 836/10.F -, ZBR 2011, 66.

  • VG Saarlouis, 17.06.2011 - 2 K 64/10

    Kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für in den Ruhestand getretene Beamte

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15
    Gleichwohl habe die Kammer noch in ihrem Urteil vom 17.6.2011 - 2 K 64/10 - mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung, insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Koblenz vom 30.3.2010 - 2 A 11321/09 - unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009 entschieden, dass Beamten in Fällen, in denen sie krankheitsbedingt an der Inanspruchnahme ihres Erholungsurlaubs gehindert gewesen seien, kein finanzieller Abgeltungsanspruch aus Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG zustehe.

    Bezogen auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Saarlandes, deren Rechtsprechung für die Frage der Zumutbarkeit einer Klageerhebung aus der Sicht des Klägers naturgemäß von besonderer Bedeutung war, ist zu sehen, dass das Verwaltungsgericht - hierauf ist in dem erstinstanzlichen Urteil mit Recht hingewiesen - noch in seinem Urteil vom 17.6.2011 - 2 K 64/10 - (veröffentlicht in juris) unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009 einen finanziellen Abgeltungsanspruch aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG für Beamte, die krankheitsbedingt an der Inanspruchnahme ihres Erholungsurlaubs gehindert waren, verneint hatte.

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15
    zur Zumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den Verjährungsbeginn: BGH, Urteil vom 15.3.2016 - XI ZR 122/14 -, juris-Rdnr. 28; BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rdnrn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, NJW-RR 2009, 132, u.a., zitiert nach juris, Rdnr. 15; BGH, Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 30/98 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 3/13 -, BVerwGE 150, 255 ff., juris-Rdnr. 52, (zur Ausschlussfrist des § 15 Abs. 2 AGG).

    BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rdnrn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, a.a.O., juris-Rdnr. 15; BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010 - 2 B 44/10 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.4.2015 - 1 A 307/14 -, juris, Rdnr. 18; OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.7.2015 - 1 A 355/13 -, juris, Rdnr. 114, und vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rdnrn. 38 ff.

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 95.13

    Zum Verhältnis zwischen Verfall und Verjährung bei Urlaubsansprüchen

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15
    zum Verhältnis und zum Unterschied zwischen dem Verfall von Urlaubsansprüchen und der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen s. BVerwG, Beschluss vom 9.4.2014 - 2 B 95/13 -, juris.

    BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 -, u.a. in ZBR 2013, 200, zitiert nach juris; BVerwG, Beschluss vom 9.4.2014 - 2 B 95/13 -, juris-Rdnr. 6.

  • OVG Saarland, 27.06.2016 - 1 A 141/15

    Luftsportgeräteführer; Passagierberechtigung; Tauglichkeit; Diabetes

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 5 LA 41/13

    Anspruch eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten auf

  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

  • BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 44.10

    Anspruch auf Zahlung von Zuschüssen zu den eigenen Dienstbezügen unter

  • VG Saarlouis, 21.05.2015 - 2 K 235/14

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung (hier: hinausgeschobener Verjährungsbeginn wegen

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14

    Ausgleich einer Benachteiligung wegen des Alters; Wahrung der Frist des § 15 Abs.

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 ZB 10.771

    Es bleibt offen, welche Anforderungen an die Organisation des Betriebs einer

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

  • VG Chemnitz, 27.11.2014 - 3 K 751/12

    Anspruch eines Beamten auf finanziellen Ausgleich für krankheitsbedingt nicht

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183

    Verfallener Urlaub; Urlaubsabgeltung; Beamtenverhältnis; Anspruch aus

  • VG Stuttgart, 09.01.2012 - 12 K 3101/11

    Zum Anspruch eines Versorgungsempfängers auf Abgeltung krankheitsbedingt nicht

  • OVG Saarland, 15.07.2015 - 1 A 355/13

    Entschädigung für Benachteiligung eines Beamten wegen des Lebensalters infolge

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • LG Berlin, 15.05.2007 - 31 O 270/05

    EBay-Auktion: Zustandekommen eines Kaufvertrags trotz vorzeitiger Beendigung des

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2011 - 12 K 3555/10

    Beamter; Zurruhesetzung; Beweisvereitelung; Beweislast; Beweislastumkehr

  • OVG Saarland, 30.04.2013 - 3 A 194/12

    Personelle Voraussetzungen der Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Internat

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VG Saarlouis, 21.02.2014 - 2 K 892/12

    Unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsanspruch für in den Ruhestand getretenen

  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 A 45/12

    Zur Divergenz nach § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO - Aufenthaltsbeendigung eines Ausländers

