Rechtsprechung
   OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37339
OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17 (https://dejure.org/2018,37339)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 (https://dejure.org/2018,37339)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. November 2018 - 2 A 556/17 (https://dejure.org/2018,37339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 2 Abs 1 Nr 2 BImSchV 16, § 1 Abs 4 BauGB, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 22 BImSchG, Art 103 Abs 1 GG
    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes; Nachbarrechtsverletzung; Stellplätze; Sachaufklärung und Amtsermittlung; Überraschungsentscheidung; Ortsbesichtigung; Berufungszulassungsverfahren: Gehörsverstoß; Mehrfachbegründung; Divergenzrüge; ...

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes mit 18 Stellplätzen; Voraussetzungen für eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO; Vorliegen einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB; Vorlage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANPASSUNGSGEBOT; AUFLAGEN; BAUGENEHMIGUNG; BAUVORHABEN; BERUFUNG; BEWEISAUFNAHME; DIVERGENZ; EINFÜGEN; EINZELHANDEL; GRUNDSATZRÜGE; GUTACHTEN; IMMISSION; LANDESENTWICKLUNGSPLAN; NACHBARSCHUTZ; ORTSBESICHTIGUNG; PARKPLATZ; RECHTLICHES GEHÖR; RÜCKSICHTNAHME; ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; VwGO § 86 Abs. 1
    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes mit 18 Stellplätzen; Voraussetzungen für eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO ; Vorliegen einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Saarland, 20.06.2012 - 2 A 411/11
    Auszug aus OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17
    Eine dagegen erhobene Anfechtungsklage der Eigentümer der erwähnten Nachbaranwesen blieb ebenso erfolglos(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 17.8.2011 - 5 K 2376/10 -, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -) wie deren Nachbarrechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen für den Umbau und die Erweiterung des nördlich vom Baugrundstück gelegenen "SB-Warenhauses"(vgl. die Bauscheine des Beklagten vom 25.8.2008 - 61.63-R/00020/08 - und vom 4.2.2009 - 61.63-R/00059/08 -, dazu VG des Saarlandes, Urteil vom 17.8.2011 - 5 K 2364/10 - (rechtskräftig)) für die Klägerin und für den Betrieb des erwähnten "fest installierten Imbiss-Standes".(vgl. den Bauschein des Beklagten vom 22.1.2009 - 61.63-R/00044/08 -, insoweit hatten die Nachbarn darüber hinaus einen Antrag auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gestellt, dazu VG des Saarlandes, Urteil vom 17.8.2011 - 5 K 2363/10 -, OVG des Saarlandes vom 25.6.2012 - 2 A 408/11 -) Die Genehmigung vom Juli 2009 für die Errichtung der Kfz-Ausstellungshalle wurde anschließend nur hinsichtlich des Geländeabtrages und der Zufahrt realisiert.

    Dies gilt auch für das übrige Vorbringen der Klägerin unter dem Aspekt der "ernstlichen Zweifel" an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung, soweit es die vom Verwaltungsgericht zur Verneinung eines Genehmigungsanspruchs für das durch den Bauantrag vom November 2013 und die zugehörigen Planunterlagen bestimmte Bauvorhaben festgestellte Verletzung des im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) enthaltenen Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme (ausdrücklich:) "maßgeblich" wegen der anders als bei der Genehmigung der KfZ-Ausstellungshalle im Jahre 2009 fehlenden Beschränkung der Nutzung der damals geplanten sogenannten "Zufahrt Süd" auf den Zu- und Abgangsverkehr des konkreten Vorhabens(vgl. dazu VG des Saarlandes, Urteil vom 17.8.2011 - 5 K 2376/10 -, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -) betrifft.

    Soweit sich die Klägerin darüber hinaus im Rahmen der Geltendmachung des Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch gegen die - in der Tat wenig überzeugenden - Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu einem - aus seiner Sicht - Nichteinfügen hinsichtlich des städtebaulichen Kriteriums der Art der baulichen Nutzung (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB), weil hier das Entstehen eines faktischen Einkaufszentrums zu besorgen sei,(vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -, BRS 74 Nr. 81) und in dem Zusammenhang auch gegen die Frage der Berücksichtigungsfähigkeit des vorhandenen Kaufland-Marktes wendet,(vgl. hierzu, insbesondere zur Frage der "Fremdkörpereigenschaft" die Beschlüsse des Senats vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 - und vom 25.6.2012 - 2 A 408/11 -) muss dem hier nicht nachgegangen werden.

    Soweit die Klägerin abschließend auf eine Anhörungsmitteilung des Beklagten vom 13.7.2017 Bezug nimmt,(Ausweislich des Betreffs geht es dabei um die "Errichtung von 84 weiteren PKW-Stellplätzen, Nutzungsaufnahme der Ein-/Ausfahrt Süd".) in der erneut von einem unmittelbaren Angrenzen des Baugrundstücks an ein allgemeines Wohngebiet die Rede ist, weist der Senat - davon ausgehend, dass auch für die Anwesen Saarbrücker Straße Nr. ...a, ...b und ... keine verbindliche Bauleitplanung existiert - ergänzend erneut auf seine die mit Blick auf die klare Abgrenzung zum Parkplatz des Kaufland-Marktes im Ergebnis erfolglosen Nachbarrechtsbehelfsverfahren abschließenden Entscheidungen aus dem Jahr 2012 zur Bestimmung des Gebietscharakters hin, die es ausschließen, hier von einer Gebietsreinheit (§§ 34 Abs. 2 BauGB, 4 BauNVO 1990) im Sinne eines allgemeinen Wohngebiets auszugehen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 - und vom 25.6.2012 - 2 A 408/11 -) Ein dahingehender Schutzanspruch nach immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten unter Zugrundelegung der Nr. 6.1 Satz 1 d) TA-Lärm dürfte den "Einsprengseln" der Wohnnutzung in den Anwesen Nr. ...b und Nr. ... auch schwerlich zuzubilligen sein.(vgl. zum Schutzniveau in so genannten "Gemengelagen" infolge des Angrenzens von Wohn- und gewerblicher Nutzung die Nr. 6.7 der TA-Lärm, das gleichzeitig als Konkretisierung der Anforderungen des Rücksichtnahmegebots anzusehen ist).

  • OVG Sachsen, 24.09.2019 - 2 A 423/17
    Auszug aus OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17
    Beruht das im Berufungszulassungsverfahren angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts auf zwei selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung), ist für die Zulassung der Berufung nur dann Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.7.2018 - 2 A 423/17 -, und vom 19.11.2017 - 1 A 397/17 -, bei juris ) Letzteres ist - wie ausgeführt - hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht bejahten Verstoßes gegen das Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) nicht der Fall.

    Eine lediglich fehlerhafte Rechtsanwendung begründet indessen keine Divergenz; denn nicht jeder Rechtsverstoß in der Form einer unzutreffenden Auslegung oder Anwendung von Rechtsgrundsätzen gefährdet die insoweit maßgebliche Einheit der Rechtsprechung.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.7.2018 - 2 A 423/17 -).

  • OVG Saarland, 04.12.2008 - 2 A 228/08
    Auszug aus OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17
    Wenn sich die Klägerin gegen die Aussage des Verwaltungsgerichts wendet, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Zufahrt von den Benutzern immer eingehalten würden, lässt sich generell nach der Rechtsprechung des Senats im Rahmen der im Baugenehmigungsverfahren sicher zu stellenden baunachbarrechtlichen Beurteilung der Zumutbarkeit (immissionsschutzrechtlich) nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des § 22 BImSchG eine störende und der Nachbarschaft nach den konkreten Verhältnissen nicht zumutbare gewerbliche Nutzung nicht "auf dem Papier" durch Auflagen in eine nicht störende Nutzung "verwandeln", die dann von den Nachbarn hingenommen werden müsste.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, SKZ 2009, 123, Leitsatz Nr. 33, LKRZ 2009, 142) Die in Abrede gestellte besondere Lästigkeit der Geräusche der prognostizierten 166, vielleicht gar 197 Fahrzeugbewegungen auf der nicht neigungsfreien Zufahrt mit 90 0 -Kurve sind ebenfalls nachvollziehbar.

    Zu ergänzen ist insoweit, dass es auch mit Blick auf die Amtsermittlungspflicht nach § 86 VwGO sicher nicht Sache des Verwaltungsgerichts ist, einem Gewerbebetrieb durch Einholung ergänzender Gutachten zu einer nachbarrechtskonformen Planung oder Umgestaltung seines Betriebs zu verhelfen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, SKZ 2009, 123, Leitsatz Nr. 33, LKRZ 2009, 142).

  • OVG Saarland, 14.05.2018 - 2 A 382/17

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 2004 § 31; Absehen von

    Auszug aus OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17
    Dabei entspricht es gesicherter ständiger Rechtsprechung, dass ein Gericht seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht verletzt, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund des Beteiligtenvorbringens und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt hält und von einer - gegebenenfalls weiteren - Beweiserhebung absieht.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.2.2018 - 2 A 50/17 -, vom 24.4.2018 - 2 A 505/17 -, und vom 14.5.2018 - 2 A 382/17 -, SKZ 2018, 131, Leitsatz Nr. 7, st. Rspr.) Wenn die Klägerin dazu ergänzend - sogar - vorträgt, das Verwaltungsgericht habe ihr "keine Möglichkeit gegeben, sich zu den Sachverhaltsfeststellungen .

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes Beschluss vom 9.10.2018 - 2 A 263/18 -) Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in den die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vorbereitenden Schriftsätzen sind insoweit nicht ausreichend.(so beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.5.2018 - 2 A 382/17 -, SKZ 2018, 131, Leitsatz Nr. 7) Das gilt erst Recht, wenn der die angeblich unzureichende Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht rügende Beteiligte - hier die Klägerin - sogar auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat.

  • VG Saarlouis, 17.08.2011 - 5 K 2364/10

    Anfechtung einer Baugenehmigung (Umbau und Erweiterung eines SB-Warenhaus)

    Auszug aus OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17
    Eine dagegen erhobene Anfechtungsklage der Eigentümer der erwähnten Nachbaranwesen blieb ebenso erfolglos(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 17.8.2011 - 5 K 2376/10 -, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -) wie deren Nachbarrechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen für den Umbau und die Erweiterung des nördlich vom Baugrundstück gelegenen "SB-Warenhauses"(vgl. die Bauscheine des Beklagten vom 25.8.2008 - 61.63-R/00020/08 - und vom 4.2.2009 - 61.63-R/00059/08 -, dazu VG des Saarlandes, Urteil vom 17.8.2011 - 5 K 2364/10 - (rechtskräftig)) für die Klägerin und für den Betrieb des erwähnten "fest installierten Imbiss-Standes".(vgl. den Bauschein des Beklagten vom 22.1.2009 - 61.63-R/00044/08 -, insoweit hatten die Nachbarn darüber hinaus einen Antrag auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gestellt, dazu VG des Saarlandes, Urteil vom 17.8.2011 - 5 K 2363/10 -, OVG des Saarlandes vom 25.6.2012 - 2 A 408/11 -) Die Genehmigung vom Juli 2009 für die Errichtung der Kfz-Ausstellungshalle wurde anschließend nur hinsichtlich des Geländeabtrages und der Zufahrt realisiert.

    Die Kammer habe bereits in ihrem Urteil vom 17.8.2011 im Verfahren 5 K 2364/10 die Frage aufgeworfen, ob das SB-Warenhaus in die Gebietsbestimmung mit einzubeziehen sei oder ob es sich um einen Fremdkörper handele, dies jedoch offen gelassen.

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17
    Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass dieses Gutachten (2013) schon von Ansatz her keinerlei Betrachtung der Belastung der vom Verwaltungsgericht als schutzwürdig eingestuften Bebauung, insbesondere des rückseitig gelegenen Hauses Nr. ...b entnehmen lässt und - insoweit zur höchstrichterlichen Vorgabe der Berücksichtigung der TA-Lärm als einer normkonkretisierenden technischen Verwaltungsvorschrift in diesem Zusammenhang(vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 29.8.2007 - 4 C 2.07 -, DVBl. 2007, 1564, wonach der TA Lärm vom 26.8.1998, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen (dort für Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG) konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zukommt) - selbst für die betrachteten Anwesen und für den Verkehrslärm gerade von einer (deutlichen) Überschreitung der insoweit immissionsschutzrechtlich einschlägigen Grenzwerte ausgeht.
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17
    Soweit sie zunächst reklamiert, dass vor dem Ergehen des Urteils des Verwaltungsgerichts "ein Hinweis ... nicht erfolgt" sei, entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass das Gericht einem Beteiligten nicht vorab mitteilen muss, auf welche Gesichtspunkte es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 -) Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende "Überraschungsentscheidung" liegt nur vor, wenn das Gericht auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2009 - 9 B 64.08 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 30.7.2018 - 4 B 66/18 -, juris) Das war hier offensichtlich nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08

    Baugenehmigung: Errichtung von Einzelhandelsgeschäften; Begriff des

    Auszug aus OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17
    Soweit sich die Klägerin darüber hinaus im Rahmen der Geltendmachung des Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch gegen die - in der Tat wenig überzeugenden - Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu einem - aus seiner Sicht - Nichteinfügen hinsichtlich des städtebaulichen Kriteriums der Art der baulichen Nutzung (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB), weil hier das Entstehen eines faktischen Einkaufszentrums zu besorgen sei,(vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -, BRS 74 Nr. 81) und in dem Zusammenhang auch gegen die Frage der Berücksichtigungsfähigkeit des vorhandenen Kaufland-Marktes wendet,(vgl. hierzu, insbesondere zur Frage der "Fremdkörpereigenschaft" die Beschlüsse des Senats vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 - und vom 25.6.2012 - 2 A 408/11 -) muss dem hier nicht nachgegangen werden.
  • OVG Saarland, 11.05.2018 - 2 A 850/17

    Beseitigungsanordnung für Werbeanlagen in einem Wohngebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17
    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.5.2018 - 2 A 850/17 -, bei juris ).
  • OVG Sachsen, 30.07.2018 - 4 B 66/18

    Gehörsanspruch; Kindertageseinrichtung; Betreuungszeit; Anhörung

    Auszug aus OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17
    Soweit sie zunächst reklamiert, dass vor dem Ergehen des Urteils des Verwaltungsgerichts "ein Hinweis ... nicht erfolgt" sei, entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass das Gericht einem Beteiligten nicht vorab mitteilen muss, auf welche Gesichtspunkte es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 -) Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende "Überraschungsentscheidung" liegt nur vor, wenn das Gericht auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2009 - 9 B 64.08 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 30.7.2018 - 4 B 66/18 -, juris) Das war hier offensichtlich nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 A 307/18

    Gehörsrüge im Asylverfahren

  • OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17

    Baugenehmigung für Bordell: Anwendung der Versammlungsstättenverordnung;

  • OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18

    Benennung der Zulassungsgründe im Berufungszulassungsverfahren;

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07

    Zulassung der Berufung bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen das

  • OVG Saarland, 03.01.2008 - 2 A 182/07

    Nachbarschutz im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

  • OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11

    Zulassungsgrund der Divergenz; Wohngebietsverträglich einer Brennholzlagerstätte

  • OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines

  • OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16

    Divergenz- und Grundsatzrüge im Zulassungsverfahren - Nachbarschutz bei

  • OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung: Lehramt für die Primarstufe

  • OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17

    Beseitigungsanordnung: Zaun auf der Straße

  • OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19

    Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

    Beruht indes ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung), so ist für die Zulassung der Berufung nur dann Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, bei juris) Das ist hier nicht der Fall, wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19

    Ausschlusses aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in den die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vorbereitenden Schriftsätzen sind insoweit nicht ausreichend (vgl. zum Vorstehenden z. B. Saarl. OVG, Beschluss vom 12. November 2018 - 2 A 556/17 -, juris Rn. 35; BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 20 ZB 18.2525 -, juris Rn. 2).
  • OVG Saarland, 19.12.2018 - 2 A 153/18

    Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem AarhusÜbk und dessen Umsetzung; Entlassung

    Ungeachtet des Umstands, dass der diesbezügliche Vortrag am Ende der Antragsbegründung vom 13.4.2018 - sollte er denn überhaupt mit Blick auf den dort nicht genannten § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO in dem Sinne zu verstehen sein - ganz offensichtlich bereits nicht den sich insoweit ergebenden Darlegungserfordernissen (§ 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO) genügt,(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.5.2018 - 2 A 850/17 -, und vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, jeweils bei juris ) zeigt er keine in dem Sinne fallübergreifend im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftige Fragestellung auf.
  • OVG Saarland, 02.05.2019 - 2 A 6/18

    Einsicht in die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil einer Sitzung eines

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, juris , ständige Rechtsprechung).
  • OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 A 150/19

    Berufungszulassung - Abweichungsrüge; Einbürgerung - fehlende ausreichende

    Die divergierenden Sätze sind so einander gegenüber zu stellen, dass die Abweichung erkennbar wird(vgl. Beschluss des Senats vom 12.12.2018 - 2 A 556/17 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2021 - 3 L 141/21

    Zur Änderung von Hausnummern - Ordnungsrecht

    Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in den die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vorbereitenden Schriftsätzen sind insoweit nicht ausreichend (vgl. zum Vorstehenden z. B. SaarlOVG, Beschluss vom 12. November 2018 - 2 A 556/17 - juris Rn. 35; BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 20 ZB 18.2525 - juris Rn. 2).
  • OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; eigene Abstandsverletzung; erdrückende

    [vgl. Beschluss des Senats vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, juris] Der Hinweis des Klägers auf die - seiner Ansicht nach - divergierende Entscheidung des - bereits zuvor erwähnten - OVG Rheinland-Pfalz [Urteil vom 20.8.2002 - 1 A 10731/02 -, juris] genügt hierfür nicht, denn es handelt sich bei diesem Gericht schon nicht um ein in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO benanntes Divergenzgericht, da es nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts ankommt, sondern allein darauf, ob das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts abweicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht