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   OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18   

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OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18 (https://dejure.org/2018,42955)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.12.2018 - 1 B 311/18 (https://dejure.org/2018,42955)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 1 B 311/18 (https://dejure.org/2018,42955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 12 Abs 1 SpielhG SL, § 12 Abs 2 SpielhG SL, § 2 Abs 1 SpielhG SL, § 3 Abs 1 Nr 1 SpielhG SL, § 3 Abs 2 Nr 1 SpielhG SL
    Anforderungen an das Auswahlverfahren in Konkurrenzsituationen zwischen Bestandsspielhallen innerhalb des gesetzlichen Mindestabstands

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SSpielhG § 2 Abs. 1 ; SSpielG § 12 Abs. 1 S. 2
    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Verstoß gegen das Verbot einer Mehrfachkonzession

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18
    Wie bereits in den in sechs Zulassungsverfahren ergangenen Beschlüssen des Senats vom 8.11.2018(u.a. im Verfahren 1 A 202/18, Juris) dargelegt, entnimmt der Senat den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 7.3.2017(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris Rdnrn. 182 ff., 184), wonach "zur Konturierung der Auswahlkriterien zunächst auf die Regelung zur Härtefallbefreiung nach § 12 Abs. 2 SSpielhG zurückgegriffen werden" kann, sowie der Gesetzesbegründung zu § 12 Abs. 2 SSpielhG, dass die Kriterien, die nach § 12 Abs. 2 SSpielhG für eine Härtefallbefreiung von Relevanz sind, in einem ersten Schritt auch für die Auswahlentscheidung als wesentliche Parameter der Auswahl herangezogen werden können, indem diese Härtefallkriterien von ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich, der Ebene der Konfliktlösung zwischen den Interessen des einzelnen Betreibers im Spannungsverhältnis zu dem öffentlichen Interesse an einer zügigen Umsetzung der Ziele der gesetzlichen Neuregelung, auf die Ebene der Konfliktlösung im Verhältnis miteinander konkurrierender Betriebe transferiert werden (1.1.1).

    Denn ein auf Unzulänglichkeiten der Vergangenheit gestütztes Unterliegen in der Auswahlentscheidung ist für den Betroffenen wegen des völligen oder teilweisen Verlusts der beruflichen Betätigungsmöglichkeit von erheblichem Gewicht(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnr. 183) und kommt in den faktischen Auswirkungen einer Verneinung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit gleich, die, soweit sie auf Fehlverhalten gestützt wird, strengen Anforderungen unterliegt.

    Die Formulierung "kann" ist häufig ein Indiz für einen Ermessensspielraum.(Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 114 Rdnr. 6) Da das Saarländische Spielhallengesetz das Auswahlverfahren in Konkurrenzsituationen zwischen Bestandsspielhallen, die zueinander den Mindestabstand von 500 m Luftlinie nicht einhalten, nicht ausdrücklich regelt, ist hinsichtlich der Frage, ob die behördliche Auswahlentscheidung der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Prüfung unterliegt oder der Behörde ein Ermessensspielraum zusteht, auf den Zweck, den Sinnzusammenhang und die Vorgeschichte des Auswahlverfahrens abzustellen.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris, Rdnr. 182).

    Das Bundesverfassungsgericht nennt die wesentlichen dem Saarländischen Spielhallengesetz zu entnehmenden Parameter der Auswahlentscheidung(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris, Rdnr. 184) und geht insoweit davon aus, dass der Gesetzgeber "die Bewältigung der vielgestaltigen Auswahlkonstellationen anhand sachgerechter Kriterien den zuständigen Behörden überlassen" durfte(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 a.a.O., Juris-Rdnr. 185), welche eine komplexe Abwägungsentscheidung zu treffen habe, bei der sie "den genannten Rahmen"(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O. Juris-Rdnr. 186) - gemeint sind die zuvor angeführten Parameter der Auswahlentscheidung - beachten müsse.

    Dem Auswahlparameter der Härtefallgesichtspunkte nach § 12 Abs. 2 SSpielhG, auf den nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.3.2017 zur Konturierung der Auswahlkriterien "zunächst" zurückgegriffen werden kann(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris-Rdnr. 184), indem das Maß der jeweiligen Betroffenheit in der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit ermittelt wird und jeweils in Relation zur Betroffenheit des Konkurrenten zu setzen ist, wird in der Entscheidungsbegründung kein eigenständiges Gewicht beigemessen.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18
    Diese in Anlehnung an das Vergaberecht(HessVGH, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T -, Juris Rdnr. 85; BGH, Urteile vom 8.9.1998 - X ZR 109/96 -, und vom 16.10.2001 - X ZR 100/99 -, Juris) entwickelte Argumentation des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bzw. des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts verfängt in Bezug auf die Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallen nicht.

    Auf der ersten Stufe sind die Anforderungen an die Eignung eines Bieters, deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am weiteren Verfahren ist, zu prüfen; auf der zweiten Stufe, auf der sich entscheidet, wer den Zuschlag erhält, ist ein "Mehr an Eignung"(BGH, Urteil vom 8.9.1998 - X ZR 109/96 -, Juris) bzw. das Prinzip "bekannt und bewährt"(BGH, Urteil vom 16.10.2001 - X ZR 100/99 -, Juris) kein Kriterium für die Auftragsvergabe.

  • BGH, 16.10.2001 - X ZR 100/99

    Ausübung des Ermessens im Rahmen der Auftragsvergabe

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18
    Diese in Anlehnung an das Vergaberecht(HessVGH, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T -, Juris Rdnr. 85; BGH, Urteile vom 8.9.1998 - X ZR 109/96 -, und vom 16.10.2001 - X ZR 100/99 -, Juris) entwickelte Argumentation des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bzw. des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts verfängt in Bezug auf die Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallen nicht.

    Auf der ersten Stufe sind die Anforderungen an die Eignung eines Bieters, deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am weiteren Verfahren ist, zu prüfen; auf der zweiten Stufe, auf der sich entscheidet, wer den Zuschlag erhält, ist ein "Mehr an Eignung"(BGH, Urteil vom 8.9.1998 - X ZR 109/96 -, Juris) bzw. das Prinzip "bekannt und bewährt"(BGH, Urteil vom 16.10.2001 - X ZR 100/99 -, Juris) kein Kriterium für die Auftragsvergabe.

  • VG Saarlouis, 11.07.2018 - 1 L 736/18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis; Auswahlverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18
    Soweit der Antragsgegner unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts(VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.7.2018 - 1 L 736/18 -, Juris) weiter ausführt, er habe grundrechtsrelevante Vorbelastungen der Mitbewerber entsprechend den Anwendungshinweisen der Fachaufsicht und entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, diese seien indes für die Entscheidung letztendlich nicht von ausschlaggebender Bedeutung gewesen, so dass Ausführungen hierzu nicht veranlasst gewesen seien, wird das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Begründungserfordernis gerade in Bezug auf eine Ermessensentscheidung nicht genügend beachtet.
  • VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer Spielhalle;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18
    Das Verwaltungsgericht hat zur Relevanz der Verwirklichung der Ziele des § 1 Abs. 1 SSpielhG ausgeführt(VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, Juris, Rdnrn. 29 f.), dass den Härtefallkriterien zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus erhebliches Gewicht beizumessen sei, dass dies aber nicht bedinge, dass bei Bejahung eines Härtefalls alle anderen Kriterien automatisch zurückzutreten hätten.
  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18
    Eine in das Ermessen der Behörde gestellte Verwaltungsentscheidung, bei der wesentliche nach dem Zweck der Ermessensermächtigung für die Entscheidung relevante Gesichtspunkte unberücksichtigt geblieben sind, ist mit § 114 Satz 1 VwGO nicht vereinbar und daher (im Hauptsacheverfahren) aufzuheben(BVerwG, Urteil vom 11.5.2016 - 10 C 8.15 -, Juris, Rdnr. 13).
  • OVG Saarland, 08.11.2018 - 1 A 202/18

    Antragsfrist für den Weiterbetrieb einer Bestandsspielhalle

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18
    Wie bereits in den in sechs Zulassungsverfahren ergangenen Beschlüssen des Senats vom 8.11.2018(u.a. im Verfahren 1 A 202/18, Juris) dargelegt, entnimmt der Senat den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 7.3.2017(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris Rdnrn. 182 ff., 184), wonach "zur Konturierung der Auswahlkriterien zunächst auf die Regelung zur Härtefallbefreiung nach § 12 Abs. 2 SSpielhG zurückgegriffen werden" kann, sowie der Gesetzesbegründung zu § 12 Abs. 2 SSpielhG, dass die Kriterien, die nach § 12 Abs. 2 SSpielhG für eine Härtefallbefreiung von Relevanz sind, in einem ersten Schritt auch für die Auswahlentscheidung als wesentliche Parameter der Auswahl herangezogen werden können, indem diese Härtefallkriterien von ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich, der Ebene der Konfliktlösung zwischen den Interessen des einzelnen Betreibers im Spannungsverhältnis zu dem öffentlichen Interesse an einer zügigen Umsetzung der Ziele der gesetzlichen Neuregelung, auf die Ebene der Konfliktlösung im Verhältnis miteinander konkurrierender Betriebe transferiert werden (1.1.1).
  • VGH Hessen, 27.09.2018 - 8 B 432/18

    Echte Konkurrenz bei Spielhallen

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18
    1.1.2.2 Der Annahme, dass nicht gesetzeskonformes Verhalten unter den Gegebenheiten des Einzelfalls ein Unterliegen im Auswahlverfahren bedingen kann, lässt sich nicht bereits im Grundsatz entgegenhalten, dass der Gesichtspunkt der Qualität der Betriebsführung kein sachgerechtes Auswahlkriterium sei.(so HessVGH, Beschluss vom 27.9.2018 - 8 B 432/18 -, Juris Rdnrn. 38 ff., und OVG Hamburg, Beschluss vom 9.7.2018 - 4 Bs 12/18 -, Juris Rdnrn. 105 ff.).
  • OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18

    Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18
    1.1.2.2 Der Annahme, dass nicht gesetzeskonformes Verhalten unter den Gegebenheiten des Einzelfalls ein Unterliegen im Auswahlverfahren bedingen kann, lässt sich nicht bereits im Grundsatz entgegenhalten, dass der Gesichtspunkt der Qualität der Betriebsführung kein sachgerechtes Auswahlkriterium sei.(so HessVGH, Beschluss vom 27.9.2018 - 8 B 432/18 -, Juris Rdnrn. 38 ff., und OVG Hamburg, Beschluss vom 9.7.2018 - 4 Bs 12/18 -, Juris Rdnrn. 105 ff.).
  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18
    Diese in Anlehnung an das Vergaberecht(HessVGH, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T -, Juris Rdnr. 85; BGH, Urteile vom 8.9.1998 - X ZR 109/96 -, und vom 16.10.2001 - X ZR 100/99 -, Juris) entwickelte Argumentation des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bzw. des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts verfängt in Bezug auf die Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallen nicht.
  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • VG Stuttgart, 12.05.2020 - 18 K 10575/18

    Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis

    Da auch die Betreiberin der Spielhalle "S." eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für deren Betrieb begehrt und die Spielhalle "S." zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht von der Einhaltung der Anforderung des Abstandsgebots in § 42 Abs. 1 LGlüG befreit ist, besteht zwischen der Spielhalle des Klägers und der Spielhalle "S." eine Konkurrenzsituation, zu deren Auflösung es - vorbehaltlich einer Härtefallbefreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG für die Spielhalle "S." - einer Auswahlentscheidung bedarf (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014, a.a.O. Rn. 256, 357; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 26.09.2019, a.a.O. Rn. 21 f.; OVG Saarl., Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2018, a.a.O. Rn. 10).

    Sie müssen daher sachlich von hinreichendem Gewicht und zeitlich hinreichend aktuell sein (vgl. OVG Saarl., Beschl. v. 13.12.2018, a.a.O. Rn. 26 ff.).

    Der Bewertung, in welchem Maße von den konkurrierenden Spielhallen oder Betreibern materielle Anforderungen an die Betriebsführung erfüllt werden, und die Berücksichtigung von etwaigen hinreichend gewichtigen Unterschieden in der Auswahlentscheidung steht nicht entgegen, dass die Erfüllung materieller Anforderungen ohnehin Voraussetzung für die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis ist (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 10.10.2019 - 4 A 1826/19 -, a.a.O. Rn. 48 ff.; OVG Saarl., Beschl. v. 13.12.2018, a.a.O. Rn. 21 ff.).

    Bei der Ausübung des Ermessens sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen vorgenannten Belange einzubeziehen, zu gewichten und dahin gegeneinander abzuwägen, welche bevorzugt werden und welche zurückzutreten haben (vgl. OVG Saarl., Beschl. v. 13.12.2018, a.a.O. Rn.41 ff.).

    Die Begründung hat die maßgeblichen Ermessenserwägungen zu enthalten und dabei insbesondere erkennen zu lassen, dass alle maßgeblichen Kriterien tatsächlich berücksichtigt wurden (vgl. OVG Saarl., Beschl. v. 13.12.2018, a.a.O. Rn. 48).

  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 2934/20

    Verfassungsmäßigkeit der Vergabe spielhallenrechtlicher Erlaubnisse;

    Um eine derartige Konkurrenzsituation zwischen zwei Spielhallen, die sich jeweils nicht auf einen Härtefall berufen können, auflösen zu können, bedarf es einer - von dem Kläger insbesondere in dem Verfahren 3 K 3553/19 begehrten - Auswahlentscheidung (vgl. Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 15/13, juris Rn. 256, 357; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 B 255/18, juris Rn. 21 f.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 311/18, juris Rn. 13; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2018 - 6 S 2250/17, juris Rn. 10).

    Sie müssen daher sachlich von hinreichendem Gewicht und zeitlich hinreichend aktuell sein (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 311/18, juris Rn. 26 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 12. Mai 2020 - 18 K 10575/18, juris Rn. 69).

    Der Bewertung, in welchem Maße von den konkurrierenden Spielhallen oder Betreibern materielle Anforderungen an die Betriebsführung erfüllt werden, und die Berücksichtigung von etwaigen hinreichend gewichtigen Unterschieden in der Auswahlentscheidung steht nicht entgegen, dass die Erfüllung materieller Anforderungen ohnehin Voraussetzung für die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 4 A 1826/19, juris Rn. 48 ff.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 311/18, juris Rn. 21 ff.).

    Die Begründung hat die maßgeblichen Ermessenserwägungen zu enthalten und dabei insbesondere erkennen zu lassen, dass alle maßgeblichen Kriterien tatsächlich berücksichtigt wurden (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 311/18, juris Rn. 41 ff., 48; VG Stuttgart, Urteil vom 12. Mai 2020 - 18 K 10575/18, juris Rn. 71).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 255/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

    vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 13.12.2018 -1 B 311/18 -, juris, Rn. 41 ff.

    vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, juris, Rn. 23 ff.; a. A.: Hess. VGH, Beschluss vom 27.9.2018 - 8 B 432/18 -, ZfWG 2018, 572 = juris, Rn. 41 ff.; Rn. 18; Sächs. OVG, Beschluss vom 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, ZfWG 2018, 272 = juris, Rn. 18.

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Dieses Begründungserfordernis soll dem Betroffenen die sachgerechte Wahrnehmung seiner Rechte und dem Gericht eine inhaltliche Überprüfung der Behördenentscheidung ermöglichen.(Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, a.a.O., § 114 Rdnr. 11) Nach Maßgabe dieser Grundsätze kann der Annahme, der Antragsgegner habe grundrechtsrelevante Vorbelastungen der Mitbewerber entsprechend den Anwendungshinweisen der Fachaufsicht und entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.3.2017 geprüft, aber nicht für relevant erachtet, keine für das vorliegende Verfahren maßgebliche Bedeutung beigemessen werden.(Vgl. Beschluss des Senats vom 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) Dies gilt umso mehr, als der Antragsgegner offensichtlich der Ansicht ist, er habe mit der Würdigung der Anzahl der von den Konkurrenten insgesamt betriebenen Spielhallen die jeweilige wirtschaftliche Situation in ausreichendem Maße in den Blick genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 256/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

    vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 13.12.2018 -1 B 311/18 -, juris, Rn. 41 ff.

    vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, juris, Rn. 23 ff.; a. A.: Hess. VGH, Beschluss vom 27.9.2018 - 8 B 432/18 -, ZfWG 2018, 572 = juris, Rn. 41 ff.; Rn. 18; Sächs. OVG, Beschluss vom 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, ZfWG 2018, 272 = juris, Rn. 18.

  • VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
    Die Beantwortung dieser Frage ist davon abhängig, ob das Landesverwaltungsamt eine rechtmäßige Auswahlentscheidung unter den um die Spielhallenerlaubnis konkurrierenden Wettbewerbern nach Maßgabe der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes getroffen hat (vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 13.02.2020 - 3 K 18773/17
    vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 13.12.2018 -1 B 311/18 -, juris, Rn. 41 ff.

    vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, juris, Rn. 23 ff.; a. A.: Hess. VGH, Beschluss vom 27.9.2018 - 8 B 432/18 -, ZfWG 2018, 572 = juris, Rn. 41 ff.; Rn. 18; Sächs. OVG, Beschluss vom 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, ZfWG 2018, 272 = juris, Rn. 18.

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 265/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus -

    Dieses Begründungserfordernis soll dem Betroffenen die sachgerechte Wahrnehmung seiner Rechte und dem Gericht eine inhaltliche Überprüfung der Behördenentscheidung ermöglichen.(Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, a.a.O., § 114 Rdnr. 11) Nach Maßgabe dieser Grundsätze kann der Annahme, der Antragsgegner habe grundrechtsrelevante Vorbelastungen der Mitbewerber entsprechend den Anwendungshinweisen der Fachaufsicht und entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.3.2017 geprüft, aber nicht für relevant erachtet, keine für das vorliegende Verfahren maßgebliche Bedeutung beigemessen werden.(Vgl. Beschluss des Senats vom 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) Dies gilt umso mehr, als der Antragsgegner offensichtlich der Ansicht ist, er habe mit der Würdigung der Anzahl der von den Konkurrenten insgesamt betriebenen Spielhallen die jeweilige wirtschaftliche Situation in ausreichendem Maße in den Blick genommen.
  • VG Stuttgart, 14.09.2021 - 18 K 3812/21

    Befristung der Spielhallenerlaubnis

    Auch wenn es einer Auswahlentscheidung zwischen den Spielhallen des Antragstellers untereinander und den mit ihnen konkurrierenden Spielhallen innerhalb des 500-Meter-Radius bedürfte, weil auch deren Betreiber nach Auslaufen der ihnen befristet bis zum 30.06.2021 erteilten Erlaubnisse erneut eine glücksspielrechtliche Erlaubnis begehrten und die konkurrierenden Spielhallen nicht von der Einhaltung der Anforderungen des § 42 Abs. 1 und 2 LGlüG befreit wären (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014, a.a.O. Rn. 256, 357; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 26.09.2019, a.a.O. Rn. 21 f.; OVG Saarl., Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urt. v. 12.05.2020, a.a.O. Rn. 46), ist nicht erkennbar, dass der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach § 41 Abs. 1 LGlüG hätte.
  • VG Stuttgart, 22.10.2021 - 18 K 3337/21

    Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis; Auswahlentscheidung der Erlaubnisbehörde

    a) In der verfassungs- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass in einer Konkurrenzsituation, in der nach Ablauf der Übergangsfrist des § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG mehrere Betreiber von Bestandsspielhallen, die zueinander das Mindestabstandsgebot nicht einhalten, die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis begehren, es zur Auflösung dieser Situation einer Auswahlentscheidung bedarf (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014, a.a.O. Rn. 357; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 7; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, a.a.O. Rn. 184 ff.; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 26.09.2019, a.a.O. Rn. 21 f.; OVG Saarl., Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, juris Rn. 13).
  • VG Stuttgart, 13.09.2021 - 18 K 3338/21

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Auswahlverfahren; mehrere Betreiber von

  • VG Stuttgart, 06.10.2021 - 18 K 3378/21

    Spielhalle; Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Duldung; Abstandsgebot;

  • OVG Saarland, 03.12.2019 - 1 B 313/19

    Auswahlentscheidung bei der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis

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