Rechtsprechung
   OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20115
OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15 (https://dejure.org/2016,20115)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.07.2016 - 1 A 159/15 (https://dejure.org/2016,20115)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 1 A 159/15 (https://dejure.org/2016,20115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Hinausschiebens des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines Beamten wegen ungeklärter Rechtslage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTENRECHT; URLAUB; URLAUBSABGELTUNG; VERFALL; VERJÄHRUNG

  • rechtsportal.de

    RL 2003/88/EG Art. 7 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit eines Hinausschiebens des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines Beamten wegen ungeklärter Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15
    Der auf der Grundlage des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG entstandene Anspruch eines Beamten auf finanzielle Abgeltung des aus Krankheitsgründen vor dem Eintritt in den Ruhestand nicht genommenen unionsrechtlichen Mindesturlaubs unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 -).

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - gehe hervor, dass sich der Anspruch auf finanzielle Abgeltung des aus Krankheitsgründen nicht genommenen Mindesturlaubs unmittelbar aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG ergebe.

    Die näheren Voraussetzungen sowie Umfang und Grenzen dieses Anspruchs, der vor der ausdrücklichen Regelung durch den saarländischen Verordnungsgeber in § 7 Abs. 1 UrlaubsVO unmittelbar aus Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG hergeleitet worden sei, seien durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 - C-337/10 "Neidel" -, weitestgehend geklärt.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 31.1.2013, Az.: 2 C 10.12, ausdrücklich ausgeführt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliege, die mit dem Schluss des Jahres beginne, in dem der Anspruch entstanden sei.

    BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 -, u.a. in ZBR 2013, 200, zitiert nach juris, Rdnr. 22.

    BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 -, juris-Rdnr. 28; BVerwG, Beschluss vom 9.4.2014 - 2 B 95/13 -, juris-Rdnr. 6.

    - wenn nicht gar erst mit Bekanntwerden des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) -.

    Dies zeigt zudem der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) über diese Rechtsfrage in der Sache entschieden und insoweit auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 (C-337/10 "Neidel") abgestellt und ausgeführt hat, der Europäische Gerichtshof habe in eben dieser Entscheidung den Anwendungsbereich des Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG ausdrücklich auf Beamte erstreckt, obwohl das Vorlagegericht die (entgegenstehende) Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts ausführlich dargestellt habe.

    Hiervon ausgehend begann die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB - sofern man hinsichtlich des für den Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderlichen subjektiven Elements nicht sogar erst auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) abstellt - nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres 2012 und endete demgemäß mit Ablauf des Jahres 2015.

    Dem steht entgegen der Auffassung des Beklagten auch nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) festgestellt hat, der unionsrechtliche Urlaubsabgeltungsanspruch aus Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG unterliege der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Schluss des Jahres beginne, in dem der Anspruch entstanden ist.

    BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 -, juris-Orientierungssatz sowie juris-Rdnr. 28.

    Von (noch) künftiger Bedeutung könnte allenfalls sein, ob für den Verjährungsbeginn erst auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) abzustellen ist.

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15
    Eine höchstrichterliche Klärung der Frage, ob Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG auch für Beamte einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Urlaub, der krankheitsbedingt vor Eintritt in den Ruhestand nicht genommen werden konnte, begründet, erfolgte frühestens mit Bekanntwerden des in der Rechtssache Neidel - C-337/10 - ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012.

    Mit an die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -ZBS- gerichtetem Schreiben vom 18.5.2012 beantragte der Kläger im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 - C-337/10 "Neidel" - eine finanzielle Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaub aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 (bis 31. Januar).

    Zur Begründung führte er aus, der Europäische Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 3.5.2012 - C-337/10 "Neidel" - betreffend die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung entschieden, dass ein Beamter bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf eine finanzielle Vergütung habe, wenn er seinen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht habe wahrnehmen können.

    Die näheren Voraussetzungen sowie Umfang und Grenzen dieses Anspruchs, der vor der ausdrücklichen Regelung durch den saarländischen Verordnungsgeber in § 7 Abs. 1 UrlaubsVO unmittelbar aus Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG hergeleitet worden sei, seien durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 - C-337/10 "Neidel" -, weitestgehend geklärt.