  • VG Düsseldorf, 15.07.2011 - 13 K 1287/11

    Begründung eines Anspruchs auf Abgeltung von Urlaub eines Beamten bei

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

  • OVG Saarland, 29.04.2015 - 1 A 307/14

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Zusammentreffen mit Altersrente; Verjährung

  • VG Frankfurt/Main, 25.06.2010 - 9 K 836/10

    Anspruch eines Beamten auf Abgeltung von Erholungsurlaub

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 51.09

    Feuerwehrbeamter; Freizeitausgleich für Zuvielarbeit; finanzielle Entschädigung

  • OVG Saarland, 12.06.2018 - 1 A 567/17

    Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage bei rechtswidriger

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und auch des Senats(Vgl. Beschluss vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, juris, Rn. 26 ff., sowie Urteil vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 - (zu § 15 AGG); ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 10.3.2010 - 14 B 09.630 -, juris, Rn. 26) geht das angegriffene Urteil zutreffend davon aus, dass es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt.

    Zwar setzt der Verjährungsbeginn grundsätzlich nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen voraus; nicht erforderlich ist, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht.(BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 26/14 -, juris, Rn. 47, sowie Urteil vom 26.7.2012 - 2 C 70/11 -, juris, Rn. 37; BGH, Urteil vom 15.3.2016 - XI ZR 122/14 -, juris, Rn. 28 m.w.N; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 33 und 38, m.w.N.; Palandt-Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 199 Rn. 27) Mit Rücksicht auf den dem Rechtsfrieden, der Rechtssicherheit und dem Schutz des Schuldners dienenden Schutzzweck sowie den formalen Charakter der Verjährungsvorschriften sind an die Rechtfertigung einer über den Wortlaut der Normen hinausgehenden Auslegung besonders strenge Anforderungen zu stellen und kann eine Verschiebung des Beginns der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB nur in eng begrenzten Ausnahmefällen angenommen werden; denn das Gesetz weist das Risiko der fehlerhaften rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts grundsätzlich dem Gläubiger als Anspruchsinhaber zu.(Vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2015 - XII ZB 516/14 -, juris, Rn. 38, m.w.N.) Allerdings müssen Verjährungsregeln mit Rücksicht auf das verfassungsrechtlich geschützte Forderungsrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) stets auch einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Schuldners und des Gläubigers darstellen, was in engen Grenzen Ausnahmen vom regelmäßigen Verjährungsbeginn rechtfertigt, um dem Gläubiger eine faire Chance zu geben, seinen Anspruch geltend machen zu können.(Vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 17/14 -, juris, Rn. 49, m.w.N.; BGH, Urteil vom 16.12.2015 - XII ZB 516/14 -, juris, Rn. 40, m.w.N.; vgl. auch Lakkis, in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 199 BGB, Rn. 162) Ist auf der Grundlage der bekannten Tatsachen die Frage, ob der Anspruch begründet ist, rechtlich schwierig zu beantworten und durch die Rechtsprechung noch nicht geklärt, kann dies den Verjährungsbeginn ausnahmsweise hinausschieben, wenn eine derart unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, dass selbst ein rechtskundiger Dritter diese nicht zuverlässig einzuschätzen vermag; eine Klageerhebung stellt sich dann als unzumutbar dar.(Vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rn. 14 ff.; Beschlüsse des Senats vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, juris, Rn. 33 ff., m.w.N., und vom 29.4.2015 - 1 A 307/14 -, juris, Rn. 33, sowie Urteil des Senats vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 33 und 38, m.w.N.) Zumutbarkeit bedeutet dabei, dass es dem Anspruchsberechtigten erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos möglich sein muss, Klage zu erheben, d.h. die Klage hinreichend aussichtsreich ist.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2017 - 2 C 20/15 -, juris, Rn. 13) Ist der Beginn der Kenntnis und damit der Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Fällen unsicherer oder zweifelhafter Rechtslage wegen der Rechtsunkenntnis des Gläubigers hinausgeschoben, beginnt die Kenntnis und damit die Verjährung mit der objektiven Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidung.(Zur Zumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den Verjährungsbeginn vgl. auch BGH, Urteil vom 15.3.2016 - XI ZR 122/14 -, juris, Rn. 28; BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 30/98 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 3/13 -, BVerwGE 150, 255 ff., juris, Rn. 52 (zur Ausschlussfrist des § 15 Abs. 2 AGG); Beschluss des Senats vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, juris, Rn. 33; Urteil des Senats vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 33 und 38, m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 10.3.2010 - 14 B 09.630 -, juris, Rn. 26 ff.).

    Die Zumutbarkeit einer Klageerhebung als "übergreifende" Voraussetzung für den Verjährungsbeginn verhält sich dabei denknotwendig proportional zu den Erfolgsaussichten der Klage.(Vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, a.a.O., juris, Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010 - 2 B 44/10 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, und vom 29.4.2015 - 1 A 307/14 -, juris, Rn. 18; OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.7.2015 - 1 A 355/13 -, juris, Rn. 114, und vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 38 ff.) Gänzlich unzumutbar ist eine Klageerhebung daher, wenn nach einer bisher herrschenden oder gar einhelligen Rechtsprechung ein Anspruch ausscheidet und eine Klage des Anspruchstellers mithin ohne jegliche Erfolgsaussichten wäre.

    Nach alldem ist vorliegend der vom Bundesgerichtshof(Urteil vom 16.12.2015 - XII ZB 516/14 -, juris, Rn. 38 ff., m.w.N.) - zu Recht - abgelehnte Fall, dass sich durch die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Erfolgsaussichten für den Kläger lediglich verbessert hätten, nicht gegeben; vielmehr liegt es hier so, dass nach der seinerzeitigen Rechtslage eine Klage ohne Erfolgsaussichten gewesen wäre.(Vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rn. 14 ff.; Beschlüsse des Senats vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, juris, Rn. 33 ff., m.w.N., und vom 29.4.2015 - 1 A 307/14 -, juris, Rn. 33) Im Übrigen ist der Beklagte seinerseits noch im angefochtenen Widerspruchsbescheid vom 20.2.2014 und überdies in seiner Klageerwiderung vom 11.9.2014 davon ausgegangen, dass ein Anspruch des Klägers auf eine Verwendungszulage an der in der saarländischen Finanzverwaltung praktizierten Topfwirtschaft scheitere.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung -

    Bei einer unklaren und zweifelhaften Rechtslage soll dies eine objektive Klärung durch eine höchstrichterliche Entscheidung und deren Veröffentlichung erfordern (BGH 23. September 2008 - XI ZR 262/07 - Rn. 19; OVG Saarlouis 8. Juli 2016 - 1 A 119/15 - Rn. 28 ff. mwN.).
  • OVG Sachsen, 03.09.2019 - 2 A 910/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Leistungszulage; Verjährung

    25 Damit war nach Verkündung der Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Januar 2009 eine erfolgversprechende, wenn auch nicht risikolose Geltendmachung des Anspruchs möglich (ebenso HessVGH, Urt. v. 15. Juni 2016 - 1 A 1251/14 -, juris Rn. 28; a. A. OVG Saarland, Beschl. v. 8. Juli 2016 - 1 A 119/15 -, juris: Verjährungsbeginn frühestens mit dem EuGH-Urteil C 337/10 vom 3. Mai 2012).
  • OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18

    Jugendhilferechtlicher Anspruch einer privaten Einrichtung aus abgetretenem Recht

    Die Klägerin kann sich gegenüber der Verjährungseinrede auch nicht darauf berufen, dass die Erhebung der Klage zu einem früheren Zeitpunkt wegen der Komplexität der Sach- und Rechtslage, die sich in den divergierenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts im Vorprozess spiegele, unzumutbar gewesen sei(zur Zumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den Verjährungsbeginn vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, mit weiteren Nachweisen zur Rspr.; juris).
  • VG Saarlouis, 29.08.2017 - 2 K 1045/15

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Verwendungszulage nach § 46 des

    dazu: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, dok.
  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 213/16

    Verjährung von Anträgen nach AGG § 15 Abs 4 wegen Altersdiskriminierung

    Vielmehr ist die Kammer der Meinung, dass sich der Beginn der Verjährungsfrist nach § 195 BGB in den vorliegenden Fällen der Entschädigung wegen Altersdiskriminierung aufgrund eines am Alter orientierten Besoldungssystems nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB richtet (so auch: OVG Saarland, Urteil v. 15.07.2015, 1 A 355/13; Beschluss v. 08.07.2016; 1 A 119/15; mit Verweis auf BVerwG, Beschluss v. 20.12.2010, 2 B 44.10; alle juris).
  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 2 A 910/17

    Urlaubsabgeltung; Verfall; Verjährung

    Hierzu liegt bislang keine Rechtsprechung des Senats vor; die zur Frage der Verjährung des Abgeltungsanspruchs vorhandene obergerichtliche Rechtsprechung kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen (vgl. HessVGH, Urt. v. 15. Juni 2016 - 1 A 1251/14 - und BayVGH, Beschl. v. 8. Juli 2016 - 3 ZB 13.360 -, beide juris einerseits und OVG Saarland, Beschl. v. 8. Juli 2016 - 1 A 119/15 -, juris andererseits).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht