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   OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12   

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OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12 (https://dejure.org/2014,25686)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.07.2014 - 2 C 297/12 (https://dejure.org/2014,25686)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 2 C 297/12 (https://dejure.org/2014,25686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung eines bestehenden Bebauungsplans an die Landesplanung durch Festsetzung der im LEP Umwelt als Vorranggebiet ausgewiesenen Teile eines bestehenden Mischgebiets als Gewerbegebiet; Rechtmäßigkeit eines generellen Ausschlusses von Lebensmittel-Einzelhandel im ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABWÄGUNG; ANPASSUNG; AUSSCHLUSS; BEBAUUNGSPLAN; BESTANDSSCHUTZ; BESTANDSSICHERUNG; EINZELHANDEL; ENTWICKLUNGSGEBOT; GEWERBEGEBIET; LEBENSMITTEL-EINZELHANDEL; LEP SIEDLUNG; LEP UMWELT; MISCHGEBIET; PLANUNGSPFLICHT; STADTENTWICKLUNGSKONZEPT; UMWANDLUNG; VORRANGGEBIET VG

  • rechtsportal.de

    Anpassung eines bestehenden Bebauungsplans an die Landesplanung durch Festsetzung der im LEP Umwelt als Vorranggebiet ausgewiesenen Teile eines bestehenden Mischgebiets als Gewerbegebiet; Rechtmäßigkeit eines generellen Ausschlusses von Lebensmittel-Einzelhandel im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit eines generellen Ausschlusses von Lebensmittel-Einzelhandel im Mischgebiet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit eines generellen Ausschlusses von Lebensmittel-Einzelhandel im Mischgebiet

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12
    Daher verlangt das Abwägungsgebot, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in sie an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird, und dass der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Vgl. in diesem Zusammenhang unter anderem BVerwG, Urteile vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4, und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BRS 37 Nr. 17).

    Das Kriterium der "objektiven Gewichtigkeit" verlangt insoweit Evidenz.(BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4) Insoweit gehört es zu den Aufgaben der Gerichte, die vorgenommene Abwägung nachzuvollziehen und zu prüfen, ob die Bilanz der für und wider die letztlich beschlossene Planung sprechenden öffentlichen und privaten Belange bei objektiver Würdigung eine unverhältnismäßige Fehlgewichtung erkennen lässt.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.10.2012 - 2 C 305/10 -, BauR 2013, 130 (LS), m.w.N.) Da im maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, durchgreifende, speziell private eigentumsbezogene, gegen die Planung sprechende Belange insbesondere der Antragstellerinnen weder vorgetragen noch dem Stadtrat der Antragsgegnerin bekannt waren, ist eine unverhältnismäßige Fehlgewichtung einzelner Interessen vorliegend nicht erkennbar und bewegt sich die getroffene Planungsentscheidung mit Blick auf die mit ihr verfolgten gewichtigen städtebaulichen Zielsetzungen auch unter Berücksichtigung der Nutzungseinschränkungen der Grundstücke der Antragstellerinnen im Rahmen des der Antragsgegnerin zuzubilligenden und von den Gerichten zu respektierenden Abwägungsspielraums.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12
    Als zur Rechtfertigung geeignete städtebauliche Gründe kommen allein öffentliche Belange in Betracht.(BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - m.w.N., BauR 1999, 1136 = NVwZ 1999, 1338) § 1 Abs. 3 BauGB ist ferner verletzt, wenn ein Bebauungsplan, der auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag und deshalb gegen das Gebot der Erforderlichkeit der Planung verstößt.(BVerwG, Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14/00 -, E 116, 144) Diese Vorschrift betrifft die generelle Erforderlichkeit der Planung, nicht hingegen die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung; hierfür ist das Abwägungsgebot maßgeblich.(BVerwG, Beschluss vom 22.4.1997 - 4 BN 1.97 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 91 = BRS 59 Nr. 1).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12
    Als zur Rechtfertigung geeignete städtebauliche Gründe kommen allein öffentliche Belange in Betracht.(BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - m.w.N., BauR 1999, 1136 = NVwZ 1999, 1338) § 1 Abs. 3 BauGB ist ferner verletzt, wenn ein Bebauungsplan, der auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag und deshalb gegen das Gebot der Erforderlichkeit der Planung verstößt.(BVerwG, Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14/00 -, E 116, 144) Diese Vorschrift betrifft die generelle Erforderlichkeit der Planung, nicht hingegen die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung; hierfür ist das Abwägungsgebot maßgeblich.(BVerwG, Beschluss vom 22.4.1997 - 4 BN 1.97 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 91 = BRS 59 Nr. 1).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12
    Denn im maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses befand sich die "Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Verfahren", sollte dieser also parallel geändert werden, und die erforderliche inhaltliche Abstimmung zwischen den Planentwürfen bestand darin, dass beide den Zielen der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB anzupassen waren und angepasst werden sollten, indem die Mischgebiets-Flächen, die nach der Landesplanung im VG-Bereich lagen, im Bebauungsplan als Gewerbegebiete festgesetzt und im Flächennutzungsplan als gewerbliche Flächen G ausgewiesen werden sollten.(Vgl. zu den Anforderungen eines Parallelverfahrens BVerwG, Beschluss vom 3.10.1984 - 4 N 4/84 -, BauR 1985,) Diese Abstimmung belegt auch der vorgelegte Entwurf eines Flächennutzungsplans - "Vorabzug 20. Januar 2012" -.
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12
    Dabei gehört es ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Norm und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, die diesem Rahmen - hier konkret über den umfangreichen Vortrag der Antragstellerinnen hinaus -"gleichsam ungefragt" in die Sache nach Fehlern eines Bebauungsplans einzutreten(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43).
  • OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10

    Normenkontrollantrag gegen Verbrauchermarkt als Maßnahme der Innenentwicklung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12
    Das Kriterium der "objektiven Gewichtigkeit" verlangt insoweit Evidenz.(BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4) Insoweit gehört es zu den Aufgaben der Gerichte, die vorgenommene Abwägung nachzuvollziehen und zu prüfen, ob die Bilanz der für und wider die letztlich beschlossene Planung sprechenden öffentlichen und privaten Belange bei objektiver Würdigung eine unverhältnismäßige Fehlgewichtung erkennen lässt.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.10.2012 - 2 C 305/10 -, BauR 2013, 130 (LS), m.w.N.) Da im maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, durchgreifende, speziell private eigentumsbezogene, gegen die Planung sprechende Belange insbesondere der Antragstellerinnen weder vorgetragen noch dem Stadtrat der Antragsgegnerin bekannt waren, ist eine unverhältnismäßige Fehlgewichtung einzelner Interessen vorliegend nicht erkennbar und bewegt sich die getroffene Planungsentscheidung mit Blick auf die mit ihr verfolgten gewichtigen städtebaulichen Zielsetzungen auch unter Berücksichtigung der Nutzungseinschränkungen der Grundstücke der Antragstellerinnen im Rahmen des der Antragsgegnerin zuzubilligenden und von den Gerichten zu respektierenden Abwägungsspielraums.
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12
    Daher verlangt das Abwägungsgebot, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in sie an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird, und dass der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Vgl. in diesem Zusammenhang unter anderem BVerwG, Urteile vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4, und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BRS 37 Nr. 17).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12
    Allerdings steht der Gemeinde bei der Frage der Erforderlichkeit einer Aufstellung von Bauleitplänen ein nicht unerheblicher Spielraum im Rahmen ihrer Planungshoheit zur Verfügung.(BVerwG, Urteil vom 7.5.1971 - IV C 76.68 -, Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 = BRS 24 Nr. 15) Aus dem Erforderlichkeitsmerkmal lässt sich zunächst nicht ableiten, dass bauplanerische Festsetzungen nur zulässig sind, wenn sie zur Bewältigung einer bauplanerischen Problemlage unentbehrlich oder gar zwingend geboten sind.
  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 BN 11.13

    Zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet zur Freihaltung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 1.7.2013 - 4 BN 11/13 -, BauR 2013, 1811 m.w.N.) ist es grundsätzlich zulässig, auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 BauNVO einen völligen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet mit dem Ziel der Freihaltung von Flächen für produzierende Gewerbe festzusetzen.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12
    Die Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt(BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, E 34, 301).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18

    Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre; Feststellung

    Dem entsprechend muss eine planerische Festsetzung "Gewerbegebiet", mit der Flächen für Gewerbebetriebe im Sinne des § 8 BauNVO zur Verfügung gestellt werden, nicht den aktuellen Charakter des Gebiets widerspiegeln (vgl. SaarlOVG, Urt. v. 10.07.2014 - 2 C 297/12 -, juris, RdNr. 35).
  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 289/20

    Normenkontrolle: Änderung eines Bebauungsplans

    [Vgl. hierzu OVG Saarlouis, Urteil vom 10.7.2014 - 2 C 297/12 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4, und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BRS 37 Nr. 17].
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16

    Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des

    Dem entsprechend muss eine planerische Festsetzung "Gewerbegebiet", mit der Flächen für Gewerbebetriebe im Sinne des § 8 BauNVO zur Verfügung gestellt werden, nicht den aktuellen Charakter des Gebiets widerspiegeln (vgl. SaarlOVG, Urt. v. 10.07.2014 - 2 C 297/12 -, juris, RdNr. 35).
  • OVG Saarland, 11.12.2014 - 2 C 390/13

    Normenkontrolle Bebauungsplan; an Gewerbebetriebe heranrückende Wohnbebauung

    Daher verlangt das Abwägungsgebot, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in sie an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird und dass der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.(Vgl. hierzu OVG Saarlouis, Urteil vom 10.7.2014 - 2 C 297/12 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4, und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BRS 37 Nr. 17) Einer Überprüfung an diesem Maßstab hält der angegriffene Bebauungsplan stand.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2018 - 2 K 87/16

    Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des

    Dem entsprechend muss eine planerische Festsetzung "Gewerbegebiet", mit der Flächen für Gewerbebetriebe im Sinne des § 8 BauNVO zur Verfügung gestellt werden, nicht den aktuellen Charakter des Gebiets widerspiegeln (vgl. SaarlOVG, Urt. v. 10.07.2014 - 2 C 297/12 -, juris, RdNr. 35).
  • OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20

    Normenkontrolle: Schutzwürdigkeit einer ehemaligen Eisenbahnerwerkssiedlung

    [Vgl. hierzu OVG Saarlouis, Urteil vom 10.7.2014 - 2 C 297/12 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4, und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BRS 37 Nr. 17].
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2016 - 2 R 86/16

    Veränderungssperre - einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren -

    Die planerische Festsetzung "Gewerbegebiet", mit der Flächen für Gewerbebetriebe im Sinne des § 8 BauNVO zur Verfügung gestellt werden, muss daher nicht den aktuellen Charakter des Gebiets widerspiegeln (vgl. SaarlOVG, Urt. v. 10.07.2014 - 2 C 297/12 -, juris, RdNr. 35).
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