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   OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13   

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OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13 (https://dejure.org/2014,4403)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.03.2014 - 1 A 379/13 (https://dejure.org/2014,4403)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. März 2014 - 1 A 379/13 (https://dejure.org/2014,4403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 41 BeamtStG, § 1 S 2 BG SL, § 93 BG SL, § 4 Abs 1 RiG SL
    Richter im Ruhestand - Untersagung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung dienstlicher Interessen bei der dienstlichen Tätigkeit eines in den Ruhestand getretenen Richters und seinem beabsichtigten Tätigwerden als Rechtsanwalt

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung dienstlicher Interessen bei der dienstlichen Tätigkeit eines in den Ruhestand getretenen Richters und seinem beabsichtigten Tätigwerden als Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 331
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13
    Gemessen an der im erstinstanzlichen Urteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 6.12.1989 - 6 C 52/87 - und vom 12.12.1996 - 2 C 37/95 -, jew. juris) und der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 41 BeamtStG(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, BayVGH, Beschlüsse vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - und vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, jew. juris) besteht keine Veranlassung, den Rechtsstreit einer vertieften Überprüfung in einem Berufungsverfahren zuzuführen.

    Er liege - was bezogen auf den vom Bundesverwaltungsgericht zu beurteilenden Sachverhalt von Relevanz war - vor, wenn der ausgeschiedene Beamte mit Angelegenheiten, die zum Beispiel die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens berührt haben, für das er tätig zu werden beabsichtigt, dienstlich nicht unerheblich befasst gewesen ist.(BVerwG, Urteil vom 6.12.1989 - 6 C 52/87 -, juris Rdnrn. 18 f., 29 und 31 f.).

    Die Untersagung nach § 41 Satz 2 BeamtStG ergeht als gebundene Entscheidung, d.h. sie ist bei Vorliegen der Voraussetzungen auszusprechen, wobei sich die Dauer im Regelfall - soweit nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine kürzere Fristbestimmung zulassen - nach den gesetzlichen Vorgaben (§§ 41 Satz 1 BeamtStG, 93 Abs. 1 Satz 2 SBG) bemisst, also fallbezogen mangels Vorliegens von Anhaltspunkten für ein ausnahmsweise früheres Entfallen der tatbestandsrelevanten Besorgnis - wie seitens des Beklagten verfügt - auf drei Jahre zu bestimmen war.(BVerwG, Urteil vom 6.12.1989, a.a.O., Rdnr. 39).

  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13
    Gemessen an der im erstinstanzlichen Urteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 6.12.1989 - 6 C 52/87 - und vom 12.12.1996 - 2 C 37/95 -, jew. juris) und der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 41 BeamtStG(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, BayVGH, Beschlüsse vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - und vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, jew. juris) besteht keine Veranlassung, den Rechtsstreit einer vertieften Überprüfung in einem Berufungsverfahren zuzuführen.

    Einen solch engen Zusammenhang hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(BayVGH, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, juris) kürzlich in Bezug auf einen Richter bejaht, der Vorsitzender Richter am Landgericht war und einer Kammer vorstand, die mit Verfahren aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere mit Patentstreitigkeiten, befasst war.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10

    Untersagung der Ausübung steuerberatender Tätigkeit eines in den Ruhestand

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13
    Gemessen an der im erstinstanzlichen Urteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 6.12.1989 - 6 C 52/87 - und vom 12.12.1996 - 2 C 37/95 -, jew. juris) und der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 41 BeamtStG(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, BayVGH, Beschlüsse vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - und vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, jew. juris) besteht keine Veranlassung, den Rechtsstreit einer vertieften Überprüfung in einem Berufungsverfahren zuzuführen.
  • VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241

    Untersagung der Rechtsanwaltstätigkeit eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13
    Gemessen an der im erstinstanzlichen Urteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 6.12.1989 - 6 C 52/87 - und vom 12.12.1996 - 2 C 37/95 -, jew. juris) und der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 41 BeamtStG(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, BayVGH, Beschlüsse vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - und vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, jew. juris) besteht keine Veranlassung, den Rechtsstreit einer vertieften Überprüfung in einem Berufungsverfahren zuzuführen.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95

    Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13
    Gemessen an der im erstinstanzlichen Urteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 6.12.1989 - 6 C 52/87 - und vom 12.12.1996 - 2 C 37/95 -, jew. juris) und der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 41 BeamtStG(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, BayVGH, Beschlüsse vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - und vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, jew. juris) besteht keine Veranlassung, den Rechtsstreit einer vertieften Überprüfung in einem Berufungsverfahren zuzuführen.
  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren

    Voraussetzung für eine entsprechende Annahme ist aber, dass die Tätigkeit des Ruhestandsrichters bei verständiger Würdigung den Anschein einer Ausnutzung seiner früheren Amtsstellung einschließlich persönlicher Kontakte zu den früheren Kollegen zulässt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 ME 104/16 - DRiZ 2016, 424 Rn. 33; VGH München, Beschlüsse vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 - juris Rn. 38 und vom 19. September 2016 - 3 ZB 14.1306 - juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. März 2014 - 1 A 379/13 - NZA-RR 2014, 331 Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2016 - 5 ME 104/16

    Anschein; Beeinträchtigung; Besorgnis; dienstliche Interessen; Erwerbstätigkeit;

    Unter Berücksichtigung dieser Urteile des Bundesverwaltungsgerichts wird in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 41 BeamtStG nach ihrem Sinn und Zweck im Grundsatz darauf abzielt, mögliche Interessen- und Loyalitätskonflikte im Dienstbereich der Behörde zu vermeiden und auf diese Weise die Integrität des öffentlichen Dienstes und des Vertrauens in diesen zu schützen, was wiederum der Erhaltung der vollen Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 52; s. a. Bay. VGH, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, juris Rn. 26, 37; OVG Saarl., Beschluss vom 13.3.2014 - 1 A 379/13 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris Rn. 18, 20; VG Saarland, Beschluss vom 16.7.2012 - 2 L 419/12 -, juris Rn. 9 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.5.2016 - 13 L 1024/16 -, juris Rn. 11 ff; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 6.6.1990 - 2 A 119/89 -, juris Rn. 21 f. zu § 77 a LBG; siehe die Darstellung des Schrifttums in: OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 64, 65).

    Es ist nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (OVG Saarl., Beschluss vom 13.3.2014, a. a. O., Rn. 12).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Auftreten eines pensionierten Richters als Rechtsanwalt vor dem Gericht, in dem er früher tätig war, geeignet sein kann, den Anschein zu erwecken, dass seine persönlichen Beziehungen zu den Richtern und nichtrichterlichen Dienstkräften dieses Gerichts eine dort anhängige Rechtssache - von ihm nicht steuerbar - in einer nicht sachgemäßen Weise fördern könnten (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 66 [früherer Richter am Landgericht]; siehe auch die Auflistung der Rechtsprechung in: OVG NRW, Beschluss vom 8.7.2015 - 1 B 472/15 -, [früherer Richter] juris Rn. 26, nämlich: OVG Saarl., Beschluss vom 13.3.2014, a. a. O. [früherer Direktor eines Arbeitsgerichts]; Bay. VGH, Beschluss vom 20.8.2013, a. a. O. [früherer Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht]; VG München, Urteil vom 7.5.2014 - M 5 K 12.6498 -, juris [früherer Vorsitzender am Landgericht]; ferner OVG NRW, Beschluss vom 22.4.2014 - 6 B 34/14 -, juris [früherer Sachgebietsleiter bei einem Finanzamt]; Bay. VGH, Beschluss vom 5.9.2012, a. a. O. [teilweise Untersagung der anwaltlichen Tätigkeit eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen Landrats]).

  • VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4865

    Untersagung der Tätigkeit als Rechtsanwalt im früheren Aufgabenbereich als

    Entscheidend ist, ob bei verständiger Würdigung der Umstände eine Beeinträchtigung wahrscheinlich ist (BayVGH, B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris).

    Auf die Intensität der Tätigkeit in Richtung Verwaltung kommt es daher nicht an, entscheidend ist vielmehr die damit einhergehende Möglichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen und das Hervorrufen eines entsprechenden Anscheins (Baßlsperger in: Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: August 2019, § 41 BeamtStG Rn. 19 ff.; so auch ausdrücklich OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris, Rn. 8 unter Bezugnahme auf den Beschluss des BayVGH vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).

    Insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris Rn. 12).

    Denn ob bei verständiger Würdigung der erkennbaren Umstände der Anschein einer Beeinflussung der Unparteilichkeit oder Unbefangenheit zu entstehen vermag, beurteilt sich nicht nach internen Umständen oder Entwicklungen, sondern nach den nach außen erkennbaren Gegebenheiten (OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 6 B 34/14

    Untersagung jeglicher steuerberatender Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des

    vgl. hierzu auch OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2014 - 1 A 379/13 -, juris.
  • VG München, 07.05.2014 - M 5 K 12.6498

    Untersagung; Anwaltliche Tätigkeit; Ruhestandsbeamter; Vorsitzender Richter am LG

    Entscheidend ist, ob bei verständiger Würdigung der Umstände eine Beeinträchtigung wahrscheinlich ist (BayVGH, B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris).

    Auf die vom Klägerbevollmächtigten angeführte Intensität der Tätigkeit in Richtung Verwaltung kommt es daher nicht an, entscheidend ist vielmehr die damit einhergehende Möglichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen und das Hervorrufen eines entsprechenden Anscheins (Baßlsperger in: Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Oktober 2013, § 41 BeamtStG Rn. 19 ff.; so auch ausdrücklich OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris, Rn. 8 unter Bezugnahme auf den Beschluss des BayVGH vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).

    Der Schutz der Integrität der Gerichtsbarkeit setzt demgemäß nicht den begründeten Verdacht persönlicher Befangenheit und Parteilichkeit voraus (BayVGH, B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413); insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 3 ZB 14.1306

    Untersagung anwaltlicher Tätigkeit eines früheren Richters einer Kammer für

    Dies entspricht der st. Rspr. des Senats (BayVGH, B. v. 11.1.1988 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413; B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris) und anderer Obergerichte (OVG Saarland, B. v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris; OVG NRW, B. v. 8.7.2015 - 1 B 472/15 - juris; B. v. 2.3.2016 - 1 B 1375/15 - juris) hinsichtlich der Untersagung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt bzw. als Mitarbeiter eines Rechtsanwalts vor dem Gericht, dem der Richter vor seinem Eintritt in den Ruhestand angehörte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2015 - 1 B 472/15

    Unzulässigkeit der rechtsanwaltlichen Tätigkeit eines Richters im Altersruhestand

    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13. März 2014 - 1 A 379/13 -, NZA-RR 2014, 331 = juris, Rn. 12 (früherer Direktor eines Arbeitsgerichts); BayVGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 -, juris, Rn. 36 f. (früherer Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht); VG Arnsberg, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 L 590/14 -, n.v. (früherer Richter am Amtsgericht); ferner OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 B 34/14 -, juris, insbes.
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