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   OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18   

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OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18 (https://dejure.org/2020,42166)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.12.2020 - 1 A 230/18 (https://dejure.org/2020,42166)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 1 A 230/18 (https://dejure.org/2020,42166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

  • fragdenstaat.de

    Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) - Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern - Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Informationsanspruch bezüglich erzeugter Materialien für Verhandlungen zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Saarlouis, 18.06.2018 - 1 K 644/16
    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18
    Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt und das Urteil des Veraltungsgerichts des Saarlandes vom 18. Juni 2018 - 1 K 644/16 - für wirkungslos erklärt.

    Im Übrigen wird die Berufung gegen das Urteil des Veraltungsgerichts des Saarlandes vom 18. Juni 2018 - 1 K 644/16 - zurückgewiesen.

    Durch im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergangenes Urteil vom 18.6.2018 - 1 K 644/16 - hat das Verwaltungsgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass Haupt- und Hilfsantrag unbegründet seien.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. Juni 2018 - 1 K 644/16 - den Beklagten unter Aufhebung des Bescheides vom 13. April 2016 zu verpflichten, ihr Einsicht in sämtliche Materialien des Beklagten im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen - hilfsweise im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen zu den §§ 25 und 29 - des am 15. Dezember 2011 unterzeichneten Ersten Glückspieländerungsstaatsvertrages mit Ausnahme von Unterlagen, welche die Positionen der einzelnen Ländervertreter zum Gegenstand haben, zu gewähren,.

  • BVerwG, 09.05.2019 - 7 C 34.17

    Voten der Berichterstatter des Bundeskartellamts vor Informationszugang geschützt

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18
    [BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - 7 C 34/17 -, Juris, Rdnr. 22] Die Klage ist auch mit dem geänderten Antrag als Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 2 VwGO statthaft und gemäß § 19 Abs. 2 AGVwGO zutreffend gegen den Beklagten gerichtet, der den Ausgangsbescheid vom 13.4.2016 erlassen hat.

    Ist nach alledem aufgrund der rechtsetzenden Tätigkeit der Ministerpräsident(inn)en bei Aushandeln und Abschluss des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages der Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes nicht eröffnet, kommt es auf die nur bei Vorliegen öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandelns aufgeworfenen und in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vorsorglich erörterten Fragen, ob der Beklagte angesichts der Ablehnung der Herausgabe der Informationen durch insgesamt zehn Bundesländer im Sinne der §§ 1 Satz 1 SFIG, 7 Abs. 1 Satz 1 IFG zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist [Zum Kriterium der Verfügungsberechtigung: BVerwG, Urteil vom 3.11.2011, wie vor, Rdnrn. 27 ff.], ein Zugang zu den begehrten Materialien aufgrund der gesetzlichen Bereichsausnahme gemäß § 3 Nr. 3 lit. b IFG ungeachtet der inzwischen verstrichenen Zeit zum Schutz der Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb eines Kollegialorgans ausgeschlossen ist oder dem erstrebten Informationszugang der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegensteht, [Vgl. zu alledem: BVerwG, Urteile vom 9.5.2019 - 7 C 34/17 -, vom 13.12.2018 - 7 C 19/17 -, vom 30.3.2017 - 7 C 19/15 - und vom 2.8.2012 - 7 C 7/12 -] nicht mehr entscheidungserheblich an.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18
    [BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -].

    [BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -] Zudem übertrage § 29 Abs. 4 Satz 5 GlüStV den Ländern die Regelungsbefugnis zu Einzelheiten der Härtefallbestimmungen.

  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18
    [BVerwG, Urteile vom 25.6.2015 - 7 C 1/14 -, Juris Rdnrn 13, 15; vom 3.11.2011 - 7 C 3 und 4.11 - Juris, jeweils Rdnr. 18 ff und vom 15.11.2012 - 7 C 1.12 - Juris, Rdnr. 24; Brink in Brink/Polenz/Blatt, Informationsfreiheitsgesetz, 2017, § 1 Rdnr. 82ff].
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18
    [BVerwG, Urteile vom 25.6.2015 - 7 C 1/14 -, Juris Rdnrn 13, 15; vom 3.11.2011 - 7 C 3 und 4.11 - Juris, jeweils Rdnr. 18 ff und vom 15.11.2012 - 7 C 1.12 - Juris, Rdnr. 24; Brink in Brink/Polenz/Blatt, Informationsfreiheitsgesetz, 2017, § 1 Rdnr. 82ff].
  • VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16

    Akteneinsichtsrecht in Vertragsverhandlungsprotokolle zum Glückspielstaatsvertrag

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18
    [VG Stuttgart, Urteil vom 2.2.2018 - 14 K 2909/16 -, Juris, Rdnr. 47].
  • VG Magdeburg, 13.12.2017 - 6 A 247/16

    Akteneinsicht nach dem InfZG ST in Materialien zum 1.

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18
    [So auch Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 20.3.2019 - 8 A 111/16 - Juris, Rdnrn, 22, 35ff; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.4.2018, wie vor-; VG Magdeburg, Urteil vom 13.12.2017 - 6 A 247/16 -] Demnach sind die Verhandlungen der Ministerpräsident(inn)en und der nachgeordneten Behörden zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 dem spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten zuzuordnen mit der Folge, dass die hierzu erzeugten Materialen, die die Klägerin einzusehen begehrt, dem Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 SIFG i.V.m. § 1 Abs. 1 IFG nicht unterfallen.
  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18
    Ist nach alledem aufgrund der rechtsetzenden Tätigkeit der Ministerpräsident(inn)en bei Aushandeln und Abschluss des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages der Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes nicht eröffnet, kommt es auf die nur bei Vorliegen öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandelns aufgeworfenen und in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vorsorglich erörterten Fragen, ob der Beklagte angesichts der Ablehnung der Herausgabe der Informationen durch insgesamt zehn Bundesländer im Sinne der §§ 1 Satz 1 SFIG, 7 Abs. 1 Satz 1 IFG zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist [Zum Kriterium der Verfügungsberechtigung: BVerwG, Urteil vom 3.11.2011, wie vor, Rdnrn. 27 ff.], ein Zugang zu den begehrten Materialien aufgrund der gesetzlichen Bereichsausnahme gemäß § 3 Nr. 3 lit. b IFG ungeachtet der inzwischen verstrichenen Zeit zum Schutz der Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb eines Kollegialorgans ausgeschlossen ist oder dem erstrebten Informationszugang der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegensteht, [Vgl. zu alledem: BVerwG, Urteile vom 9.5.2019 - 7 C 34/17 -, vom 13.12.2018 - 7 C 19/17 -, vom 30.3.2017 - 7 C 19/15 - und vom 2.8.2012 - 7 C 7/12 -] nicht mehr entscheidungserheblich an.
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18
    [BVerfG, Urteil vom 21.10.2014 - 2 BvE 5/11 -, Rdnr. 169-172] Danach seien auch bei abgeschlossenen Vorgängen Fälle möglich, in denen die Regierung nicht verpflichtet sei, geheim zu haltende Tatsachen aus dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung mitzuteilen.
  • BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11

    Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18
    [BVerwG, Beschluss vom 18.7.2011 - 7 B 14/11 -] Erforderlich sei eine konkrete Gefährdung, wobei an die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung umso geringere Anforderungen zu stellen seien, je größer und folgenschwerer die eintretende Beeinträchtigung sei.
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • BVerwG, 13.12.2018 - 7 C 19.17

    Abwägung; Außenwirkung; Bearbeiter; Beratung; Bundesregierung;

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 19.15

    Abschluss des Verfahrens; Aufklärungsrüge; Funktionsfähigkeit und

  • VG Schleswig, 20.03.2019 - 8 A 111/16

    Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 8 A 467/11

    Erteilung von Auskünfte im Zusammenhang mit der Änderung eines Therapiehinweises

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 23.17

    Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Generalbundesanwalt in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 2062/12

    Informationsanspruch; Regierungsbehörde; Gesetzgebungsverfahren;

  • BVerwG, 23.11.2011 - 7 C 2.11
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlage II

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - 7 B 11.14
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • VG Mainz, 23.04.2021 - 4 K 521/19

    Zugang zu Aktenmaterial betreffend den RdFunkÄndStVtr15 RP

    Die Vorbereitung, das Aushandeln und der Abschluss des 15. RÄndStV durch den Beklagten bzw. seine Staatskanzlei stellen sich aufgrund der ein gesetzgeberisches Tätigwerden des Landtages in den wesentlichen Schritten ersetzenden Wirkung materiell-rechtlich als Wahrnehmung rechtsetzender bzw. gesetzgeberischer Tätigkeit dar (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 1 A 230/18 -, juris Rn. 44).

    Bei dem Abschluss eines Staatsvertrages wird ein wesentlicher Teil der originär dem Landesparlament und den entsprechenden Ausschüssen vorbehaltenen Rechtsetzungsaufgaben von der Landesregierung wahrgenommen (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 1 A 230/18 -, juris Rn. 43, wiederum zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag).

    Die von der Landesregierung mit dem Ziel einer staatsvertraglichen Regelung geführten Verhandlungen mit den übrigen Ländern und der Abschluss des Vertrages ersetzen das sonst dem Landtag vorbehaltene Gesetzgebungsverfahren bis zu dessen Beschlussfassung über die Erteilung der Zustimmung zu dem seitens der Regierung ausgehandelten und bereits beschlossenen Staatsvertrag vollständig (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 11. Dezember 2020 a.a.O., juris Rn. 43).

    Dies ergibt sich aus der Beteiligung sämtlicher Landesregierungen, die nicht nur interne Abstimmungsprozesse, sondern letztlich einen gemeinsamen politischen Abstimmungsprozess durchzuführen haben (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 1 A 230/18 -, juris Rn. 39 unter Bezugnahme auf VG Stuttgart, Urteil vom 2. Februar 2018 - 14 K 2909/16 -, juris Rn. 47).

    Damit stellt die Tätigkeit der Landesregierung zur Vorbereitung und Ausgestaltung der Inhalte eines Staatsvertrages einen einheitlichen Vorgang dar, der in seiner Gesamtheit auf die Haltung und Positionierung der Landesregierung gegenüber den anderen Bundesländern ausgerichtet ist (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 11. Dezember 2020 a.a.O., juris Rn. 39; VG Stuttgart, Urteil vom 2. Februar 2018 a.a.O., juris Rn. 47).

    Die Vorbereitung, das Aushandeln und der Abschluss des 15. RÄndStV durch den Beklagten bzw. seine Staatskanzlei stellen sich aufgrund dieser, ein gesetzgeberisches Tätigwerden des Landtages in den wesentlichen Schritten ersetzenden Wirkung materiell-rechtlich als Wahrnehmung rechtsetzender bzw. gesetzgeberischer Tätigkeit dar (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 1 A 230/18 -, juris Rn. 44).

  • VG Schwerin, 24.08.2023 - 3 A 897/21

    Ablehnung des Informationszugangs zu Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Zugrunde gelegt wird damit ein funktioneller Behördenbegriff, der nicht auf die organisatorische Einordnung des Anspruchsgegners als Behörde Bezug nimmt, sondern auf die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit als Entscheidung über Sachverhalte oder Ausführung von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 1 A 230/18 -, juris Rn. 36 zum IFG des Saarlandes und des Bundes).

    Auch die von der Beklagten zu 2. zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (OVG Saarlouis, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 1 A 230/18 -, juris Rn. 36 ff.) rechtfertigt keine hiervon abweichende rechtliche Bewertung.

  • VG Stuttgart, 10.05.2021 - 14 K 1590/21

    Gewährung von Verbraucherinformationen; Mitteilung lebensmittelrechtlich

    Mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes wurde entgegen den bis dahin geltenden Grundsätzen des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit der Verwaltung ein voraussetzungsloser Informationszugang zur Stärkung demokratischer Beteiligungsrechte statuiert (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.12.2020 - 1 A 230/18 -, juris Rn. 56; BT-Drs. 15/4493, S. 6).
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