    Dabei spreche alles dafür, für den Verjährungsbeginn auf das Jahr 2012 abzustellen, da die wesentlichen Fragen zum Komplex Urlaubsabgeltung für Beamte erstmals durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 - C-337/10 "Neidel" - (a.a.O.) geklärt worden seien.

    Es müsse daher obergerichtlich geklärt werden, ob hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs von Beamten auf eine finanzielle Abgeltung von Ansprüchen auf Urlaub, der aus Krankheitsgründen bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht genommen werden konnte, vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage bestanden habe und ob für den Verjährungsbeginn von Urlaubsabgeltungsansprüchen von Beamten gegebenenfalls auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012, C-337/10 (Neidel), oder auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009, C 350/06 (Schultz-Hoff), abzustellen sei.

    Diese höchstrichterliche Klärung erfolgte frühestens mit Bekanntwerden des in der Rechtssache Neidel - C-337/10 - ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012.

    NVwZ 2012, 688, zitiert nach juris,.

    Bis zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - konnte von einer objektiven - höchstrichterlichen - Klärung der Frage, ob Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG auch für Beamte einen Urlaubsabgeltungsanspruch begründet, mithin keine Rede sein.

    Dies zeigt zudem der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 - (a.a.O.) über diese Rechtsfrage in der Sache entschieden und insoweit auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 (C-337/10 "Neidel") abgestellt und ausgeführt hat, der Europäische Gerichtshof habe in eben dieser Entscheidung den Anwendungsbereich des Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG ausdrücklich auf Beamte erstreckt, obwohl das Vorlagegericht die (entgegenstehende) Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts ausführlich dargestellt habe.

    Der Beklagte hält für klärungsbedürftig, ob bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 (C-337/10 "Neidel") hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs von Beamten auf eine finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die bei Eintritt in den Ruhestand aus Krankheitsgründen nicht wahrgenommen werden konnten, eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage bestand und ob gegebenenfalls für den Verjährungsbeginn von Urlaubsabgeltungsansprüchen von Beamten auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 oder auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009 (C-350/06 "Schultz-Hoff") abzustellen ist.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15
    Zwar habe der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 20.1.2009 - C-350/06, C-520/06, "Schultz-Hoff" - bereits im Jahr 2009 erstmals einen Urlaubsabgeltungsanspruch für Arbeitnehmer bejaht.

    Es müsse daher obergerichtlich geklärt werden, ob hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs von Beamten auf eine finanzielle Abgeltung von Ansprüchen auf Urlaub, der aus Krankheitsgründen bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht genommen werden konnte, vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage bestanden habe und ob für den Verjährungsbeginn von Urlaubsabgeltungsansprüchen von Beamten gegebenenfalls auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012, C-337/10 (Neidel), oder auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009, C 350/06 (Schultz-Hoff), abzustellen sei.

    Bis zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012 schloss die Rechtsprechung auch in Anbetracht des in der Rechtssache Schultz-Hoff - C-350/06, C-520/06 - ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009,.

    NJW 2009, 495, zitiert nach juris,.

    Der Beklagte hält für klärungsbedürftig, ob bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 (C-337/10 "Neidel") hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs von Beamten auf eine finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die bei Eintritt in den Ruhestand aus Krankheitsgründen nicht wahrgenommen werden konnten, eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage bestand und ob gegebenenfalls für den Verjährungsbeginn von Urlaubsabgeltungsansprüchen von Beamten auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.5.2012 oder auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009 (C-350/06 "Schultz-Hoff") abzustellen ist.

    Im Übrigen ist die Frage, ob nicht bereits die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009 (C-350/06 "Schultz-Hoff") für den Verjährungsbeginn maßgeblich ist, schon deshalb nicht von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, weil zwischenzeitlich auch unter Zugrundelegung des Urteils vom 3.5.2012 die unionsrechtlichen Ansprüche auf Urlaubsabgeltung bereits nach § 195 BGB verjährt sind und die vom Beklagten behauptete Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage, auf welche der beiden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs es für den Verjährungsbeginn ankommt, für die Zukunft nicht gegeben ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - 2 A 11321/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15
    Gleichwohl habe die Kammer noch in ihrem Urteil vom 17.6.2011 - 2 K 64/10 - mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung, insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Koblenz vom 30.3.2010 - 2 A 11321/09 - unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009 entschieden, dass Beamten in Fällen, in denen sie krankheitsbedingt an der Inanspruchnahme ihres Erholungsurlaubs gehindert gewesen seien, kein finanzieller Abgeltungsanspruch aus Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG zustehe.

    Das Oberverwaltungsgericht Koblenz habe beispielsweise mit Urteil vom 30.3.2010, Az.: 2 A 11321/09, ausgeführt, dass Beamten kein finanzieller Abgeltungsanspruch aus Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG zustehe.

    BayVGH, Beschluss vom 23.11.2010 - 14 ZB 10.771 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.3.2010 - 2 A 11321/09 -, LKRZ 2010, 271, zitiert nach juris; VG Stuttgart, Urteil vom 9.1.2012 - 12 K 3101/11 -, juris-Rdnrn. 19 ff.; VG München, Urteil vom 30.3.2011 - M 5 K 10.1183 -, juris; einen Anspruch dagegen bejahend: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 1.12.2011 - 12 K 3555/10 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2011 - 13 K 1287/11 -, juris.

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15

    Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15
    zum Anspruch auf Zahlung von Familienzuschlag aus Unionsrecht: OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris, auf die diesbezügliche EuGH-Entscheidung als Verjährungsbeginn abstellend; hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs: VG Chemnitz, Urteil vom 27.11.2014 - 3 K 751/12 -, juris, Rdnr. 20, das das BVerwG-Urteil vom 31.1.2013 als zeitlichen Anknüpfungspunkt des Verjährungsbeginns ansieht.

    zum Beginn des Laufs der Verjährungsfrist zum Jahresschluss auch in den Fällen ungeklärter Rechtslage: OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris.

    OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris, Rdnrn. 61 f.

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15
    Ist eine Klageerhebung wegen ungeklärter Rechtslage nicht Erfolg versprechend und daher nicht zumutbar, beginnt die Verjährung erst mit der objektiven - höchstrichterlichen - Klärung der betreffenden Rechtsfrage(n) (im Anschluss an BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -).

    zur Zumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den Verjährungsbeginn: BGH, Urteil vom 15.3.2016 - XI ZR 122/14 -, juris-Rdnr. 28; BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rdnrn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, NJW-RR 2009, 132, u.a., zitiert nach juris, Rdnr. 15; BGH, Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 30/98 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 3/13 -, BVerwGE 150, 255 ff., juris-Rdnr. 52, (zur Ausschlussfrist des § 15 Abs. 2 AGG).

    BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rdnrn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, a.a.O., juris-Rdnr. 15; BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010 - 2 B 44/10 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.4.2015 - 1 A 307/14 -, juris, Rdnr. 18; OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.7.2015 - 1 A 355/13 -, juris, Rdnr. 114, und vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rdnrn. 38 ff.

  • BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 44.10

    Anspruch auf Zahlung von Zuschüssen zu den eigenen Dienstbezügen unter

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15
    BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rdnrn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, a.a.O., juris-Rdnr. 15; BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010 - 2 B 44/10 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.4.2015 - 1 A 307/14 -, juris, Rdnr. 18; OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.7.2015 - 1 A 355/13 -, juris, Rdnr. 114, und vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rdnrn. 38 ff.

    BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010 - 2 B 44/10 -, juris, bereits zitiert.

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 95.13

    Zum Verhältnis zwischen Verfall und Verjährung bei Urlaubsansprüchen

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15
    zum Verhältnis und zum Unterschied zwischen dem Verfall von Urlaubsansprüchen und der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen s. BVerwG, Beschluss vom 9.4.2014 - 2 B 95/13 -, juris.

    BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 2 C 10/12 -, juris-Rdnr. 28; BVerwG, Beschluss vom 9.4.2014 - 2 B 95/13 -, juris-Rdnr. 6.

  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15
    BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 26/14 -, juris-Rdnr. 47, sowie Urteil vom 26.7.2012 - 2 C 70/11 -, juris-Rdnr. 37; BGH, Urteil vom 15.3.2016 - XI ZR 122/14 -, juris-Rdnr. 28 m. w. Nachw.; Palandt-Ellenberger, BGB, 75. Auflage 2016, § 199 Rdnr. 27.

    zur Zumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den Verjährungsbeginn: BGH, Urteil vom 15.3.2016 - XI ZR 122/14 -, juris-Rdnr. 28; BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rdnrn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, NJW-RR 2009, 132, u.a., zitiert nach juris, Rdnr. 15; BGH, Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 30/98 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 3/13 -, BVerwGE 150, 255 ff., juris-Rdnr. 52, (zur Ausschlussfrist des § 15 Abs. 2 AGG).

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15
    zur Zumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den Verjährungsbeginn: BGH, Urteil vom 15.3.2016 - XI ZR 122/14 -, juris-Rdnr. 28; BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rdnrn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, NJW-RR 2009, 132, u.a., zitiert nach juris, Rdnr. 15; BGH, Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 30/98 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 3/13 -, BVerwGE 150, 255 ff., juris-Rdnr. 52, (zur Ausschlussfrist des § 15 Abs. 2 AGG).

    BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rdnrn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, a.a.O., juris-Rdnr. 15; BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010 - 2 B 44/10 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.4.2015 - 1 A 307/14 -, juris, Rdnr. 18; OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.7.2015 - 1 A 355/13 -, juris, Rdnr. 114, und vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rdnrn. 38 ff.

  • VG Saarlouis, 17.06.2011 - 2 K 64/10

    Kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für in den Ruhestand getretene Beamte

  • OVG Sachsen, 12.03.2013 - 1 A 309/11

    Bauvorbescheid, Bindungswirkung, Erschließung

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 5 LA 41/13

    Anspruch eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten auf

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • OVG Saarland, 27.06.2016 - 1 A 141/15

    Luftsportgeräteführer; Passagierberechtigung; Tauglichkeit; Diabetes

  • OVG Saarland, 15.07.2015 - 1 A 355/13

    Entschädigung für Benachteiligung eines Beamten wegen des Lebensalters infolge

  • VG Saarlouis, 21.02.2014 - 2 K 892/12

    Unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsanspruch für in den Ruhestand getretenen

  • LG Berlin, 15.05.2007 - 31 O 270/05

    EBay-Auktion: Zustandekommen eines Kaufvertrags trotz vorzeitiger Beendigung des

  • VG Frankfurt/Main, 25.06.2010 - 9 K 836/10

    Anspruch eines Beamten auf Abgeltung von Erholungsurlaub

  • VG Chemnitz, 27.11.2014 - 3 K 751/12

    Anspruch eines Beamten auf finanziellen Ausgleich für krankheitsbedingt nicht

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

  • VG Stuttgart, 09.01.2012 - 12 K 3101/11

    Zum Anspruch eines Versorgungsempfängers auf Abgeltung krankheitsbedingt nicht

  • OVG Saarland, 29.04.2015 - 1 A 307/14

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Zusammentreffen mit Altersrente; Verjährung

  • VG Düsseldorf, 15.07.2011 - 13 K 1287/11

    Begründung eines Anspruchs auf Abgeltung von Urlaub eines Beamten bei

  • OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14

    Ausgleich einer Benachteiligung wegen des Alters; Wahrung der Frist des § 15 Abs.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 ZB 10.771

    Es bleibt offen, welche Anforderungen an die Organisation des Betriebs einer

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Saarland, 30.04.2013 - 3 A 194/12

    Personelle Voraussetzungen der Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Internat

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2011 - 12 K 3555/10

    Beamter; Zurruhesetzung; Beweisvereitelung; Beweislast; Beweislastumkehr

  • VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183

    Verfallener Urlaub; Urlaubsabgeltung; Beamtenverhältnis; Anspruch aus

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht