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   OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 258/18   

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https://dejure.org/2018,42954
OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 258/18 (https://dejure.org/2018,42954)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.12.2018 - 1 B 258/18 (https://dejure.org/2018,42954)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 1 B 258/18 (https://dejure.org/2018,42954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 15 Abs 2 GewO, § 33i GewO, § 12 Abs 1 SpielhG SL, § 12 Abs 2 SpielhG SL, § 2 Abs 1 SpielhG SL
    Gewerberecht: Vorläufige Duldung des Weiterbetriebs einer rechtswidrigerweise betriebenen Spielhalle; Keine unbillige Härte bei Ablehnung der vorläufigen Duldung des Weiterbetriebs einer in rechtswidriger Form betriebenen Spielhalle infolge der Aussichtlosigkeit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SSpielhG § 9 Abs. 3 S. 2; SSpielhG § 12 Abs. 2
    Rechtmäßige Ablehung des weiteren Betriebs einer Spiehalle; Befreiung vom Verbot der Mehrfachkonzession gemäß § 12 Abs. 2 SSpielhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Saarlouis, 22.06.2018 - 1 L 722/18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis im Auswahlverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 258/18
    Gänzlich unverständlich ist die Annahme des Antragstellers, das Verwaltungsgericht habe dadurch, dass es sich hinsichtlich der Anforderungen des Transparenzgebotes auf seinen dem Antragsteller bekannten Beschluss vom 22.6.2018 - 1 L 722/18 - bezogen hat, das rechtliche Gehör des Antragstellers verletzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2018 - 4 B 179/18

    Vor der Schließung von Bestandsspielhallen, die nach einer Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 258/18
    Soweit der Antragsteller Ausführungen zu einer "möglichen Untersagung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO" sowie dem in diesem Zusammenhang zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsprinzip macht und sich im Weiteren auf den Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.7.2018 - 4 B 179/18 - beruft, wonach dem Betreiber einer Spielhalle vor einer Schließung effektiver Rechtsschutz zur Überprüfung einer gegen ihn ergangenen Auswahlentscheidung und nach entsprechender Klärung eine zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Betriebs erforderliche Frist zu gewähren ist, führt dies fallbezogen schon deshalb nicht weiter, weil im vorliegenden Fall keine Schließungsanordnung gemäß § 15 Abs. 2 GewO ergangen ist.
  • OVG Saarland, 04.05.2020 - 1 B 345/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt

    Der Senat hielte es auch insoweit für unzulässig, im Fall der Notwendigkeit der Auflösung einer Abstandskollision außerhalb des Gewerbes "Spielhallenbetrieb" verfügbares Vermögen und Einkommen in die vergleichende Betrachtung der wirtschaftlichen Betroffenheit von Spielhallenbetreibern einzubeziehen.(Die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 13.12.2018 - 1 B 258/18 -, juris, Rdnr. 9, zusammengefasst in dem - in dieser Allgemeingültigkeit nicht vom Senat autorisierten juris-Orientierungssatz 1. - dürfen nicht im gegenteiligen Sinne missverstanden werden. Sie sind absolut einzelfallbezogen und setzen sich mit der Argumentation eines Spielhallenbetreibers zu einer ihm drohenden unbilligen Härte und der eine solche verneinenden Begründung in der erstinstanzlichen Entscheidung auseinander.) Entscheidend für die zu treffende Auswahl ist das Ausmaß der Bedrohung der Existenz des Gewerbebetriebs.
  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 1 B 8/19

    Erfolglose Anhörungsrüge nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Versagung

    Mit dieser gesetzgeberischen Intention geht konform, dass der Antragsgegner die Abarbeitung der Anträge auf Weiterbetrieb, soweit Auswahlentscheidungen zwischen konkurrierenden Spielhallen zu treffen sind, mit kleineren bzw. weniger komplex erscheinenden sogenannten Clustern begonnen und dabei unter der Prämisse einer unechten Konkurrenz jedenfalls einer der Spielhallen desselben Betreibers eine Erlaubnis erteilt und diese damit in ihrem rechtlichen Bestand gesichert hat.(vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 13.12.2018 - 1 B 258/18 -, juris Rdnr. 12).
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 296/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; zu den

    War der Antragsgegner aber demnach im Rahmen der Herstellung rechtmäßiger Verhältnisse mit den in einem "Cluster", also in einer Entfernung von weniger als 500 m Luftlinie in S... gelegenen Spielhallen der Antragstellerin befasst, ist es ohne weiteres nachvollziehbar und sachgerecht, dass er in diesem Zusammenhang den Antrag betreffend die in Abstandskollision zu der erlaubten Spielhalle befindliche weitere Spielhalle der Antragstellerin in der S... Straße 42 - 44 ebenfalls bearbeitet und beschieden hat.(siehe hierzu Beschluss des Senats vom 13.12.2018 - 1 B 258/18 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im

    OVG des Saarlandes, Beschluss v. 13.12.2018 - 1 B 258/18 -, Rn. 10, juris.
  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 1 B 11/19

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Versagung einstweiligen

    Mit dieser gesetzgeberischen Intention geht konform, dass der Antragsgegner die Abarbeitung der Anträge auf Weiterbetrieb, soweit Auswahlentscheidungen zwischen konkurrierenden Spielhallen zu treffen sind, mit kleineren bzw. weniger komplex erscheinenden sogenannten Clustern begonnen und dabei unter der Prämisse einer unechten Konkurrenz jedenfalls einer der Spielhallen desselben Betreibers eine Erlaubnis erteilt und diese damit in ihrem rechtlichen Bestand gesichert hat.(vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 13.12.2018 - 1 B 258/18 -, juris Rdnr. 12).
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