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   OVG Saarland, 14.01.2019 - 1 B 193/18   

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https://dejure.org/2019,241
OVG Saarland, 14.01.2019 - 1 B 193/18 (https://dejure.org/2019,241)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.01.2019 - 1 B 193/18 (https://dejure.org/2019,241)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 1 B 193/18 (https://dejure.org/2019,241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LHO § 44
    Voraussetzungen für eine Gewährung von Zuwendungen für eine Freiwillige Ganztagsschule

  • rechtsportal.de

    LHO § 44
    Voraussetzungen für eine Gewährung von Zuwendungen für eine Freiwillige Ganztagsschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2008 - 13 A 2091/07

    Spendenrecht - Geldgeber kann dezidierte Projektdokumentation fordern

    Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2019 - 1 B 193/18
    Auszugehen ist zunächst davon, dass die vom Antragsteller begehrte Zuwendung ihre Rechtsgrundlage in den §§ 23 und 44 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung - LHO - in Verbindung mit dem entsprechenden Haushaltsansatz findet, die Mittelvergabe selbst aber im Ermessen der Bewilligungsbehörde - hier des Antragsgegners - steht.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.12.2008 - 13 A 2091/07 -, NWVBl 2009, 320, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 6, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 18.7.2002 - 3 C 54.01 -, DVBl 2003, 139, und vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220) Soweit die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zuwendung und die Ausgestaltung des konkreten Zuwendungsverhältnisses durch Richtlinien festgeschrieben sind, ist die Behörde grundsätzlich an diese Vorgaben gebunden.

    Zwar stellen derartige Verwaltungsvorschriften keine Rechtsnormen dar, sie entfalten jedoch eine ermessenslenkende Wirkung, da die nachgeordneten Behörden sich zwecks Erreichung einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis nach ihnen zu richten haben und Abweichungen vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG der Rechtfertigung bedürfen.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.12.2008 - 13 A 2091/07 -, a.a.O., juris-Rdnr. 12, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 21.8.2003 - 3 C 49.02 -, BVerwGE 118, 379, und vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, DVBl 2004, 126).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2019 - 1 B 193/18
    Auszugehen ist zunächst davon, dass die vom Antragsteller begehrte Zuwendung ihre Rechtsgrundlage in den §§ 23 und 44 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung - LHO - in Verbindung mit dem entsprechenden Haushaltsansatz findet, die Mittelvergabe selbst aber im Ermessen der Bewilligungsbehörde - hier des Antragsgegners - steht.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.12.2008 - 13 A 2091/07 -, NWVBl 2009, 320, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 6, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 18.7.2002 - 3 C 54.01 -, DVBl 2003, 139, und vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220) Soweit die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zuwendung und die Ausgestaltung des konkreten Zuwendungsverhältnisses durch Richtlinien festgeschrieben sind, ist die Behörde grundsätzlich an diese Vorgaben gebunden.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2019 - 1 B 193/18
    Zwar stellen derartige Verwaltungsvorschriften keine Rechtsnormen dar, sie entfalten jedoch eine ermessenslenkende Wirkung, da die nachgeordneten Behörden sich zwecks Erreichung einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis nach ihnen zu richten haben und Abweichungen vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG der Rechtfertigung bedürfen.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.12.2008 - 13 A 2091/07 -, a.a.O., juris-Rdnr. 12, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 21.8.2003 - 3 C 49.02 -, BVerwGE 118, 379, und vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, DVBl 2004, 126).
  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2019 - 1 B 193/18
    Zwar stellen derartige Verwaltungsvorschriften keine Rechtsnormen dar, sie entfalten jedoch eine ermessenslenkende Wirkung, da die nachgeordneten Behörden sich zwecks Erreichung einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis nach ihnen zu richten haben und Abweichungen vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG der Rechtfertigung bedürfen.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.12.2008 - 13 A 2091/07 -, a.a.O., juris-Rdnr. 12, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 21.8.2003 - 3 C 49.02 -, BVerwGE 118, 379, und vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, DVBl 2004, 126).
  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige

    Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2019 - 1 B 193/18
    Auszugehen ist zunächst davon, dass die vom Antragsteller begehrte Zuwendung ihre Rechtsgrundlage in den §§ 23 und 44 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung - LHO - in Verbindung mit dem entsprechenden Haushaltsansatz findet, die Mittelvergabe selbst aber im Ermessen der Bewilligungsbehörde - hier des Antragsgegners - steht.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.12.2008 - 13 A 2091/07 -, NWVBl 2009, 320, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 6, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 18.7.2002 - 3 C 54.01 -, DVBl 2003, 139, und vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220) Soweit die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zuwendung und die Ausgestaltung des konkreten Zuwendungsverhältnisses durch Richtlinien festgeschrieben sind, ist die Behörde grundsätzlich an diese Vorgaben gebunden.
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