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   OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18   

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https://dejure.org/2019,32441
OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18 (https://dejure.org/2019,32441)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.09.2019 - 2 C 106/18 (https://dejure.org/2019,32441)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. September 2019 - 2 C 106/18 (https://dejure.org/2019,32441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahmevorschriften; Ausweisung; ELER-Förderung; Erforderlichkeit; Futtergewinnung; Geeignetheit; Großer Feuerfalter; Landschaftsschutzgebiet; Landwirt; Limousin-Rind; Mähverbot; NATURA 2000; Normenkontrolle; Randstreifen; Rinderhaltung; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Zustehen eines weiten Gestaltungsspielraums des Verordnungsgebers bei der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets zur Umsetzung des europäischen Programms NATURA 2000; Verpflichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere in Verantwortung für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets zur Umsetzung des europäischen Programms NATURA 2000

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 435
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 B 37.17

    Eignung des Grünlandumbruchverbots; Vereinbarkeit des Grünlandumbruchverbots mit

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18
    Die Erforderlichkeit einer solchen Normierung lässt sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich verfehlt ist und eindeutig feststeht, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 B 37.17 -, AUR 2019, 152, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

    Die Erforderlichkeit einer solchen Normierung lässt sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch ist und eindeutig feststeht, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 B 37.17 -, AUR 2019, 152, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) Der dadurch eröffnete Rahmen wurde nach dem Ergebnis dieses Verfahrens vom Antragsgegner bei der hier zur Rede stehenden Schutzgebietsfestsetzung ("S... Tal") beachtet.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18
    Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach durchgreifenden Fehlern einzutreten.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, vom 7.2.2019 - 2 C 629/17 -, vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18
    Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach durchgreifenden Fehlern einzutreten.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, vom 7.2.2019 - 2 C 629/17 -, vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2018 - 4 KN 77/16

    Bauverbot; besonderer Schutzzweck; Gebietscharakter; Karten;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18
    Dabei darf sie allerdings repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur erlassen, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Maßnahmen den Charakter des unter Schutz gestellten Gebiets schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen, weil landschaftsschutzrechtliche Verbote nicht weiterreichen dürfen, als im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist.(vgl. dazu etwa OVG Lüneburg, Urteile vom 4.12.2018 - 4 KN 77/16 -, NVwZ-RR 2019, 590, m.w.N., und vom 13.3.2003 - 8 KN 236/01 -, NUR 2003, 567) Das ist hier nicht geschehen.
  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 2 C 629/17

    Normenkontrolle: großflächiges Einzelhandelsprojekt; interkommunales

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18
    Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach durchgreifenden Fehlern einzutreten.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, vom 7.2.2019 - 2 C 629/17 -, vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 27.06

    Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18
    Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach durchgreifenden Fehlern einzutreten.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, vom 7.2.2019 - 2 C 629/17 -, vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18
    Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach durchgreifenden Fehlern einzutreten.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, vom 7.2.2019 - 2 C 629/17 -, vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2003 - 8 KN 236/01

    Vereinbarkeit von Landschaftsschutzgebietsverordnungen mit höherrangigem Recht;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18
    Dabei darf sie allerdings repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur erlassen, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Maßnahmen den Charakter des unter Schutz gestellten Gebiets schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen, weil landschaftsschutzrechtliche Verbote nicht weiterreichen dürfen, als im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist.(vgl. dazu etwa OVG Lüneburg, Urteile vom 4.12.2018 - 4 KN 77/16 -, NVwZ-RR 2019, 590, m.w.N., und vom 13.3.2003 - 8 KN 236/01 -, NUR 2003, 567) Das ist hier nicht geschehen.
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18
    Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach durchgreifenden Fehlern einzutreten.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, vom 7.2.2019 - 2 C 629/17 -, vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt).
  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18
    Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach durchgreifenden Fehlern einzutreten.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, vom 7.2.2019 - 2 C 629/17 -, vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt).
  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18

    Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 252/19

    Normenkontrollantrag des Betreibers eines sog. "Laufhauses" gegen die Festlegung

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.9.2019 - 2 C 106/18 -, Juris, grundlegend BVerwG, Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt].
  • OVG Thüringen, 07.09.2022 - 1 N 781/18

    Normenkontrolle gegen Naturschutzgebietsverordnung im Südharzer Zechsteingürtel

    Die Erforderlichkeit einer solchen Normierung lässt sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch ist und eindeutig feststeht, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (OVG d. Saarl., Urt. v. 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, juris, dort Rn. 26, u. a. unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 37.17 - juris).
  • OVG Saarland, 19.09.2019 - 2 C 324/18

    Gegen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung gerichtetes

    Dass dies grundsätzlich sowohl die zeitliche Vorgabe für die Mahd der Wiesen und über das Walzen und Eggen in dem Gebiet wie auch für eine Verpflichtung zur Belassung eines "natürlichen", davon ausgenommenen Flächenanteils (Randstreifen) rechtfertigt, erscheint nicht zweifelhaft.(vgl. bereits das Urteil des Senats vom 10.9.2019 - 2 C 106/18 -).
  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen

    [vgl. Urteil vom 17.06.1993 - 4 C 7.91- und Beschluss vom 01.04.1997 - 4 B 206/96-, juris] Angesichts dessen wäre es verfehlt, wenn die Kammer vorliegend gleichsam "ungefragt" in eine Suche nach durchgreifenden Fehlern in der Vor- und Entstehungsgeschichte des hier in Rede stehenden Ortsplan-Teilabschnitts einträte, [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 30.06.2020 - 2 C 252/19-, und vom 10.09.2019 - 2 C 106/18-, jeweils juris; grundlegend BVerwG, Urteile vom 07.09.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01-, BVerwGE 116, 188, 196f., sowie Beschlüsse vom 04.10.2006 - 4 BN 26.06und 4 BN 27.06-, BauR 2007, 335, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt] zumal die Beteiligten keine auf dessen Zustandekommen bezogenen Rügen vorgebracht haben (sondern der Kläger lediglich sein späteres Außerkrafttreten geltend gemacht hat).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 5/20

    Landesdüngeverordnung hat Bestand

    Ihre Erforderlichkeit ließe sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch wäre und eindeutig feststünde, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2018, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, Rn. 29, juris).
  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19

    Berufung, Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage, Überleitung und

    Angesichts dessen wäre es verfehlt, wenn der Senat vorliegend gleichsam "ungefragt" in eine Suche nach durchgreifenden Fehlern in der Vor- und Entstehungsgeschichte des hier in Rede stehenden Bebauungsplans eintreten würde [Vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 30.6.2020 - 2 C 252/19 -, und vom 10.9.2019 - 2 C 106/18 -, jeweils bei juris; grundlegend BVerwG, Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt], zumal die Beteiligten keine derartigen Rügen vorgebracht haben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 10/20

    Überdüngung mit Nitraten; Feststellung des schlechten Zustands des

    Ihre Erforderlichkeit ließe sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch wäre und eindeutig feststünde, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2018, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, Rn. 29, juris).
  • OVG Thüringen, 03.12.2020 - 1 N 205/14

    Zum Gipsabbau im Südharz - hier: Wirksamkeit der Verordnung über das

    Die Erforderlichkeit einer solchen Normierung lässt sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch ist und eindeutig feststeht, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (OVG d. Saarl., Urt. v. 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, zit. n. juris, dort Rn. 26, u. a. unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 37.17 - zit. n. juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 8/20

    Räumlicher Anwendungsbereich der schleswig-holsteinischen Landesdüngeverordnung

    Ihre Erforderlichkeit ließe sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch wäre und eindeutig feststünde, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2018, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, Rn. 29, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 9/20

    Räumlicher Anwendungsbereich der schleswig-holsteinischen Landesdüngeverordnung

    Ihre Erforderlichkeit ließe sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch wäre und eindeutig feststünde, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2018, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, Rn. 29, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 7/20

    Räumlicher Anwendungsbereich der schleswig-holsteinischen Landesdüngeverordnung

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